SlideShare a Scribd company logo
1 of 27
Social Media und Recht
Stephan Schmidt
Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht
Agenda
I. Der gesetzliche Rahmen
II. Nutzung von „Social Plugins“
III. Nutzung von Social Media im
Unternehmen
IV. Zulässigkeit von Direktmarketing
© RA Stephan Schmidt 2011 2
© RA Stephan Schmidt 2011 3
Auch wir sind online!
• Social Media sollte nicht verdammt
werden. Man sollte jedoch die Risiken
kennen.
ww.twitter.com/stephanschmidt
www.twitter.com/tcilaw
www.facebook.com/tcilaw
www.xing.com/profile/Stephan_Schmidt
© RA Stephan Schmidt 2011 4
DER GESETZLICHE RAHMEN
I.
© RA Stephan Schmidt 2011 5
Accounts und Microsites
© RA Stephan Schmidt 2011 6
• für Telemedien, welche nicht ausschließlich
persönliche oder familiäre Zwecken dienen, besteht
Impressumspflicht (§ 5 TMG)
Accounts und Microsites
© RA Stephan Schmidt 2011 7
• Angaben müssen auch stimmen !
• LG München I (Beschluss v. 22.03.2011, AZ 17 HK O
5636/11)
• Falsche Ortsangabe im Google Places Profil ist rechtswidrig
• Auch bei Social Media sind Namens- und Markenrechte zu
beachten (auch Städtenamen – Fall twitter.com/mannheim)
• Parallelen zum Domainrecht und der entsprechenden
Rechtsprechung
• es drohen Abmahnungen, Schadensersatzforderungen,
negative Presse
• Tipp: http://namechk.com/
Accounts und Microsites
© RA Stephan Schmidt 2011 8
• Rechte am Bild gelten auch für Profilbilder
• Bildgröße ist unerheblich
• Onlinenutzung muss erlaubt / lizensiert sein
• Rechte der abgebildeten Personen beachten
• AGBs des Plattformbetreibers beachten
• Bildrechte vielleicht übertragen
• Bestimmte Inhalte unzulässig
Öffentliche Nachrichten
© RA Stephan Schmidt 2011 9
• Äußerungsrecht
• Meinungsfreiheit gilt auch im Web 2.0
• Grenzen zur Beleidigung und Schmähkritik beachten
• Beispiel: Huch vs. BDK
• Wettbewerbsrecht
• es gilt der volle Katalog des Gesetzes gegen den unlauteren
Wettbewerb (UWG)
• Vorsicht bei Guerilla-Marketing (verschleierte
Wettbewerbshandlung)
• „Unlauter handelt insbesondere, wer den Werbecharakter von
geschäftlichen Handlungen verschleiert.“ (§ 4 Nr. 3 UWG)
Öffentliche Nachrichten
© RA Stephan Schmidt 2011 10
• Urheberrechte beachten
• Auch kurze Texte können unter Umständen urheberrechtlich
geschützt sein
• Normale Einzel-Tweets (140 Zeichen) dürften Schöpfungshöhe
aber nicht erreichen
• Streams aber als Datenbankwerk schutzfähig
• Vorsicht beim Verlinken auf (fremde) Inhalte
• Einstweilige Verfügung des Landgerichts Frankfurt wegen
Linkhaftung bei Twitter (AZ.: 3-08 O 46/10)
• Haftung für verlinkten rechtswidrigen Inhalt bei Zueigen machen
von Inhalten
• Disclaimer wirkungslos – nur individuelles Distanzieren schützt
vor Zurechnung
NUTZUNG VON „SOCIAL
PLUGINS“
II.
© RA Stephan Schmidt 2011 11
Social Plugins
• Was sind Social Plugins?
• Meist Buttons, die über einen I-Frame dafür sorgen, dass der
Computer des Nutzers über das eingebundene Plugin direkt mit
dem Anbieter kommuniziert. Oft werden auch IP-Adressen
(personen-bezogene Daten im Sinne des § 3 Abs.1 BDSG)
weitergeleitet, wenn der Button nicht geklickt wird.
• Oft werden beim „anklicken“ auch Cookies gesetzt (bei
Facebook für 2 Jahre)
• § 2a Abs.1 TMG führt zur Anwendbarkeit deutschen
Datenschutzrechts  jeweilige Besucher muss vorher
zustimmen oder ein anderer gesetzlicher
Erlaubnistatbestand müsste eingreifen
© RA Stephan Schmidt 2011 12
Like Button
• Was passiert bei Nutzung des Like Buttons?
• Durch die Nutzung des Like-Buttons werden durch ein Plugin
personenbezogene Daten (IP-Adressen) über die Website-
Besucher erhoben.
• Es erfolgt eine Übermittlung an Facebook
• Facebook verknüpft diese Informationen offensichtlich mit
Nutzerprofilen (sofern vorhanden).
 Verstoß gegen § 13 Abs. 1 TMG, weil Einwilligung fehlt
• Verstoß kann auch nicht korrigiert werden
• Auch § 15 Abs. 1 TMG bietet keinen Ausweg
• „ Der Diensteanbieter darf personenbezogene Daten eines Nutzers
nur erheben und verwenden, soweit dies erforderlich ist, um die
Inanspruchnahme von Telemedien zu ermöglichen und
abzurechnen (Nutzungsdaten).“
© RA Stephan Schmidt 2011 13
Lösungen?
• Lösung derzeit wohl nur: aktives + aufgeklärtes „Opt-In“ (2-
Klick-Lösung)
© RA Stephan Schmidt 2011 14
Lösungen?
© RA Stephan Schmidt 2011 15
Lösungen?
Quelle: Yagendoo Wordpress Datenschutz Plugin
© RA Stephan Schmidt 2011 16
Lösungen?
• Datenschutzerklärungen anpassen
• Muster:
Diese Webseite enthält Verweise (Links) auf das soziale Netzwerk Facebook, welches von der Facebook Inc., 1601 S. California
Ave, Palo Alto, CA 94304, USA (Facebook) betrieben wird. Die Verweise sind auf dieser Webseite durch das Facebook Logo oder
den Zusatz „Gefällt mir” kenntlich gemacht. Ohne Ausdrückliche Zustimmung nutzen wir keine Facebook-Plugins. Durch Anklicken
der entsprechenden Links oder Schaltflächen werden die Facebook-Plugins aktiviert und Ihr Browser stellt eine direkte Verbindung
mit den Servern von Facebook her. Sofern Sie während des Besuchs unserer Website den Links folgen und über Ihr persönliches
Benutzerkonto bei Facebook eingeloggt sind, wird die Information, dass Sie unsere Website besucht haben, an Facebook
weitergeleitet. Um dies zu verhindern müssen Sie sich vor dem Klick auf den Verweis aus Ihrem Facebook-Account ausloggen. Die
an Facebook übermittelten Daten können das Datum und die Uhrzeit Ihres Besuches auf unserer Webseite enthalten; dies gilt auch
für die Internetadresse oder die URL, auf der Sie sich derzeit befinden, und ebenso für die technischen Daten über die IP-Adresse
und den von Ihnen genutzten Browser sowie das von Ihnen genutzte Betriebssystem; enthalten ist auch Ihre Nutzerkennnummer,
wenn Sie auf Facebook angemeldet sind. Die den Verweisen von Facebook zugewiesenen Funktionen, insbesondere die
Übermittlung von Informationen und Nutzerdaten, werden nicht bereits durch das Besuchen unserer Website aktiv, sondern erst
durch den Klick auf die entsprechenden Verweise. Weitergehende Informationen zu Zweck und Umfang der Datenerhebung durch
Facebook sowie der weiteren Verarbeitung und Nutzung Ihrer Daten wie auch Ihre diesbezüglichen Rechte und
Einstellungsmöglichkeiten zum Schutz Ihrer Privatsphäre entnehmen Sie bitte den Datenschutzhinweisen von Facebook (http://de-
de.facebook.com/privacy/explanation.php).
© RA Stephan Schmidt 2011 17
Abmahnung möglich?
• LG Berlin (AZ: 91 O 25/11)
• Wettbewerber und Verbände können nicht wegen der
Verwendung von Facebook Like-Buttons abgemahnt werden
• § 13 TMG ist keine Marktverhaltensregelung, sondern eine reine
Datenschutzvorschrift
(Gericht hat nicht geprüft, ob Verstoß gegen § 13 TMG vorliegt.)
• Bestätigt durch Kammergericht Berlin (Urteil vom 29.04.2011,
AZ: 5 W 88/11)
• Entscheidung in der Fachpresse stark kritisiert
• Es bleibt aber zumindest bei Bußgeldgefahr wegen
Ordnungswidrigkeit (bis zu 50.000,- €)
© RA Stephan Schmidt 2011 18
NUTZUNG VON SOCIAL MEDIA
IM UNTERNEHMEN
III.
© RA Stephan Schmidt 2011 19
Social Media Guidelines
• Medienkompetenz bei Mitarbeitern schaffen – aufklären!
• Klare, kurze und übersichtliche Handlungsanweisungen für
Mitarbeiter sorgen für sicheren Umgang mit Social Media
Portalen
• Netiquette für soziale Netzwerke
• Welche Inhalte sind zulässig? (Problem: Betriebsgeheimnisse)
• Wer darf wann im Namen des Unternehmens auftreten und
Accounts anlegen?
• Dürfen Unternehmensnamen in privaten Accounts genannt
werden?
• Wem „gehören“ die Accounts?
• Wie müssen private Mitteilungen gekennzeichnet werden?
• Wie werden Verstöße geahndet?
© RA Stephan Schmidt 2011 20
Social Media Guidelines
• Vorsicht: Bei zu restriktiver Regelung besteht Risiko
zahlreicher Verstöße, die dann geahndet werden
müssen
• Es besteht unter Umständen für einzelne Regelungen
ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats
• Vorsicht: Überwachung der Einhaltung bedeutet
Überwachung der Internetnutzung
• Private Nutzung erlaubt / verboten?
• wenn erlaubt, ist Arbeitgeber Telekommunikationsanbieter und
muss Fernmeldegeheimnis (§ 88 TKG) beachten  nur
begrenzte Kontrollmöglichkeiten
• bei Verbot Kontrolle möglich
© RA Stephan Schmidt 2011 21
Problem Facebook-Fanpages
• Unternehmensseiten auf Facebook (Fanpages) derzeit wohl
rechtswidrig (umstritten)
• Problem: Reichweitenanalyse unter Verstoß des
Trennungsgebotes iSd § 15 Abs. 3 TMG (Facebook Insight)
• Unternehmen werden als Diensteanbieter von Telemedien
angesehen
• Es fehlt ein Widerspruchsrecht (§ 13 Abs. 1 TMG)
• Cookie wird entgegen Art. 5 Abs. 3 E-Privacy-Richtlinie ohne
Einwilligung gesetzt
• Mögliche Lösung: Anwendung der Maßstäbe aus der
Auftragsdatenverarbeitung auf Facebook
© RA Stephan Schmidt 2011 22
Problem Facebook-Fanpages
© RA Stephan Schmidt 2011 23
ZULÄSSIGKEIT VON
DIREKTMARKETING
IV.
© RA Stephan Schmidt 2011 24
Regelungen
• Direkte oder private Nachrichten können Spamfalle sein!
• § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG: „Eine unzumutbare Belästigung ist
insbesondere Anzunehmen, (…) bei einer Werbung unter
Verwendung (…) elektronischer Post, ohne das eine vorherige
ausdrückliche Einwilligung der Adressaten vorliegt.“
• Werbung an fremde E-Mail-Adressen ohne wirksame
Einwilligung ist wettbewerbswidrig und eine unerlaubte
Handlung (BGH-Urteil vom 11.03.2004) – auch bei einmaliger E-
Mail (BGH-Urteil vom 20.05.2009)
 wohl auch auf Direktnachrichten übertragbar
• April 2010: Erste bekannte Abmahnung wegen Twitter-
Direktnachricht
• Gilt auch für Auto-Replies („Schön das Sie uns folgen…“)
© RA Stephan Schmidt 2011 25
Tell-A-Friend-Buttons
• Problem: E-Mail-basiert
• Nutzung der E-Mail-Adresse des Empfängers
ohne das Opt-In vorliegt
• Aber: OLG Nürnberg (Urteil v. 25.10.2005,
AZ: 3 U 1048/05)  zulässig
• Anforderungen:
• In der Nachricht darf nur die Empfehlung und keine weitere
Werbung stehen
• Erlangte Daten müssen nach Abschluss der Versendung
gelöscht werden
• Absender (Webseitenbesucher) muss erkennbar sein
• Webseitenbesucher darf für „Empfehlung“ nicht belohnt werden
© RA Stephan Schmidt 2011 26
© RA Stephan Schmidt 2011 27
Geschafft… noch Fragen?
Rechtsanwalt Stephan Schmidt
Fachanwalt für Informationstechnologierecht
TCI Rechtsanwälte
Isaac-Fulda-Allee 5
D-55124 Mainz
Telefon: +49 - (0) 6131 - 302 90 460
Telefax: +49 - (0) 6131 - 302 90 466
E-Mail: sschmidt@tcilaw.de
Internet: www.tcilaw.de

More Related Content

Viewers also liked

Definiendo el futuro del mundo inalámbrico
Definiendo el futuro del mundo inalámbricoDefiniendo el futuro del mundo inalámbrico
Definiendo el futuro del mundo inalámbricomisael saez
 
Google Analytics und Co. datenschutzkonform umsetzen
Google Analytics und Co. datenschutzkonform umsetzenGoogle Analytics und Co. datenschutzkonform umsetzen
Google Analytics und Co. datenschutzkonform umsetzenStephan Schmidt
 
Charly microsoft power point 2007
Charly microsoft power point 2007Charly microsoft power point 2007
Charly microsoft power point 2007maritamary
 
Fact.animales
Fact.animalesFact.animales
Fact.animalespamelita4
 
Sociologia y antropologia
Sociologia y antropologiaSociologia y antropologia
Sociologia y antropologiaadrix_esca18
 
Pensamientos positivos
Pensamientos positivosPensamientos positivos
Pensamientos positivosercilia38
 
Pimp My SharePoint - Performanceprobleme vorbeugen, analysieren und beheben
Pimp My SharePoint - Performanceprobleme vorbeugen, analysieren und behebenPimp My SharePoint - Performanceprobleme vorbeugen, analysieren und beheben
Pimp My SharePoint - Performanceprobleme vorbeugen, analysieren und behebenDavid Schneider
 
JugendUnternimmt Kurzpraesentation
JugendUnternimmt KurzpraesentationJugendUnternimmt Kurzpraesentation
JugendUnternimmt KurzpraesentationJugendUnternimmt
 
Das ostern
Das osternDas ostern
Das osternkasko00
 
Collaboration Days 2011 - Damit die Tester schneller ran können.
Collaboration Days 2011 - Damit die Tester schneller ran können.Collaboration Days 2011 - Damit die Tester schneller ran können.
Collaboration Days 2011 - Damit die Tester schneller ran können.David Schneider
 
Presentación andréss
Presentación andréssPresentación andréss
Presentación andréssandresssfee
 

Viewers also liked (20)

Definiendo el futuro del mundo inalámbrico
Definiendo el futuro del mundo inalámbricoDefiniendo el futuro del mundo inalámbrico
Definiendo el futuro del mundo inalámbrico
 
Sistema financiero
Sistema financieroSistema financiero
Sistema financiero
 
Google Analytics und Co. datenschutzkonform umsetzen
Google Analytics und Co. datenschutzkonform umsetzenGoogle Analytics und Co. datenschutzkonform umsetzen
Google Analytics und Co. datenschutzkonform umsetzen
 
Charly microsoft power point 2007
Charly microsoft power point 2007Charly microsoft power point 2007
Charly microsoft power point 2007
 
Fact.animales
Fact.animalesFact.animales
Fact.animales
 
Sociologia y antropologia
Sociologia y antropologiaSociologia y antropologia
Sociologia y antropologia
 
FOTOGALERÍA Mayo 2013
FOTOGALERÍA Mayo 2013FOTOGALERÍA Mayo 2013
FOTOGALERÍA Mayo 2013
 
Adriana escalona
Adriana escalonaAdriana escalona
Adriana escalona
 
Learntec 2011
Learntec 2011Learntec 2011
Learntec 2011
 
Pensamientos positivos
Pensamientos positivosPensamientos positivos
Pensamientos positivos
 
Pimp My SharePoint - Performanceprobleme vorbeugen, analysieren und beheben
Pimp My SharePoint - Performanceprobleme vorbeugen, analysieren und behebenPimp My SharePoint - Performanceprobleme vorbeugen, analysieren und beheben
Pimp My SharePoint - Performanceprobleme vorbeugen, analysieren und beheben
 
Plan de i.e jorge eliecer gaitan 2.012
Plan de i.e jorge eliecer gaitan 2.012Plan de i.e jorge eliecer gaitan 2.012
Plan de i.e jorge eliecer gaitan 2.012
 
JugendUnternimmt Kurzpraesentation
JugendUnternimmt KurzpraesentationJugendUnternimmt Kurzpraesentation
JugendUnternimmt Kurzpraesentation
 
Das ostern
Das osternDas ostern
Das ostern
 
Flyer 04.2011
Flyer 04.2011Flyer 04.2011
Flyer 04.2011
 
Collaboration Days 2011 - Damit die Tester schneller ran können.
Collaboration Days 2011 - Damit die Tester schneller ran können.Collaboration Days 2011 - Damit die Tester schneller ran können.
Collaboration Days 2011 - Damit die Tester schneller ran können.
 
Onlinejournalismus
OnlinejournalismusOnlinejournalismus
Onlinejournalismus
 
Pres. tematicas final
Pres. tematicas finalPres. tematicas final
Pres. tematicas final
 
Pantone Compètencies Clau
Pantone Compètencies ClauPantone Compètencies Clau
Pantone Compètencies Clau
 
Presentación andréss
Presentación andréssPresentación andréss
Presentación andréss
 

Similar to Social Media & Recht

Spielverderber Juristen? Sich in Social Media rechtssicher verhalten
Spielverderber Juristen? Sich in Social Media rechtssicher verhaltenSpielverderber Juristen? Sich in Social Media rechtssicher verhalten
Spielverderber Juristen? Sich in Social Media rechtssicher verhaltenStephan Schmidt
 
Workshop: Social-Media-Recht Intensivsession @AllSocial Conference
Workshop: Social-Media-Recht Intensivsession @AllSocial ConferenceWorkshop: Social-Media-Recht Intensivsession @AllSocial Conference
Workshop: Social-Media-Recht Intensivsession @AllSocial ConferenceAllFacebook.de
 
Social Media & Recht – Dr. Martin Schirmbacher, Fachanwalt für IT-Recht
Social Media & Recht – Dr. Martin Schirmbacher, Fachanwalt für IT-RechtSocial Media & Recht – Dr. Martin Schirmbacher, Fachanwalt für IT-Recht
Social Media & Recht – Dr. Martin Schirmbacher, Fachanwalt für IT-RechtMANDARIN MEDIEN GmbH
 
Social media Abendreihe 2019 (Teil 1: Facebook)
Social media Abendreihe 2019 (Teil 1: Facebook)Social media Abendreihe 2019 (Teil 1: Facebook)
Social media Abendreihe 2019 (Teil 1: Facebook)Nadine Huss
 
Rechtliche Herausforderungen im Online-Marketing
Rechtliche Herausforderungen im Online-MarketingRechtliche Herausforderungen im Online-Marketing
Rechtliche Herausforderungen im Online-MarketingStephan Schmidt
 
Datenschutz 2014 - Social Media Bernd Fuhlert
Datenschutz 2014 - Social Media Bernd FuhlertDatenschutz 2014 - Social Media Bernd Fuhlert
Datenschutz 2014 - Social Media Bernd FuhlertBernd Fuhlert
 
Online-Marketing und Recht
Online-Marketing und RechtOnline-Marketing und Recht
Online-Marketing und RechtConnected-Blog
 
Datenschutz bei Facebook… Alles nur Bling-Bling?
Datenschutz bei Facebook…  Alles nur Bling-Bling?Datenschutz bei Facebook…  Alles nur Bling-Bling?
Datenschutz bei Facebook… Alles nur Bling-Bling?Stefan Kontschieder
 
Social Media Recht - Präsenttion Henning Krieg auf der stART Konferenz 2010
Social Media Recht - Präsenttion Henning Krieg auf der stART Konferenz 2010Social Media Recht - Präsenttion Henning Krieg auf der stART Konferenz 2010
Social Media Recht - Präsenttion Henning Krieg auf der stART Konferenz 2010Henning Krieg
 
DSGVO, Uploadfilter und e-Privacy #AFBMC
DSGVO, Uploadfilter und e-Privacy #AFBMCDSGVO, Uploadfilter und e-Privacy #AFBMC
DSGVO, Uploadfilter und e-Privacy #AFBMCAllFacebook.de
 
datenschutz & web 3.0 28.04.2012
datenschutz & web 3.0   28.04.2012datenschutz & web 3.0   28.04.2012
datenschutz & web 3.0 28.04.2012Nancy Weber
 
Social Media: Rechtliche Aspekte
Social Media: Rechtliche AspekteSocial Media: Rechtliche Aspekte
Social Media: Rechtliche AspekteThorsten Feldmann
 
Pflichtwissen zum Datenschutz in Kundenkommunikation und Marketing
Pflichtwissen zum Datenschutz in Kundenkommunikation und MarketingPflichtwissen zum Datenschutz in Kundenkommunikation und Marketing
Pflichtwissen zum Datenschutz in Kundenkommunikation und MarketingThomas Schwenke
 
Facebook, Twitter & Co: Der Rechtsrahmen für Social Media Marketing
Facebook, Twitter & Co: Der Rechtsrahmen für Social Media MarketingFacebook, Twitter & Co: Der Rechtsrahmen für Social Media Marketing
Facebook, Twitter & Co: Der Rechtsrahmen für Social Media MarketingHenning Krieg
 
«SOMshare» 22.6.2016: «4 Likes für ein Hallelujah / Beachten Sie die Packungs...
«SOMshare» 22.6.2016: «4 Likes für ein Hallelujah / Beachten Sie die Packungs...«SOMshare» 22.6.2016: «4 Likes für ein Hallelujah / Beachten Sie die Packungs...
«SOMshare» 22.6.2016: «4 Likes für ein Hallelujah / Beachten Sie die Packungs...SOMshare
 

Similar to Social Media & Recht (20)

Spielverderber Juristen? Sich in Social Media rechtssicher verhalten
Spielverderber Juristen? Sich in Social Media rechtssicher verhaltenSpielverderber Juristen? Sich in Social Media rechtssicher verhalten
Spielverderber Juristen? Sich in Social Media rechtssicher verhalten
 
Workshop: Social-Media-Recht Intensivsession @AllSocial Conference
Workshop: Social-Media-Recht Intensivsession @AllSocial ConferenceWorkshop: Social-Media-Recht Intensivsession @AllSocial Conference
Workshop: Social-Media-Recht Intensivsession @AllSocial Conference
 
Social Media und Recht – Leseprobe
Social Media und Recht – Leseprobe Social Media und Recht – Leseprobe
Social Media und Recht – Leseprobe
 
Social Media & Recht – Dr. Martin Schirmbacher, Fachanwalt für IT-Recht
Social Media & Recht – Dr. Martin Schirmbacher, Fachanwalt für IT-RechtSocial Media & Recht – Dr. Martin Schirmbacher, Fachanwalt für IT-Recht
Social Media & Recht – Dr. Martin Schirmbacher, Fachanwalt für IT-Recht
 
Social media Abendreihe 2019 (Teil 1: Facebook)
Social media Abendreihe 2019 (Teil 1: Facebook)Social media Abendreihe 2019 (Teil 1: Facebook)
Social media Abendreihe 2019 (Teil 1: Facebook)
 
Rechtliche Herausforderungen im Online-Marketing
Rechtliche Herausforderungen im Online-MarketingRechtliche Herausforderungen im Online-Marketing
Rechtliche Herausforderungen im Online-Marketing
 
Datenschutz 2014 - Social Media Bernd Fuhlert
Datenschutz 2014 - Social Media Bernd FuhlertDatenschutz 2014 - Social Media Bernd Fuhlert
Datenschutz 2014 - Social Media Bernd Fuhlert
 
Online-Marketing und Recht
Online-Marketing und RechtOnline-Marketing und Recht
Online-Marketing und Recht
 
Datenschutz bei Facebook… Alles nur Bling-Bling?
Datenschutz bei Facebook…  Alles nur Bling-Bling?Datenschutz bei Facebook…  Alles nur Bling-Bling?
Datenschutz bei Facebook… Alles nur Bling-Bling?
 
Social Media Recht - Präsenttion Henning Krieg auf der stART Konferenz 2010
Social Media Recht - Präsenttion Henning Krieg auf der stART Konferenz 2010Social Media Recht - Präsenttion Henning Krieg auf der stART Konferenz 2010
Social Media Recht - Präsenttion Henning Krieg auf der stART Konferenz 2010
 
DSGVO, Uploadfilter und e-Privacy #AFBMC
DSGVO, Uploadfilter und e-Privacy #AFBMCDSGVO, Uploadfilter und e-Privacy #AFBMC
DSGVO, Uploadfilter und e-Privacy #AFBMC
 
Social Media im Unternehmen
Social Media im UnternehmenSocial Media im Unternehmen
Social Media im Unternehmen
 
datenschutz & web 3.0 28.04.2012
datenschutz & web 3.0   28.04.2012datenschutz & web 3.0   28.04.2012
datenschutz & web 3.0 28.04.2012
 
SEM & Recht - Die neuesten Rechtstipps zum Suchmaschinenmarketing
SEM & Recht - Die neuesten Rechtstipps zum SuchmaschinenmarketingSEM & Recht - Die neuesten Rechtstipps zum Suchmaschinenmarketing
SEM & Recht - Die neuesten Rechtstipps zum Suchmaschinenmarketing
 
Social Media: Rechtliche Aspekte
Social Media: Rechtliche AspekteSocial Media: Rechtliche Aspekte
Social Media: Rechtliche Aspekte
 
Pflichtwissen zum Datenschutz in Kundenkommunikation und Marketing
Pflichtwissen zum Datenschutz in Kundenkommunikation und MarketingPflichtwissen zum Datenschutz in Kundenkommunikation und Marketing
Pflichtwissen zum Datenschutz in Kundenkommunikation und Marketing
 
Facebook, Twitter & Co: Der Rechtsrahmen für Social Media Marketing
Facebook, Twitter & Co: Der Rechtsrahmen für Social Media MarketingFacebook, Twitter & Co: Der Rechtsrahmen für Social Media Marketing
Facebook, Twitter & Co: Der Rechtsrahmen für Social Media Marketing
 
Twitter Recht
Twitter RechtTwitter Recht
Twitter Recht
 
«SOMshare» 22.6.2016: «4 Likes für ein Hallelujah / Beachten Sie die Packungs...
«SOMshare» 22.6.2016: «4 Likes für ein Hallelujah / Beachten Sie die Packungs...«SOMshare» 22.6.2016: «4 Likes für ein Hallelujah / Beachten Sie die Packungs...
«SOMshare» 22.6.2016: «4 Likes für ein Hallelujah / Beachten Sie die Packungs...
 
Recht und Social Media
Recht und Social MediaRecht und Social Media
Recht und Social Media
 

More from Stephan Schmidt

Deutscher Anwaltstag 2020 - DSGVO und Beschäftigtendatenschutz
Deutscher Anwaltstag 2020 - DSGVO und BeschäftigtendatenschutzDeutscher Anwaltstag 2020 - DSGVO und Beschäftigtendatenschutz
Deutscher Anwaltstag 2020 - DSGVO und BeschäftigtendatenschutzStephan Schmidt
 
Oft vergessen oder vernachlässigt - Mitbestimmung bei IT-Projekten
Oft vergessen oder vernachlässigt - Mitbestimmung bei IT-ProjektenOft vergessen oder vernachlässigt - Mitbestimmung bei IT-Projekten
Oft vergessen oder vernachlässigt - Mitbestimmung bei IT-ProjektenStephan Schmidt
 
Apfelkind, Alphabet und Kraftwerk – Auf was man bei der Namenswahl achten s...
Apfelkind, Alphabet und Kraftwerk  –  Auf was man bei der Namenswahl achten s...Apfelkind, Alphabet und Kraftwerk  –  Auf was man bei der Namenswahl achten s...
Apfelkind, Alphabet und Kraftwerk – Auf was man bei der Namenswahl achten s...Stephan Schmidt
 
Erfahrungen mit der vertraglichen Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie
Erfahrungen mit der vertraglichen Umsetzung der VerbraucherrechterichtlinieErfahrungen mit der vertraglichen Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie
Erfahrungen mit der vertraglichen Umsetzung der VerbraucherrechterichtlinieStephan Schmidt
 
IT-Rechtliche Anforderungen - Haftungsfallen für Unternehmen
IT-Rechtliche Anforderungen - Haftungsfallen für UnternehmenIT-Rechtliche Anforderungen - Haftungsfallen für Unternehmen
IT-Rechtliche Anforderungen - Haftungsfallen für UnternehmenStephan Schmidt
 
Die rechtlichen Rahmenbedingungen von BYOD
Die rechtlichen Rahmenbedingungen von BYODDie rechtlichen Rahmenbedingungen von BYOD
Die rechtlichen Rahmenbedingungen von BYODStephan Schmidt
 
Persönliche Verantwortung und Haftungsrisiken des CISO / IT-Sicherheitsbeauft...
Persönliche Verantwortung und Haftungsrisiken des CISO / IT-Sicherheitsbeauft...Persönliche Verantwortung und Haftungsrisiken des CISO / IT-Sicherheitsbeauft...
Persönliche Verantwortung und Haftungsrisiken des CISO / IT-Sicherheitsbeauft...Stephan Schmidt
 
Quellcodehinterlegung richtig gestalten
Quellcodehinterlegung richtig gestaltenQuellcodehinterlegung richtig gestalten
Quellcodehinterlegung richtig gestaltenStephan Schmidt
 
Neues im Computerstrafrecht
Neues im ComputerstrafrechtNeues im Computerstrafrecht
Neues im ComputerstrafrechtStephan Schmidt
 
Richtlinie über Rechte der Verbraucher - kommt das einheitliche europäische F...
Richtlinie über Rechte der Verbraucher - kommt das einheitliche europäische F...Richtlinie über Rechte der Verbraucher - kommt das einheitliche europäische F...
Richtlinie über Rechte der Verbraucher - kommt das einheitliche europäische F...Stephan Schmidt
 

More from Stephan Schmidt (10)

Deutscher Anwaltstag 2020 - DSGVO und Beschäftigtendatenschutz
Deutscher Anwaltstag 2020 - DSGVO und BeschäftigtendatenschutzDeutscher Anwaltstag 2020 - DSGVO und Beschäftigtendatenschutz
Deutscher Anwaltstag 2020 - DSGVO und Beschäftigtendatenschutz
 
Oft vergessen oder vernachlässigt - Mitbestimmung bei IT-Projekten
Oft vergessen oder vernachlässigt - Mitbestimmung bei IT-ProjektenOft vergessen oder vernachlässigt - Mitbestimmung bei IT-Projekten
Oft vergessen oder vernachlässigt - Mitbestimmung bei IT-Projekten
 
Apfelkind, Alphabet und Kraftwerk – Auf was man bei der Namenswahl achten s...
Apfelkind, Alphabet und Kraftwerk  –  Auf was man bei der Namenswahl achten s...Apfelkind, Alphabet und Kraftwerk  –  Auf was man bei der Namenswahl achten s...
Apfelkind, Alphabet und Kraftwerk – Auf was man bei der Namenswahl achten s...
 
Erfahrungen mit der vertraglichen Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie
Erfahrungen mit der vertraglichen Umsetzung der VerbraucherrechterichtlinieErfahrungen mit der vertraglichen Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie
Erfahrungen mit der vertraglichen Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie
 
IT-Rechtliche Anforderungen - Haftungsfallen für Unternehmen
IT-Rechtliche Anforderungen - Haftungsfallen für UnternehmenIT-Rechtliche Anforderungen - Haftungsfallen für Unternehmen
IT-Rechtliche Anforderungen - Haftungsfallen für Unternehmen
 
Die rechtlichen Rahmenbedingungen von BYOD
Die rechtlichen Rahmenbedingungen von BYODDie rechtlichen Rahmenbedingungen von BYOD
Die rechtlichen Rahmenbedingungen von BYOD
 
Persönliche Verantwortung und Haftungsrisiken des CISO / IT-Sicherheitsbeauft...
Persönliche Verantwortung und Haftungsrisiken des CISO / IT-Sicherheitsbeauft...Persönliche Verantwortung und Haftungsrisiken des CISO / IT-Sicherheitsbeauft...
Persönliche Verantwortung und Haftungsrisiken des CISO / IT-Sicherheitsbeauft...
 
Quellcodehinterlegung richtig gestalten
Quellcodehinterlegung richtig gestaltenQuellcodehinterlegung richtig gestalten
Quellcodehinterlegung richtig gestalten
 
Neues im Computerstrafrecht
Neues im ComputerstrafrechtNeues im Computerstrafrecht
Neues im Computerstrafrecht
 
Richtlinie über Rechte der Verbraucher - kommt das einheitliche europäische F...
Richtlinie über Rechte der Verbraucher - kommt das einheitliche europäische F...Richtlinie über Rechte der Verbraucher - kommt das einheitliche europäische F...
Richtlinie über Rechte der Verbraucher - kommt das einheitliche europäische F...
 

Social Media & Recht

  • 1. Social Media und Recht Stephan Schmidt Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht
  • 2. Agenda I. Der gesetzliche Rahmen II. Nutzung von „Social Plugins“ III. Nutzung von Social Media im Unternehmen IV. Zulässigkeit von Direktmarketing © RA Stephan Schmidt 2011 2
  • 3. © RA Stephan Schmidt 2011 3
  • 4. Auch wir sind online! • Social Media sollte nicht verdammt werden. Man sollte jedoch die Risiken kennen. ww.twitter.com/stephanschmidt www.twitter.com/tcilaw www.facebook.com/tcilaw www.xing.com/profile/Stephan_Schmidt © RA Stephan Schmidt 2011 4
  • 5. DER GESETZLICHE RAHMEN I. © RA Stephan Schmidt 2011 5
  • 6. Accounts und Microsites © RA Stephan Schmidt 2011 6 • für Telemedien, welche nicht ausschließlich persönliche oder familiäre Zwecken dienen, besteht Impressumspflicht (§ 5 TMG)
  • 7. Accounts und Microsites © RA Stephan Schmidt 2011 7 • Angaben müssen auch stimmen ! • LG München I (Beschluss v. 22.03.2011, AZ 17 HK O 5636/11) • Falsche Ortsangabe im Google Places Profil ist rechtswidrig • Auch bei Social Media sind Namens- und Markenrechte zu beachten (auch Städtenamen – Fall twitter.com/mannheim) • Parallelen zum Domainrecht und der entsprechenden Rechtsprechung • es drohen Abmahnungen, Schadensersatzforderungen, negative Presse • Tipp: http://namechk.com/
  • 8. Accounts und Microsites © RA Stephan Schmidt 2011 8 • Rechte am Bild gelten auch für Profilbilder • Bildgröße ist unerheblich • Onlinenutzung muss erlaubt / lizensiert sein • Rechte der abgebildeten Personen beachten • AGBs des Plattformbetreibers beachten • Bildrechte vielleicht übertragen • Bestimmte Inhalte unzulässig
  • 9. Öffentliche Nachrichten © RA Stephan Schmidt 2011 9 • Äußerungsrecht • Meinungsfreiheit gilt auch im Web 2.0 • Grenzen zur Beleidigung und Schmähkritik beachten • Beispiel: Huch vs. BDK • Wettbewerbsrecht • es gilt der volle Katalog des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) • Vorsicht bei Guerilla-Marketing (verschleierte Wettbewerbshandlung) • „Unlauter handelt insbesondere, wer den Werbecharakter von geschäftlichen Handlungen verschleiert.“ (§ 4 Nr. 3 UWG)
  • 10. Öffentliche Nachrichten © RA Stephan Schmidt 2011 10 • Urheberrechte beachten • Auch kurze Texte können unter Umständen urheberrechtlich geschützt sein • Normale Einzel-Tweets (140 Zeichen) dürften Schöpfungshöhe aber nicht erreichen • Streams aber als Datenbankwerk schutzfähig • Vorsicht beim Verlinken auf (fremde) Inhalte • Einstweilige Verfügung des Landgerichts Frankfurt wegen Linkhaftung bei Twitter (AZ.: 3-08 O 46/10) • Haftung für verlinkten rechtswidrigen Inhalt bei Zueigen machen von Inhalten • Disclaimer wirkungslos – nur individuelles Distanzieren schützt vor Zurechnung
  • 11. NUTZUNG VON „SOCIAL PLUGINS“ II. © RA Stephan Schmidt 2011 11
  • 12. Social Plugins • Was sind Social Plugins? • Meist Buttons, die über einen I-Frame dafür sorgen, dass der Computer des Nutzers über das eingebundene Plugin direkt mit dem Anbieter kommuniziert. Oft werden auch IP-Adressen (personen-bezogene Daten im Sinne des § 3 Abs.1 BDSG) weitergeleitet, wenn der Button nicht geklickt wird. • Oft werden beim „anklicken“ auch Cookies gesetzt (bei Facebook für 2 Jahre) • § 2a Abs.1 TMG führt zur Anwendbarkeit deutschen Datenschutzrechts  jeweilige Besucher muss vorher zustimmen oder ein anderer gesetzlicher Erlaubnistatbestand müsste eingreifen © RA Stephan Schmidt 2011 12
  • 13. Like Button • Was passiert bei Nutzung des Like Buttons? • Durch die Nutzung des Like-Buttons werden durch ein Plugin personenbezogene Daten (IP-Adressen) über die Website- Besucher erhoben. • Es erfolgt eine Übermittlung an Facebook • Facebook verknüpft diese Informationen offensichtlich mit Nutzerprofilen (sofern vorhanden).  Verstoß gegen § 13 Abs. 1 TMG, weil Einwilligung fehlt • Verstoß kann auch nicht korrigiert werden • Auch § 15 Abs. 1 TMG bietet keinen Ausweg • „ Der Diensteanbieter darf personenbezogene Daten eines Nutzers nur erheben und verwenden, soweit dies erforderlich ist, um die Inanspruchnahme von Telemedien zu ermöglichen und abzurechnen (Nutzungsdaten).“ © RA Stephan Schmidt 2011 13
  • 14. Lösungen? • Lösung derzeit wohl nur: aktives + aufgeklärtes „Opt-In“ (2- Klick-Lösung) © RA Stephan Schmidt 2011 14
  • 15. Lösungen? © RA Stephan Schmidt 2011 15
  • 16. Lösungen? Quelle: Yagendoo Wordpress Datenschutz Plugin © RA Stephan Schmidt 2011 16
  • 17. Lösungen? • Datenschutzerklärungen anpassen • Muster: Diese Webseite enthält Verweise (Links) auf das soziale Netzwerk Facebook, welches von der Facebook Inc., 1601 S. California Ave, Palo Alto, CA 94304, USA (Facebook) betrieben wird. Die Verweise sind auf dieser Webseite durch das Facebook Logo oder den Zusatz „Gefällt mir” kenntlich gemacht. Ohne Ausdrückliche Zustimmung nutzen wir keine Facebook-Plugins. Durch Anklicken der entsprechenden Links oder Schaltflächen werden die Facebook-Plugins aktiviert und Ihr Browser stellt eine direkte Verbindung mit den Servern von Facebook her. Sofern Sie während des Besuchs unserer Website den Links folgen und über Ihr persönliches Benutzerkonto bei Facebook eingeloggt sind, wird die Information, dass Sie unsere Website besucht haben, an Facebook weitergeleitet. Um dies zu verhindern müssen Sie sich vor dem Klick auf den Verweis aus Ihrem Facebook-Account ausloggen. Die an Facebook übermittelten Daten können das Datum und die Uhrzeit Ihres Besuches auf unserer Webseite enthalten; dies gilt auch für die Internetadresse oder die URL, auf der Sie sich derzeit befinden, und ebenso für die technischen Daten über die IP-Adresse und den von Ihnen genutzten Browser sowie das von Ihnen genutzte Betriebssystem; enthalten ist auch Ihre Nutzerkennnummer, wenn Sie auf Facebook angemeldet sind. Die den Verweisen von Facebook zugewiesenen Funktionen, insbesondere die Übermittlung von Informationen und Nutzerdaten, werden nicht bereits durch das Besuchen unserer Website aktiv, sondern erst durch den Klick auf die entsprechenden Verweise. Weitergehende Informationen zu Zweck und Umfang der Datenerhebung durch Facebook sowie der weiteren Verarbeitung und Nutzung Ihrer Daten wie auch Ihre diesbezüglichen Rechte und Einstellungsmöglichkeiten zum Schutz Ihrer Privatsphäre entnehmen Sie bitte den Datenschutzhinweisen von Facebook (http://de- de.facebook.com/privacy/explanation.php). © RA Stephan Schmidt 2011 17
  • 18. Abmahnung möglich? • LG Berlin (AZ: 91 O 25/11) • Wettbewerber und Verbände können nicht wegen der Verwendung von Facebook Like-Buttons abgemahnt werden • § 13 TMG ist keine Marktverhaltensregelung, sondern eine reine Datenschutzvorschrift (Gericht hat nicht geprüft, ob Verstoß gegen § 13 TMG vorliegt.) • Bestätigt durch Kammergericht Berlin (Urteil vom 29.04.2011, AZ: 5 W 88/11) • Entscheidung in der Fachpresse stark kritisiert • Es bleibt aber zumindest bei Bußgeldgefahr wegen Ordnungswidrigkeit (bis zu 50.000,- €) © RA Stephan Schmidt 2011 18
  • 19. NUTZUNG VON SOCIAL MEDIA IM UNTERNEHMEN III. © RA Stephan Schmidt 2011 19
  • 20. Social Media Guidelines • Medienkompetenz bei Mitarbeitern schaffen – aufklären! • Klare, kurze und übersichtliche Handlungsanweisungen für Mitarbeiter sorgen für sicheren Umgang mit Social Media Portalen • Netiquette für soziale Netzwerke • Welche Inhalte sind zulässig? (Problem: Betriebsgeheimnisse) • Wer darf wann im Namen des Unternehmens auftreten und Accounts anlegen? • Dürfen Unternehmensnamen in privaten Accounts genannt werden? • Wem „gehören“ die Accounts? • Wie müssen private Mitteilungen gekennzeichnet werden? • Wie werden Verstöße geahndet? © RA Stephan Schmidt 2011 20
  • 21. Social Media Guidelines • Vorsicht: Bei zu restriktiver Regelung besteht Risiko zahlreicher Verstöße, die dann geahndet werden müssen • Es besteht unter Umständen für einzelne Regelungen ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats • Vorsicht: Überwachung der Einhaltung bedeutet Überwachung der Internetnutzung • Private Nutzung erlaubt / verboten? • wenn erlaubt, ist Arbeitgeber Telekommunikationsanbieter und muss Fernmeldegeheimnis (§ 88 TKG) beachten  nur begrenzte Kontrollmöglichkeiten • bei Verbot Kontrolle möglich © RA Stephan Schmidt 2011 21
  • 22. Problem Facebook-Fanpages • Unternehmensseiten auf Facebook (Fanpages) derzeit wohl rechtswidrig (umstritten) • Problem: Reichweitenanalyse unter Verstoß des Trennungsgebotes iSd § 15 Abs. 3 TMG (Facebook Insight) • Unternehmen werden als Diensteanbieter von Telemedien angesehen • Es fehlt ein Widerspruchsrecht (§ 13 Abs. 1 TMG) • Cookie wird entgegen Art. 5 Abs. 3 E-Privacy-Richtlinie ohne Einwilligung gesetzt • Mögliche Lösung: Anwendung der Maßstäbe aus der Auftragsdatenverarbeitung auf Facebook © RA Stephan Schmidt 2011 22
  • 23. Problem Facebook-Fanpages © RA Stephan Schmidt 2011 23
  • 25. Regelungen • Direkte oder private Nachrichten können Spamfalle sein! • § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG: „Eine unzumutbare Belästigung ist insbesondere Anzunehmen, (…) bei einer Werbung unter Verwendung (…) elektronischer Post, ohne das eine vorherige ausdrückliche Einwilligung der Adressaten vorliegt.“ • Werbung an fremde E-Mail-Adressen ohne wirksame Einwilligung ist wettbewerbswidrig und eine unerlaubte Handlung (BGH-Urteil vom 11.03.2004) – auch bei einmaliger E- Mail (BGH-Urteil vom 20.05.2009)  wohl auch auf Direktnachrichten übertragbar • April 2010: Erste bekannte Abmahnung wegen Twitter- Direktnachricht • Gilt auch für Auto-Replies („Schön das Sie uns folgen…“) © RA Stephan Schmidt 2011 25
  • 26. Tell-A-Friend-Buttons • Problem: E-Mail-basiert • Nutzung der E-Mail-Adresse des Empfängers ohne das Opt-In vorliegt • Aber: OLG Nürnberg (Urteil v. 25.10.2005, AZ: 3 U 1048/05)  zulässig • Anforderungen: • In der Nachricht darf nur die Empfehlung und keine weitere Werbung stehen • Erlangte Daten müssen nach Abschluss der Versendung gelöscht werden • Absender (Webseitenbesucher) muss erkennbar sein • Webseitenbesucher darf für „Empfehlung“ nicht belohnt werden © RA Stephan Schmidt 2011 26
  • 27. © RA Stephan Schmidt 2011 27 Geschafft… noch Fragen? Rechtsanwalt Stephan Schmidt Fachanwalt für Informationstechnologierecht TCI Rechtsanwälte Isaac-Fulda-Allee 5 D-55124 Mainz Telefon: +49 - (0) 6131 - 302 90 460 Telefax: +49 - (0) 6131 - 302 90 466 E-Mail: sschmidt@tcilaw.de Internet: www.tcilaw.de