Was Händler beim internationalen Onlinehandel
zu beachten haben:
Die Internationalisierung von Onlineshops liegt voll im Trend. Immer mehr Shopbetreiber entscheiden sich, eine weltweit
verfügbare Plattform zu nutzen und somit auch ausländischen
Kunden innerhalb der Europäischen Union (EU) oder weltweit
die Möglichkeit zu bieten, in ihrem Shop bestellen zu können.
Entscheidet sich ein Händler zur Lieferung an ausländische
Kunden, sind die Anpassungen zunächst scheinbar gering und die Kosten übersichtlich. Es bedeutet wenig Aufwand, ein neues Lieferland im Bestellprozess freizugeben, bei DHL die Auslandskonditionen anzufragen und die Seite ins Englische zu übersetzen. Doch so einfach ist es aus rechtlicher Sicht nicht. Der Vortrag zeigt die vier wichtigsten Punkte auf, die im internatioalen Onlinehandel vor dem Go Live zu bedenken sind.
Cross Border Shops - Die 4 wichtigsten Tipps aus rechtlicher Sicht
1. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M.
Fachanwältin für Informationstechnologierecht
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz
Cross Border Shops
Die 4 wichtigsten Tipps aus
rechtlicher Sicht
Fulfillment Kongress 2015 Köln 30.09.2015
2. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M.
Fachanwältin für Informationstechnologierecht
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz
Unsere Rechtsanwälte
2
Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M.
Fachanwältin für
Informationstechnologierecht (IT-Recht)
Fachanwältin für gewerblichen
Rechtsschutz
Dr. Kerstin Heiß
Fachanwältin für
Informationstechnologierecht (IT-Recht)
Florian Decker
Fachanwalt für
Informationstechnologierecht (IT-Recht)
Matthias Rosa
Fachanwalt für
Informationstechnologierecht (IT-Recht)
. Joachim Decker
Rechtsanwalt
Richter a. D
6. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M.
Fachanwältin für Informationstechnologierecht
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz
TIPP 1
/ Passen Sie die AGB auf Ihre Lieferländer an!
9. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M.
Fachanwältin für Informationstechnologierecht
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz
TIPP 2
/ Befassen Sie sich mit dem Verbraucherrecht
Ihrer Lieferländer!
13. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M.
Fachanwältin für Informationstechnologierecht
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz
TIPP 3
/ Überlegen Sie, ob und was Sie an Verbraucher in
anderen EU-Staaten verkaufen wollen
15. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M.
Fachanwältin für Informationstechnologierecht
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz
EuGVVO: Beim „gezielten Vertrieb“ in andere Länder ist der Gerichtsstand des
Verbrauchers immer an seinem Heimatort:
/ Angabe von Versandkosten für das Ausland
/ Angabe “Wir liefern weltweit!” oder ähnlich
/ Unterschiedliche Sprachen (Vorsicht: Englisch ist Weltsprache!)
/ Betreiben des Shops unter einer ausländischen TLD (de, at, ch…)
/ Angabe unterschiedlicher Währungen in der Preisauszeichnung
/ Umfassende Länderauswahl im Bestellformular bei der Adresseingabe
/ Angabe einer ausländischen Bankverbindung
/ Angabe einer +49-Telefonnummer
/ Angabe von ausländischen Zweigstellen/Standorten
Tipp 3: Überlegen Sie, ob und was Sie an
Verbraucher in anderen EU-Staaten verkaufen
wollen
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16. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M.
Fachanwältin für Informationstechnologierecht
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz
TIPP 4
/ Suchen Sie sich einen guten Steuerberater!
17. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M.
Fachanwältin für Informationstechnologierecht
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz
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Kostenloses Booklet zum Download
http://www.res-media.net/booklets
FAQ zur Umsatzsteuer im
internationalen Handel
Was Onlinehändler in Cross
Border Shops steuerrechtlich
beachten müssen
September 2015, Format 12 x 12 cm,
42 Seiten, pdf-Datei, 2,0 MB
18. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M.
Fachanwältin für Informationstechnologierecht
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz
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Haben Sie Fragen?
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