FOM Steuerrecht: Zugang zu den reglementierten Berufen Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
1. Diplom-Finanzwirt (FH)
Dr. Carsten Weerth BSc LLM (Com.) MA
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Zugang zum reglementierten Beruf
Steuerberater / Wirtschaftsprüfer
Viele FOM-Studenten beabsichtigen an der Prüfung zum Steuerberater/Wirtschafts-
prüfer teilzunehmen.
Beide Berufe sind über Zugangsprüfungen erreichbar.
Diese Darstellung zeigt kurz die Zugangswege und Abkürzungen…
Steuerberater
(Quelle: URL: http://www.beruf-steuerberater.de/wp-content/uploads/bestellung-steuerberater.png)
Ausnahmen von der Prüfung gelten für Professoren des Steuerrechts nach 10
Jahren Lehre und Beamten des gD nach 15 Jahren ununterbrochener Tätigkeit im
Steuerrecht…
Ob die Voraussetzungen für die Befreiung von der StB-Prüfung vorliegen, kann
durch einen Antrag bei der StB-Kammer (200 Euro Kosten) festgestellt werden.
2. Diplom-Finanzwirt (FH)
Dr. Carsten Weerth BSc LLM (Com.) MA
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Wirtschaftsprüfer
(Quelle: URL: http://www.berufsziel-steuerberater-wirtschaftspruefer.de/index.php?id=57)
„Unabhängig von der Berufserfahrung werden persönliche Anforderungen an die
Kandidaten gestellt. Diese sind für die Bestellung zum Wirtschaftsprüfer durch die
Wirtschaftsprüferkammer erforderlich. Die Voraussetzungen sind in §16 der WPO
geregelt und es zählen unter anderem dazu:
• der Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung,
• geordnete Vermögensverhältnisse,
• gesundheitliche Eignung,
• das Recht, öffentliche Ämter zu bekleiden,
• berufspflichtkonformes Verhalten.
Diese Voraussetzungen werden durch die Unterschrift auf dem Antrag zur Bestellung
zum Wirtschaftsprüfer vom Kandidaten bestätigt.
3. Diplom-Finanzwirt (FH)
Dr. Carsten Weerth BSc LLM (Com.) MA
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Bei Fragen zur Zulassung zur Wirtschaftsprüfer-Prüfung oder deren Durchführung
können Sie sich an eine der Landesgeschäftsstellen der Wirtschaftsprüferkammer
oder an die Prüfungsstelle für das Wirtschaftsprüfungsexamen bei der Wirtschafts-
prüferkammer wenden.
Prüfungsverlauf WP
Das WP-Examen besteht aus den vier Prüfungsgebieten
• Wirtschaftliches Prüfungswesen, Unternehmensbewertung und Berufsrecht
(Rechnungslegung, Prüfung, Grundzüge und Prüfung der Informationstechno-
logie, Bewertung von Unternehmen und Unternehmensanteilen, Berufsrecht)
• Angewandte Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre (Angewandte
Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre, Grundkenntnisse anwen-
dungsorientierter Mathematik und Statistik)
• Wirtschaftsrecht (Grundzüge des bürgerlichen Rechts, Handelsrecht, Gesell-
schaftsrecht, Umwandlungsrecht, Grundzüge des Insolvenzrechts, Grundzüge
des Europarechts)
• Steuerrecht (Abgabenordnung und Nebengesetze, Finanzgerichtsordnung,
Recht der Steuerarten, Grundzüge des internationalen Steuerrechts)
und wird zweimal pro Jahr durchgeführt. Diejenigen, die schon die Prüfung zum
Steuerberater erfolgreich abgeschlossen haben (85% der angehenden Wirschafts-
prüfer), müssen die Klausuren im Bereich Steuerrecht nicht schreiben und ersparen
sich somit zwei Prüfungen. Wer zudem ein Master Studium nach § 8a oder § 13b der
Wirtschaftsprüferordnung erfolgreich absolviert hat, kann sich weitere Klausuren
anrechnen lassen und den Lernaufwand weiter reduzieren.“
(Quelle: URL: http://www.berufsziel-steuerberater-wirtschaftspruefer.de/index.php?id=57)