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Pflege 2014 
Warum Sie sich mit dem Thema 
Pflegeversicherung beschäftigen sollten!
• „Die Pflegeversicherung 
ist die größte Zeitbombe 
unserer Sozialsysteme.“ 
• Prof. Dr. Bernd Raffelhüschen 
Professor für Finanzwissenschaft 
an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg 
,…da sie generationsübergreifend das Vermögen der Familien 
bedroht!
• Ursachen der Pflegebedürftigkeit 
Schwerer Unfall 
Schwere Krankheit 
Altersbedingter Kräfteverfall 
Pflegefall ist wahrscheinlicher als Berufsunfähigkeit 
Jeder 2. ab Alter 80 Jahre 
• Hamburg, 16.05.2013 Seite 4 Quelle: Bundesministerium für Gesundheit
Immer mehr Pflegebedürftige in Deutschland!
Wann tritt Pflegebedürftigkeit ein?
Fakten zur Pflege und ihren Folgen 
• Die Pflegeversicherung deckt die Kosten der 
reinen Pflege 
• Kosten für Unterkunft und Verpflegung sind 
nicht mit gedeckt 
• Pflegebedürftige haben Unterhaltsanspruch 
gegen ihre Eltern und Kinder 
• Den Angehörigen bleibt nur ein 
angemessener Teil ihres Einkommens
• Nur die Grundversorgung ist Ihnen sicher!
• Pflege kostet ein Vermögen 
• Sollte eine stationäre Pflege benötigt werden, reichen die Leistungen aus der 
gesetzlichen Pflegeversicherung bei weitem nicht aus. 
• Gegebenenfalls springt das Sozialamt ein und holt sich eventuell bei Kindern, 
Ehepartnern oder Eltern dieses Geld zurück. 
Was leistet die gesetzliche Pflege wirklich? 
Pflegegeld Pflegesachleistung Stationär 
Pflege zu Hause durch 
ehrenamtliche Helfer 
Pflege zu Hause durch 
Fachkraft 
Pflege in einer 
Pflegeeinrichtung 
Pflegestufe 2014 ab 2015 2014 ab 2015 2014 ab 2015 
Stufe 0 120 € 123 € 225 € 231 € --- --- 
Stufe 1 235 € 244 € 450 € 468 € 1.023 € 1.064 € 
Stufe 2 440 € 458 € 1.100 € 1.144 € 1.279 € 1.330 € 
Stufe 3 700 € 728 € 1.515 € 1.612 € 1.550 € 1.612 €
Pflegebedürftigkeit ist ein hohes finanzielles Risiko
Pflegebedürftigkeit ist ein hohes finanzielles Risiko 
Als Erstes ist die Suche nach 
einem Pflegeplatz fällig – 
hier als Beispiel der 
AOK Pflegenavigator 
Sie finden ihn unter 
http://www.aok-pflegedienstnavigator.de
Von Fall zu Fall – Kinder haften für ihre Eltern 
Pflegefall Sozialfall Haftungsfall 
Leistungen aus der gesetzlichen 
Pflegeversicherung max. 
1.550 € für Pflegestufe III 
Teilkaskoschutz 
– ein Pflegeheimplatz 
kostet 
durchschnittlich 3.300 € 
in Pflegestufe III 
Das Sozialamt hilft ! 
(§ 1 SGB XII) 
Sind die Kosten der Pflege für 
den Betroffenen nicht tragbar 
und seine Vermögenswerte 
Verbraucht, kommt das 
Sozialamt für die notwendigen 
Kosten auf 
Unterhaltspflicht der 
Angehörigen 
(§ 94 SGB XII) 
Angehörige in gerader Linie (§ 
1601 BGB) werden zu 
Zahlungen verpflichtet, die 
nicht nur das Nettoeinkommen 
mindern, sondern auch an das 
Vermögen gehen können
Pflegebedürftigkeit und Sozialhilfe – ein Beispiel 
• Frau Hertha Bauer, 76 Jahre, Pflegestufe III, Witwe, Sohn Martin Bauer 
• Altersrente 742,- Euro, Witwenrente 280,- Euro, Vermögen 20.000,- Euro 
Berechnung Deckungslücke 
- Pflegeheim - 3.500,- Euro 
- Pflegeversicherung + 1.432,- Euro 
- Eigene Renten + 1.022,- Euro 
- Deckungslücke - 1.046,- Euro 
Das Vermögen (20.000€) reicht 
für 19 Monate 
Martin Bauer, 48 Jahre, verheiratet, 1 Kind 
- Nettoeinkommen + 2.800,- Euro 
- Selbstbehalt + 1.958,- Euro 
- Eigenheim - 300,- Euro 
- Abgabe Sozialamt + 542,- Euro 
Martin Bauer, 48 Jahre, verheiratet, 1 Kind 
Ca. 20% des Netto gehen 
an das Sozialamt
Ab welchem Einkommen kann das Sozialamt zu Unterhaltszahlungen 
verpflichten? 
• Es gibt keine klaren Einkommensgrenzen, ab denen auf jeden Fall Unterhalt gezahlt 
• werden muss. 
• Der Selbstbehalt ist die Summe, die einem Angehörigen zugestanden wird, um seine 
eigene Lebensführung angemessen bestreiten zu können. Als Orientierung für den 
Selbstbehalt dient eine für das Unterhaltsrecht vom Oberlandesgericht Düsseldorf 
(bzw. Köln, Berlin, Hamm) erstellte Tabelle, die jedoch im Einzelfall nicht verbindlich 
ist. 
• Zusammenfassend lässt sich das Prinzip darstellen: Vom Nettoeinkommen eines 
Unterhaltspflichtigen werden zuerst die Kosten für die Kinder und den Ehepartner 
(sofern nicht voll berufstätig) abgezogen, dazu noch Kosten wie die eigene 
Altersvorsorge, Gesundheitskosten, Fahrtkosten für den Besuch des bedürftigen 
Angehörigen sowie das Abzahlen von relevanten Zins- und Tilgungslasten. Plus 
Selbstbehalt.
Ein Beispiel zur Anschaulichkeit: 
Eine 75-jährige Witwe, Mutter von drei Kindern, muss als 
Pflegefall in einem Heim untergebracht werden. 
Welche Kosten kommen hier auf die Familie zu und wie werden 
die Unterhaltsverpflichtungen ermittelt? 
KINDER 
HAFTEN FÜR 
IHRE ELTERN!
• Welche Kosten kommen hier auf die Familie zu und wie 
werden die Unterhaltsverpflichtungen ermittelt? (1/3) 
• Im Durchschnitt kostet die Unterbringung und Pflege in einem Senioren- oder 
Pflegeheim in Abhängigkeit von der Pflegestufe zwischen 2.700 Euro und 3.300 Euro 
monatlich. 
• Diesen Kosten für das Pflegeheim sind selbstverständlich die laufenden 
Versicherungsprämien zur Kranken- und Pflegepflichtversicherung, Zuzahlungen zu 
Medikamenten, physiotherapeutische Behandlungen und Hilfsmittel bzw. eventuelle 
Selbstbehalte von privat Versicherten, Behandlungskosten für medizinische Fußpflege, 
Bekleidungskosten sowie Aufwendungen für Kleidung aufzuschlagen. 
• Die soziale bzw. private Pflegepflichtversicherung kommt nur für die reinen 
Pflegekosten (anteilig) auf. Je nach Pflegestufe sind das monatlich zwischen 1.023 
Euro und 1.550 Euro; in ausgewählten Einzelfällen kann für stationär Pflegebedürftige 
der Stufe III, z. B. für einen Palliativpatienten, die Härtefallregelung gewährt und eine 
monatliche Leistung von 1.918 Euro erbracht werden.
• Welche Kosten kommen hier auf die Familie zu und wie 
werden die Unterhaltsverpflichtungen ermittelt? (2/3) 
• Die Differenzkosten, z. B. für Unterbringung und Verpflegung, Zuzahlungen zu 
medizinischen Leistungen etc., muss der Pflegebedürftige aus seiner eigenen Tasche 
bezahlen. 
• Hierfür werden Einkommen und Vermögen des Hilfsbedürftigen ermittelt. Reichen die 
monatlichen Einkünfte, z. B. die Altersrente, Zins- und Dividendeneinkünfte aus 
Kapitalvermögen usw. und die Vermögenswerte der Witwe nicht aus, um die 
Differenzkosten zu decken, informiert das Heim das Sozialamt. 
• Das Sozialamt prüft zunächst, ob die pflegebedürftige Frau in den vergangenen zehn 
Jahren Vermögenswerte, wie beispielsweise ein Haus, Barvermögen oder 
Wertgegenstände, verschenkt hat. 
• Ist dies der Fall, müssen diese Schenkungen an die Pflegebedürftige in Höhe der 
erforderlichen Unterhaltskosten oder im schlimmsten Fall in vollem Umfang 
zurückgegeben werden.
• Welche Kosten kommen hier auf die Familie zu und wie 
werden die Unterhaltsverpflichtungen ermittelt? (3/3) 
• In einem zweiten Schritt werden die unterhaltspflichtigen Angehörigen ermittelt – 
in unserem Fall also die drei Kinder der Witwe. 
• Deren Anteil an den Unterhaltszahlungen für ihre Mutter richtet sich nun jeweils 
nach der individuellen Leistungsfähigkeit und ggf. nach dem Beitrag des 
Unterhaltspflichtigen zum Familieneinkommen seiner eigenen Familie. 
• Erst wenn weder auf das Vermögen der Pflegebedürftigen selbst noch auf die 
finanzielle Unterstützung der Angehörigen zurückgegriffen werden kann, springt 
das Sozialamt ein und übernimmt die zu überbrückenden Kosten.
Soll das Ihre Zukunft sein? 
Altersheim 
KINDER HAFTEN 
FÜR IHRE ELTERN!
Ich will Sie nicht erschrecken, aber Pflege wird teurer! 
Abgesehen von den schon genannten Fakten, bedenken Sie, dass 
wir auch immer weniger Menschen haben, die pflegen wollen! 
Und, und und …. Es gibt noch viel zu sagen. 
Nicht verdrängen - heute Handeln hilft, spart Geld und gibt ein 
gutes Gefühl! 
Ich stehe Ihnen persönlich und auch mit Infos auf meiner Homepage 
http://www.mayer-versicherungen.info/pflegeversicherung - 
gerne zur Seite! 
Freundlichst, Ihr Josef Mayer

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Pflegeversicherung - warum Sie sich mit dem Thema beschäftigen sollten!

  • 1. Pflege 2014 Warum Sie sich mit dem Thema Pflegeversicherung beschäftigen sollten!
  • 2. • „Die Pflegeversicherung ist die größte Zeitbombe unserer Sozialsysteme.“ • Prof. Dr. Bernd Raffelhüschen Professor für Finanzwissenschaft an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg ,…da sie generationsübergreifend das Vermögen der Familien bedroht!
  • 3. • Ursachen der Pflegebedürftigkeit Schwerer Unfall Schwere Krankheit Altersbedingter Kräfteverfall Pflegefall ist wahrscheinlicher als Berufsunfähigkeit Jeder 2. ab Alter 80 Jahre • Hamburg, 16.05.2013 Seite 4 Quelle: Bundesministerium für Gesundheit
  • 6. Fakten zur Pflege und ihren Folgen • Die Pflegeversicherung deckt die Kosten der reinen Pflege • Kosten für Unterkunft und Verpflegung sind nicht mit gedeckt • Pflegebedürftige haben Unterhaltsanspruch gegen ihre Eltern und Kinder • Den Angehörigen bleibt nur ein angemessener Teil ihres Einkommens
  • 7. • Nur die Grundversorgung ist Ihnen sicher!
  • 8. • Pflege kostet ein Vermögen • Sollte eine stationäre Pflege benötigt werden, reichen die Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung bei weitem nicht aus. • Gegebenenfalls springt das Sozialamt ein und holt sich eventuell bei Kindern, Ehepartnern oder Eltern dieses Geld zurück. Was leistet die gesetzliche Pflege wirklich? Pflegegeld Pflegesachleistung Stationär Pflege zu Hause durch ehrenamtliche Helfer Pflege zu Hause durch Fachkraft Pflege in einer Pflegeeinrichtung Pflegestufe 2014 ab 2015 2014 ab 2015 2014 ab 2015 Stufe 0 120 € 123 € 225 € 231 € --- --- Stufe 1 235 € 244 € 450 € 468 € 1.023 € 1.064 € Stufe 2 440 € 458 € 1.100 € 1.144 € 1.279 € 1.330 € Stufe 3 700 € 728 € 1.515 € 1.612 € 1.550 € 1.612 €
  • 9. Pflegebedürftigkeit ist ein hohes finanzielles Risiko
  • 10. Pflegebedürftigkeit ist ein hohes finanzielles Risiko Als Erstes ist die Suche nach einem Pflegeplatz fällig – hier als Beispiel der AOK Pflegenavigator Sie finden ihn unter http://www.aok-pflegedienstnavigator.de
  • 11. Von Fall zu Fall – Kinder haften für ihre Eltern Pflegefall Sozialfall Haftungsfall Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung max. 1.550 € für Pflegestufe III Teilkaskoschutz – ein Pflegeheimplatz kostet durchschnittlich 3.300 € in Pflegestufe III Das Sozialamt hilft ! (§ 1 SGB XII) Sind die Kosten der Pflege für den Betroffenen nicht tragbar und seine Vermögenswerte Verbraucht, kommt das Sozialamt für die notwendigen Kosten auf Unterhaltspflicht der Angehörigen (§ 94 SGB XII) Angehörige in gerader Linie (§ 1601 BGB) werden zu Zahlungen verpflichtet, die nicht nur das Nettoeinkommen mindern, sondern auch an das Vermögen gehen können
  • 12. Pflegebedürftigkeit und Sozialhilfe – ein Beispiel • Frau Hertha Bauer, 76 Jahre, Pflegestufe III, Witwe, Sohn Martin Bauer • Altersrente 742,- Euro, Witwenrente 280,- Euro, Vermögen 20.000,- Euro Berechnung Deckungslücke - Pflegeheim - 3.500,- Euro - Pflegeversicherung + 1.432,- Euro - Eigene Renten + 1.022,- Euro - Deckungslücke - 1.046,- Euro Das Vermögen (20.000€) reicht für 19 Monate Martin Bauer, 48 Jahre, verheiratet, 1 Kind - Nettoeinkommen + 2.800,- Euro - Selbstbehalt + 1.958,- Euro - Eigenheim - 300,- Euro - Abgabe Sozialamt + 542,- Euro Martin Bauer, 48 Jahre, verheiratet, 1 Kind Ca. 20% des Netto gehen an das Sozialamt
  • 13. Ab welchem Einkommen kann das Sozialamt zu Unterhaltszahlungen verpflichten? • Es gibt keine klaren Einkommensgrenzen, ab denen auf jeden Fall Unterhalt gezahlt • werden muss. • Der Selbstbehalt ist die Summe, die einem Angehörigen zugestanden wird, um seine eigene Lebensführung angemessen bestreiten zu können. Als Orientierung für den Selbstbehalt dient eine für das Unterhaltsrecht vom Oberlandesgericht Düsseldorf (bzw. Köln, Berlin, Hamm) erstellte Tabelle, die jedoch im Einzelfall nicht verbindlich ist. • Zusammenfassend lässt sich das Prinzip darstellen: Vom Nettoeinkommen eines Unterhaltspflichtigen werden zuerst die Kosten für die Kinder und den Ehepartner (sofern nicht voll berufstätig) abgezogen, dazu noch Kosten wie die eigene Altersvorsorge, Gesundheitskosten, Fahrtkosten für den Besuch des bedürftigen Angehörigen sowie das Abzahlen von relevanten Zins- und Tilgungslasten. Plus Selbstbehalt.
  • 14. Ein Beispiel zur Anschaulichkeit: Eine 75-jährige Witwe, Mutter von drei Kindern, muss als Pflegefall in einem Heim untergebracht werden. Welche Kosten kommen hier auf die Familie zu und wie werden die Unterhaltsverpflichtungen ermittelt? KINDER HAFTEN FÜR IHRE ELTERN!
  • 15. • Welche Kosten kommen hier auf die Familie zu und wie werden die Unterhaltsverpflichtungen ermittelt? (1/3) • Im Durchschnitt kostet die Unterbringung und Pflege in einem Senioren- oder Pflegeheim in Abhängigkeit von der Pflegestufe zwischen 2.700 Euro und 3.300 Euro monatlich. • Diesen Kosten für das Pflegeheim sind selbstverständlich die laufenden Versicherungsprämien zur Kranken- und Pflegepflichtversicherung, Zuzahlungen zu Medikamenten, physiotherapeutische Behandlungen und Hilfsmittel bzw. eventuelle Selbstbehalte von privat Versicherten, Behandlungskosten für medizinische Fußpflege, Bekleidungskosten sowie Aufwendungen für Kleidung aufzuschlagen. • Die soziale bzw. private Pflegepflichtversicherung kommt nur für die reinen Pflegekosten (anteilig) auf. Je nach Pflegestufe sind das monatlich zwischen 1.023 Euro und 1.550 Euro; in ausgewählten Einzelfällen kann für stationär Pflegebedürftige der Stufe III, z. B. für einen Palliativpatienten, die Härtefallregelung gewährt und eine monatliche Leistung von 1.918 Euro erbracht werden.
  • 16. • Welche Kosten kommen hier auf die Familie zu und wie werden die Unterhaltsverpflichtungen ermittelt? (2/3) • Die Differenzkosten, z. B. für Unterbringung und Verpflegung, Zuzahlungen zu medizinischen Leistungen etc., muss der Pflegebedürftige aus seiner eigenen Tasche bezahlen. • Hierfür werden Einkommen und Vermögen des Hilfsbedürftigen ermittelt. Reichen die monatlichen Einkünfte, z. B. die Altersrente, Zins- und Dividendeneinkünfte aus Kapitalvermögen usw. und die Vermögenswerte der Witwe nicht aus, um die Differenzkosten zu decken, informiert das Heim das Sozialamt. • Das Sozialamt prüft zunächst, ob die pflegebedürftige Frau in den vergangenen zehn Jahren Vermögenswerte, wie beispielsweise ein Haus, Barvermögen oder Wertgegenstände, verschenkt hat. • Ist dies der Fall, müssen diese Schenkungen an die Pflegebedürftige in Höhe der erforderlichen Unterhaltskosten oder im schlimmsten Fall in vollem Umfang zurückgegeben werden.
  • 17. • Welche Kosten kommen hier auf die Familie zu und wie werden die Unterhaltsverpflichtungen ermittelt? (3/3) • In einem zweiten Schritt werden die unterhaltspflichtigen Angehörigen ermittelt – in unserem Fall also die drei Kinder der Witwe. • Deren Anteil an den Unterhaltszahlungen für ihre Mutter richtet sich nun jeweils nach der individuellen Leistungsfähigkeit und ggf. nach dem Beitrag des Unterhaltspflichtigen zum Familieneinkommen seiner eigenen Familie. • Erst wenn weder auf das Vermögen der Pflegebedürftigen selbst noch auf die finanzielle Unterstützung der Angehörigen zurückgegriffen werden kann, springt das Sozialamt ein und übernimmt die zu überbrückenden Kosten.
  • 18. Soll das Ihre Zukunft sein? Altersheim KINDER HAFTEN FÜR IHRE ELTERN!
  • 19.
  • 20. Ich will Sie nicht erschrecken, aber Pflege wird teurer! Abgesehen von den schon genannten Fakten, bedenken Sie, dass wir auch immer weniger Menschen haben, die pflegen wollen! Und, und und …. Es gibt noch viel zu sagen. Nicht verdrängen - heute Handeln hilft, spart Geld und gibt ein gutes Gefühl! Ich stehe Ihnen persönlich und auch mit Infos auf meiner Homepage http://www.mayer-versicherungen.info/pflegeversicherung - gerne zur Seite! Freundlichst, Ihr Josef Mayer