Weerth: Herbsttagung der Außenwirtschaftsrunde 2009: Zollrecht im Wandel - von der Sicherheits-Initiative zum Modernisierten Zollkodex - Zollkodex - § 13 ZK vs.§ 30 AO
Weerth: Herbsttagung der Außenwirtschaftsrunde 2009: Zollrecht im Wandel - von der Sicherheits-Initiative zum Modernisierten Zollkodex - Zollkodex - § 13 ZK vs.§ 30 AO
Blockiert sich die deutsche Zollverwaltung?
(persönliche Auffassung)
FOM Führung & Management: Führung mit dem Pareto-Prinzip
Weerth: Herbsttagung der Außenwirtschaftsrunde 2009: Zollrecht im Wandel - von der Sicherheits-Initiative zum Modernisierten Zollkodex - Zollkodex - § 13 ZK vs.§ 30 AO
1. Zollrecht im Wandel -
von der Sicherheits-
Initiative zum
Modernisierten Zollkodex
Artikel 13 Abs. 4 ZK vs. § 30 AO –
blockiert sich die deutsche Zollverwaltung?
von Dr. Carsten Weerth
2. Dr. Carsten Weerth - Außenwirtschaftsrunde e.V
Datenaustausch I
• Mit der Sicherheitsinitiative, der VO (EG)
Nr. 648/2005 wurde Artikel 13 ZK
(Zollkontrollen) geändert / neu gefasst
• Art. 13 Abs. 4 ZK sieht den Datenaustausch
mit anderen Fachbehörden
(Veterinärbehörden, Polizeibehörden, etc.)
vor; eine Ermessensregel „kann“
3. Dr. Carsten Weerth - Außenwirtschaftsrunde e.V
Datenaustausch II
• § 30 AO regelt das Steuergeheimnis
und Abs. 4 sieht Weitergabe vor, wenn
eine „gesetzliche Regelung“ da ist
• Die deutsche Zollverwaltung legt das
Weitergabeverbot des § 30 Abs. 2 AO
weiter sehr streng aus
• Datenweitergaben werden verhindert
4. Dr. Carsten Weerth - Außenwirtschaftsrunde e.V
Datenaustausch III
• Datenaustausch mit den Fachbehörden ist
für die Risikoanalyse erforderlich
• Da der Datenaustausch derzeit kaum
stattfindet, behindert sich die
Zollverwaltung selber
• Das Single Window wird für DE behindert
• Bestehende gesetzliche Grundlagen müssen
genutzt werden