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Brand Protection: die eigene Hotelmarke schützen. 
blumbryant.ch /de/newsroom/meldungen/Brand-Protection.php 
17.07.2014 
Eine starke Marke ist lebenswichtig für Ihr Hotel. Diese Marke zu schützen, war schon immer 
notwendig und ist im modernen Onlinemarkt noch dringender geworden. Ebenso entscheidend ist 
doch auch der bewusste Aufbau Ihrer Marke online. 
Schutz und Verteidigung gegen Übergriffe 
Schutz der Marke 
Ihr Hotelname ist Ihre Marke. Niemand hat das Recht, unter Ihrem Namen sein Geschäft zu betreiben. 
Aber: Wenn Ihre Marke nicht als solche eingetragen ist, müssen Sie im Streitfall den Nachweis der 
eigenen und längeren Nutzung erbringen. 
Tipp: Wenn Ihr Hotelname die nötigen Kriterien erfüllt, lassen Sie ihn als Marke schützen! Am besten 
gleich als EU-Marke, damit Sie Ihre Rechte auch in den Nachbarländern einfordern können. 
Schutz des Domainnamens 
Grundsätzlich kann jeder seinen eigenen Namen als Domainnamen nutzen, solange dieser nicht 
registriert oder als Marke eingetragen ist. Was, wenn der Domainname für Ihr Hotel schon registriert 
ist? Dann helfen evtl. Bindestriche oder Namenszusätze, wie z.B. www.posthotelroessli.ch oder 
www.posthotel-realp.ch. 
Für einen neuen Hotelnamen war es bisher relativ einfach, konkurrenzierende Domains 
auszuschliessen. Man musste nur alle in Frage kommenden Kombinationen registrieren und nutzen, 
z.B. www.hotel-alexander.ch, www.hotelalexander.ch, www.hotel-alexander-zürich.ch etc, 
Mit den neuen generischen Top Level Domains wird es etwas schwieriger. Denn nun kann man auch 
statt nur .ch, viele weitere Domain-Endungen reservieren, wie z.B. .hotel, .reise, .reisen, .holiday, 
.schweiz, .zuerich etc. 
Tipp: Reservieren Ihren Domainnamen in den wichtigsten Schreibweisen und falls sinnvoll auch mit 
den wichtigsten Domain-Endungen. Lassen Sie auch Ihren Domainnamen als Markenname 
registrieren. 
Markenschutz in der Online Distribution 
Hotelmarken und Hotelnamen werden zunehmend Opfer von Übergriffen durch Verkaufsportale. Dazu 
setzen diese unterschiedliche Taktiken ein: 
Brand Bidding 
Bedeutet die Schaltung von Suchmaschinen-Anzeigen mit fremden Markennamen. Diese Taktik lohnt 
sich für Portale, denn spezifisch ausgerichtete Anzeigen kosten weniger und konvertieren meist besser 
als generisch ausgerichtete Anzeigen wie z.B. «hotel zürich». 
Streng genommen dürften nur Hotels selbst mit ihrem Namen und ihren Leistungen werben. Dennoch 
profitieren hier grundsätzlich beide Parteien von den gewonnenen Gästen bzw. den Kommissionen. 
Brand Bidding wird daher heute meist in den Verträgen mit OTA vereinbart. Klar illegal ist jedoch Brand
Bidding durch obskure Portale, mit denen das betreffende Hotel keinen entsprechenden Vertrag hat. 
Tipps: Googeln Sie regelmässig nach Ihrem Hotelnamen. Welche der gefundenen Portale haben das 
Recht, mit Ihrem Namen zu werben? 
Optimieren Sie Ihre Webseite und schalten Sie selbst Adwords-Anzeigen auf Ihre ganz besonderen 
USPs. 
Domain Grabbing 
Bedeutet das Registrieren unbesetzter Domainnamen eines Hotels. Ein Portal sichert sich so z.B. die 
.com-Domain für den Namen eines Schweizer Hotels, etwa www.utokulm.com. Webnutzer, die diese 
Domain in aller Unschuld in ihren Browser eintippen, werden auf das Verkaufsportal geleitet. Kommt 
die Buchung zustande, wird eine Kommission berechnet. Diese wird unter dem Namen (und mit 
Wissen) eines grösseren Portals abkassiert, sodass betroffene Hoteliers oft nichts von dieser illegalen 
Taktik bemerken. 
Tipp: Suchen Sie im Internet nach Ihrem Hotelnamen unter anderen Schreibweisen und Domain- 
Endungen. Sollten Sie fündig werden, leiten Sie sofort entsprechende Schritte ein. 
TypoSquatting 
Bedeutet die Registrierung eines falsch geschriebenen Domainnamens. Portale sichern sich so z.B. 
den Domainnamen www.gräulich.ch statt www.greulich.ch, um dort die Buchung anzubieten – wieder 
gegen Kommission für das Hotel. 
Tipps: Suchen Sie im Internet nach Ihrem Hotelnamen mit möglichen Tippfehlern darin. Sollten Sie 
dabei auf Seiten stossen, die offenkundig irreführende Inhalte enthalten, leiten Sie sofort 
entsprechende Schritte ein. 
Wenn möglich, registrieren Sie die am häufigsten vorkommenden Schreibfehler selbst, so wie es z.B. 
Hilton mit www.hliton.de gemacht hat. 
Markenschutz in Social Media 
Auch in Social Media kommt Account Grabbing vor: Menschen oder Unternehmen registrieren 
böswillig (oder auch in aller Unschuld) ein Konto unter Ihrem Hotelnamen. 
Tipps: Suchen Sie auf den wichtigsten Plattformen nach Ihrem Hotelnamen. Entweder manuell oder 
mit einem Tool wie www.namecheck.com. 
Wenn Sie Account Grabbing bemerken, wenden Sie sich an den Inhaber des Kontos und versuchen 
Sie, sich gütlich zu einigen. Ist der Accountinhaber nicht erreichbar oder nicht einsichtig, dann wenden 
Sie sich an die betreffende Plattform – diese ist dazu verpflichtet, Ihr Markenrecht zu schützen. 
Und: Seien Sie selbst auf den wichtigsten Plattformen präsent und aktiv. Das bringt uns zum zweiten 
Teil der Brand Protection: 
Aufbau und Pflege einer starken Online-Marke 
Die Hotel-Marke gegen Übergriffe zu schützen, ist nur ein Aspekt der Brand Protection. Ebenso wichtig 
ist die Stärkung Ihrer Marke durch positive und aktive Onlinepräsenzen. 
Starke Marke erleiden nicht so schnell Schiffbruch in einem «Shitstorm». Und starke Marken 
überlassen es nicht dem Zufall bzw. Google, wie sie im Internet dargestellt werden, sondern sorgen für 
die Verbreitung der richtigen Inhalte. 
Dazu gehört eine verkaufs- und suchmaschinenoptimierte Webseite. Dazu gehört unter Umständen ein
Blog. Sowie stimmige und kohärente OTA-Auftritte. Und aktive Social Media Präsenzen. 
Natürlich können Sie nicht überall gleichermassen aktiv und präsent sein. Versuchen Sie dennoch, auf 
den wichtigsten Plattformen wenigstens eine gepflegte Präsenz zu bieten, die Ihren 
Kommunikationszielen entspricht. Hier die Mindestanforderungen für die bekanntesten Plattformen: 
Facebook: Dass Sie auf Facebook nicht nur präsent sein, sondern aktiv kommunizieren sollten, ist klar. 
An einer Plattform, auf der sich mehr als ein Drittel aller Schweizer tummelt, kommen die wenigsten 
Hotels vorbei. 
Google+: Beanspruchen Sie mindestens Ihre eigene Präsenz und zeigen Sie die Inhalte, unter denen 
Sie gefunden und abgebildet werden wollen. Kommentieren Sie Bewertungen. 
Foursquare: Beanspruchen Sie mindestens Ihre eigene Präsenz und versehen Sie sie mit den 
richtigen Inhalten. Lesen Sie die Kommentare. 
Twitter: Monitoren Sie, was über auf Twitter über Ihr Hotel und Ihre Destination gesagt wird. 
Monitoring 
Übergriffe und die eigene Reputation entdeckt nur, wer hinschaut und zuhört. Für effektives Online- 
Monitoring gibt es verschiedene Möglichkeiten. Am einfachsten und zuverlässigsten ist das manuelle 
Googeln oder die Zusammenarbeit mit einem spezialisierten Tool wie zum Beispiel TrustYou. 
Autor: Gabriele Bryant 
Erschienen im Hotelier 7/2014

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Brand Protection: die eigene Hotelmarke schützen

  • 1. Brand Protection: die eigene Hotelmarke schützen. blumbryant.ch /de/newsroom/meldungen/Brand-Protection.php 17.07.2014 Eine starke Marke ist lebenswichtig für Ihr Hotel. Diese Marke zu schützen, war schon immer notwendig und ist im modernen Onlinemarkt noch dringender geworden. Ebenso entscheidend ist doch auch der bewusste Aufbau Ihrer Marke online. Schutz und Verteidigung gegen Übergriffe Schutz der Marke Ihr Hotelname ist Ihre Marke. Niemand hat das Recht, unter Ihrem Namen sein Geschäft zu betreiben. Aber: Wenn Ihre Marke nicht als solche eingetragen ist, müssen Sie im Streitfall den Nachweis der eigenen und längeren Nutzung erbringen. Tipp: Wenn Ihr Hotelname die nötigen Kriterien erfüllt, lassen Sie ihn als Marke schützen! Am besten gleich als EU-Marke, damit Sie Ihre Rechte auch in den Nachbarländern einfordern können. Schutz des Domainnamens Grundsätzlich kann jeder seinen eigenen Namen als Domainnamen nutzen, solange dieser nicht registriert oder als Marke eingetragen ist. Was, wenn der Domainname für Ihr Hotel schon registriert ist? Dann helfen evtl. Bindestriche oder Namenszusätze, wie z.B. www.posthotelroessli.ch oder www.posthotel-realp.ch. Für einen neuen Hotelnamen war es bisher relativ einfach, konkurrenzierende Domains auszuschliessen. Man musste nur alle in Frage kommenden Kombinationen registrieren und nutzen, z.B. www.hotel-alexander.ch, www.hotelalexander.ch, www.hotel-alexander-zürich.ch etc, Mit den neuen generischen Top Level Domains wird es etwas schwieriger. Denn nun kann man auch statt nur .ch, viele weitere Domain-Endungen reservieren, wie z.B. .hotel, .reise, .reisen, .holiday, .schweiz, .zuerich etc. Tipp: Reservieren Ihren Domainnamen in den wichtigsten Schreibweisen und falls sinnvoll auch mit den wichtigsten Domain-Endungen. Lassen Sie auch Ihren Domainnamen als Markenname registrieren. Markenschutz in der Online Distribution Hotelmarken und Hotelnamen werden zunehmend Opfer von Übergriffen durch Verkaufsportale. Dazu setzen diese unterschiedliche Taktiken ein: Brand Bidding Bedeutet die Schaltung von Suchmaschinen-Anzeigen mit fremden Markennamen. Diese Taktik lohnt sich für Portale, denn spezifisch ausgerichtete Anzeigen kosten weniger und konvertieren meist besser als generisch ausgerichtete Anzeigen wie z.B. «hotel zürich». Streng genommen dürften nur Hotels selbst mit ihrem Namen und ihren Leistungen werben. Dennoch profitieren hier grundsätzlich beide Parteien von den gewonnenen Gästen bzw. den Kommissionen. Brand Bidding wird daher heute meist in den Verträgen mit OTA vereinbart. Klar illegal ist jedoch Brand
  • 2. Bidding durch obskure Portale, mit denen das betreffende Hotel keinen entsprechenden Vertrag hat. Tipps: Googeln Sie regelmässig nach Ihrem Hotelnamen. Welche der gefundenen Portale haben das Recht, mit Ihrem Namen zu werben? Optimieren Sie Ihre Webseite und schalten Sie selbst Adwords-Anzeigen auf Ihre ganz besonderen USPs. Domain Grabbing Bedeutet das Registrieren unbesetzter Domainnamen eines Hotels. Ein Portal sichert sich so z.B. die .com-Domain für den Namen eines Schweizer Hotels, etwa www.utokulm.com. Webnutzer, die diese Domain in aller Unschuld in ihren Browser eintippen, werden auf das Verkaufsportal geleitet. Kommt die Buchung zustande, wird eine Kommission berechnet. Diese wird unter dem Namen (und mit Wissen) eines grösseren Portals abkassiert, sodass betroffene Hoteliers oft nichts von dieser illegalen Taktik bemerken. Tipp: Suchen Sie im Internet nach Ihrem Hotelnamen unter anderen Schreibweisen und Domain- Endungen. Sollten Sie fündig werden, leiten Sie sofort entsprechende Schritte ein. TypoSquatting Bedeutet die Registrierung eines falsch geschriebenen Domainnamens. Portale sichern sich so z.B. den Domainnamen www.gräulich.ch statt www.greulich.ch, um dort die Buchung anzubieten – wieder gegen Kommission für das Hotel. Tipps: Suchen Sie im Internet nach Ihrem Hotelnamen mit möglichen Tippfehlern darin. Sollten Sie dabei auf Seiten stossen, die offenkundig irreführende Inhalte enthalten, leiten Sie sofort entsprechende Schritte ein. Wenn möglich, registrieren Sie die am häufigsten vorkommenden Schreibfehler selbst, so wie es z.B. Hilton mit www.hliton.de gemacht hat. Markenschutz in Social Media Auch in Social Media kommt Account Grabbing vor: Menschen oder Unternehmen registrieren böswillig (oder auch in aller Unschuld) ein Konto unter Ihrem Hotelnamen. Tipps: Suchen Sie auf den wichtigsten Plattformen nach Ihrem Hotelnamen. Entweder manuell oder mit einem Tool wie www.namecheck.com. Wenn Sie Account Grabbing bemerken, wenden Sie sich an den Inhaber des Kontos und versuchen Sie, sich gütlich zu einigen. Ist der Accountinhaber nicht erreichbar oder nicht einsichtig, dann wenden Sie sich an die betreffende Plattform – diese ist dazu verpflichtet, Ihr Markenrecht zu schützen. Und: Seien Sie selbst auf den wichtigsten Plattformen präsent und aktiv. Das bringt uns zum zweiten Teil der Brand Protection: Aufbau und Pflege einer starken Online-Marke Die Hotel-Marke gegen Übergriffe zu schützen, ist nur ein Aspekt der Brand Protection. Ebenso wichtig ist die Stärkung Ihrer Marke durch positive und aktive Onlinepräsenzen. Starke Marke erleiden nicht so schnell Schiffbruch in einem «Shitstorm». Und starke Marken überlassen es nicht dem Zufall bzw. Google, wie sie im Internet dargestellt werden, sondern sorgen für die Verbreitung der richtigen Inhalte. Dazu gehört eine verkaufs- und suchmaschinenoptimierte Webseite. Dazu gehört unter Umständen ein
  • 3. Blog. Sowie stimmige und kohärente OTA-Auftritte. Und aktive Social Media Präsenzen. Natürlich können Sie nicht überall gleichermassen aktiv und präsent sein. Versuchen Sie dennoch, auf den wichtigsten Plattformen wenigstens eine gepflegte Präsenz zu bieten, die Ihren Kommunikationszielen entspricht. Hier die Mindestanforderungen für die bekanntesten Plattformen: Facebook: Dass Sie auf Facebook nicht nur präsent sein, sondern aktiv kommunizieren sollten, ist klar. An einer Plattform, auf der sich mehr als ein Drittel aller Schweizer tummelt, kommen die wenigsten Hotels vorbei. Google+: Beanspruchen Sie mindestens Ihre eigene Präsenz und zeigen Sie die Inhalte, unter denen Sie gefunden und abgebildet werden wollen. Kommentieren Sie Bewertungen. Foursquare: Beanspruchen Sie mindestens Ihre eigene Präsenz und versehen Sie sie mit den richtigen Inhalten. Lesen Sie die Kommentare. Twitter: Monitoren Sie, was über auf Twitter über Ihr Hotel und Ihre Destination gesagt wird. Monitoring Übergriffe und die eigene Reputation entdeckt nur, wer hinschaut und zuhört. Für effektives Online- Monitoring gibt es verschiedene Möglichkeiten. Am einfachsten und zuverlässigsten ist das manuelle Googeln oder die Zusammenarbeit mit einem spezialisierten Tool wie zum Beispiel TrustYou. Autor: Gabriele Bryant Erschienen im Hotelier 7/2014