1. Einleitung
Schutz und Freiheit von Informationen im Recht
Open (Geo) Data durch Gesetz
Die einzelnen Open (Geo) Data Lizenzen
Zusammenfassung
Die freie Lizenzierung von Geodaten
Falk Zscheile
30. April 2014
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2. Einleitung
Schutz und Freiheit von Informationen im Recht
Open (Geo) Data durch Gesetz
Die einzelnen Open (Geo) Data Lizenzen
Zusammenfassung
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Schutz und Freiheit von Informationen im Recht
3 Open (Geo) Data durch Gesetz
4 Die einzelnen Open (Geo) Data Lizenzen
5 Zusammenfassung
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3. Einleitung
Schutz und Freiheit von Informationen im Recht
Open (Geo) Data durch Gesetz
Die einzelnen Open (Geo) Data Lizenzen
Zusammenfassung
Gliederung
1 Einleitung
2 Schutz und Freiheit von Informationen im Recht
3 Open (Geo) Data durch Gesetz
4 Die einzelnen Open (Geo) Data Lizenzen
5 Zusammenfassung
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4. Einleitung
Schutz und Freiheit von Informationen im Recht
Open (Geo) Data durch Gesetz
Die einzelnen Open (Geo) Data Lizenzen
Zusammenfassung
Geodaten als Informationen
(Geo-) Informationen generieren Mehrwerte
f¨ur den Staat (Planung, Refinanzierung)
f¨ur die Wirtschaft (Wertsch¨opfung, Planung)
f¨ur die Gesellschaft (Wissen, Engagement)
Geodaten als digitaler Rohstoff wecken das Bed¨urfnis nach Schutz
und Freiheit/Offenheit (Open Data) gleichermaßen!
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5. Einleitung
Schutz und Freiheit von Informationen im Recht
Open (Geo) Data durch Gesetz
Die einzelnen Open (Geo) Data Lizenzen
Zusammenfassung
Schutz und Freiheit von Geodaten
Staat
Schutz: Refinanzierung, Verkauf von Geodaten
Offenheit: Wirtschaftsf¨orderung, Open Government
(Transparenz, Teilhabe, Zusammenarbeit)
Wirtschaft
Schutz: Investitionsschutz, Konkurrenzschutz
Offenheit: kostenloser Rohstoff
Gesellschaft
Schutz: [???]
Offenheit: b¨urgerschaftliches Engagement
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6. Einleitung
Schutz und Freiheit von Informationen im Recht
Open (Geo) Data durch Gesetz
Die einzelnen Open (Geo) Data Lizenzen
Zusammenfassung
Informationsschutz
Offene/freie Lizenzierung
Zwischenergebnis
Gliederung
1 Einleitung
2 Schutz und Freiheit von Informationen im Recht
Informationsschutz
Offene/freie Lizenzierung
Zwischenergebnis
3 Open (Geo) Data durch Gesetz
4 Die einzelnen Open (Geo) Data Lizenzen
5 Zusammenfassung
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7. Einleitung
Schutz und Freiheit von Informationen im Recht
Open (Geo) Data durch Gesetz
Die einzelnen Open (Geo) Data Lizenzen
Zusammenfassung
Informationsschutz
Offene/freie Lizenzierung
Zwischenergebnis
Informationen im Recht (allgemein)
Grundsatz:
Informationen genießen keinen Schutz durch das Recht.
Informationen muss man selber sch¨utzen (z. B.
Gesch¨aftsgeheimnisse, Digital Rights Management).
Ausnahmen sind z. B.:
das gesamte Immaterialg¨uterrecht ( z. B. Urheberrecht,
Datenbankschutz, Patentrecht)
das Datenschutzrecht
Landesvermessungsgesetze – Vervielf¨altigungsverbot, z. B. § 10
Abs. 2 S¨achsVermG
Fr¨uher auch: Amtsgeheimnis
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8. Einleitung
Schutz und Freiheit von Informationen im Recht
Open (Geo) Data durch Gesetz
Die einzelnen Open (Geo) Data Lizenzen
Zusammenfassung
Informationsschutz
Offene/freie Lizenzierung
Zwischenergebnis
Geodaten als Information im Recht
Die einzelne geografische Information genießt keinen Schutz.
Die Sammlung von geografischen Informationen (Datenbank)
genießt Schutz (Datenbankschutz, §§ 87a ff. UrhG).
Das Datenbankrecht gibt die M¨oglichkeit, andere von der Nutzung
einer Datensammlung auszuschließen.
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9. Einleitung
Schutz und Freiheit von Informationen im Recht
Open (Geo) Data durch Gesetz
Die einzelnen Open (Geo) Data Lizenzen
Zusammenfassung
Informationsschutz
Offene/freie Lizenzierung
Zwischenergebnis
Der Schutz von Informationen
Informationen k¨onnen
durch das Recht und/oder
durch technische L¨osungen gesch¨utzt werden.
Offene Lizenzierung
Ziel offener Lizenzierung ist es, die Aneignung von Informationen
auf rechtlicher oder technischer Basis unter Ausschluss von Dritten
zu verhindern.
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10. Einleitung
Schutz und Freiheit von Informationen im Recht
Open (Geo) Data durch Gesetz
Die einzelnen Open (Geo) Data Lizenzen
Zusammenfassung
Informationsschutz
Offene/freie Lizenzierung
Zwischenergebnis
Rechtslage bei (offener) Lizenzierung
Offen/frei bedeutet nicht rechtlos:
Verteidigung mit rechtlichen Mitteln
Abmahnung, Unterlassung, (Schadensersatz) denkbar
Lizenz ist ein Vertrag:
Vielzahl rechtlicher Gestaltungsvarianten denkbar:
kommerziell/nicht kommerziell, Namensnennung (Attribution),
Verarbeitung erlaubt/nicht erlaubt, etc.
M¨ogliche Folge: Inkompatibilit¨aten von (offenen) Lizenzen
untereinander
Besonderheit bei Datenlizenzen:
Datenquelle und Datenprodukt sind nicht zwingend identisch
(Weiterverarbeitung).
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12. Einleitung
Schutz und Freiheit von Informationen im Recht
Open (Geo) Data durch Gesetz
Die einzelnen Open (Geo) Data Lizenzen
Zusammenfassung
Informationsschutz
Offene/freie Lizenzierung
Zwischenergebnis
Fragen an die Lizenz vor Verwendung
1 Werden mehrere unterschiedlich lizenzierte Datenquellen
verwendet?
2 Ber¨ucksichtigen die Lizenzen die Trennung von Datenquelle
und Datenprodukt?
3 Welche Bedingungen kn¨upfen die Lizenzen an die
Datenverwendung?
Namensnennung (Attribution)?
kommerzielle Nutzung?
Weiterverarbeitung?
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13. Einleitung
Schutz und Freiheit von Informationen im Recht
Open (Geo) Data durch Gesetz
Die einzelnen Open (Geo) Data Lizenzen
Zusammenfassung
Geodatenzugangsgesetz
Open Geo Data in den L¨andern
Gliederung
1 Einleitung
2 Schutz und Freiheit von Informationen im Recht
3 Open (Geo) Data durch Gesetz
Geodatenzugangsgesetz
Open Geo Data in den L¨andern
4 Die einzelnen Open (Geo) Data Lizenzen
5 Zusammenfassung
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14. Einleitung
Schutz und Freiheit von Informationen im Recht
Open (Geo) Data durch Gesetz
Die einzelnen Open (Geo) Data Lizenzen
Zusammenfassung
Geodatenzugangsgesetz
Open Geo Data in den L¨andern
Geodatenzugangsgesetz/Geodatennutzungsverordnung
Keine Lizenz, sondern gesetzliche Freigabe als ¨offentliches Gut
Open Government Data
Nur f¨ur Geodaten des Bundes
Nur INSPIRE-Daten
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15. Einleitung
Schutz und Freiheit von Informationen im Recht
Open (Geo) Data durch Gesetz
Die einzelnen Open (Geo) Data Lizenzen
Zusammenfassung
Geodatenzugangsgesetz
Open Geo Data in den L¨andern
Nutzungsbedingungen
Kommerzielle Nutzung zul¨assig, § 2 Abs. 1 GeoNutzV
Weitergabe zul¨assig, § 2 Abs. 2 Nr. 1 GeoNutzV
Datenverarbeitung zul¨assig, § 2 Abs. 2 Nr. 1 GeoNutzV
Kombination mit anderen Datens¨atzen zul¨assig, § 2 Abs. 2
Nr. 2 GeoNutzV
Attribution nur unter bestimmten Bedingungen, § 3 GeoNutzV
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16. Einleitung
Schutz und Freiheit von Informationen im Recht
Open (Geo) Data durch Gesetz
Die einzelnen Open (Geo) Data Lizenzen
Zusammenfassung
Geodatenzugangsgesetz
Open Geo Data in den L¨andern
L¨anderregelungen zu Open Data
Berlin: Freigabe von Geodaten durch Verordnung. Allerdings
keine gesetzliche Verankerung von Open Data!
Hamburger Open Government Gesetz (u. a. Open Data) gilt
auch f¨ur Geodaten.
Baden-W¨urttemberg: teilweise freie Lizenzierung von
Geodaten
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17. Einleitung
Schutz und Freiheit von Informationen im Recht
Open (Geo) Data durch Gesetz
Die einzelnen Open (Geo) Data Lizenzen
Zusammenfassung
Open Data Commons
GIW-Kommission
Bundesinnenministerium
Creative Commons
Public Domain
Gliederung
1 Einleitung
2 Schutz und Freiheit von Informationen im Recht
3 Open (Geo) Data durch Gesetz
4 Die einzelnen Open (Geo) Data Lizenzen
Open Data Commons
GIW-Kommission
Bundesinnenministerium
Creative Commons
Public Domain
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18. Einleitung
Schutz und Freiheit von Informationen im Recht
Open (Geo) Data durch Gesetz
Die einzelnen Open (Geo) Data Lizenzen
Zusammenfassung
Open Data Commons
GIW-Kommission
Bundesinnenministerium
Creative Commons
Public Domain
Lizenzen von Open Data Commons
Open Data Commons ist Teil der Open Knowledge
Foundation.
Schwerpunkt: Schaffung freier Datenlizenzen
keine spezifischen Geodatenlizenzen
Open Database License (ODbL)
Attribution License (ODC-BY)
Public Domain Dedication and License (PDDL)
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19. Einleitung
Schutz und Freiheit von Informationen im Recht
Open (Geo) Data durch Gesetz
Die einzelnen Open (Geo) Data Lizenzen
Zusammenfassung
Open Data Commons
GIW-Kommission
Bundesinnenministerium
Creative Commons
Public Domain
ODbL Nutzungsbedingungen
Kommerzielle Nutzung zul¨assig
Weitergabe zul¨assig
Datenverarbeitung zul¨assig
Kombination mit anderen Datens¨atzen zul¨assig
Attribution notwendig
”
give back“ Klausel beachten!
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20. Einleitung
Schutz und Freiheit von Informationen im Recht
Open (Geo) Data durch Gesetz
Die einzelnen Open (Geo) Data Lizenzen
Zusammenfassung
Open Data Commons
GIW-Kommission
Bundesinnenministerium
Creative Commons
Public Domain
Geolizenzen der GIW-Kommission
GIW-Kommission: Kooperation zwischen
Bundeswirtschaftsministerium und Geoinformationswirtschaft
Ziel: marktgerechte Lizenzierung von Geodaten
Weg: Vereinheitlichung der Lizenzen
Lizenztexte in deutsch und englisch
Besonderheit: modularer Aufbau
Zukunft: Lizenz-API
8 Lizenzvarianten und eine Open Data Lizenz: GeoLizenz
V1.2.1 – Open
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21. Einleitung
Schutz und Freiheit von Informationen im Recht
Open (Geo) Data durch Gesetz
Die einzelnen Open (Geo) Data Lizenzen
Zusammenfassung
Open Data Commons
GIW-Kommission
Bundesinnenministerium
Creative Commons
Public Domain
GovData – Datenlizenz Deutschland
Datenlizenz Deutschland die Open Government Data Lizenzen
des Bundesinnenministeriums.
Insbesondere Lizenzierung der Daten des Open Government
Data Portals.
Kurz und einfach gehaltene deutsche Lizenztexte.
Ausrichtung an nationalen Gegebenheiten.
Varianten:
Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 1.0
Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – nicht
kommerziell – Version 1.0
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22. Einleitung
Schutz und Freiheit von Informationen im Recht
Open (Geo) Data durch Gesetz
Die einzelnen Open (Geo) Data Lizenzen
Zusammenfassung
Open Data Commons
GIW-Kommission
Bundesinnenministerium
Creative Commons
Public Domain
Nutzungsbedingungen Datenlizenz Deutschland
Namensnennung 1.0
Kommerzielle Nutzung zul¨assig
Weitergabe zul¨assig
Datenverarbeitung zul¨assig, aber Kennzeichnung
Kombination mit anderen Datens¨atzen unklar (aber wohl
zul¨assig)
Attribution unter bestimmten Bedingungen
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23. Einleitung
Schutz und Freiheit von Informationen im Recht
Open (Geo) Data durch Gesetz
Die einzelnen Open (Geo) Data Lizenzen
Zusammenfassung
Open Data Commons
GIW-Kommission
Bundesinnenministerium
Creative Commons
Public Domain
Lizenzen von Creative Commons
Zun¨achst keine Open Data Lizenzen.
Schwerpunkt auf kreativen Werken (Urheberrecht)
Ber¨ucksichtigung von Open Data seit Attribution-ShareAlike
Lizenz International 4.0 (CC-BY-SA 4.0)
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24. Einleitung
Schutz und Freiheit von Informationen im Recht
Open (Geo) Data durch Gesetz
Die einzelnen Open (Geo) Data Lizenzen
Zusammenfassung
Open Data Commons
GIW-Kommission
Bundesinnenministerium
Creative Commons
Public Domain
Public Domain
Die am weitestgehende Freigabe von Daten.
Keine Bedingungen bei:
Aneignung,
Weitergabe,
Verarbeitung,
Zusammenf¨uhrung mit anderen Daten und
Attribution.
(Lizenz-)Rechtlich am unproblematischsten
Kompatibel zu propriet¨aren und freien Lizenzen
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25. Einleitung
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Open (Geo) Data durch Gesetz
Die einzelnen Open (Geo) Data Lizenzen
Zusammenfassung
Gliederung
1 Einleitung
2 Schutz und Freiheit von Informationen im Recht
3 Open (Geo) Data durch Gesetz
4 Die einzelnen Open (Geo) Data Lizenzen
5 Zusammenfassung
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26. Einleitung
Schutz und Freiheit von Informationen im Recht
Open (Geo) Data durch Gesetz
Die einzelnen Open (Geo) Data Lizenzen
Zusammenfassung
Zusammenfassung
Open Data hat viele Gesichter und Lizenzen.
Ein Einheitlicher Trend bei Lizenzen f¨ur Geodaten ist nicht
erkennbar.
Bei der Verwendung von unterschiedlich lizenzierten
Datens¨atzen ist h¨ochste Aufmerksamkeit geboten,
insbesondere bei
besonderer Regelung der Weitergabe
und bei
”
give back“ Klauseln.
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27. Einleitung
Schutz und Freiheit von Informationen im Recht
Open (Geo) Data durch Gesetz
Die einzelnen Open (Geo) Data Lizenzen
Zusammenfassung
Vielen Dank f¨ur Ihre Aufmerksamkeit!
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