Pflegeversicherung - warum Sie sich mit dem Thema beschäftigen sollten!
1. Pflege 2014
Warum Sie sich mit dem Thema
Pflegeversicherung beschäftigen sollten!
2. • „Die Pflegeversicherung
ist die größte Zeitbombe
unserer Sozialsysteme.“
• Prof. Dr. Bernd Raffelhüschen
Professor für Finanzwissenschaft
an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg
,…da sie generationsübergreifend das Vermögen der Familien
bedroht!
3. • Ursachen der Pflegebedürftigkeit
Schwerer Unfall
Schwere Krankheit
Altersbedingter Kräfteverfall
Pflegefall ist wahrscheinlicher als Berufsunfähigkeit
Jeder 2. ab Alter 80 Jahre
• Hamburg, 16.05.2013 Seite 4 Quelle: Bundesministerium für Gesundheit
6. Fakten zur Pflege und ihren Folgen
• Die Pflegeversicherung deckt die Kosten der
reinen Pflege
• Kosten für Unterkunft und Verpflegung sind
nicht mit gedeckt
• Pflegebedürftige haben Unterhaltsanspruch
gegen ihre Eltern und Kinder
• Den Angehörigen bleibt nur ein
angemessener Teil ihres Einkommens
8. • Pflege kostet ein Vermögen
• Sollte eine stationäre Pflege benötigt werden, reichen die Leistungen aus der
gesetzlichen Pflegeversicherung bei weitem nicht aus.
• Gegebenenfalls springt das Sozialamt ein und holt sich eventuell bei Kindern,
Ehepartnern oder Eltern dieses Geld zurück.
Was leistet die gesetzliche Pflege wirklich?
Pflegegeld Pflegesachleistung Stationär
Pflege zu Hause durch
ehrenamtliche Helfer
Pflege zu Hause durch
Fachkraft
Pflege in einer
Pflegeeinrichtung
Pflegestufe 2014 ab 2015 2014 ab 2015 2014 ab 2015
Stufe 0 120 € 123 € 225 € 231 € --- ---
Stufe 1 235 € 244 € 450 € 468 € 1.023 € 1.064 €
Stufe 2 440 € 458 € 1.100 € 1.144 € 1.279 € 1.330 €
Stufe 3 700 € 728 € 1.515 € 1.612 € 1.550 € 1.612 €
10. Pflegebedürftigkeit ist ein hohes finanzielles Risiko
Als Erstes ist die Suche nach
einem Pflegeplatz fällig –
hier als Beispiel der
AOK Pflegenavigator
Sie finden ihn unter
http://www.aok-pflegedienstnavigator.de
11. Von Fall zu Fall – Kinder haften für ihre Eltern
Pflegefall Sozialfall Haftungsfall
Leistungen aus der gesetzlichen
Pflegeversicherung max.
1.550 € für Pflegestufe III
Teilkaskoschutz
– ein Pflegeheimplatz
kostet
durchschnittlich 3.300 €
in Pflegestufe III
Das Sozialamt hilft !
(§ 1 SGB XII)
Sind die Kosten der Pflege für
den Betroffenen nicht tragbar
und seine Vermögenswerte
Verbraucht, kommt das
Sozialamt für die notwendigen
Kosten auf
Unterhaltspflicht der
Angehörigen
(§ 94 SGB XII)
Angehörige in gerader Linie (§
1601 BGB) werden zu
Zahlungen verpflichtet, die
nicht nur das Nettoeinkommen
mindern, sondern auch an das
Vermögen gehen können
12. Pflegebedürftigkeit und Sozialhilfe – ein Beispiel
• Frau Hertha Bauer, 76 Jahre, Pflegestufe III, Witwe, Sohn Martin Bauer
• Altersrente 742,- Euro, Witwenrente 280,- Euro, Vermögen 20.000,- Euro
Berechnung Deckungslücke
- Pflegeheim - 3.500,- Euro
- Pflegeversicherung + 1.432,- Euro
- Eigene Renten + 1.022,- Euro
- Deckungslücke - 1.046,- Euro
Das Vermögen (20.000€) reicht
für 19 Monate
Martin Bauer, 48 Jahre, verheiratet, 1 Kind
- Nettoeinkommen + 2.800,- Euro
- Selbstbehalt + 1.958,- Euro
- Eigenheim - 300,- Euro
- Abgabe Sozialamt + 542,- Euro
Martin Bauer, 48 Jahre, verheiratet, 1 Kind
Ca. 20% des Netto gehen
an das Sozialamt
13. Ab welchem Einkommen kann das Sozialamt zu Unterhaltszahlungen
verpflichten?
• Es gibt keine klaren Einkommensgrenzen, ab denen auf jeden Fall Unterhalt gezahlt
• werden muss.
• Der Selbstbehalt ist die Summe, die einem Angehörigen zugestanden wird, um seine
eigene Lebensführung angemessen bestreiten zu können. Als Orientierung für den
Selbstbehalt dient eine für das Unterhaltsrecht vom Oberlandesgericht Düsseldorf
(bzw. Köln, Berlin, Hamm) erstellte Tabelle, die jedoch im Einzelfall nicht verbindlich
ist.
• Zusammenfassend lässt sich das Prinzip darstellen: Vom Nettoeinkommen eines
Unterhaltspflichtigen werden zuerst die Kosten für die Kinder und den Ehepartner
(sofern nicht voll berufstätig) abgezogen, dazu noch Kosten wie die eigene
Altersvorsorge, Gesundheitskosten, Fahrtkosten für den Besuch des bedürftigen
Angehörigen sowie das Abzahlen von relevanten Zins- und Tilgungslasten. Plus
Selbstbehalt.
14. Ein Beispiel zur Anschaulichkeit:
Eine 75-jährige Witwe, Mutter von drei Kindern, muss als
Pflegefall in einem Heim untergebracht werden.
Welche Kosten kommen hier auf die Familie zu und wie werden
die Unterhaltsverpflichtungen ermittelt?
KINDER
HAFTEN FÜR
IHRE ELTERN!
15. • Welche Kosten kommen hier auf die Familie zu und wie
werden die Unterhaltsverpflichtungen ermittelt? (1/3)
• Im Durchschnitt kostet die Unterbringung und Pflege in einem Senioren- oder
Pflegeheim in Abhängigkeit von der Pflegestufe zwischen 2.700 Euro und 3.300 Euro
monatlich.
• Diesen Kosten für das Pflegeheim sind selbstverständlich die laufenden
Versicherungsprämien zur Kranken- und Pflegepflichtversicherung, Zuzahlungen zu
Medikamenten, physiotherapeutische Behandlungen und Hilfsmittel bzw. eventuelle
Selbstbehalte von privat Versicherten, Behandlungskosten für medizinische Fußpflege,
Bekleidungskosten sowie Aufwendungen für Kleidung aufzuschlagen.
• Die soziale bzw. private Pflegepflichtversicherung kommt nur für die reinen
Pflegekosten (anteilig) auf. Je nach Pflegestufe sind das monatlich zwischen 1.023
Euro und 1.550 Euro; in ausgewählten Einzelfällen kann für stationär Pflegebedürftige
der Stufe III, z. B. für einen Palliativpatienten, die Härtefallregelung gewährt und eine
monatliche Leistung von 1.918 Euro erbracht werden.
16. • Welche Kosten kommen hier auf die Familie zu und wie
werden die Unterhaltsverpflichtungen ermittelt? (2/3)
• Die Differenzkosten, z. B. für Unterbringung und Verpflegung, Zuzahlungen zu
medizinischen Leistungen etc., muss der Pflegebedürftige aus seiner eigenen Tasche
bezahlen.
• Hierfür werden Einkommen und Vermögen des Hilfsbedürftigen ermittelt. Reichen die
monatlichen Einkünfte, z. B. die Altersrente, Zins- und Dividendeneinkünfte aus
Kapitalvermögen usw. und die Vermögenswerte der Witwe nicht aus, um die
Differenzkosten zu decken, informiert das Heim das Sozialamt.
• Das Sozialamt prüft zunächst, ob die pflegebedürftige Frau in den vergangenen zehn
Jahren Vermögenswerte, wie beispielsweise ein Haus, Barvermögen oder
Wertgegenstände, verschenkt hat.
• Ist dies der Fall, müssen diese Schenkungen an die Pflegebedürftige in Höhe der
erforderlichen Unterhaltskosten oder im schlimmsten Fall in vollem Umfang
zurückgegeben werden.
17. • Welche Kosten kommen hier auf die Familie zu und wie
werden die Unterhaltsverpflichtungen ermittelt? (3/3)
• In einem zweiten Schritt werden die unterhaltspflichtigen Angehörigen ermittelt –
in unserem Fall also die drei Kinder der Witwe.
• Deren Anteil an den Unterhaltszahlungen für ihre Mutter richtet sich nun jeweils
nach der individuellen Leistungsfähigkeit und ggf. nach dem Beitrag des
Unterhaltspflichtigen zum Familieneinkommen seiner eigenen Familie.
• Erst wenn weder auf das Vermögen der Pflegebedürftigen selbst noch auf die
finanzielle Unterstützung der Angehörigen zurückgegriffen werden kann, springt
das Sozialamt ein und übernimmt die zu überbrückenden Kosten.
18. Soll das Ihre Zukunft sein?
Altersheim
KINDER HAFTEN
FÜR IHRE ELTERN!
19.
20. Ich will Sie nicht erschrecken, aber Pflege wird teurer!
Abgesehen von den schon genannten Fakten, bedenken Sie, dass
wir auch immer weniger Menschen haben, die pflegen wollen!
Und, und und …. Es gibt noch viel zu sagen.
Nicht verdrängen - heute Handeln hilft, spart Geld und gibt ein
gutes Gefühl!
Ich stehe Ihnen persönlich und auch mit Infos auf meiner Homepage
http://www.mayer-versicherungen.info/pflegeversicherung -
gerne zur Seite!
Freundlichst, Ihr Josef Mayer