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Projektarbeit der Geprüften Aus-
und Weiterbildungspädagogen
Anforderungen gemäß Verordnung, Stand 01/2020
Susanne Plaumann, Berlin
Wie finde ich ein Thema für
meine Projektarbeit?
Wo finde ich die Anforderungen
an die Projektarbeit?
Bildquelle: pixabay.com
Alle wichtigen
Anforderungen für
die Projektarbeit
stehen in der
Verordnung
(§§ 6, 9).
Die Projektarbeit
soll einen prakti-
schen Hintergrund
haben (§ 9 der
Verordnung).
Im Prüfungsteil „Berufspädagogi-
sches Handeln“ soll die Fähigkeit
nachgewiesen werden, den
Prozess einer Ausbilderfunktion
im beruflichen Einsatzfeld in
einem konkreten projektförmig
bearbeiteten Geschäftsfall zu
entwickeln, zu planen, zu organi-
sieren, durchzuführen, seine
Qualität zu sichern und zu
optimieren.
Zur Themenwahl
gibt es die Vorgabe
der “Ausbilder-
funktion” (§ 9
i. V. m. § 1 Abs. 2
der Verordnung).
Als Ausbilderfunktionen gelten Funktionen,
soweit sie den unter § 1 Absatz 2 genannten
Aufgaben entsprechen, wie:
• Ausbilderfunktionen in der betrieblichen
Lehrwerkstatt,
• in der außerbetrieblichen Ausbildung
benachteiligter Zielgruppen,
• in der überbetrieblichen Ausbildung,
• in der Koordination arbeitsprozess-
integrierter Ausbildung und
• andere anleitende und beratende
Ausbilderfunktionen.
§ 1 Abs. 2 der
Verordnung hilft
zur Eingrenzung
der Themenfelder
weiter. Ihr Thema
kann einen oder
mehrere dieser
Punkte umfassen.
1. Bildungsprozesse in der Berufsausbildung
sowie betrieblichen Weiterbildung
ganzheitlich planen und durchführen, dabei
insbesondere:
2. Ausbildungsordnungen umsetzen und
betriebliche Weiterbildungsmaßnahmen
planen,
3. Auszubildende gewinnen, auswählen und
beraten, Beschäftigte in Bildungs‐ und Lern-
fragen beraten,
4. Bildungsmaßnahmen organisatorisch und
pädagogisch unter Mitwirkung Anderer
realisieren,
5. Auszubildende und Beschäftigte lernbeglei-
ten sowie individuell fördern,
6. Fachkräfte in der Aus‐ und Weiterbildung
berufspädagogisch begleiten,
7. die Qualität der Lehr‐ und Lernprozesse
sichern und optimieren.
Abstimmung
Bildquelle: pixabay.com
Wie finden Sie ein
konkretes Thema
für Ihre Projekt-
arbeit?
Schauen Sie sich in
Ihrem betrieb-
lichen bzw. beruf-
lichen Umfeld um:
Bildquelle: pixabay.com
Gibt es in Ihrem
Umfeld Probleme
oder Fragen aus
den Themen-
bereichen von
§ 1 Abs. 2?
Bildquelle: istock.com/Monkey Business Images
Bitte nehmen Sie
keine fiktiven
Themen, die sind
nicht gewünscht*
(siehe § 9).
Ich denk’ mir
mal was aus …
Bildquelle: pixabay.com*(und selten erfolgreich in einer Projektarbeit umzusetzen)
Ihr Thema soll neben dem praktischen Hinter-
grund auch Komplexität aufweisen (§ 6 Abs. 3).
Bildquelle: istock.com/gorodenkoff
Die Komplexität
der Problem-
stellung ist u. a.
durch den Projekt-
charakter der
Projektarbeit
gegeben.
Bildquelle: istock.com
Projekte sind
bekanntermaßen
durch drei typische
Beschränkungen
sowie hohe
Komplexität
gekennzeichnet.
Magisches
Projektdreieck
Zeit (Time)
BudgetQualität /Ziel
Diese Anforderun-
gen der Verord-
nung ergeben
schon fast eine
Grobgliederung:
Im Prüfungsteil „Berufspädago-
gisches Handeln“ soll die Fähig-
keit nachgewiesen werden, den
Prozess einer Ausbilderfunktion
im beruflichen Einsatzfeld in
einem konkreten projektförmig
bearbeiteten Geschäftsfall zu
entwickeln, zu planen, zu
organisieren, durchzuführen,
seine Qualität zu sichern und zu
optimieren.
Berücksichtigen Sie diese Punkte daher für
Thema und Ausführungen der Projektarbeit:
Qualität
sichern /
optimieren
DurchführenOrganisierenPlanenEntwickeln
Bei der Bewertung
der Projektarbeit
werden die Prüfer
zudem auf folgen-
de Hinweise aus
§ 9 der Verordnung
achten:
Dabei sollen die wesentlichen
• betrieblichen,
• fachlichen,
• pädagogischen,
• wirtschaftlichen,
• zielgruppenspezifischen und
• organisatorischen
Gesichtspunkte
abgewogen und berücksichtigt
werden.
Diese Gesichtspunkte zu berücksichtigen und
abzuwägen bedeutet für die Projektarbeit:
Alternativen
gegeneinander abwägen
Entscheidung berufspäda-
gogisch begründen
Abwägung
Alt. 1
Alt. 2
Alt. 3
Entscheidung
Alternativen darstellen
Zusammenfassung
Die Themenfelder für Ihre Projektarbeit sind
durch die Verordnung vorgegeben.
Bildquelle: pixabay.com
Alle wesentlichen
Anforderungen an
die Projektarbeit
stehen direkt in der
Verordnung.
Im Prüfungsteil „Berufspädagogisches
Handeln“ soll die Fähigkeit nachgewiesen
werden, den Prozess einer Ausbilderfunktion
im beruflichen Einsatzfeld in einem
konkreten projektförmig bearbeiteten
Geschäftsfall zu entwickeln, zu planen, zu
organisieren, durchzuführen, seine Qualität
zu sichern und zu optimieren. Dabei sollen
die wesentlichen betrieblichen, fachlichen,
pädagogischen, wirtschaftlichen, ziel-
gruppenspezifischen und organisatorischen
Gesichtspunkte abgewogen und berück-
sichtigt werden.
Alle von der Autorin erstellten Inhalte (Texte,
Fotos, Grafiken, etc. ) sind lizenziert unter
einer Creative Commons Namensnennung -
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Projektarbeit der Geprüften Aus- und Weiterbildungspädagogen

  • 1. Projektarbeit der Geprüften Aus- und Weiterbildungspädagogen Anforderungen gemäß Verordnung, Stand 01/2020 Susanne Plaumann, Berlin
  • 2. Wie finde ich ein Thema für meine Projektarbeit? Wo finde ich die Anforderungen an die Projektarbeit? Bildquelle: pixabay.com
  • 3. Alle wichtigen Anforderungen für die Projektarbeit stehen in der Verordnung (§§ 6, 9).
  • 4. Die Projektarbeit soll einen prakti- schen Hintergrund haben (§ 9 der Verordnung). Im Prüfungsteil „Berufspädagogi- sches Handeln“ soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, den Prozess einer Ausbilderfunktion im beruflichen Einsatzfeld in einem konkreten projektförmig bearbeiteten Geschäftsfall zu entwickeln, zu planen, zu organi- sieren, durchzuführen, seine Qualität zu sichern und zu optimieren.
  • 5. Zur Themenwahl gibt es die Vorgabe der “Ausbilder- funktion” (§ 9 i. V. m. § 1 Abs. 2 der Verordnung). Als Ausbilderfunktionen gelten Funktionen, soweit sie den unter § 1 Absatz 2 genannten Aufgaben entsprechen, wie: • Ausbilderfunktionen in der betrieblichen Lehrwerkstatt, • in der außerbetrieblichen Ausbildung benachteiligter Zielgruppen, • in der überbetrieblichen Ausbildung, • in der Koordination arbeitsprozess- integrierter Ausbildung und • andere anleitende und beratende Ausbilderfunktionen.
  • 6. § 1 Abs. 2 der Verordnung hilft zur Eingrenzung der Themenfelder weiter. Ihr Thema kann einen oder mehrere dieser Punkte umfassen. 1. Bildungsprozesse in der Berufsausbildung sowie betrieblichen Weiterbildung ganzheitlich planen und durchführen, dabei insbesondere: 2. Ausbildungsordnungen umsetzen und betriebliche Weiterbildungsmaßnahmen planen, 3. Auszubildende gewinnen, auswählen und beraten, Beschäftigte in Bildungs‐ und Lern- fragen beraten, 4. Bildungsmaßnahmen organisatorisch und pädagogisch unter Mitwirkung Anderer realisieren, 5. Auszubildende und Beschäftigte lernbeglei- ten sowie individuell fördern, 6. Fachkräfte in der Aus‐ und Weiterbildung berufspädagogisch begleiten, 7. die Qualität der Lehr‐ und Lernprozesse sichern und optimieren.
  • 7. Abstimmung Bildquelle: pixabay.com Wie finden Sie ein konkretes Thema für Ihre Projekt- arbeit?
  • 8. Schauen Sie sich in Ihrem betrieb- lichen bzw. beruf- lichen Umfeld um: Bildquelle: pixabay.com
  • 9. Gibt es in Ihrem Umfeld Probleme oder Fragen aus den Themen- bereichen von § 1 Abs. 2? Bildquelle: istock.com/Monkey Business Images
  • 10. Bitte nehmen Sie keine fiktiven Themen, die sind nicht gewünscht* (siehe § 9). Ich denk’ mir mal was aus … Bildquelle: pixabay.com*(und selten erfolgreich in einer Projektarbeit umzusetzen)
  • 11. Ihr Thema soll neben dem praktischen Hinter- grund auch Komplexität aufweisen (§ 6 Abs. 3). Bildquelle: istock.com/gorodenkoff
  • 12. Die Komplexität der Problem- stellung ist u. a. durch den Projekt- charakter der Projektarbeit gegeben. Bildquelle: istock.com
  • 13. Projekte sind bekanntermaßen durch drei typische Beschränkungen sowie hohe Komplexität gekennzeichnet. Magisches Projektdreieck Zeit (Time) BudgetQualität /Ziel
  • 14. Diese Anforderun- gen der Verord- nung ergeben schon fast eine Grobgliederung: Im Prüfungsteil „Berufspädago- gisches Handeln“ soll die Fähig- keit nachgewiesen werden, den Prozess einer Ausbilderfunktion im beruflichen Einsatzfeld in einem konkreten projektförmig bearbeiteten Geschäftsfall zu entwickeln, zu planen, zu organisieren, durchzuführen, seine Qualität zu sichern und zu optimieren.
  • 15. Berücksichtigen Sie diese Punkte daher für Thema und Ausführungen der Projektarbeit: Qualität sichern / optimieren DurchführenOrganisierenPlanenEntwickeln
  • 16. Bei der Bewertung der Projektarbeit werden die Prüfer zudem auf folgen- de Hinweise aus § 9 der Verordnung achten: Dabei sollen die wesentlichen • betrieblichen, • fachlichen, • pädagogischen, • wirtschaftlichen, • zielgruppenspezifischen und • organisatorischen Gesichtspunkte abgewogen und berücksichtigt werden.
  • 17. Diese Gesichtspunkte zu berücksichtigen und abzuwägen bedeutet für die Projektarbeit: Alternativen gegeneinander abwägen Entscheidung berufspäda- gogisch begründen Abwägung Alt. 1 Alt. 2 Alt. 3 Entscheidung Alternativen darstellen
  • 19. Die Themenfelder für Ihre Projektarbeit sind durch die Verordnung vorgegeben. Bildquelle: pixabay.com
  • 20. Alle wesentlichen Anforderungen an die Projektarbeit stehen direkt in der Verordnung. Im Prüfungsteil „Berufspädagogisches Handeln“ soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, den Prozess einer Ausbilderfunktion im beruflichen Einsatzfeld in einem konkreten projektförmig bearbeiteten Geschäftsfall zu entwickeln, zu planen, zu organisieren, durchzuführen, seine Qualität zu sichern und zu optimieren. Dabei sollen die wesentlichen betrieblichen, fachlichen, pädagogischen, wirtschaftlichen, ziel- gruppenspezifischen und organisatorischen Gesichtspunkte abgewogen und berück- sichtigt werden.
  • 21. Alle von der Autorin erstellten Inhalte (Texte, Fotos, Grafiken, etc. ) sind lizenziert unter einer Creative Commons Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International Lizenz. Über diese Lizenz hinausgehende Erlaubnisse können Sie unter http://www.1step.to/kontakt erhalten. Die erforderlichen Quellenangaben zu Fotos, Screenshots, Videos und Zitaten sind direkt auf den jeweiligen Folien angeführt. Fotos ohne Quellangaben stammen aus dem MS Office Bilderarchiv und werden im Rahmen der MS-Office-Lizenz in diesem Dokument eingesetzt. Alle in dieser Präsentation verwendeten SmartArt-Grafiken sind durch die Autorin erstellt. Quellennachweise und Urheberrecht
  • 22. Susanne Plaumann Online-Trainerin . Beraterin . Lektorin 1step.to : beratung & training http://www.1step.to Erasmusstr. 17, 10553 Berlin Tel. 030 – 3450 3430 Mobil . 0173 – 912 3930 E-Mail . bp@berufspaedagogen.com Twitter . @1stepto