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TIPP 1
/ Passen Sie die AGB auf Ihre Lieferländer an!
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/ Befassen Sie sich mit dem Verbraucherrecht
Ihrer Lieferländer!
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Frankreich:
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Ihrer Lieferländer!
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Niederlande:
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Zahlungsarten bedacht?
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/ Überlegen Sie, ob und was Sie an Verbraucher in
anderen EU-Staaten verkaufen wollen
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Tipp 3: Überlegen Sie, ob und was Sie an
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Verbrauchers immer an seinem Heimatort:
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/ Angabe unterschiedlicher Währungen in der Preisauszeichnung
/ Umfassende Länderauswahl im Bestellformular bei der Adresseingabe
/ Angabe einer ausländischen Bankverbindung
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FAQ zur Umsatzsteuer im
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Was Onlinehändler in Cross
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  • 7. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz TIPP 1: Passen Sie die AGB auf Ihre Lieferländer an! 7 „Wir liefern in die Staaten der EU und in die Schweiz.“ „Verbraucher haben ein 14-tägiges Widerrufsrecht…“ „Es gilt deutsches Recht.“ ©nickolya-Fotolia.com
  • 8. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz TIPP 1: Passen Sie die AGB auf Ihre Lieferländer an! 8 Beispiel Schweiz: Schließen Sie das Schutzniveau des deutschen Verbraucherrechts für Kunden außerhalb der EU (hier: Schweiz) soweit wie möglich aus (Bsp.: Widerrufsrecht) ©somartin–Fotolia.com
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  • 10. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz TIPP2: Befassen Sie sich mit dem Verbraucherrecht Ihrer Lieferländer! 10 ©jpgon-Fotolia.comEinkaufswagen,©somartin–Fotolia.comFlagge ©Sashkin–Fotolia.comWaschmaschine,©DanielErnst–Fotolia.comPreis
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  • 12. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz TIPP 2: Befassen Sie sich mit dem Verbraucherrecht Ihrer Lieferländer! 12 Niederlande: Verbot der 100 %-Vorauszahlung, Beschränkung auf höchstens 50 %, vgl. Art. 7:26 Abs. 2 Satz 2 nBGB; Haben Sie das bei den angebotenen Zahlungsarten bedacht? ©somartin–Fotolia.com
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  • 14. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Tipp 3: Überlegen Sie, ob und was Sie an Verbraucher in anderen EU-Staaten verkaufen wollen 14 ©bazzier-Fotolia.com
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