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Single European Payment Area
(SEPA)
Alle Information zum SEPA-Verfahren
Basis Informationen SEPA
Ab dem 1.Februar 2014 werden die nationalen Zahlverfahren für
Überweisungen und Lastschriften eingestellt und durch das neue, europaweit
einheitliche SEPA-Zahlverfahren abgelöst. Der Zahlungsverkehr soll damit in
Europa einheitlich und einfacher werden. Dennoch können viele Verbraucher
noch nichts mit dem Begriff SEPA (Single European Payments Area) Anfangen.
Während Unternehmen und Vereine zwingend bis zum 1.2.2014 auf das SEPAVerfahren umgestellt haben müssen, bleibt Privatpersonen aber noch bis
1.2.2016 der alte Weg erhalten. Dennoch macht es Sinn sich schon jetzt über
die anstehenden Veränderungen ein Bild zu machen.
SEPA: IBAN & BIC
Bankverbindungen werden dann anhand von IBAN und BIC identifiziert, und
nicht mehr über die Kontonummer und Bankleitzahl. Mit den neuen SEPALastschriftverfahren kann man dann Geld von Konten innerhalb des
Europäischen-Währungsraumes einziehen lassen. Grundlage dafür sind
sogenannte Lastschrift-Mandate. Der Zahlungspflichtige berechtigt damit den
Zahlungsempfänger zum Einzug des Geldes.
SEPA: IBAN & BIC (2)
IBAN

BIC

Jedes Bankkonto in der EU hat durch das
SEPA Verfahren eine eigene IBAN
(International Bank Account Number). In
Deutschland ist die IBAN 22-stellig und
setzt sich wie folgt zusammen:

Jede Bank bekommt eine internationale
Bankleitzahl die eindeutig ist, den
Business Identifier Code (BIC). Der BIC ist
acht- oder elf-Stellig. Er besteht aus:
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einem zweistelligen Orts-Code

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einem zweistelligen Länder-Code

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und optional aus dem dreistelligen
Code für die Filiale oder Abteilung

einem zweistelligen Ländercode (DE)
einer zweistelligen Prüfziffer
der achtstelligen Bankleitzahl
einer zehnstelligen Kontonummer
Mehr Finanz-Infos gibt es hier:
Ratgeber von www.Girokonto-Tests.de

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Finanz-News: SEPA Basiswissen | IBAN | BIC

  • 1. Single European Payment Area (SEPA) Alle Information zum SEPA-Verfahren
  • 2. Basis Informationen SEPA Ab dem 1.Februar 2014 werden die nationalen Zahlverfahren für Überweisungen und Lastschriften eingestellt und durch das neue, europaweit einheitliche SEPA-Zahlverfahren abgelöst. Der Zahlungsverkehr soll damit in Europa einheitlich und einfacher werden. Dennoch können viele Verbraucher noch nichts mit dem Begriff SEPA (Single European Payments Area) Anfangen. Während Unternehmen und Vereine zwingend bis zum 1.2.2014 auf das SEPAVerfahren umgestellt haben müssen, bleibt Privatpersonen aber noch bis 1.2.2016 der alte Weg erhalten. Dennoch macht es Sinn sich schon jetzt über die anstehenden Veränderungen ein Bild zu machen.
  • 3. SEPA: IBAN & BIC Bankverbindungen werden dann anhand von IBAN und BIC identifiziert, und nicht mehr über die Kontonummer und Bankleitzahl. Mit den neuen SEPALastschriftverfahren kann man dann Geld von Konten innerhalb des Europäischen-Währungsraumes einziehen lassen. Grundlage dafür sind sogenannte Lastschrift-Mandate. Der Zahlungspflichtige berechtigt damit den Zahlungsempfänger zum Einzug des Geldes.
  • 4. SEPA: IBAN & BIC (2) IBAN BIC Jedes Bankkonto in der EU hat durch das SEPA Verfahren eine eigene IBAN (International Bank Account Number). In Deutschland ist die IBAN 22-stellig und setzt sich wie folgt zusammen: Jede Bank bekommt eine internationale Bankleitzahl die eindeutig ist, den Business Identifier Code (BIC). Der BIC ist acht- oder elf-Stellig. Er besteht aus:     einem zweistelligen Orts-Code   einem zweistelligen Länder-Code   einem vierstelligen Bank-Code, und optional aus dem dreistelligen Code für die Filiale oder Abteilung einem zweistelligen Ländercode (DE) einer zweistelligen Prüfziffer der achtstelligen Bankleitzahl einer zehnstelligen Kontonummer
  • 5. Mehr Finanz-Infos gibt es hier: Ratgeber von www.Girokonto-Tests.de