Informationen über die Datenlizenz Deutschland. Entstanden im Rahmen des Seminards "Fortgeschrittene Themen des IT-Rechts" an der Universität Bremen 2015.
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Datenlizenz Deutschland
1. Datenlizenz
Deutschland
Tobias Hinz - 2015
Universität Bremen
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4. Regierungsprogramm
„Wir wollen bis 2013 eine gemeinsame Strategie
für ein offenes Regierungshandeln erarbeiten und
umsetzen.
Es gilt insbesondere, die vorhandenen Strukturen
zu vernetzen und einen einfachen Zugang zu den
Informationen zu ermöglichen. Hierzu wird das BMI
ein Pilotvorhaben starten.“
Bundesministerium des Innern (2010)
„Regierungsprogramm - Vernetzte und transparente Verwaltung“
6. IT-Planungsrat
• wurde 2009 durch Grundgesetzänderung ins
Leben gerufen (§ 91c GG)
• Nationale E-Government Strategie (NEGS) mit
Projekt „Förderung des Open Government“
• steuert Projekte innerhalb der NEGS
• November: bekommt Projekt zugewiesen
9. Studie „Open Government
Data Deutschland“
• Publikation 1.August 2012
• Vergleicht verschiedene Lizenzmodelle
• Vergleicht Situation in anderen Ländern
• Eigene Lizenz entwickeln?
• eigene entwickeln?
• offene Lizenz anpassen?
• Lizenz aus dem Ausland anpassen?
10. Bundesministerium des Innern (2012)
Studie „Open Government Data Deutschland“
„In Bezug auf den Schutzgegenstand können
eigens entwickelte Nutzungsbestimmungen
breitere Bereiche abdecken, ebenso können
diese direkt kompatibel zu bestehenden
Lizenzmodellen gestaltet werden, sofern dies
gewünscht ist. Insgesamt bietet sich im
Vergleich zu bestehenden marktüblichen
Modellen eine – zumindest beim Grundentwurf
– wesentlich größere Gestaltungsfreiheit.“
11. Nach der Studie
• Fraunhofer FOKUS erhält Auftrag Prototyp auf
Grundlage der Studie zu erstellen
• Prototyp soll bis Anfang 2013 fertig sein
• Arbeitstitel „Open-Government-Portal Deutschland“
• Projekt wird auf GitHub gepflegt
12. IT-Planungsrat (2012)
„Zwischenbericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe "Open Government"“
„Sie arbeitet außerdem an einfachen
Nutzungsbestimmungen, die den
Datenbereitstellern als Standard empfohlen
werden können.“
14. GovData.de
• Erste Version von GovData.de
• heißt nicht mehr „Open-Government-Portal
Deutschland“
• enthält zwei Lizenzen
• Datenlizenz Deutschland – Namensnennung
• Datenlizenz Deutschland – Namensnennung –
nicht kommerziell
15. Datenlizenz Deutschland –
Namensnennung
Jede Nutzung mit Quellenvermerk ist zulässig.
Veränderungen, Bearbeitungen, neue Gestaltungen oder sonstige
Abwandlungen sind mit einem Veränderungshinweis im Quellenvermerk zu
versehen oder der Quellenvermerk ist zu löschen, sofern die datenhaltende
Stelle dies verlangt.
Der Bereitsteller stellt die Daten, Inhalte und Dienste mit der zur Erfüllung seiner
öffentlichen Aufgaben erforderlichen Sorgfalt zur Verfügung. Für die Daten,
Inhalte und Dienste gelten in Bezug auf deren Verfügbarkeit und deren Qualität
die durch den Bereitsteller in den Metadaten oder sonstigen Beschreibungen
zugewiesenen Spezifikationen und Qualitätsmerkmale. Der Bereitsteller
übernimmt jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der
Daten und Inhalte sowie die dauerhafte Verfügbarkeit der Dienste. Davon
ausgenommen sind Schadensersatzansprüche aufgrund einer Verletzung des
Lebens, körperliche Unversehrtheit oder Gesundheit. Ebenfalls ausgenommen
sind Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
17. Datenlizenz Deutschland –
Namensnennung
Veränderungen, Bearbeitungen, neue Gestaltungen
oder sonstige Abwandlungen sind mit einem
Veränderungshinweis im Quellenvermerk zu versehen
oder der Quellenvermerk ist zu löschen, sofern die
datenhaltende Stelle dies verlangt.
18. Datenlizenz Deutschland –
Namensnennung
Der Bereitsteller stellt die Daten, Inhalte und Dienste mit der
zur Erfüllung seiner öffentlichen Aufgaben erforderlichen
Sorgfalt zur Verfügung. Für die Daten, Inhalte und Dienste
gelten in Bezug auf deren Verfügbarkeit und deren Qualität
die durch den Bereitsteller in den Metadaten oder sonstigen
Beschreibungen zugewiesenen Spezifikationen und
Qualitätsmerkmale. Der Bereitsteller übernimmt jedoch keine
Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten und
Inhalte sowie die dauerhafte Verfügbarkeit der Dienste. Davon
ausgenommen sind Schadensersatzansprüche aufgrund einer
Verletzung des Lebens, körperliche Unversehrtheit oder
Gesundheit. Ebenfalls ausgenommen sind Schäden, die auf
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
19. Kritik
• OpenDefinition
• Projekt der Open Knowledge Foundation
• Lizenz „nicht kommerziell“ nicht „open“
• einige Passagen unklar
• not-your-govdata.de
• Warum eigene Lizenz?
• Petition von u.a.
Wikimedia Deutschland e.V.,
Open Knowledge Foudation Deutschland e.V,
Creative Commons Deutschland,
Digitale Gesellschaft e.V.
Chaos Computer Club e.V.
20. Datenlizenz Deutschland –
Namensnennung
Veränderungen, Bearbeitungen, neue Gestaltungen
oder sonstige Abwandlungen sind mit einem
Veränderungshinweis im Quellenvermerk zu versehen
oder der Quellenvermerk ist zu löschen, sofern die
datenhaltende Stelle dies verlangt.
Änderungen müssen dokumentiert werden?
Quellenverweis anders wenn Daten geändert?
Genau angeben was geändert?
21. Datenlizenz Deutschland –
Namensnennung
Veränderungen, Bearbeitungen, neue Gestaltungen
oder sonstige Abwandlungen sind mit einem
Veränderungshinweis im Quellenvermerk zu versehen
oder der Quellenvermerk ist zu löschen, sofern die
datenhaltende Stelle dies verlangt.
Lizenzgeber kann später explizit sagen, dass
Quellenverweis weg soll?
Kann im Vorfeld bei Änderungen auf Löschen des
Quellenvermerks bestehen?
23. 2014
• zwei neue Lizenzen
• Datenlizenz Deutschland – Namensnennung –
Version 2.0
• Datenlizenz Deutschland – Zero – Version 2.0
• anerkannt
24. Datenlizenz Deutschland –
Namensnennung – Version 2.0
(1) Jede Nutzung ist unter den Bedingungen dieser „Datenlizenz
Deutschland – Namensnennung – Version 2.0" zulässig.
Die bereitgestellten Daten und Metadaten dürfen für die
kommerzielle und nicht kommerzielle Nutzung insbesondere
1. vervielfältigt, ausgedruckt, präsentiert, verändert, bearbeitet
sowie an Dritte übermittelt werden;
2. mit eigenen Daten und Daten Anderer zusammengeführt und
zu selbständigen neuen Datensätzen verbunden werden;
3. in interne und externe Geschäftsprozesse, Produkte und
Anwendungen in öffentlichen und nicht öffentlichen
elektronischen Netzwerken eingebunden werden.
25. Datenlizenz Deutschland –
Namensnennung – Version 2.0
(2) Bei der Nutzung ist sicherzustellen, dass folgende
Angaben als Quellenvermerk enthalten sind:
1. Bezeichnung des Bereitstellers nach dessen Maßgabe,
2. der Vermerk „Datenlizenz Deutschland –
Namensnennung – Version 2.0" oder „dl-de/by-2-0" mit
Verweis auf den Lizenztext unter www.govdata.de/dl-de/
by-2-0 sowie
3. einen Verweis auf den Datensatz (URI).
Dies gilt nur soweit die datenhaltende Stelle die Angaben
1. bis 3. zum Quellenvermerk bereitstellt.
26. Datenlizenz Deutschland –
Namensnennung – Version 2.0
(3) Veränderungen, Bearbeitungen, neue
Gestaltungen oder sonstige Abwandlungen sind im
Quellenvermerk mit dem Hinweis zu versehen, dass
die Daten geändert wurden.
27. Datenlizenz Deutschland –
Zero – Version 2.0
Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen
zulässig.
Die bereitgestellten Daten und Metadaten dürfen für die
kommerzielle und nicht kommerzielle Nutzung insbesondere
1. vervielfältigt, ausgedruckt, präsentiert, verändert, bearbeitet
sowie an Dritte übermittelt werden;
2. mit eigenen Daten und Daten Anderer zusammengeführt und
zu selbständigen neuen Datensätzen verbunden werden;
3. in interne und externe Geschäftsprozesse, Produkte und
Anwendungen in öffentlichen und nicht öffentlichen
elektronischen Netzwerken eingebunden werden.
29. Mathias Schindler (2014)
Fragenkatalog Fachgespräch „Open Data“ am 5. November 2014
„Im besten Fall also funktionieren diese
Lizenzen so gut wie die Creative-Commons-
Lizenzen, allerdings ohne den Vorteil einer
internationalen Akzeptanz und Verständlichkeit.
Der einzige genuine Vorteil der Datenlizenz ist,
dass er von der Verwaltung als "eigene Lizenz"
eher angenommen wird als das Produkt einer
internationalen Nichtregierungsorganisation.“