In dieser Präsentation finden Sie Hinweise, wie Sie auf Basis der Anforderungen der Prüfungsordnung ein Thema für Ihre Projektarbeit zur Prüfung der Geprüften Aus- und Weiterbildungspädagogen finden.
4. Die Projektarbeit
soll einen prakti-
schen Hintergrund
haben (§ 9 der
Verordnung).
Im Prüfungsteil „Berufspädagogi-
sches Handeln“ soll die Fähigkeit
nachgewiesen werden, den
Prozess einer Ausbilderfunktion
im beruflichen Einsatzfeld in
einem konkreten projektförmig
bearbeiteten Geschäftsfall zu
entwickeln, zu planen, zu organi-
sieren, durchzuführen, seine
Qualität zu sichern und zu
optimieren.
5. Zur Themenwahl
gibt es die Vorgabe
der “Ausbilder-
funktion” (§ 9
i. V. m. § 1 Abs. 2
der Verordnung).
Als Ausbilderfunktionen gelten Funktionen,
soweit sie den unter § 1 Absatz 2 genannten
Aufgaben entsprechen, wie:
• Ausbilderfunktionen in der betrieblichen
Lehrwerkstatt,
• in der außerbetrieblichen Ausbildung
benachteiligter Zielgruppen,
• in der überbetrieblichen Ausbildung,
• in der Koordination arbeitsprozess-
integrierter Ausbildung und
• andere anleitende und beratende
Ausbilderfunktionen.
6. § 1 Abs. 2 der
Verordnung hilft
zur Eingrenzung
der Themenfelder
weiter. Ihr Thema
kann einen oder
mehrere dieser
Punkte umfassen.
1. Bildungsprozesse in der Berufsausbildung
sowie betrieblichen Weiterbildung
ganzheitlich planen und durchführen, dabei
insbesondere:
2. Ausbildungsordnungen umsetzen und
betriebliche Weiterbildungsmaßnahmen
planen,
3. Auszubildende gewinnen, auswählen und
beraten, Beschäftigte in Bildungs‐ und Lern-
fragen beraten,
4. Bildungsmaßnahmen organisatorisch und
pädagogisch unter Mitwirkung Anderer
realisieren,
5. Auszubildende und Beschäftigte lernbeglei-
ten sowie individuell fördern,
6. Fachkräfte in der Aus‐ und Weiterbildung
berufspädagogisch begleiten,
7. die Qualität der Lehr‐ und Lernprozesse
sichern und optimieren.
8. Schauen Sie sich in
Ihrem betrieb-
lichen bzw. beruf-
lichen Umfeld um:
Bildquelle: pixabay.com
9. Gibt es in Ihrem
Umfeld Probleme
oder Fragen aus
den Themen-
bereichen von
§ 1 Abs. 2?
Bildquelle: istock.com/Monkey Business Images
10. Bitte nehmen Sie
keine fiktiven
Themen, die sind
nicht gewünscht*
(siehe § 9).
Ich denk’ mir
mal was aus …
Bildquelle: pixabay.com*(und selten erfolgreich in einer Projektarbeit umzusetzen)
11. Ihr Thema soll neben dem praktischen Hinter-
grund auch Komplexität aufweisen (§ 6 Abs. 3).
Bildquelle: istock.com/gorodenkoff
13. Projekte sind
bekanntermaßen
durch drei typische
Beschränkungen
sowie hohe
Komplexität
gekennzeichnet.
Magisches
Projektdreieck
Zeit (Time)
BudgetQualität /Ziel
14. Diese Anforderun-
gen der Verord-
nung ergeben
schon fast eine
Grobgliederung:
Im Prüfungsteil „Berufspädago-
gisches Handeln“ soll die Fähig-
keit nachgewiesen werden, den
Prozess einer Ausbilderfunktion
im beruflichen Einsatzfeld in
einem konkreten projektförmig
bearbeiteten Geschäftsfall zu
entwickeln, zu planen, zu
organisieren, durchzuführen,
seine Qualität zu sichern und zu
optimieren.
15. Berücksichtigen Sie diese Punkte daher für
Thema und Ausführungen der Projektarbeit:
Qualität
sichern /
optimieren
DurchführenOrganisierenPlanenEntwickeln
16. Bei der Bewertung
der Projektarbeit
werden die Prüfer
zudem auf folgen-
de Hinweise aus
§ 9 der Verordnung
achten:
Dabei sollen die wesentlichen
• betrieblichen,
• fachlichen,
• pädagogischen,
• wirtschaftlichen,
• zielgruppenspezifischen und
• organisatorischen
Gesichtspunkte
abgewogen und berücksichtigt
werden.
17. Diese Gesichtspunkte zu berücksichtigen und
abzuwägen bedeutet für die Projektarbeit:
Alternativen
gegeneinander abwägen
Entscheidung berufspäda-
gogisch begründen
Abwägung
Alt. 1
Alt. 2
Alt. 3
Entscheidung
Alternativen darstellen
19. Die Themenfelder für Ihre Projektarbeit sind
durch die Verordnung vorgegeben.
Bildquelle: pixabay.com
20. Alle wesentlichen
Anforderungen an
die Projektarbeit
stehen direkt in der
Verordnung.
Im Prüfungsteil „Berufspädagogisches
Handeln“ soll die Fähigkeit nachgewiesen
werden, den Prozess einer Ausbilderfunktion
im beruflichen Einsatzfeld in einem
konkreten projektförmig bearbeiteten
Geschäftsfall zu entwickeln, zu planen, zu
organisieren, durchzuführen, seine Qualität
zu sichern und zu optimieren. Dabei sollen
die wesentlichen betrieblichen, fachlichen,
pädagogischen, wirtschaftlichen, ziel-
gruppenspezifischen und organisatorischen
Gesichtspunkte abgewogen und berück-
sichtigt werden.
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