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Viele Arbeitnehmer, die in Deutschland den Mindestlohn
erhalten, können sich auf eine Erhöhung ihrer Bezüge
freuen. Bereits Mitte des Jahres 2016 legte die
Mindestlohnkommission der Regierung einen
entsprechenden Beschluss vor.
Seit dem 1. Januar 2017 steht jedem Arbeitnehmer ein
gesetzlicher Anspruch auf einen Mindestlohn von 8,84
Euro pro Stunde zu. Bisher galt ein Mindestlohnanspruch
von 8,50 Euro.
Mindestlohngesetz – Erhöhung
beschlossen
Zur Ermittlung des Wertes der Erhöhung orientiert sich
die Mindestlohnkommission an den Tarifverträgen
verschiedener Branchen
Bislang profitiert noch nicht jeder Arbeitnehmer in
Deutschland von dem neuen, einheitlichen Mindestlohn.
Ausnahmen gelten für bestimmte Branchen, deren
Arbeitnehmer in der Vergangenheit deutlich niedriger
bezahlt wurden.
Ausnahmeregelungen
In der Fleischindustrie, im land- und forstwirtschaftlichen
Bereich, im Gartenbau, in Großwäschereien sowie im
ostdeutschen Textilhandel und im Bereich der
Zeitungszustellung können Arbeitnehmer ab dem 1.
Januar 2017 mit einem festen Mindestlohn von 8,50 Euro
pro Stunde rechnen.
Eine Angleichung an die Löhne anderer Branchen ist für
den 1. Januar 2018 vorgesehen.
Das Mindestlohngesetz soll die Arbeitnehmerrechte
stärken. Daher ist nicht nur eine Lohnuntergrenze
geregelt, sondern auch die regelmäßige und rechtzeitige
Bezahlung.
Angleichung der Löhne
Gem. § 2 des MiLoG sind Arbeitgeber verpflichtet, den
Lohn an ihre Angestellten bis spätestens zum Ende
des Folgemonats auszuzahlen.
Bei Verstößen sollten Betroffene über die
Beauftragung eines Rechtsanwalts nachdenken, um
zu ihrem Recht zu kommen.
Die Zusammensetzung des Gremiums ist in § 4 ff. des
MiLoG geregelt.
Gremium
Vorschläge
Demzufolge besteht die Kommission aus einem
Vorsitzenden, drei Arbeitnehmer- und drei
Arbeitgebervertretern sowie zwei beratenden
Wissenschaftlern, die selbst jedoch nicht stimmberechtigt
sind.
Alle zwei Jahre unterbreitet das Gremium der
Bundesregierung Vorschläge über die Anpassung des
Mindestlohns.
Eine Neubesetzung der Mindestlohnkommission findet
alle fünf Jahre statt.
www.fachanwaltfürarbeitsrecht.net
Vorschläge
Demzufolge besteht die Kommission aus einem
Vorsitzenden, drei Arbeitnehmer- und drei
Arbeitgebervertretern sowie zwei beratenden
Wissenschaftlern, die selbst jedoch nicht stimmberechtigt
sind.
Alle zwei Jahre unterbreitet das Gremium der
Bundesregierung Vorschläge über die Anpassung des
Mindestlohns.
Eine Neubesetzung der Mindestlohnkommission findet
alle fünf Jahre statt.
www.fachanwaltfürarbeitsrecht.net

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Mindestlohngesetz – erhöhung beschlossen

  • 1. Viele Arbeitnehmer, die in Deutschland den Mindestlohn erhalten, können sich auf eine Erhöhung ihrer Bezüge freuen. Bereits Mitte des Jahres 2016 legte die Mindestlohnkommission der Regierung einen entsprechenden Beschluss vor. Seit dem 1. Januar 2017 steht jedem Arbeitnehmer ein gesetzlicher Anspruch auf einen Mindestlohn von 8,84 Euro pro Stunde zu. Bisher galt ein Mindestlohnanspruch von 8,50 Euro. Mindestlohngesetz – Erhöhung beschlossen
  • 2. Zur Ermittlung des Wertes der Erhöhung orientiert sich die Mindestlohnkommission an den Tarifverträgen verschiedener Branchen Bislang profitiert noch nicht jeder Arbeitnehmer in Deutschland von dem neuen, einheitlichen Mindestlohn. Ausnahmen gelten für bestimmte Branchen, deren Arbeitnehmer in der Vergangenheit deutlich niedriger bezahlt wurden. Ausnahmeregelungen
  • 3. In der Fleischindustrie, im land- und forstwirtschaftlichen Bereich, im Gartenbau, in Großwäschereien sowie im ostdeutschen Textilhandel und im Bereich der Zeitungszustellung können Arbeitnehmer ab dem 1. Januar 2017 mit einem festen Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde rechnen. Eine Angleichung an die Löhne anderer Branchen ist für den 1. Januar 2018 vorgesehen. Das Mindestlohngesetz soll die Arbeitnehmerrechte stärken. Daher ist nicht nur eine Lohnuntergrenze geregelt, sondern auch die regelmäßige und rechtzeitige Bezahlung. Angleichung der Löhne
  • 4. Gem. § 2 des MiLoG sind Arbeitgeber verpflichtet, den Lohn an ihre Angestellten bis spätestens zum Ende des Folgemonats auszuzahlen. Bei Verstößen sollten Betroffene über die Beauftragung eines Rechtsanwalts nachdenken, um zu ihrem Recht zu kommen. Die Zusammensetzung des Gremiums ist in § 4 ff. des MiLoG geregelt. Gremium
  • 5. Vorschläge Demzufolge besteht die Kommission aus einem Vorsitzenden, drei Arbeitnehmer- und drei Arbeitgebervertretern sowie zwei beratenden Wissenschaftlern, die selbst jedoch nicht stimmberechtigt sind. Alle zwei Jahre unterbreitet das Gremium der Bundesregierung Vorschläge über die Anpassung des Mindestlohns. Eine Neubesetzung der Mindestlohnkommission findet alle fünf Jahre statt. www.fachanwaltfürarbeitsrecht.net
  • 6. Vorschläge Demzufolge besteht die Kommission aus einem Vorsitzenden, drei Arbeitnehmer- und drei Arbeitgebervertretern sowie zwei beratenden Wissenschaftlern, die selbst jedoch nicht stimmberechtigt sind. Alle zwei Jahre unterbreitet das Gremium der Bundesregierung Vorschläge über die Anpassung des Mindestlohns. Eine Neubesetzung der Mindestlohnkommission findet alle fünf Jahre statt. www.fachanwaltfürarbeitsrecht.net