GWA als Brückenbauerin Hannover Stand 29.4.24 final.pptx
Klage gegen Weiterbau in Gorleben
1. Klage gegen Weiterbau in Gorleben Eilantrag auf Baustopp, Einreichen der Klagebegründung Asta von Oppen Rechtshilfe Gorleben Mathias Edler Greenpeace-Atomexperte Dr. Michéle John Rechtsanwältin mit Schwerpunkt Umwelt-, Planungs- und Atomrecht Fried Graf von Bernstorff Gräflich von Bernstorff'sche Forstbetriebe Hannover, 11.02.2011
2. Klage gegen Weiterbau in Gorleben Rahmenbetriebsplan +++ beschreibt (1) beabsichtigtes Verfahren (2) technische Durchführung (3) zeitlichen Ablauf +++ bezieht sich auf Erkundung des Salzstockes nach Bergrecht +++ von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt erstmalig beantragt am 14.04.1982 beim Bergamt Celle +++ erstmalig zugelassen am 09.09.1983 +++ mehrfach verlängert, zuletzt am 21.09.2010 durch das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie für zehn Jahre
3. Klage gegen Weiterbau in Gorleben Hauptbetriebsplan +++ regelt konkrete Erkundungsarbeiten im Bergwerksbetrieb +++ zugelassen vom Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie am 17.09.2010 für zwei Jahre (01.10.2010 bis 30.09.2012) +++ Umfang: Wiederaufnahme der Arbeiten, Fertigstellung Erkundungsbereich 1, Vordringen in den Erkundungsbereich 3
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10. Klage gegen Weiterbau in Gorleben Ursprünglicher Plan „ Das Bergwerk wird aus geologischen und bergtechnischen Gründen vom Zentrum des Salzstockes her entwickelt. Dazu werden zwei Schächte abgeteuft, horizontale Strecken bis zu je 4000 m Länge nach NO und SW von den Schächten her aufgefahren und quer von den Strecken Erkundungsbohrungen gestoßen. Mit diesem Programm in einer Teufe von 800 – 850 m wird der Salzstock erkundet. Der Erkundungsbereich umfasst einen Raum von ca. 2 000 x 9 000 x 300 m.“ Aus dem Rahmenbetriebsplan, 1982, Seite 3
11. Klage gegen Weiterbau in Gorleben Bundesamt für Strahlenschutz: Beschränkung = neues Vorhaben
12. Klage gegen Weiterbau in Gorleben Voraussetzungen seit 1982 geändert +++ Erkundungsbereiche verlegt und verkleinert +++ Art und Menge der radioaktiven Abfälle verändert +++ Ein-Endlager-Konzept aufgegeben +++ Sicherheitsanforderungen dem Standort angepasst
13. Klage gegen Weiterbau in Gorleben Altes versus aktuelles Bergrecht +++ Bergrecht schreibt seit 1990 Umweltverträglichkeitsprüfung und Öffentlichkeitsbeteiligung vor +++ Rückgriff auf alten Plan (= altes Bergrecht) verhindert Recht der Betroffenen auf Umweltverträglichkeitsprüfung und Öffentlichkeitsbeteiligung
14. Klage gegen Weiterbau in Gorleben Endlagerbau statt Erkundung – Atomrecht statt Bergrecht! +++ Schachtdurchmesser: 7,50 m statt 3,50 m +++ Streckenquerschnitt: 24 qm statt 15 qm +++ Betriebsräume unter Tage: für Erkundungszwecke überdimensioniert +++ 1,5 Milliarden Euro investiert = zehn mal mehr, als international für Erkundung üblich +++ Verdreifachung des geplanten Erkundungszeitraumes (1989 bis 1992) +++ Erkundungsergebnisse liegen seit 2008 vor +++ Enteignung nach Atomrecht, „Erkundung“ nach Bergrecht +++ Planfeststellungsantrag 1977 gestellt – bis heute kein Verfahren
15. Klage gegen Weiterbau in Gorleben Vorfestlegung: Fakten verhindern Ergebnisoffenheit +++ Zwischenlager mit derzeit 102 HAW-Castoren – direkt über Salzstock +++ Anlage zur endlagerfähigen Verpackung des hochradioaktiven Atommülls seit 2000 betriebsbereit - direkt über Salzstock +++ Entsorgungsdruck steigt, Zeit für alternative Standortsuche läuft ab
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17. Klage gegen Weiterbau in Gorleben Forderungen +++ sofortige Einstellung der Ausbauarbeiten +++ Aufgabe des ungeeigneten Salzstockes Gorleben +++ Neubeginn einer Atommülldebatte: Alle Entscheidungen zur Endlagerung von Atommüll aus den vergangenen 50 Jahren müssen nach dem heutigen Stand von Wissenschaft &Technik überprüft werden: Wirtsgestein, Verzicht auf alternative Standortsuche, Rückholbarkeit etc.
18. Klage gegen Weiterbau in Gorleben Planfeststellungsverfahren: Die „leere Hülle“! +++ Antrag auf Planfeststellung eingereicht am 28.07.1977 +++ Ursprüngliche Planung: Unterlagen bis 1980 vollständig, 1991 betriebsbereit +++ ab 1979 neue Strategie: Bis heute "Sammlung" der Unterlagen!
19. Klage gegen Weiterbau in Gorleben Gorleben stand von vornherein fest! +++ Rahmenbetriebsplan: Ergebnis einer politischen Standortentscheidung +++ Geologie und Sicherheit spielten - und spielen bis heute! - eine untergeordnete Rolle