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Social Media & Recht
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Stephan Schmidt
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Vortrag vom Barcamp Mainz 19.11.2011
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Social Media & Recht
1.
Social Media und
Recht Stephan Schmidt Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht
2.
Agenda I. Der gesetzliche
Rahmen II. Nutzung von „Social Plugins“ III. Nutzung von Social Media im Unternehmen IV. Zulässigkeit von Direktmarketing © RA Stephan Schmidt 2011 2
3.
© RA Stephan
Schmidt 2011 3
4.
Auch wir sind
online! • Social Media sollte nicht verdammt werden. Man sollte jedoch die Risiken kennen. ww.twitter.com/stephanschmidt www.twitter.com/tcilaw www.facebook.com/tcilaw www.xing.com/profile/Stephan_Schmidt © RA Stephan Schmidt 2011 4
5.
DER GESETZLICHE RAHMEN I. ©
RA Stephan Schmidt 2011 5
6.
Accounts und Microsites ©
RA Stephan Schmidt 2011 6 • für Telemedien, welche nicht ausschließlich persönliche oder familiäre Zwecken dienen, besteht Impressumspflicht (§ 5 TMG)
7.
Accounts und Microsites ©
RA Stephan Schmidt 2011 7 • Angaben müssen auch stimmen ! • LG München I (Beschluss v. 22.03.2011, AZ 17 HK O 5636/11) • Falsche Ortsangabe im Google Places Profil ist rechtswidrig • Auch bei Social Media sind Namens- und Markenrechte zu beachten (auch Städtenamen – Fall twitter.com/mannheim) • Parallelen zum Domainrecht und der entsprechenden Rechtsprechung • es drohen Abmahnungen, Schadensersatzforderungen, negative Presse • Tipp: http://namechk.com/
8.
Accounts und Microsites ©
RA Stephan Schmidt 2011 8 • Rechte am Bild gelten auch für Profilbilder • Bildgröße ist unerheblich • Onlinenutzung muss erlaubt / lizensiert sein • Rechte der abgebildeten Personen beachten • AGBs des Plattformbetreibers beachten • Bildrechte vielleicht übertragen • Bestimmte Inhalte unzulässig
9.
Öffentliche Nachrichten © RA
Stephan Schmidt 2011 9 • Äußerungsrecht • Meinungsfreiheit gilt auch im Web 2.0 • Grenzen zur Beleidigung und Schmähkritik beachten • Beispiel: Huch vs. BDK • Wettbewerbsrecht • es gilt der volle Katalog des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) • Vorsicht bei Guerilla-Marketing (verschleierte Wettbewerbshandlung) • „Unlauter handelt insbesondere, wer den Werbecharakter von geschäftlichen Handlungen verschleiert.“ (§ 4 Nr. 3 UWG)
10.
Öffentliche Nachrichten © RA
Stephan Schmidt 2011 10 • Urheberrechte beachten • Auch kurze Texte können unter Umständen urheberrechtlich geschützt sein • Normale Einzel-Tweets (140 Zeichen) dürften Schöpfungshöhe aber nicht erreichen • Streams aber als Datenbankwerk schutzfähig • Vorsicht beim Verlinken auf (fremde) Inhalte • Einstweilige Verfügung des Landgerichts Frankfurt wegen Linkhaftung bei Twitter (AZ.: 3-08 O 46/10) • Haftung für verlinkten rechtswidrigen Inhalt bei Zueigen machen von Inhalten • Disclaimer wirkungslos – nur individuelles Distanzieren schützt vor Zurechnung
11.
NUTZUNG VON „SOCIAL PLUGINS“ II. ©
RA Stephan Schmidt 2011 11
12.
Social Plugins • Was
sind Social Plugins? • Meist Buttons, die über einen I-Frame dafür sorgen, dass der Computer des Nutzers über das eingebundene Plugin direkt mit dem Anbieter kommuniziert. Oft werden auch IP-Adressen (personen-bezogene Daten im Sinne des § 3 Abs.1 BDSG) weitergeleitet, wenn der Button nicht geklickt wird. • Oft werden beim „anklicken“ auch Cookies gesetzt (bei Facebook für 2 Jahre) • § 2a Abs.1 TMG führt zur Anwendbarkeit deutschen Datenschutzrechts jeweilige Besucher muss vorher zustimmen oder ein anderer gesetzlicher Erlaubnistatbestand müsste eingreifen © RA Stephan Schmidt 2011 12
13.
Like Button • Was
passiert bei Nutzung des Like Buttons? • Durch die Nutzung des Like-Buttons werden durch ein Plugin personenbezogene Daten (IP-Adressen) über die Website- Besucher erhoben. • Es erfolgt eine Übermittlung an Facebook • Facebook verknüpft diese Informationen offensichtlich mit Nutzerprofilen (sofern vorhanden). Verstoß gegen § 13 Abs. 1 TMG, weil Einwilligung fehlt • Verstoß kann auch nicht korrigiert werden • Auch § 15 Abs. 1 TMG bietet keinen Ausweg • „ Der Diensteanbieter darf personenbezogene Daten eines Nutzers nur erheben und verwenden, soweit dies erforderlich ist, um die Inanspruchnahme von Telemedien zu ermöglichen und abzurechnen (Nutzungsdaten).“ © RA Stephan Schmidt 2011 13
14.
Lösungen? • Lösung derzeit
wohl nur: aktives + aufgeklärtes „Opt-In“ (2- Klick-Lösung) © RA Stephan Schmidt 2011 14
15.
Lösungen? © RA Stephan
Schmidt 2011 15
16.
Lösungen? Quelle: Yagendoo Wordpress
Datenschutz Plugin © RA Stephan Schmidt 2011 16
17.
Lösungen? • Datenschutzerklärungen anpassen •
Muster: Diese Webseite enthält Verweise (Links) auf das soziale Netzwerk Facebook, welches von der Facebook Inc., 1601 S. California Ave, Palo Alto, CA 94304, USA (Facebook) betrieben wird. Die Verweise sind auf dieser Webseite durch das Facebook Logo oder den Zusatz „Gefällt mir” kenntlich gemacht. Ohne Ausdrückliche Zustimmung nutzen wir keine Facebook-Plugins. Durch Anklicken der entsprechenden Links oder Schaltflächen werden die Facebook-Plugins aktiviert und Ihr Browser stellt eine direkte Verbindung mit den Servern von Facebook her. Sofern Sie während des Besuchs unserer Website den Links folgen und über Ihr persönliches Benutzerkonto bei Facebook eingeloggt sind, wird die Information, dass Sie unsere Website besucht haben, an Facebook weitergeleitet. Um dies zu verhindern müssen Sie sich vor dem Klick auf den Verweis aus Ihrem Facebook-Account ausloggen. Die an Facebook übermittelten Daten können das Datum und die Uhrzeit Ihres Besuches auf unserer Webseite enthalten; dies gilt auch für die Internetadresse oder die URL, auf der Sie sich derzeit befinden, und ebenso für die technischen Daten über die IP-Adresse und den von Ihnen genutzten Browser sowie das von Ihnen genutzte Betriebssystem; enthalten ist auch Ihre Nutzerkennnummer, wenn Sie auf Facebook angemeldet sind. Die den Verweisen von Facebook zugewiesenen Funktionen, insbesondere die Übermittlung von Informationen und Nutzerdaten, werden nicht bereits durch das Besuchen unserer Website aktiv, sondern erst durch den Klick auf die entsprechenden Verweise. Weitergehende Informationen zu Zweck und Umfang der Datenerhebung durch Facebook sowie der weiteren Verarbeitung und Nutzung Ihrer Daten wie auch Ihre diesbezüglichen Rechte und Einstellungsmöglichkeiten zum Schutz Ihrer Privatsphäre entnehmen Sie bitte den Datenschutzhinweisen von Facebook (http://de- de.facebook.com/privacy/explanation.php). © RA Stephan Schmidt 2011 17
18.
Abmahnung möglich? • LG
Berlin (AZ: 91 O 25/11) • Wettbewerber und Verbände können nicht wegen der Verwendung von Facebook Like-Buttons abgemahnt werden • § 13 TMG ist keine Marktverhaltensregelung, sondern eine reine Datenschutzvorschrift (Gericht hat nicht geprüft, ob Verstoß gegen § 13 TMG vorliegt.) • Bestätigt durch Kammergericht Berlin (Urteil vom 29.04.2011, AZ: 5 W 88/11) • Entscheidung in der Fachpresse stark kritisiert • Es bleibt aber zumindest bei Bußgeldgefahr wegen Ordnungswidrigkeit (bis zu 50.000,- €) © RA Stephan Schmidt 2011 18
19.
NUTZUNG VON SOCIAL
MEDIA IM UNTERNEHMEN III. © RA Stephan Schmidt 2011 19
20.
Social Media Guidelines •
Medienkompetenz bei Mitarbeitern schaffen – aufklären! • Klare, kurze und übersichtliche Handlungsanweisungen für Mitarbeiter sorgen für sicheren Umgang mit Social Media Portalen • Netiquette für soziale Netzwerke • Welche Inhalte sind zulässig? (Problem: Betriebsgeheimnisse) • Wer darf wann im Namen des Unternehmens auftreten und Accounts anlegen? • Dürfen Unternehmensnamen in privaten Accounts genannt werden? • Wem „gehören“ die Accounts? • Wie müssen private Mitteilungen gekennzeichnet werden? • Wie werden Verstöße geahndet? © RA Stephan Schmidt 2011 20
21.
Social Media Guidelines •
Vorsicht: Bei zu restriktiver Regelung besteht Risiko zahlreicher Verstöße, die dann geahndet werden müssen • Es besteht unter Umständen für einzelne Regelungen ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats • Vorsicht: Überwachung der Einhaltung bedeutet Überwachung der Internetnutzung • Private Nutzung erlaubt / verboten? • wenn erlaubt, ist Arbeitgeber Telekommunikationsanbieter und muss Fernmeldegeheimnis (§ 88 TKG) beachten nur begrenzte Kontrollmöglichkeiten • bei Verbot Kontrolle möglich © RA Stephan Schmidt 2011 21
22.
Problem Facebook-Fanpages • Unternehmensseiten
auf Facebook (Fanpages) derzeit wohl rechtswidrig (umstritten) • Problem: Reichweitenanalyse unter Verstoß des Trennungsgebotes iSd § 15 Abs. 3 TMG (Facebook Insight) • Unternehmen werden als Diensteanbieter von Telemedien angesehen • Es fehlt ein Widerspruchsrecht (§ 13 Abs. 1 TMG) • Cookie wird entgegen Art. 5 Abs. 3 E-Privacy-Richtlinie ohne Einwilligung gesetzt • Mögliche Lösung: Anwendung der Maßstäbe aus der Auftragsdatenverarbeitung auf Facebook © RA Stephan Schmidt 2011 22
23.
Problem Facebook-Fanpages © RA
Stephan Schmidt 2011 23
24.
ZULÄSSIGKEIT VON DIREKTMARKETING IV. © RA
Stephan Schmidt 2011 24
25.
Regelungen • Direkte oder
private Nachrichten können Spamfalle sein! • § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG: „Eine unzumutbare Belästigung ist insbesondere Anzunehmen, (…) bei einer Werbung unter Verwendung (…) elektronischer Post, ohne das eine vorherige ausdrückliche Einwilligung der Adressaten vorliegt.“ • Werbung an fremde E-Mail-Adressen ohne wirksame Einwilligung ist wettbewerbswidrig und eine unerlaubte Handlung (BGH-Urteil vom 11.03.2004) – auch bei einmaliger E- Mail (BGH-Urteil vom 20.05.2009) wohl auch auf Direktnachrichten übertragbar • April 2010: Erste bekannte Abmahnung wegen Twitter- Direktnachricht • Gilt auch für Auto-Replies („Schön das Sie uns folgen…“) © RA Stephan Schmidt 2011 25
26.
Tell-A-Friend-Buttons • Problem: E-Mail-basiert •
Nutzung der E-Mail-Adresse des Empfängers ohne das Opt-In vorliegt • Aber: OLG Nürnberg (Urteil v. 25.10.2005, AZ: 3 U 1048/05) zulässig • Anforderungen: • In der Nachricht darf nur die Empfehlung und keine weitere Werbung stehen • Erlangte Daten müssen nach Abschluss der Versendung gelöscht werden • Absender (Webseitenbesucher) muss erkennbar sein • Webseitenbesucher darf für „Empfehlung“ nicht belohnt werden © RA Stephan Schmidt 2011 26
27.
© RA Stephan
Schmidt 2011 27 Geschafft… noch Fragen? Rechtsanwalt Stephan Schmidt Fachanwalt für Informationstechnologierecht TCI Rechtsanwälte Isaac-Fulda-Allee 5 D-55124 Mainz Telefon: +49 - (0) 6131 - 302 90 460 Telefax: +49 - (0) 6131 - 302 90 466 E-Mail: sschmidt@tcilaw.de Internet: www.tcilaw.de