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Techniker Krankenkasse, 22291 Hamburg




JSC Lodvila
Mr./Mrs. Aurimas Truskauskas
Seliu street. 3A
Vilnius
Lithuania



                                                                                 Hamburg, 25.05.2009

Aufforderung zur Abgabe eines Angebots                Vergabeart:
                                                      Offenes Verfahren
                                                      Bekanntmachung im EU-Amtsblatt unter Nr.:
Lieferung von Kranken-                                2009/S 95-136409
                                                      Angebote senden an:      Tel.: 040-6909-2720
versichertenkarten                                    Techniker Krankenkasse   040-6909-3136
                                                      Vergabestelle / F 3.45   Fax: 040-6909-2060
(KVK)                                                 Bramfelder Str. 140
                                                      22305 Hamburg

                                                      Angebote einzureichen bis:      01.07.2009
                                                                                      23.00 Uhr
                                                      Die Zuschlagsfrist endet am:
                                                                                      09.10.2009
                                                      Die Bindefrist endet am:
                                                                                      09.10.2009


Anlagen:                                                                            Rückgabe:




D            Kennzettel Angebotsschreiben Eigenerklärung                   1-fach               1-fach
             zur Eignung Fragenkatalog                                     2-fach               2-fach
             Leistungsbeschreibung nebst                                   2-fach               2-fach
             • Anlagen J bis III                                           2-fach               2-fach
             • Anlagen IV bis IX Vertrag                                   2-fach               2-fach
             Ergänzende Bestimmungen zum Schutz von Sozialdaten bzw.       2-fach               2-fach
             personenbezogener Daten nebst Muster einer Niederschrift      1-fach               1-fach
             über die Verpflichtung auf das Sozial- bzw. Datengeheimnis    2-fach               2-fach
             Kopiervorlage des gesamten Angebots                           2-fach               2-fach



                                                                          ./.                            1-fach

Es ist beabsichtigt, die in den beiliegenden Unterlagen bezeichneten Leistungen im Namen und für
Rechnung der Techniker Krankenkasse (TK), Hamburg, zu vergeben.




Aufforderung zur Abgabe eines Angebots      Seite 1 von 5         VgStA/- 2009/013
TKVgSt 04/2006
Techniker           casse ^^k.
Krankenkasse
Gesund in die Zukunft.




Fragen       der
Bieter zu den
Vergabeunterlag
en oder zum
Vergabeverfahre
n     sind  über
einen zentralen
Ansprechpartner
schriftlich   an
folgende E-Mail
Adresse       zu
richten:

 vergabe.kvk@tk-
    online.de

Bei fehlenden
technischen
Voraussetzungen
sind Anfrage und
Beantwortung auch
per Fax möglich.
Eingehende Fragen
werden
anonymisiert und
die Antworten,
sofern sie von
allgemeinem
Interesse sind, allen
Bietern zugänglich
gemacht.

Mündlich
gestellte Fragen
sowie schriftlich
eingereichte
Fragen, die nach
dem 22.06.2009
eingehen,
werden       nicht
beantwortet.

Das Angebot ist in
jedem Fall in
schriftlicher Form
einzureichen, vgl.
Ziffer 8 dieses
Schreibens.


1. Inhalt des
Angebots

Eine Teilung der

Gesamtleistung in

Lose ist vorgesehen:
D ja


K nein

1.1 Nebenangebote

Nebenangebote

zugelassen:


D ja


K nein

1.2 Änderungen

und Ergänzungen

Änderungen und
Ergänzungen an
den
Verdingungsunterl
agen sind in jedem
Fall unzulässig
und führen zum
Ausschluss des
Angebots.

1.3 Nachweise und
Erklärungen des
Bieters

Dem Angebot sind
folgende Nachweise
bzw. Erklärungen
beizufügen:

7.1 Eigenerklärung
    zur Eignung
    gemäß
    beigefügter
    Vorlage
    7.2 Referenzlis
        te über
        Leistungen,
        die nach
        Art, Umfang
        und
        Schwierigke
        itsgrad mit
        der hier
        aus-
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        vergleichbar
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       bzw.
       Sammel
       versand
       von
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       imierung
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    gemäß
    Ziffer
    2.1 der
    Leistung
    sbeschr
    eibung
Aufforderung zur Abgabe
eines Angebots

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VgStA/- 2009/013
Techniker Krankenkasse ^ÄL
                                                                           Gesund in die Zukunft.


    •    Anzahl und Qualifikation der Mitarbeiter in den jeweiligen Bereichen
    •    Anzahl der Mitarbeiter insgesamt
    •    Umsätzen des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.

Angebote ohne diese Nachweise bzw. Erklärungen werden ausgeschlossen.

Sofern die Einbindung von Nachunternehmern bzw. die Eingehung einer Bietergemeinschaft
geplant ist, gilt Folgendes:

    •    Die oben unter a) bis c) genannten Nachweise bzw. Erklärungen sind von jedem Nachunter-
         nehmer, der Teilleistungen erbringen soll, bzw. von jedem Bietergemeinschaftsmitglied vorzu-
         legen. Die unter b) und c) genannten Nachweise bzw. Erklärungen müssen sich dem Umfang
         und Inhalt nach jedoch nur auf die Teilleistungen beziehen, die von dem Nachunternehmer
         bzw. Bietergemeinschaftsmitglied jeweils erbracht werden sollen.
    •    Jeder Nachunternehmer hat verbindlich zu erklären, dass der Bieter im Falle der Zuschlagser-
         teilung auf die Ressourcen des betreffenden Nachunternehmers in dem Umfang zugreifen
         kann, der zur Ausführung der jeweiligen Teilleistung durch den Nachunternehmer erforderlich
         ist.

Auch die vorgenannten Nachweise bzw. Erklärungen der Nachunternehmer bzw. der Bieterge-
meinschaftsmitglieder sind dem Angebot beizufügen.

Angebote ohne diese Nachweise bzw. Erklärungen werden ausgeschlossen.

1.4 Einzureichende Unterlagen, Angaben bzw. Arbeitsproben

Folgende Unterlagen, Angaben bzw. Arbeitsproben sind jedem Angebot zwingend beizufügen bzw.
anzugeben:

    •    Antworten zum Fragenkatalog
    •    Sicherheitshandbuch gemäß Ziffer 7.3 und 8 der Leistungsbeschreibung
    •    Herstellererklärung mit Bestätigung der Prüfverfahren durch ein unabhängiges Prüflabor oder
         ein gleichwertiger Nachweis, dass das verwendete Material der KVK gesundheitlich unbe-
         denklich ist (vgl. Ziffer 3.1 der Leistungsbeschreibung)
    •    Herstellererklärung mit Angabe der Prüfverfahren oder ein gleichwertiger Nachweis, dass der
         verwendete Klebstoff umweltverträglich und gesundheitsunschädlich ist (vgl. Ziffer 5.4 der
         Leistungsbeschreibung).

Angebote ohne diese Unterlagen, Angaben bzw. Arbeitsproben werden ausgeschlossen.


2. Nachunternehmer

Sofern die Einbindung von Nachunternehmern geplant ist, sind diese derTK mit Angebotsabgabe im
Einzelnen zu benennen (vgl. Ziffer IM des Angebotsschreibens).

Zu den einzureichenden Nachweisen bzw. Erklärungen und Unterlagen, Angaben bzw. Arbeitsproben
vgl. oben unter Ziffer 1.3 und 1.4.


3. Bietergemeinschaften

Bei Bietergemeinschaften ist die Unterschrift aller Mitglieder der Bietergemeinschaft oder der Nachweis
der Bevollmächtigung des Unterzeichners mit Angebotsabgabe erforderlich. Anderenfalls wird das
Angebot ausgeschlossen. Bereits mit Angebotsabgabe hat die Bietergemeinschaft einen Ansprech-
partner zu benennen, der zur verbindlichen Abgabe und Entgegennahme von rechtsgeschäftlichen und
sonstigen Erklärungen das Angebot betreffend bevollmächtigt ist.




Aufforderung zur Abgabe eines Angebots        Seite 3 von 5                            VgStTV - 2009/013
Techniker Krankenkasse ^B
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Zu den einzureichenden Nachweisen bzw. Erklärungen und Unterlagen, Angaben bzw. Arbeitsproben
vgl. oben unter Ziffer 1.3 und 1.4.

Für den Fall der Auftragserteilung hat bei einer Bietergemeinschaft eine Rechtsform vorzuliegen, bei
der eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bieter besteht (GbR nach deutschem Recht
oder vergleichbare Rechtsform in anderen Mitgliedstaaten).


4. Zahlungsbedingungen

Zu Zahlungsbedingungen und Skonto vgl. Ziffer II.2 des Angebotsschreibens.


5. Angebotskosten

Die Kosten des Bieters für die Angebotserstellung und für die nach der Angebotsabgabe eventuell
zusätzlich erforderlichen Klärungsgespräche trägt der Bieter.


6. Zuschlagskriterien

Unter den Angeboten, die die Mindestanforderungen der Vergabeunterlagen einhalten und von geeig-
neten Bietern abgegeben worden sind, wird der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die
Zuschlagskriterien sind:

7.3 Preis gemäß den Eintragungen im Angebotsschreiben unter Ziffer II
    7.4 Qualität der Leistung, soweit sie über die in den Vergabeunterlagen genannten Mindestan-
        forderungen hinausgeht.

Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt in Anlehnung an die Einfache Richtwertmethode
(UfAB IV)*. Die Qualität der Leistung wird im Rahmen der fachlichen Wertung auf der Grundlage der
vom Bieter eingereichten Antworten zum Fragenkatalog bewertet. Die fachliche Wertung erfolgt dabei
anhand der Kriterien

    •    Qualitätssicherung 300/600
    •    Notfallkonzept 200/600
    •    Mailing und Versand 100/600

und der im Fragenkatalog genannten Unterkriterien.


7. Geheimhaltung

Der Bieter verpflichtet sich, über alle aus dieser Ausschreibung entstandenen oder noch entstehenden
Erkenntnisse, Unterlagen oder Daten, deren Ablauf und Ergebnisse, strengstes Stillschweigen gege-
nüber Dritten, einschließlich anderen Vertragspartnern, zu bewahren. Diese Verpflichtung bleibt auch
nach Beendigung der Ausschreibung bestehen.


8. Form und Zustellung des Angebots

Wenn Sie bereit sind, die Durchführung der beschriebenen Leistungen zu übernehmen, werden Sie
gebeten:

    •    beiliegendes Angebotsschreiben gut lesbar auszufüllen
    •    das Angebotsschreiben zu unterzeichnen

 Einzelheiten zur UfAB-IV-Methode können unter www.kbst.bund.de eingesehen werden

Aufforderung zur Abgabe eines Angebots       Seite 4 von 5                             VgStTV - 2009/013
Techniker Krankenkasse ^fc
                                                                          Gesund in die Zukunft.


     •   das Angebotsschreiben sowie sämtliche Anlagen 2-fach in einem verschlossenen Umschlag
         innerhalb der Angebotsfrist an die in diesem Schreiben genannte Vergabestelle zu senden
         oder dort abzugeben
     •   zusätzlich eine Kopiervorlage des gesamten Angebots (einseitig, einfarbig und ungebunden)
         beizufügen.

Es werden nur Angebote berücksichtigt, die im Original handschriftlich unterzeichnet sind. Zur Abgabe
des Angebots sind ausschließlich die übersandten Originalunterlagen zu verwenden. Per E-Mail oder
Fax eingehende Angebote werden nicht berücksichtigt.

Der Umschlag bzw. das Paket ist außen mit dem anliegenden Kennzettel zu versehen.

Falls Sie nicht die Absicht haben, ein Angebot abzugeben, werden Sie gebeten, die Unterlagen umge-
hend formlos zurückzugeben oder unter Einhaltung der o.g. Geheimhaltungsverpflichtung zu vernich-
ten.


9. Zurückziehung des Angebots

Bis zum Ablauf der Angebotsfrist können Angebote unter Beachtung folgender Formvorgaben zurück-
gezogen werden:

Die Zurückziehung eines Angebots muss schriftlich erklärt und unterzeichnet werden und ist der ge-
nannten Vergabestelle zuzusenden. Eine Übermittlung vorab per Telefax ist zulässig, soweit die Zu-
sendung des Originals unverzüglich erfolgt. Eine Zurückziehung eines Angebots ist unzulässig, wenn
sie telefonisch oder per E-Mail vorgenommen wird.

Bei Bietergemeinschaften (Ziffer 3 dieses Schreibens) ist für eine wirksame Zurückziehung des Ange-
bots die Unterschrift aller Mitglieder der Bietergemeinschaft bzw. eine entsprechende Bevollmächti-
gung des Unterzeichners erforderlich.


10. Nachprüfungsbehörden

Die für die TK als bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts zuständigen Nachprü-
fungsbehörden sind:

•   Vergabeprüfstelle: Bundesversicherungsamt, Friedrich-Ebert-Allee 38, 53113 Bonn
•   Vergabekammer des Bundes: Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn


11. Zusatz für ausländische Bieter

Verfahrens- und Vertragssprache ist die deutsche Sprache. Der Schriftverkehr mit dem Auftraggeber
ist in deutscher Sprache zu führen.

Es gilt das deutsche Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.


Mit freundlichem Gruß




Techniker Krankenkasse
Vergabestelle




Aufforderung zur Abgabe eines                Angebots                                 Seite 5 von 5
VgSt/V- 2009/013
Techniker Krankenkasse <
Gesund in die Zukunft.


Name und Anschrift des Bieters:




Techniker Krankenkasse

Vergabeart:
Vergabestelle / F 3.45

Offenes Verfahren
Bramfelder Str. 140
22305 Hamburg
                                  Die Bind




Angebot
Lieferung
von
Krankenversi
chertenkarte
n (KVK)

I. Inhalt des Angebots

Dem Angebot sind folgende
Nachweise beigefügt, vgl.
Ziffer 1.3 der Aufforderung
zur Abgabe eines Angebots:

•   Eigenerklärung zur
    Eignung gemäß
    beigefügter Vorlage
•   Referenzliste über
    Leistungen, die
    nach Art, Umfang
    und
    Schwierigkeitsgrad
    mit der hier ausge-
    schriebenen
    Leistung
    vergleichbar sind;
    insbesondere
    werden erwartet:
    - bei
    Kartenproduktions-
    Referenzen Angaben
zum / zur
    • Kunden, für den die
          Karten produziert
          wurden, inkl.
          Ansprechpartner mit
          Telefonnummer
          • Branche
               (Krankenkassen,
               Versicherungen,
               Banken,
               Behörden u.a.),
               für welche die
               Karten
               produziert
               wurden
          • eingesetzten
               Sicherungsverfa
               hren bei der
               Datenübermittlu
               ng vom
               Auftraggeber bis
               zur Per-
               sonalisierung
    - bei Lettershop-
    Referenzen Angaben
    zum / zur
          • Kunden, für die
               Kartenanschreib
               en produziert
               und versandt
               wurden, inkl.
               Ansprechpartner
               mit
               Telefonnummer
    • Anzahl der
          versandten
          Anschreiben
    • Einzel- bzw.
          Sammelversand von
          Karten
    • Portooptimierung
■   Darstellung der
    Leistungsfähigkeit des
    Betriebes, aus der
    hervorgeht, dass das
    Unternehmen zur
    ordnungsgemäßen
    Erbringung der
    ausgeschriebenen
    Leistungen in der Lage
    ist; insbesondere wer
    den erwartet: Angaben
    zur / zu den
    - räumlichen und
    technischen Ausstattung
          Maschinenkapa
          zitäten in den
          Bereichen
          Kartenproduktio
          n         (Anzahl
          Karten          je
          Woche)        und
          Lettershop
          (Anzahl
          Anschreiben je
          Woche)
einschließlich
         des Nachweises
         der
         Mindestregel-
         und           Min-
         destzusatzkapa
         zität     gemäß
         Ziffer 2.1 der
         Leistungsbeschr
         eibung
•    Anzahl und Qualifikation
     der Mitarbeiter in den
     jeweiligen Bereichen
•    Anzahl der Mitarbeiter
     insgesamt
     • Darstellung der
         Umsätze des
         Unternehmens in
         den letzten drei
         abgeschlossenen
         Geschäftsjahren.



Angebotsschreiben

Seite 1 von 8

VgSt/V - 2009/013
I<
                                                                              Techniker Krankenkasse
                                                                              Gesund in die Zukunft.


Darüber hinaus sind dem Angebot folgende Unterlagen, Angaben bzw. Arbeitsproben beigefügt, vgl.
Ziffer 1.4 der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots:

•   Antworten zum Fragenkatalog
•   Sicherheitshandbuch gemäß Ziffer 7.3 und 8 der Leistungsbeschreibung
•   Herstellererklärung mit Bestätigung der Prüfverfahren durch ein unabhängiges Prüflabor oder ein
    gleichwertiger Nachweis, dass das verwendete Material der KVK gesundheitlich unbedenklich ist (vgl.
    Ziffer 3.1 der Leistungsbeschreibung)
•   Herstellererklärung mit Angabe der Prüfverfahren oder ein gleichwertiger Nachweis, dass der ver-
    wendete Klebstoff umweltverträglich und gesundheitsunschädlich ist (vgl. Ziffer 5.4 der Leistungsbe-
    schreibung).


II. Preisangaben

1. Vergütung

Die Preise in den nachfolgenden Positionen 1.1 bis 1.3 (und deren Unterpunkten) sind in Euro (€) und
ohne gesetzliche Umsatzsteuer eingetragen.

Die Angebotspreise verstehen sich in den einzelnen Positionen 1.1 bis 1.3 (und deren Unterpunkten) als
Endpreise einschließlich aller Kosten (vgl. § 6 des Vertrags) für die jeweils vollständige Leistung gemäß
Leistungsbeschreibung (LB) sowie für alle Lieferungen und Leistungen, die in der LB im Einzelnen nicht
aufgeführt sind, jedoch für die vollständige und ordnungsgemäße Leistungserbringung erforderlich sind.
Die Leistungen der LB gemäß Ziffer 6 Datenlieferung und -aufbereitung und Ziffer 7 Systemsicherheit
sind bei den sie betreffenden Preisangaben in den Angebotspreis inkludiert.

Die Portokosten für die Versendung der KVK-Mailings sind nicht Bestandteil der Angebotspreise (vgl. LB
Ziffer 5.8 und § 6 des Vertrags).

So nicht anders angegeben, sind die nachfolgend genannten Mengen Schätzungen für die angegebenen
Vertragsjahre (vgl. LB Ziffer 2.5). Als geschätzte Mindestabnahmemengen gelten dabei die in LB Ziffer
2.5.1 genannten Mengen für 2010 und 2011.

Die Angebotswertung wird im Wege einer Maximalkostenbetrachtung durchgeführt, d.h. es wird von den
geschätzten Maximalabnahmemengen bei einer Vertragslaufzeit von 4 Jahren (Mindestvertragslaufzeit 2
Jahre und 2 x 1 Jahr Verlängerungsoption) ausgegangen (vgl. LB Ziffer 2.5.2). Dabei gehen die Ange-
botspreise der Positionen 1.1 und 1.2 jeweils mit dem Gewichtungsfaktor 1 und der Angebotspreis der
Position 1.3 mit dem Gewichtungsfaktor 0,1 in die Wertung ein.


1.1 KVK-Produktion für Änderungsdienst, Folgeversorgung und Sonderläufe

Mit den hier eingetragenen Einzelpreisen sind alle Leistungen gemäß LB Ziffer 1 außer 1.3, 2, 3 und 4
abgegolten. Die genannten Mengen sind die geschätzten Maximalabnahmemengen bei einer Vertrags-
laufzeit von 4 Jahren (vgl. Ziffer 2.5.2 der LB).

Voraussichtl. Gesamtmenge KVK für 2010 mit EHIC-Rückseite:                     bis ca. 1.852.000 Stück*
Voraussichtl. Gesamtmenge KVK für 2010 ohne EHIC-Rückseite:                    bis ca. 38.000 Stück*

Voraussichtl. Gesamtmenge KVK für 2011 mit EHIC-Rückseite:                     bis ca. 1.303.000 Stück*
Voraussichtl. Gesamtmenge KVK für 2011 ohne EHIC-Rückseite:                    bis ca. 27.000 Stück*

Mögliche Gesamtmenge KVK für 2012 mit EHIC-Rückseite:                          bis ca. 755.000 Stück*
Mögliche Gesamtmenge KVK für 2012 ohne EHIC-Rückseite:                         bis ca. 15.000 Stück*

Mögliche Gesamtmenge KVK für 2013 mit EHIC-Rückseite:                          bis ca. 225.000 Stück*
Mögliche Gesamtmenge KVK für 2013 ohne EHIC-Rückseite:                         bis ca. 5.000 Stück*
Angebotsschreiben   Seite 2 von 8   VgSt/V - 2009/013
Techniker Krankenkasse <
Gesund in die Zukunft.

KVK-Produktion für Änderungsdie
derläufe
KVK Produktion, insbesondere inklusiv
onsdaten, Datenaufbereitung der Kar
perproduktion mit und ohne EHIC-Rü
und Einbettung in den Kartenkörper,
Preis jeweils auch inklusive Kosten g
aufbereitung und Ziffer 7 Systemsiche
Kosten für Maßnahmen der Qualitäts



a.) KVK mjt EHIC-Rückseite



b.) KVK ohne EHIC-Rückseite



*Die detaillierte Verteilung kann
der LB Ziffer 2.5 entnommen
werden.


1.2 Lettershop- und Mailing-
Leistungen für
Änderungsdienst,
Folgeversorgung und
Sonderläufe

Mit dem hier eingetragenen
Einzelpreis sind alle Leistungen
gemäß LB Ziffer 5 abgegolten.

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Lettershop- und Mailing-Leistunge
versorgung und Sonderläufe
Druck- und Lettershopleistung, insbes
personalisierten Anschreibens (Carrie
sungen (davon 20 einseitige und 4 zw
von Flyer oder Beratungsblatt bei KVK
der KVK auf das Anschreiben (Carrie
Prüfung und portooptimierte Postauflie
Fristen
Preis jeweils auch inklusive Kosten g
aufbereitung und Ziffer 7 Systemsiche
Kosten für Maßnahmen der Qualitäts
Porto-Kosten und Versandhüllen (Bei

a.) Preis je Brief bei Einzelversand vo
(einseitiges Anschreiben)



b.) Preis je Brief bei Sammelversand
(einseitiges Anschreiben)



'Die detaillierte Verteilung und
Erläuterungen können der LB
Ziffer 2.2, 2.5 und 5.3
entnommen werden.
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Techniker Krankenkasse ^Ä
                                                                                Gesund in die Zukunft.


1.3 Erweiterung der KVK um ein Lichtbild

Mit den hier eingetragenen Einzelpreisen sind alle Leistungen gemäß LB Ziffer 1.3 abgegolten.

Eine Ergänzung der KVK um ein Lichtbild des Versicherten ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorgesehen.
Es kann allerdings nicht mit letzter Sicherheit ausgeschlossen werden, dass aufgrund geänderter gesetz-
licher oder politischer Rahmenbedingungen die technische Spezifikation der KVK geändert wird oder in
sonstiger Weise eine Verpflichtung der TK entsteht, eine KVK mit Lichtbild auszugeben.

Der Anteil der KVK mit Lichtbild an der Liefermenge (vgl. LB Ziffer 2.5) würde voraussichtlich ca.
80 % betragen.

Erweiterung der KVK um ein Lichtbild                                            Netto-Einzelpreis

Leistungen der LB, insbesondere sind die Bilddaten per Thermotrans-
ferdruck oder Thermosublimationsdruck als Farbpassbild auf die KVK
zu übernehmen. Wird ein Graustufenbild als Bilddaten übermittelt, ist
dieses in Graustufen per Thermotransferdruck oder Thermosublimati-
onsdruck auf die KVK zu übernehmen. Die Bilddaten werden im jpg-
Format mit einer Auflösung von 300 dpi zusammen mit dem Datensatz
(vgl. LB Ziffer 6.2) übermittelt.
Preis jeweils auch inklusive Kosten gem. LB Ziffer 6 Datenlieferung und -
aufbereitung und Ziffer 7 Systemsicherheit und insbesondere sämtlicher
Kosten für Maßnahmen der Qualitätssicherung und Tests




a.) Preis für die Aufbringung eines Farb-Lichtbilds auf die KVK mil und
ohne EHIC-Rückseite
                                                                            €/ je Lichtbild

Angebotsschreiben                              Seite 4 von 8                                  VgSt/V-2009/013
lecnniKer ManKenKasse
                                                                                                                                    Gesund in die Zukunft.


Ermittlung des Gesamtangebotspreises: Bitte tragen Sie hier die angebotenen Einzelpreise (1.1 bis 1.3) ein und bilden Sie den Gesamtangebotspreis für die
Wertung.

                                                    2010                                                  2011
1.1                                                  ca. Menge    Netto Einzelpreis Netto Gesamtpreis      ca. Menge    Netto Einzelpreis Netto Gesamtpreis
                                                                                    (Menge x Einzel-                                      (Menge x Einzel-
                                                                                    preis)                                                preis)

Preis KVK mit EHIC-Rückseite                           1.852.000 €                   €                      1.303.000 €                   €

Preis KVK ohne EHIC-Rückseite                              38.000 €                  €                           27.000 €                 €
Netto Gesamtpreis 1.1                                                                €                                                    €


1.2
Preis je Brief bei Einzelversand von einer KVK         1.871.100 €                   €                       1.316.700 €                  €

Preis je Brief bei Sammelversand bis zu zwei KVK           18.900 €                  €                           13.300 €                 €

Netto Gesamtpreis 1.2                                                                €                                                    €


1.3
Preis je Lichtbild                                     1.512.000 €                   €                      1.064.000 €                   €

Netto Gesamtpreis 1.3                                                                €                                                    €
Gesamtnettopreis 1.1 + 1.2 + (1.3 x 0,1)                   €                  €



Angebotsschreiben                          Seite 5 von 8       VgSt/V- 2009/013
Techniker Krankenkasse
                                                                                                                                      Gesund in die Zukunft.


                                                     2012                                                   2013
1.1                                                  ca. Menge    Netto Einzelpreis Netto Gesamtpreis       ca. Menge    Netto Einzelpreis Netto Gesamtpreis
                                                                                    (Menge x Einzel-                                       (Menge x Einzel-
                                                                                    preis)                                                 preis)

Preis KVK mit EHIC-Rückseite                          755.000    €                    €                      225.000    €                 €
Preis KVK ohne EHIC-Rückseite                           15.000 €                      €                            5.000 €                €

Netto Gesamtpreis 1.1                                                                 €                                                   €


 1.2
Preis je Brief bei Einzelversand von einer KVK        762.300    €                    €                      227.700    €                 €

  Preis je Brief bei Sammelversand bis zu zwei KVK          7.700 €                   €                            2.300 €                €
Netto Gesamtpreis 1.2                                                                 €                                                   €


 1.3
Preis je Lichtbild                                    616.000    €                    €                      184.000    €                 €

Netto Gesamtpreis 1.3                                                                 €                                                   €


Gesamtnettopreis 1.1 + 1.2 + (1.3 x 0,1)                                                                €                                                      €



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Techniker Krankenkasse <
Gesund in die Zukunft.


Gesamtnettopreis 2010 + 2011 + 20

Ust. 19 %

Gesamtbruttopreis für 4 Jahre




2. Rechnungsstellung und
Zahlungsbedingungen

 Rechnung zahlbar innerhalb
 von 30 Tagen nach Eingang
 einer prüfbaren Rechnung.

  Skonto..........% bei
  Zahlung des
  Rechnungsbetrages
  innerhalb vonTagen nach
  Eingang der
  prüfbaren Rechnung bei
  der TK.


Skontofristen unter 7 Tagen
werden bei der
Angebotswertung nicht
berücksichtigt.


 IM. Nachunternehmer

 Im Rahmen des o.g.
 Auftrages ist geplant,
 folgende Nachunternehmer
 einzusetzen*

                  Aufgabe/Tätigkeit
   1.




   2.




   3.




* Bitte ggf. gesondertes Blatt
verwenden.


 IV. Sonstige Angaben zum
 Angebot
•   An das Angebot halte
    ich mich/halten wir uns
    bis zum Ende der o.g.
    Bindefrist gebunden.
•   Die Ausführung der
    beschriebenen
    Leistungen wird zu den
    eingesetzten Preisen
    angeboten.
•   Falls eine Prüfung des
    angebotenen Preises
    aufgrund bestehender
    Verordnungen die
    Unzulässigkeit des
    Preises ergibt, wird das
    Angebot von der
    Wertung
    ausgeschlossen.
•   Dem Angebot liegt der
    Inhalt der
    Vergabeunterlagen
    einschließlich des
    Vertrags und sämtlicher
    Anlagen zugrunde.
•   Ich bestätige/wir
    bestätigen hiermit
    ausdrücklich, dass die
    gemachten Erklärungen
    und Angaben zutreffend
    sind.
•   Ich bin mir/wir sind uns
    bewusst, dass eine
    wissentlich falsche
    Erklärung im Angebot
    meinen/unseren
    Ausschluss vom
    weiteren Verfahren zur
    Folge haben kann.




                               V
                               g
Techniker           casse ^^
Krankenkasse
Gesund in die Zukunft.


 V. Zentraler
 Ansprechpartner

Name:
Telefon/Fax:
E-Mail:




                    Ort
                    ,
                    Da
                    tu
                    m,
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                             Eigenerklärung zur Eignung

Der Auftraggeber kann nach §§ 7 Nr. 4, 7a VOL/A von den Bewerbern zum Nachweis ihrer
Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit entsprechende Angaben fordern, so-
weit dies durch den Gegenstand des Auftrags gerechtfertigt ist. Er überprüft mithin anhand
dieser Angaben die Eignung der Bewerber für die Ausführung der ausgeschriebenen Leis-
tung.


Zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit verlangt die TK von jedem Bewer-
ber um den vorliegenden öffentlichen Auftrag die nachfolgende Eigenerklärung. Die Prüfung
der Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit erfolgt ausschließlich auf Grundlage dieser Eigen-
erklärung sowie ggf. den weiteren in der Bekanntmachung bzw. Aufforderung zur Abgabe
eines Angebots abgeforderten Nachweisen und Erklärungen.


Die TK weist darauf hin, dass gemäß § 7 Nr. 5 lit. e VOL/A von der Teilnahme am Wettbe-
werb Bewerber ausgeschlossen werden können, die im Vergabeverfahren vorsätzlich un-
zutreffende Erklärungen in Bezug auf ihre Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässig-
keit abgeben; zudem ist die TK zur außerordentlichen, fristlosen Kündigung des Vertrags
berechtigt, wenn sie nach Vertragsschluss Kenntnis von solchen Erklärungen des Auftrag-
nehmers erlangt.


Sofern die Einbindung von Nachunternehmern beziehungsweise die Eingehung einer Bieter-
gemeinschaft geplant ist, beachten Sie hinsichtlich der einzureichenden Nachweise und Er-
klärungen bitte den Inhalt der Bekanntmachung bzw. der Aufforderung zur Abgabe eines An-
gebots.


  Wird die nachfolgende Eigenerklärung nicht oder nicht rechtzeitig abgegeben, hat
  dies den Ausschluss des Angebots zur Folge.




Eigenerklärung zur Eignung                                                      VgSt/V- 2009/013
Techniker Krankenkasse ^^k.
                                                                                Gesund in die Zukunft.


1. Erklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 7 Nr. 5 lit, d VOL/A
Wir erklären hiermit, dass wir unserer Verpflichtung zur Zahlung
•     von Steuern und Abgaben,
      •   der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Renten- und Arbeitslo-
          senversicherung) und
      -   der Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung
ordnungsgemäß nachkommen.


2. Erklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 7 Nr. 5 lit, a bis c
und S 7a Nr. 2 VOL/A
Weiter erklären wir, dass
      •   über unser Vermögen kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches
          Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse
          abgelehnt worden ist,
•     wir uns nicht in Liquidation befinden und
      •   wir keine schweren Verfehlungen i.S.d. § 7 Nr. 5 lit. c und § 7a Nr. 2 VOL/A begangen
          haben, die unsere Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellen.


3. Erklärung zur Versicherung
Wir werden im Falle des Zuschlags den Nachweis des Bestehens bzw. des Abschlusses
      •   einer der Höhe und dem Umfang nach ausreichenden Betriebshaftpflichtversicherung
          für    Personen-,   Sach-   und   Vermögensfolgeschäden           (Mindestdeckungssumme
          3.000.000 € pro Jahr und Schadenereignis) sowie
      •   eines Versicherungsschutzes für echte Vermögensschäden aus der originären Be-
          triebstätigkeit in ausreichender Höhe
erbringen, aus dem sowohl die versicherte Tätigkeit (Tätigkeitsbeschreibung) als auch
die vereinbarten Versicherungssummen hervorgehen und in der die zugrundegelegten
Bedingungen benannt sind.

    Ort, Datum                                               Unterschrift(en)




    Firmenstempel



    Wird diese Eigenerklärung nicht unterschrieben mit dem Angebot eingereicht führt
    dies zwingend zum Ausschluss des Angebots.                          ,



Eigenerklärung zur Eignung                   Seite 2 von 2                                   VgSt/V- 2009/013
Techniker Krankenkasse <
Gesund in die Zukunft.




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Vorbemerkungen
Der folgende Fragenkatalog ist von maßgeblicher Bedeutung für die Vergabeentscheidung (vgl. Ziffer
1.4 und 6 der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots).

Anhand der Fragen wird die über die Einhaltung der Mindestanforderungen hinausgehende Qualität
der angebotenen Leistung beurteilt. Dabei werden entsprechend dem Qualitätsgrad der jeweils ange-
botenen Leistung Bewertungspunkte vergeben. Woran der Qualitätsgrad gemessen wird und wie viele
Bewertungspunkte vergeben werden können, ist im Fragenkatalog in den Tabellenspalten „Wertungs-
hinweisequot; und „Bewertungspunktequot; angegeben.

Kann anhand einer Antwort des Bieters der Qualitätsgrad der jeweils angebotenen Leistung nicht fest-
gestellt werden, wird die betreffende Antwort mit 0 Punkten bewertet.

Bei der Beantwortung der Fragen ist die Gliederung bzw. Nummerierung des Fragenkatalogs einzuhal-
ten. Sofern im Rahmen der Beantwortung einer Frage die Einreichung bestimmter Nachweise vorge-
sehen ist, wird dies in der Tabellenspalte „Nachweis durchquot; angegeben. Im Übrigen können weitere
Nachweise beigefügt werden, wenn dies aus Sicht des Bieters angezeigt ist.

Die Antworten zum Fragenkatalog nebst eingereichter Nachweise werden Vertragsbestandteil.




Fragenkatalog                               Seite 2 von 5                            VgSt/V - 2009/013
Techniker Krankenkasse
                                                                                                                                            Gesund in die Zukunft.


Kriterium           Nr.   Frage / Unterkriterium         Nachweis durch Wertungshinweise                             Bewertungs-   Gewichtung maximal erreichbare
                                                                                                                     punkte                   Leistungspunkte

 Qualitätssicherung 1.                                                                                                                         300

                    1.1   Welche Maßnahmen               eine detaillierte   Positiv bewertet werden besondere       0-10          20          200
                          ergreift der AN zur Ver-       Beschreibung der    organisatorische und technische Maß-
                          meidung fehlerhafter           vorgesehenen        nahmen, z.B. Stichprobenprüfung, Ka-
                          Kartenausgaben oder            Maßnahmen           meraüberwachung, Einsatz einer Hoch-
                          Mailings? (z.B. defekte                            geschwindigkeitswaage, Zertifizierung
                          KVK, falsche Kombination                           des Qualitätssicherungssystem
                          KVK mit Anschreiben,
                          fehlerhalte Personalisie-
                          rung, Anschreiben ohne
                          KVK)
                          (vgl. Ziffer 4 und 5 der
                          Leistungsbeschreibung)




                    1.2   Wie stellt der AN die ord-     eine detaillierte   Positiv bewertet werden besondere       0-10          8           80
                          nungsgemäße Beisteue-          Beschreibung der    organisatorische und technische Maß-
                          rung der Beilagen sicher?      vorgesehenen        nahmen, z.B. Stichprobenprüfung, Ka-
                          (vgl. Ziffer 5.5 und 5.6 der   Maßnahmen           meraüberwachung, Einsatz einer Hoch-
                          Leistungsbeschreibung)                             geschwindigkeitswaage




                    1.3   Ist in besonderen Fällen       eine detaillierte   Positiv bewertet wird eine umfangreiche 0-10          2           20
                          (z.B. während einer Fusi-      Beschreibung der    Erreichbarkeit außerhalb der Servicezeit,
                          on, vgl. Ziffer 2.1 der        vorgesehenen        z.B. über eine kostenlose Service-Nr. /
                          Leistungsbeschreibung)         Maßnahmen           Notrufnummer
                          außerhalb der Servicezei-
                          ten gemäß Ziffer 7.2 der
                          Leistungsbeschreibung ein
                          Ansprechpartner er-
                          reichbar?



Fragenkatalog                                                                  Seite 3 von 5                                                             VgSt/V- 2009/013
Techniker Krankenkasse
                                                                                                                                Gesund in die Zukunft.


Notfallkonzept     2.                                                                                                              200

                   2.1   Wie stellt der AN die je-  eine detaillierte Be-   Positiv bewertet werden besondere       0-10   20      200
                         derzeitige ordnungsge-     schreibung der Vor-     organisatorische und technische Maß-
                         mäße Leistungserbringung sorgemaßnahmen            nahmen um auftretende Probleme ab-
                         im Falle unvorherge-                               zustellen, z.B. Vorsorgemaßnahmen für
                         sehener Schadensereig-                             unvorhergesehene Schäden, schnell
                         nisse (z.B. Feuer Wasser,                          verfügbare Backup-Lösung, geringe
                         Vandalismus) sicher?                               Dauer der Wiederherstellung
                         (vgl. Ziffer 7.2 der Leis-
                         tungsbeschreibung




Mailing und Ver-   3.                                                                                                              100
sand

                   3.1   Steht eine Regelkapazität    eine detaillierte Be- Positiv bewertet wird eine besonders    0-10   1       10
                         von mehr als 50.000 Kar-     schreibung der zur    hohe Regel kapazität
                         ten pro Woche zur Verfü-     Verfügung stehenden
                         gung?                        Regelkapazität
                         (vgl. Ziffer 2.1 der Leis-
                         tungsbeschreibung)




                   3.2.1 Steht eine Zusatzkapazität   eine detaillierte Be- Positiv bewertet wird eine besonders    0-10   1       10
                         von mehr als 100.000         schreibung der zur    hohe Zusatzkapazität
                         Karten pro Woche zur         Verfügung stehenden
                         Verfügung?                   Zusatzkapazität
                         (vgl. Ziffer 2.1 der Leis-
                         tungsbeschreibung)




Fragenkatalog                                                                 Seite 4 von 5                                                 VgSt/V- 2009/013
Techniker Krankenkasse
                                                                                                                                 Gesund in die Zukunft.


                   3.2.2 Wie stellt der AN die zu-     eine detaillierte Be-   Positiv bewertet werden besondere      0-10   8      80
                         sätzliche Kartenherstellung   schreibung der vor-     Maßnahmen des Karten- und Mai-
                         und den Versand der           gesehenen Maß-          lingsdrucks und der Poststraße, z.B.
                         Mailings pro Woche bei        nahmen                  Sonderschichten, geringe Vorlaufzeit
                         außerordentlichem Versi-
                         chertenzugang (z.B. Fusi-
                         on) sicher?
                         (vgl. Ziffer 2.1 der Leis-
                         tungsbeschreibung)




maximal erreich-                                                                                                                    600
bare Gesamt-
Leistungspunkt-
zahl

Fragenkatalog                                                                   Seite 5 von 5                                                 VgSt/V- 2009/013
Techniker Krankenkasse <
Gesund in die Zukunft




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                                      Inhaltsverzeichnis

1. Grundsätzliches und Leistungsgegenstand
7.5 Grundsätzliches zu TK und KVK
7.6 Leistungsgegenstand
7.7 Erweiterung der KVK um ein Lichtbild

2. Lieferarten und Mengengerüst
7.8 Lieferarten und Mindestmaschinenkapazität über alle Lieferarten
7.9 Änderungsdienst
7.10Folgeversorgung
7.11Sonderläufe
7.12Liefermengen
7.13Beginn der Belieferung durch den AN

3. Anforderungen an die KVK
7.14Material und Aufbau der KVK
7.15Druck der KVK
7.16Unterschriftsstreifen

7.17Beschriften (Personalisieren) der Karte

7.18Mailing durch den AN
7.19Carrier für Mailing erstellen
7.20Personalisierung des Carrier
7.21Personalisierung des Carrier bei Versand von zwei Karten in einem Mailing
7.22Mailingtechnik
7.23Inhalt des Mailings an die Versicherten
7.24Zuordnung von Beilagen
7.25Zu verwendende Briefumschläge
7.26Versand

6. Datenlieferung und -aufbereitung
7.27Datenlieferung
7.28Datenaufbereitung

7. Systemsicherheit
7.29Grundlagen
7.30Erreichbarkeit des AN, Qualitätssicherung und Notfallkonzept
7.31Sicherheitshandbuch zur Ablauf- und Aufbauorganisation
7.32Zugangsberechtigung
7.33Einhaltung der Qualitätssicherung/Zertifizierung
7.34LöschenA/emichten von Datenträgern

8. Datenschutzrechtliche Anforderungen

Anlagen:          Anlage I - Technische Spezifikation der Versicherten karte
                  Anlage II - Schnittstelle Krankenkasse - Personalisierer
                  Anlage III - Vorläufiger Meilensteinplan Anlage IV - Muster
                  der aktuellen KVK Anlage V - Muster Carrier für das
                  Mailing
                  Anlage VI - Muster Personalisierung des Carrier mit Kartenposition
                  Anlage VII - Textmuster, Layout und Gestaltungsrichtlinien



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Gesund in die Zukunft.


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Leistungsbeschreibung

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1. Grundsätzliches und Leistungsgegenstand

1.1 Grundsätzliches zu TK und KVK

Die Techniker Krankenkasse (TK) ist eine bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen
Rechts. Mit rund 5 Millionen Mitgliedern und mehr als 7 Millionen Versicherten ist sie die
größte bundesweite Krankenkasse in Deutschland.

Die TK hat nach § 291 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) für jeden Versicherten eine
Krankenversichertenkarte (KVK) auszustellen. Diese wird als Nachweis/Berechtigung zur
Inanspruchnahme von Leistungen der vertragsärztlichen Versorgung sowie für die Abrech-
nung mit den Leistungserbringern verwendet.

Abgelöst wird die heutige KVK durch die elektronische Gesundheitskarte (eGK) nach § 291a
SGB V. Für die Übergangszeit bis zur vollständigen Ausgabe der eGK an alle Versicherten
wird die KVK weiterhin verwendet. Es ist davon auszugehen, dass eine flächendeckende
Versorgung aller Versicherten mit der eGK frühestens Ende 2011 erreicht werden kann.


1.2 Leistungsgegenstand

Gegenstand der Leistungsbeschreibung ist die Herstellung, Personalisierung und Postauflie-
ferung der auszugebenden KVK durch den Auftragnehmer (AN) ab dem 01.01.2010.

Der AN übernimmt die Produktion und Postauflieferung der KVK an die Versicherten, insbe-
sondere sind folgende Leistungen zu erbringen:

•   Produktion der Karte mit und ohne EU-Rückseite (EHIC) (s. Ziffer 3)
•   Beschaffung des Chipmoduls (s. Spezifikation der Versichertenkarte, Anlage I)
•   Einbettung des Chipmoduls in die Karte (s. Anlage I)
•   Personalisierung des Chips und der Karte (s. Ziffer 4)
•   Mailing der personalisierten Chipkarte an die Versicherten (s. Ziffer 5)


1.3 Erweiterung der KVK um ein Lichtbild

Eine Ergänzung der KVK um ein Lichtbild des Versicherten ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht
vorgesehen. Es kann allerdings nicht mit letzter Sicherheit ausgeschlossen werden, dass
aufgrund geänderter gesetzlicher oder politischer Rahmenbedingungen die technische
Spezifikation der KVK geändert wird oder in sonstiger Weise eine Verpflichtung der TK
entsteht, eine KVK mit Lichtbild auszugeben.

Für diesen Fall muss der AN in der Lage sein, die Kartenproduktion nach entsprechender
Aufforderung durch die TK innerhalb von 6 Wochen dergestalt umzustellen, dass auf den ab
diesem Zeitpunkt produzierten KVK ein Lichtbild der Versicherten gemäß den entsprechen-
den Vorgaben der Gematik aufgedruckt wird. Die erforderlichen Bilddaten werden in diesem
Fall - nach entsprechender Abstimmung im Einzelnen - von der TK zu Verfügung gestellt.

Bei Übermittlung eines Farbpassbilds sind die Bilddaten per Thermotransferdruck oder Ther-
mosubiimationsdruck auf die KVK zu übernehmen. Wird ein Graustufenbild als Bilddaten
übermittelt, ist dieses in Graustufen per Thermotransferdruck oder Thermosubiimationsdruck
auf die KVK zu übernehmen. Die Bilddaten werden im jpg-Format mit einer Auflösung von
300 dpi zusammen mit dem Datensatz (vgl. Ziffer 6.2) übermittelt. Der Anteil der KVK mit



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Lichtbild an der Gesamtliefermenge (vgl. Ziffer 2.5) würde voraussichtlich 80 Prozent betra-
gen.


2. Lieferarten und Mengengerüst

2.1 Lieferarten und Mindestmaschinenkapazität über alle Lieferarten

Die Lieferarten werden für die

•    KVK (mit EHIC-Rückseite) sowie
•    KVK (ohne EHIC-Rückseite).

nach quot;Änderungsdienstquot;, quot;Folgeversorgungquot; und quot;Sonderläufequot; unterschieden. Je Lieferart
werden dem AN von der TK gesonderte Dateien zur Verfügung gestellt.

Die erforderliche Maschinenkapazität des AN muss für alle Lieferarten (Karten und Mailing)
bei insgesamt mind. 50.000 Stück pro Woche liegen (Regelkapazität). Die voraussichtlichen
Liefermengen sind unter Ziffer 2.5 ersichtlich.

Bei einem außerordentlichen Versichertenzugang (z. B. durch Fusion oder Kassenauflösung)
muss der AN eine zusätzliche Kapazität von 100.000 Stück pro Woche zur Verfügung stellen
können (Zusatzkapazität). Für diesen Fall werden - nach Absprache - zusätzlich gesonderte
Dateien zur Verfügung gestellt.


2.2 Änderungsdienst

Im Rahmen des Änderungsdienstes werden die Karten ausgetauscht, die aufgrund einer
Adress-/Namens-/Statusänderung des Versicherten neu auszugeben sind. Außerdem
werden Karten für neu zugegangene Versicherte hergestellt und Karten bei Verlust oder
Beschädigung ersetzt.

Der Änderungsdienst ist vom AN täglich nach der Datenlieferung durch die TK durchzuführen
(ausgenommen Samstag und Sonntag); die Daten werden von der TK bis 6.00 Uhr übermit-
telt (s. Ziffer 6.1). Die KVK sind vom AN spätestens an dem Tag, der auf die Datenlieferung
folgt, zum Versand aufzuliefern (s. Ziffer 5.8).

Der Anteil des Änderungsdienstes an den unter Ziffer 2.5 genannten Liefermengen beträgt
voraussichtlich ca. 95 Prozent.


2.3 Folgeversorgung

In der Folgeversorgung sind durch den AN alle Karten zu ersetzen, deren Gültigkeit abgelau-
fen ist (s. Ziffer 2.1).

Karten und Mailings sind vom AN nach der Datenlieferung binnen Wochenfrist herzustellen
und zum Versand aufzuliefern (s. Ziffer 5.8).




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 2.4 Sonderläufe

 Für die Aktualisierung der Karten, die zusätzlich Daten für den RSA (Risikostrukturausgleich
 zwischen den gesetzlichen Krankenkassen) enthalten, sind jährliche Lieferungen erforderlich.
 Die jährlich herzustellende Menge liegt voraussichtlich bei ca. 3.000 Karten (in den Liefer-
 mengen unter Ziffer 2.5 enthalten).

 Karten und Mailings sind vom AN binnen Wochenfrist nach der Datenlieferung herzustellen
 und zum Versand aufzuliefern (s. Ziffer 5.8).


 2.5 Liefermengen

 2.5.1 Fixe Vertragslaufzeit

 Das voraussichtliche Kartenvolumen ist in der folgenden Tabelle für die fixe Vertragslaufzeit
 (2010 und 2011) dargestellt.

       Zeitraum         KVK p. a. (mit EHIC-          KVK p. a. (ohne EHIC-        Insgesamt p. a.
                        Rückseite)                    Rückseite)


          2010                 ca. 1.715.000                    ca. 35.000          ca. 1.750.000


          2011                 ca. 490.000                      ca. 10.000             ca. 500.000



Bei den Angaben zur Anzahl der Karten und zur Aufteilung des Kartenvolumens in KVK/mit
EHIC-Rückseite und KVK/ohne EHIC-Rückseite handelt es sich um Schätzwerte. Hierbei wird
vom derzeit bekannten Stand (Mai 2009) ausgegangen. Zugrunde gelegt wurden die aktuel-
len Ausgabezahlen der KVK, abzüglich der aus derzeitiger Sicht zu erwartenden Zahlen aus-
gegebener eGK in den entsprechenden Zeiträumen. Da es sich bei den angegebenen vor-
aussichtlichen Kartenmengen um Schätzwerte auf der Grundlage von Erfahrungswerten han-
delt, hat der AN auf einen Abruf dieser Mengen keinen Anspruch.


2.5.2 Verlängerung der Vertragslaufzeit

Für den Fall einer Verzögerung bei der Einführung der eGK hat die TK die Möglichkeit, den
Vertrag zweimal um jeweils ein weiteres Jahr zu verlängern. Das mögliche Kartenvolumen ist
in der folgenden Tabelle dargestellt. Es wird bei diesem Beispiel von der Annahme ausge-
gangen, dass sich die Einführung der eGK um 2 Jahre gegenüber der jetzt bekannten Pla-
nung verzögert.

       Zeitraum         KVK p. a. (mit EHIC-          KVK p. a. (ohne EHIC-        Insgesamt p. a.
                        Rückseite)                    Rückseite)


          2010                 ca. 1.852.000                    ca. 38.000          ca. 1.890.000


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          2011             ca. 1.303.000                    ca. 27.000          ca. 1.330.000


          2012              ca. 755.000                     ca. 15.000             ca. 770.000


          2013              ca. 225.000                     ca. 5.000              ca. 230.000



Bei den Angaben zur Anzahl der Karten und zur Aufteilung des Kartenvolumens in KVK/mit
EHIC-Rückseite und KVK/ohne EHIC-Rückseite handelt es sich um Schätzwerte. Hierbei wird
vom derzeit bekannten Stand (Mai 2009) ausgegangen. Zugrunde gelegt wurden die aktuellen
Ausgabezahlen der KVK, abzüglich der angenommenen Zahlen ausgegebener eGK in den
entsprechenden Zeiträumen. Da es sich bei den angegebenen voraussichtlichen Kar-
tenmengen um Schätzwerte auf der Grundlage von Erfahrungswerten handelt, hat der AN auf
einen Abruf dieser Mengen keinen Anspruch.


 2.6 Beginn der Belieferung durch den AN

Die vollumfängliche Leistungserbringung durch den AN muss zum 01.01.2010 aufgenommen
werden. Zur Vorbereitung erforderliche Abstimmungen zwischen TK und AN sowie
erforderliche Tests werden umgehend nach Erteilung des Zuschlags durchgeführt.

 Ein vorläufiger Meilensteinplan für die Testphase ist als Anlage III beigefügt.

Nach erfolgreicher Endabnahme (s. Meilensteinplanung Nr. 8b) hat der AN vor Beginn der
Produktion Produktmuster zu erstellen. Diese Produktmuster sind Bestandteile einer von AN
und TK unterschriebenen Produktmustermappe, anhand derer die Qualität im laufenden Be-
trieb überprüft wird. Die Mappe enthält insbesondere die Muster der KVK, das Standardlayout
der TK-Briefe sowie Konfektionierungsmuster. Der Inhalt der Mustermappe wird vor
Produktionsstart von der TK freigegeben.

 Bei Produktionsstart findet vor Ort eine abschließende Qualitätssicherung durch die TK
 statt. Hierbei werden Stichproben mit der Produktmustermappe verglichen (s. Ziffer 7.2).


3. Anforderungen an die KVK

Verbindliche Vorgabe für den AN hinsichtlich sämtlicher technischer und sonstiger Eigen-
schaften der von ihm zu liefernden KVK ist stets die quot;Technische Spezifikation der Versicher-
tenkartequot; (Anlage I). Insbesondere müssen die nachfolgend aufgeführten Anforderungen er-
füllt sein:


3.1 Material und Aufbau der KVK

Der AN verwendet zur Produktion der KVK Virginalkarten, die hinsichtlich ihres Materials
und Aufbaus die entsprechenden Anforderungen der Technischen Spezifikation erfüllen (vgl.
dort insbesondere Ziffer 3 und Anhang 6.7).

Ferner muss der AN mit dem Angebot durch eine Herstellererklärung mit Bestätigung der
Prüfverfahren durch ein unabhängiges Prüflabor oder einen gleichwertigen Nachweis belegen,
dass das verwendete Material der KVK gesundheitlich unbedenklich ist.


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3.2 Druck der KVK

Der AN bedruckt die Virginalkarten gemäß den in der folgenden Tabelle dargestellten Vorga-
ben. Die TK stellt dem AN hierzu druckfähige Lithographien zur Verfügung (s. Meilensteinpla-
nung Nr. 2). Der AN erstellt Korrekturabzüge, die von der TK freizugeben sind (s. Meilen-
steinplanung Nr. 6). Muster der aktuellen KVK (mit EHIC / ohne EHIC) sind als Anlage IV
beigefügt.


Druck der Vorderseite: 4-farbig, Offset-Druck

       bei Druck auf die Oberfläche mit transparenter Folien-Schutzabdeckung


Druck der Rückseite: 4-farbig, Offset-Druck

       bei Druck auf die Oberfläche mit transparenter Folien-Schutzabdeckung



3.3 Unterschriftsstreifen

Der AN bringt auf die KVK einen mit Kugelschreiber beschreibbaren Unterschriftsstreifen mit
folgenden Merkmalen auf:


Siebdruckverfahren, Anzahl der Druckfarben = 1 (weiß RAL 9016)



4. Beschriften (Personalisieren) der Karte

Verbindliche Vorgabe für den AN hinsichtlich sämtlicher technischer und sonstiger Eigen-
schaften der von ihm zu liefernden KVK ist stets die quot;Technische Spezifikation der Versicher-
tenkartequot; (Anlage I).


5. Mailing durch den AN

5.1 Carrier für Mailing erstellen

Der AN druckt den Carrier für das Mailing der KVK an die Versicherten und beschafft die hier-
für erforderlichen Materialien. Der Carrier ist der TK zur Freigabe vorzulegen (s. Meilenstein-
planung Nr. 6).

Folgende Vorgaben sind einzuhalten (Muster ist als Anlage V beigefügt):
Carrier-Format 210 mm x 297 mm, ein Blatt, endlos oder Einzelblatt
Papierqualität: 80 g perqm, holzfrei, weiß, SM, Offset-Druck, 2-farbig (TK-Logo), chlorfrei
gebleicht


5.2 Personalisierung des Carrier

Der AN bedruckt den Carrier mit den Versichertendaten (Anschrift, persönliche Anrede, Text)
und Dienststellendaten.
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An der Position auf dem Carrier, an dem die KVK aufgeklebt wird, werden zusätzlich die
Versichertendaten (Geburtsdatum, Anschrift) aufgedruckt. Dabei muss die aufgeklebte KVK
den aufgedruckten Datensatz verdecken, vgl. unten Ziffer 5.4. Ein Muster ist als Anlage VI
beigefügt.


5.3 Personalisierung des Carrier bei Versand von zwei Karten in einem Mailing

Im Rahmen der Lieferart quot;Folgeversorgungquot; (vgl. Ziffer 2.3) sind auf einem Carrier bis zu
zwei Karten aufzukleben und in einem Mailing zu versenden, wenn gleichzeitig für das
Mitglied und mitversicherte Familienangehörige Karten ausgegeben werden. Auch in diesem
Fall sind die Anforderungen gemäß Ziffer 5.4 einzuhalten. Die TK liefert entsprechende
Datensätze an den AN. Der voraussichtliche Anteil an der Liefermenge der Folgeversorgung
beträgt ca. 20 %.


5.4 Mailingtechnik

Der AN klebt die KVK auf den personalisierten Carrier auf. Die aufgeklebte Karte muss die
an dieser Position stehenden Versichertenangaben (Geburtsdatum, Anschrift) verdecken.

Der Kleber darf nach dem Ablösen der Karte keine Spuren auf ihr hinterlassen. Der AN muss
mit dem Angebot durch eine Herstellererklärung mit Angabe der Prüfverfahren oder einen
gleichwertigen Nachweis belegen, dass der verwendete Klebstoff umweltverträglich und ge-
sundheitsunschädlich ist.


5.5 Inhalt des Mailings an die Versicherten

Der AN erstellt das Mailing zur Übersendung der KVK an die Versicherten unter Verwendung
von zielgruppenbezogenen Briefen (voraussichtlich ca. 20 verschiedene einseitige Fassun-
gen und ca. 4 verschiedene Fassungen mit zusätzlichen Informationen auf der Rückseite),
die nach Vorgabe der TK erstellt und zugeordnet werden. Die entsprechenden Vorgaben
(z.B. Textmuster, Layout und Gestaltungsrichtlinien der TK) sind als Anlage VII beigefügt.


5.6 Zuordnung von Beilagen

Gemäß der folgenden Übersicht legt der AN dem Mailing ggf. eine Beilage (Flyer oder Bera-
tungsblatt, jeweils ein Blatt) bei. Die Zuordnung im Einzelnen wird von der TK vorgegeben.
Die Beilagen werden von derTK geliefert. Die Beilagen (Flyer und Beratungsblatt) sind als
Anlage VIII beigefügt.

    •    Karte mit EHIC-Rückseite: Es ist ein Flyer oder ein Beratungsblatt beizufügen.
            o Flyer: Faltblatt, DIN A4 gefaltet, C680 Wickelfalz
            o Beratungsblatt: DIN A4 gefaltet, C680 Wickelfalz
    •    Karte ohne EHIC-Rückseite: keine Beilage


5.7 Zu verwendende Briefumschläge

Der AN hat für den Versand der KVK folgende von der TK gestellte Fenster-Versandhüllen
zu verwenden:




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Fenster-Versandhüllen (229 x 114 mm zur maschinellen Kuvertierung geeignet mit aufge-
drucktem Hinweis quot;Wenn unzustellbar, zurück.quot;). Ein Muster ist als Anlage IX beigefügt.

Die Zulieferung erfolgt für den AN kostenfrei durch die TK nach Absprache. Der AN hat min-
destens einen für 10 Arbeitstage ausreichenden Vorrat (100.000 Stück) an Fenster-
Versandhüllen bereitzuhalten.


5.8 Versand

Der AN ist verpflichtet, alle Sendungen zum jeweils günstigsten Entgelt (portooptimiert) durch
die Deutsche Post AG (DPAG) oder ein anderes von ihm zu wählendes Postzustellungsun-
ternehmen, das über eine Lizenz für Postdienstleistungen der Bundesnetzagentur (BNetzA)
gemäß § 5 Abs. 1 PostG verfügt, zu versenden.

Für einen Teil der Sendungen verzichtet die TK auf die Portooptimierung. Die TK teilt dies
dem AN bei der Übermittlung der Versichertendaten durch entsprechende Kennzeichen im
Datensatz mit (z.B. Standardporto = A).

Entscheidet sich der AN im Rahmen der Portooptimierung für einen Versand durch die
DPAG, erfolgt die Erstattung der Portokosten zu den Bedingungen des Kooperationsvertra-
ges zwischen der TK und der DPAG. In diesem Fall beantragt der AN für die TK bei der
DPAG eine gesonderte Kundennummer für die Postauflieferung.

Die Portokosten sind nicht Bestandteil der Angebotspreise. Sie sind vom AN zu verauslagen
und werden ihm auf Nachweis gesondert erstattet. Portoermäßigungen oder -erstattungen
(z.B. Gutschriften, Entgeltermäßigungen, etc.) sind an die TK weiterzugeben.

Gewichte (bei Mailing mit 1 Karte):

a) Carrier                   ca.   5,0 g
b) Karte                     ca.   5,0 g
c) Flyer                     ca.    4,4 g (alternativ Beratungsblatt ca. 5,0 g)
d) Versandhülle              ca.   4,0 g
Gesamtgewicht                ca.   18,4 g (bzw. 19,0 g)


6. Datenlieferung und -aufbereitung

6.1 Datenlieferung

Die Datensätze werden in einer Datenlieferung auf Kosten der TK per Datenfernübertragung
(DFÜ) an den AN in verschlüsselter Form übermittelt. Die TK trägt Sorge dafür, dass die er-
forderlichen Daten dem AN werktäglich ab 06:00 Uhr zur Verfügung stehen. Der AN ist ver-
antwortlich für die ordnungsgemäße Annahme der Daten. Parallel zum Versand der Datei
erhält der AN von der TK eine Mail mit dem Erstellungstimestamp. Der AN bestätigt der TK
durch eine Mail die Verarbeitung der Daten bzw. bei nicht verarbeiteten Datensätzen die Ver-
sichertennummer und den Grund.

Die Dienststellendaten werden dem AN mit jeder Datenlieferung in einer gesonderten Datei
geliefert. Die Datei beinhaltet die Angaben des Dienststellenschlüssel (Nr.), Adressdaten,
Telefon, Fax und Besuchszeiten. Das Verfahren der Ver- und Entschlüsselung wird von der
TK festgelegt (Verschlüsselungsstandard PKCS#7). Die Beschaffung der erforderlichen Soft-
ware erfolgt durch den AN. Die Softwarekosten trägt der AN.



Leistungsbeschreibung                      Seite 10 von 13                           VgSt/V - 2009/013
Techniker Krankenkasse ^Bk.
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Sollte eine DFÜ aus technischen Gründen für einen Zeitraum von zwei aufeinander folgenden
Tagen nicht möglich sein, so kann die TK als Ersatzverfahren Datenträger erstellen. Die Da-
tenträger sind vor der Rückgabe vom AN vollständig zu löschen. Die Beseitigung der techni-
schen Probleme ist von dem verantwortlichen Beteiligten mit höchster Priorität vorzunehmen.

Der AN prüft unmittelbar nach Übertragung der Daten deren ordnungsgemäße Verarbei-
tungsfähigkeit. Sofern die Datenlieferung nicht der vereinbarten Konvention entspricht oder
die Daten nicht wie vereinbart zur Verfügung stehen, informiert der AN die TK unverzüglich.
Außerdem stellt der AN sicher, dass die Daten nicht mehrfach verarbeitet werden.


6.2 Datenaufbereitung

Die Daten für die KVK und das Mailing werden dem AN von der TK in festen Satzlängen ge-
liefert. Der Datensatzaufbau richtet sich nach der für alle Krankenkassen einheitlichen Spezi-
fikation Schnittstelle Krankenkasse - Personalisierer (Anlage II). Art und Form der Mailingda-
ten sind im Rahmen dieser Schnittstellendefinition den zwischen der TK und AN den verein-
barten Vorgaben anzupassen.

Der AN bereitet die Daten für die Portooptimierung und den Produktionsprozess auf, setzt sie
in die ASN.1-Notierung um und errechnet die Werte für die Datenobjekte quot;Filierquot; und quot;Prüf-
summequot; (siehe Anlage II).


7. Systemsicherheit

7.1 Grundlagen

Rechtsgrundlage dieses Auftragsverhältnisses ist die Verarbeitung und Nutzung von Sozial-
daten gemäß § 80 SGB X. Der AN übernimmt die Gewähr für eine sachgerechte, die Rechte
und Interessen des Betroffenen wahrende Erfüllung der Aufgaben.

Die Vereinbarungen zum Schutz der Sozialdaten nach § 80 SGB X und zum Schutz perso-
nengebundener Daten nach § 11 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sind zu beachten und
durch entsprechende Maßnahmen - zur Ausfallsicherheit, zum Schutz vor Datenverlust
und Missbrauch der Daten - wirkungsvoll umzusetzen.


7.2 Erreichbarkeit des AN, Qualitätssicherung und Notfallkonzept

Der AN stellt sicher, dass werktags zwischen 8.00 und 16.00 Uhr ein für die TK zuständiger
Ansprechpartner telefonisch erreichbar ist, um die Meldung auftretender Probleme entgegen-
zunehmen und entsprechende Abhilfemaßnahmen einzuleiten.

Der AN hat in wöchentlichem Rhythmus oder auf Anforderung der TK Stichprobenprüfungen
(Vergleich mit der freigegebenen Mustermappe) zur Sicherung der Qualität und Funktionalität
der Leistungen durchzuführen und in einem Qualitätssicherungshandbuch zu dokumentieren.

Der AN stellt durch entsprechende Vorsorgemaßnahmen die jederzeitige ordnungsgemäße
Leistungserbringung sicher, insbesondere auch für den Fall von unvorhergesehenen Scha-
densereignissen (Vandalismus, Feuer, Wasser, etc.). Die hierzugetroffenen Maßnahmen sind
im Einzelnen in einem Notfallkonzept darzulegen (s. Ziffer 2.1 des Fragenkatalogs).

Falls Einschränkungen der Leistungserbringung durch den AN auftreten, hat der AN die TK
unverzüglich und umfassend zu unterrichten. Hierbei ist insbesondere auch die voraussichtli-


Leistungsbeschreibung                    Seite 11 von 13                        VgSt/V - 2009/013
Techniker Krankenkasse ^^k.
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ehe Dauer der Beeinträchtigung mitzuteilen. Der AN hat zudem durch entsprechende Vorsor-
gemaßnahmen sicherzustellen, dass in derartigen Fällen spätestens innerhalb von drei Werk-
tagen nach Auftreten der Beeinträchtigung die vollumfängliche Leistungserbringung wieder
aufgenommen werden kann.


7.3 Sicherheitshandbuch zur Ablauf- und Aufbauorganisation

Der AN ist verpflichtet, ein Sicherheitshandbuch zur Ablauf- und Aufbauorganisation zu ers-
tellen. Das Sicherheitshandbuch muss Auskunft darüber geben, durch welche Maßnahmen
im Betrieb des AN die in der Anlage zu § 78a SGB X genannten Punkte sichergestellt wer-
den.

Das Sicherheitshandbuch wird während der Vertragslaufzeit laufend fortgeschrieben. Die
Pflege obliegt dem AN. Ein Exemplar des Sicherheitshandbuchs stellt der AN der TK mit dem
Angebot zur Verfügung.

Im Sicherheitshandbuch werden insbesondere die bei der Verarbeitung von personenbezo-
genen Daten der Versicherten erforderlichen räumlichen, organisatorischen und personellen
Abgrenzungen und die zu diesem Zweck ergriffenen technischen und organisatorischen
Maßnahmen in der Ablauf- und Aufbauorganisation beschrieben.

Dies betrifft nicht nur die Sicherheit in Bezug auf z.B. Missbrauch, sondern insbesondere
auch die Stabilität des Anwendungssystems (Vorbeugung und Vermeidung von Systemzu-
sammenbrüchen) und die Ausfallsicherheit in Bezug auf Außenwirkungen (z.B. Stromausfäl-
le).

Im Rahmen der Aufbauorganisation sind die verwendeten DV-Systeme mit den entsprechen-
den Komponenten und den jeweiligen Zugriffsschutzsystemen zu beschreiben. Der Zugang
zur EDV - sowohl physisch als auch über Einrichtungen der Datenübertragung - ist nur auto-
risierten Personen zu ermöglichen. Die Virensicherung ist zu beschreiben und mit einem
Hinweis auf den Aktualisierungsrhythmus zu versehen. Die Art der verwendeten Datenträger
und auch deren Verwahrung werden dargestellt. Zudem werden die Maßnahmen, welche
gegen Feuer, Wasser und Vandalismus -jeweils von innen und außen - getroffen wurden,
geschildert.

Die Darstellungen zur Ablauforganisation umfassen die verwendeten Sicherungsprozeduren
bis hin zu den Verpflichtungen der Mitarbeiter. Insbesondere werden hier die
Sicherungsroutinen für die Datenbestände inklusive Angabe der Löschzeitpunkte in Umfang
und Häufigkeit dargestellt. Zudem wird der Transportweg für die von der TK und dem AN zu
sendenden Daten und die konkreten Maßnahmen zur Transportkontrolle beschreiben.
Hierunter fallen auch die beim Transport zu verwendenden Begleitpapiere/Quittungen und
deren unverzügliche Rücksendung, gesonderte Aufbewahrung oder Herausgabe bei
Prüfungen.

Mögliche Schwachstellen in der Ablauf- und Aufbauorganisation und geplante konzeptionelle
Änderungen werden explizit aufgeführt.


7.4 Zugangsberechtigung

Die TK hat das Recht, Leistungen des AN ohne Vorabinformation zu überprüfen. Die TK be-
hält sich vor, hiermit Dritte (z. B. Wirtschaftsprüfer, Prüfdienst der Krankenkassen PDK, u. a.)
zu beauftragen. Ein Prüfauftrag wird dem AN nicht angekündigt.
Leistungsbeschreibung   Seite 12 von 13   VgSt/V- 2009/013
Techniker Krankenkasse ^Ä
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Mitarbeiter der TK, insbesondere der TK-Revision, oder anderer Stellen, welche von der TK
beauftragt sind oder im Rahmen von gesetzlichen Aufträgen arbeiten, erhalten Zugang zu
den Bereichen des AN, in denen die Produktionsschritte der Leistungen vorgenommen wer-
den. Insbesondere dürfen geschäftliche Unterlagen sowie die gespeicherten Sozialdaten und
Datenverarbeitungsprogramme eingesehen werden, soweit es im Rahmen des Auftrages für
die Überwachung des Datenschutzes erforderlich ist.

Der AN hat sicherzustellen, dass alle benötigten Informationen, gespeicherten Daten oder
DV-Programme unverzüglich bereitgestellt werden.


7.5 Einhaltung der Qualitätssicherung/Zertifizierung

Der AN stellt sicher, dass seine Erzeugnisse bzw. Leistungen den einschlägigen Normen und
vertraglichen Vorgaben entsprechen, insbesondere den Vorgaben in Anlage I (Technische
Spezifikation der Versichertenkarte) und Anlage II (Schnittstelle Krankenkasse - Personali-
sierer).

Weiter stellt der AN sicher, dass sein Qualitätssicherungssystem entsprechend den
Vorgaben in der technischen Spezifikation der Versichertenkarte zertifiziert ist und weist dies
derTK gegenüber auf Verlangen durch Vorlage entsprechenden schriftlicher Nachweise
nach.


7.6 LöschenA/ernichten von Datenträgern

Für das Vernichten von Datenträgern (Karten und Mailings) ist die DIN 32757 Stufe 3 oder
eine vergleichbare Norm zu beachten. Für das Löschen von Datenträgern (Magnetbandkas-
setten/-bänder) gilt die DIN 33858 oder eine vergleichbare Norm.


8. Datenschutzrechtliche Anforderungen

Bei der Erbringung der ausgeschriebenen Leistung erhebt, verarbeitet und nutzt der AN per-
sonenbezogene bzw. -beziehbare Daten im Auftrag der TK. Ein derartiger Auftrag ist nur auf
Grundlage des § 80 Sozialgesetzbuch (SGB) X unter den dort genannten Voraussetzungen
möglich. Hieraus folgt, dass der AN die technischen und organisatorischen Maßnahmen ge-
mäß § 78a SGB X und Anlage zu § 78a SGB X zu treffen hat, die für eine datenschutzge-
rechte Auftragserfüllung notwendig sind. Der Auftragnehmer dokumentiert die von ihm getrof-
fenen Maßnahmen in einem Sicherheitshandbuch. Das Sicherheitshandbuch ist Bestandteil
des Angebots und des Vertrages. Es bildet die Grundlage für die von § 80 SGB X geforderte
Anzeige der beabsichtigten Auftragsdatenverarbeitung gegenüber der Aufsichtsbehörde der
TK.
Leistungsbeschreibung   VgSt/V- 2009/013

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  • 1. Techniker Krankenkasse, 22291 Hamburg JSC Lodvila Mr./Mrs. Aurimas Truskauskas Seliu street. 3A Vilnius Lithuania Hamburg, 25.05.2009 Aufforderung zur Abgabe eines Angebots Vergabeart: Offenes Verfahren Bekanntmachung im EU-Amtsblatt unter Nr.: Lieferung von Kranken- 2009/S 95-136409 Angebote senden an: Tel.: 040-6909-2720 versichertenkarten Techniker Krankenkasse 040-6909-3136 Vergabestelle / F 3.45 Fax: 040-6909-2060 (KVK) Bramfelder Str. 140 22305 Hamburg Angebote einzureichen bis: 01.07.2009 23.00 Uhr Die Zuschlagsfrist endet am: 09.10.2009 Die Bindefrist endet am: 09.10.2009 Anlagen: Rückgabe: D Kennzettel Angebotsschreiben Eigenerklärung 1-fach 1-fach zur Eignung Fragenkatalog 2-fach 2-fach Leistungsbeschreibung nebst 2-fach 2-fach • Anlagen J bis III 2-fach 2-fach • Anlagen IV bis IX Vertrag 2-fach 2-fach Ergänzende Bestimmungen zum Schutz von Sozialdaten bzw. 2-fach 2-fach personenbezogener Daten nebst Muster einer Niederschrift 1-fach 1-fach über die Verpflichtung auf das Sozial- bzw. Datengeheimnis 2-fach 2-fach Kopiervorlage des gesamten Angebots 2-fach 2-fach ./. 1-fach Es ist beabsichtigt, die in den beiliegenden Unterlagen bezeichneten Leistungen im Namen und für
  • 2. Rechnung der Techniker Krankenkasse (TK), Hamburg, zu vergeben. Aufforderung zur Abgabe eines Angebots Seite 1 von 5 VgStA/- 2009/013 TKVgSt 04/2006
  • 3. Techniker casse ^^k. Krankenkasse Gesund in die Zukunft. Fragen der Bieter zu den Vergabeunterlag en oder zum Vergabeverfahre n sind über einen zentralen Ansprechpartner schriftlich an folgende E-Mail Adresse zu richten: vergabe.kvk@tk- online.de Bei fehlenden technischen Voraussetzungen sind Anfrage und Beantwortung auch per Fax möglich. Eingehende Fragen werden anonymisiert und die Antworten, sofern sie von allgemeinem Interesse sind, allen Bietern zugänglich gemacht. Mündlich gestellte Fragen sowie schriftlich eingereichte Fragen, die nach dem 22.06.2009 eingehen, werden nicht beantwortet. Das Angebot ist in jedem Fall in schriftlicher Form einzureichen, vgl. Ziffer 8 dieses Schreibens. 1. Inhalt des Angebots Eine Teilung der Gesamtleistung in Lose ist vorgesehen:
  • 4. D ja K nein 1.1 Nebenangebote Nebenangebote zugelassen: D ja K nein 1.2 Änderungen und Ergänzungen Änderungen und Ergänzungen an den Verdingungsunterl agen sind in jedem Fall unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots. 1.3 Nachweise und Erklärungen des Bieters Dem Angebot sind folgende Nachweise bzw. Erklärungen beizufügen: 7.1 Eigenerklärung zur Eignung gemäß beigefügter Vorlage 7.2 Referenzlis te über Leistungen, die nach Art, Umfang und Schwierigke itsgrad mit der hier aus- geschrieben en Leistung vergleichbar sind; insbesonder e werden erwartet: - bei Kartenprod
  • 5. uktions- Referenzen Angaben zum / zur • Kun den, für den die Kart en prod uzie rt wur den, inkl. Ans prec hpar tner mit Tele fonn um- mer • Bra nch e (Kra nke nka sse n, Ver sich erun gen, Ban ken, Beh örde n u.a.) , für welc he die Kart en prod uzie rt wur den • eing eset zten Sich erun gsv erfa hren bei der
  • 6. Dat enü ber mittl ung vom Auft ragg eber bis zur Per son alisi erun g - bei Lettershop- Referenzen Angaben zum / zur • Kun den, für die Kart ena nsc hrei ben prod uzie rt und vers andt wur den, inkl. Ans prec h- part ner mit Tele fonn um mer • Anzahl der versandt en Anschre iben • Einzel- bzw. Sammel versand von Karten • Portoopt imierung c) Darstellung der
  • 7. Leistungsf ähigkeit des Betriebes, aus der hervorgeht, dass das Unterneh men zur ordnungsge mäßen Erbringung der ausgeschrie benen Leistungen in der Lage ist; insbesonder e werden erwartet: Angaben zur / zu den - räumlichen und technischen Ausstattung Maschin enkapaz itäten in den Bereich en Kartenpr oduktion (Anzahl Karten je Woche) und Lettersh op (Anzahl Anschre iben je Woche) einschli eßlich des Nachwe ises der Mindestr egel- und Mindest zusatzk apazität gemäß Ziffer 2.1 der Leistung sbeschr eibung
  • 8. Aufforderung zur Abgabe eines Angebots Seite 2 von 5 VgStA/- 2009/013
  • 9. Techniker Krankenkasse ^ÄL Gesund in die Zukunft. • Anzahl und Qualifikation der Mitarbeiter in den jeweiligen Bereichen • Anzahl der Mitarbeiter insgesamt • Umsätzen des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Angebote ohne diese Nachweise bzw. Erklärungen werden ausgeschlossen. Sofern die Einbindung von Nachunternehmern bzw. die Eingehung einer Bietergemeinschaft geplant ist, gilt Folgendes: • Die oben unter a) bis c) genannten Nachweise bzw. Erklärungen sind von jedem Nachunter- nehmer, der Teilleistungen erbringen soll, bzw. von jedem Bietergemeinschaftsmitglied vorzu- legen. Die unter b) und c) genannten Nachweise bzw. Erklärungen müssen sich dem Umfang und Inhalt nach jedoch nur auf die Teilleistungen beziehen, die von dem Nachunternehmer bzw. Bietergemeinschaftsmitglied jeweils erbracht werden sollen. • Jeder Nachunternehmer hat verbindlich zu erklären, dass der Bieter im Falle der Zuschlagser- teilung auf die Ressourcen des betreffenden Nachunternehmers in dem Umfang zugreifen kann, der zur Ausführung der jeweiligen Teilleistung durch den Nachunternehmer erforderlich ist. Auch die vorgenannten Nachweise bzw. Erklärungen der Nachunternehmer bzw. der Bieterge- meinschaftsmitglieder sind dem Angebot beizufügen. Angebote ohne diese Nachweise bzw. Erklärungen werden ausgeschlossen. 1.4 Einzureichende Unterlagen, Angaben bzw. Arbeitsproben Folgende Unterlagen, Angaben bzw. Arbeitsproben sind jedem Angebot zwingend beizufügen bzw. anzugeben: • Antworten zum Fragenkatalog • Sicherheitshandbuch gemäß Ziffer 7.3 und 8 der Leistungsbeschreibung • Herstellererklärung mit Bestätigung der Prüfverfahren durch ein unabhängiges Prüflabor oder ein gleichwertiger Nachweis, dass das verwendete Material der KVK gesundheitlich unbe- denklich ist (vgl. Ziffer 3.1 der Leistungsbeschreibung) • Herstellererklärung mit Angabe der Prüfverfahren oder ein gleichwertiger Nachweis, dass der verwendete Klebstoff umweltverträglich und gesundheitsunschädlich ist (vgl. Ziffer 5.4 der Leistungsbeschreibung). Angebote ohne diese Unterlagen, Angaben bzw. Arbeitsproben werden ausgeschlossen. 2. Nachunternehmer Sofern die Einbindung von Nachunternehmern geplant ist, sind diese derTK mit Angebotsabgabe im Einzelnen zu benennen (vgl. Ziffer IM des Angebotsschreibens). Zu den einzureichenden Nachweisen bzw. Erklärungen und Unterlagen, Angaben bzw. Arbeitsproben vgl. oben unter Ziffer 1.3 und 1.4. 3. Bietergemeinschaften Bei Bietergemeinschaften ist die Unterschrift aller Mitglieder der Bietergemeinschaft oder der Nachweis der Bevollmächtigung des Unterzeichners mit Angebotsabgabe erforderlich. Anderenfalls wird das Angebot ausgeschlossen. Bereits mit Angebotsabgabe hat die Bietergemeinschaft einen Ansprech- partner zu benennen, der zur verbindlichen Abgabe und Entgegennahme von rechtsgeschäftlichen und sonstigen Erklärungen das Angebot betreffend bevollmächtigt ist. Aufforderung zur Abgabe eines Angebots Seite 3 von 5 VgStTV - 2009/013
  • 10. Techniker Krankenkasse ^B Gesund in die Zukunft. Zu den einzureichenden Nachweisen bzw. Erklärungen und Unterlagen, Angaben bzw. Arbeitsproben vgl. oben unter Ziffer 1.3 und 1.4. Für den Fall der Auftragserteilung hat bei einer Bietergemeinschaft eine Rechtsform vorzuliegen, bei der eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bieter besteht (GbR nach deutschem Recht oder vergleichbare Rechtsform in anderen Mitgliedstaaten). 4. Zahlungsbedingungen Zu Zahlungsbedingungen und Skonto vgl. Ziffer II.2 des Angebotsschreibens. 5. Angebotskosten Die Kosten des Bieters für die Angebotserstellung und für die nach der Angebotsabgabe eventuell zusätzlich erforderlichen Klärungsgespräche trägt der Bieter. 6. Zuschlagskriterien Unter den Angeboten, die die Mindestanforderungen der Vergabeunterlagen einhalten und von geeig- neten Bietern abgegeben worden sind, wird der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Zuschlagskriterien sind: 7.3 Preis gemäß den Eintragungen im Angebotsschreiben unter Ziffer II 7.4 Qualität der Leistung, soweit sie über die in den Vergabeunterlagen genannten Mindestan- forderungen hinausgeht. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt in Anlehnung an die Einfache Richtwertmethode (UfAB IV)*. Die Qualität der Leistung wird im Rahmen der fachlichen Wertung auf der Grundlage der vom Bieter eingereichten Antworten zum Fragenkatalog bewertet. Die fachliche Wertung erfolgt dabei anhand der Kriterien • Qualitätssicherung 300/600 • Notfallkonzept 200/600 • Mailing und Versand 100/600 und der im Fragenkatalog genannten Unterkriterien. 7. Geheimhaltung Der Bieter verpflichtet sich, über alle aus dieser Ausschreibung entstandenen oder noch entstehenden Erkenntnisse, Unterlagen oder Daten, deren Ablauf und Ergebnisse, strengstes Stillschweigen gege- nüber Dritten, einschließlich anderen Vertragspartnern, zu bewahren. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung der Ausschreibung bestehen. 8. Form und Zustellung des Angebots Wenn Sie bereit sind, die Durchführung der beschriebenen Leistungen zu übernehmen, werden Sie gebeten: • beiliegendes Angebotsschreiben gut lesbar auszufüllen • das Angebotsschreiben zu unterzeichnen Einzelheiten zur UfAB-IV-Methode können unter www.kbst.bund.de eingesehen werden Aufforderung zur Abgabe eines Angebots Seite 4 von 5 VgStTV - 2009/013
  • 11. Techniker Krankenkasse ^fc Gesund in die Zukunft. • das Angebotsschreiben sowie sämtliche Anlagen 2-fach in einem verschlossenen Umschlag innerhalb der Angebotsfrist an die in diesem Schreiben genannte Vergabestelle zu senden oder dort abzugeben • zusätzlich eine Kopiervorlage des gesamten Angebots (einseitig, einfarbig und ungebunden) beizufügen. Es werden nur Angebote berücksichtigt, die im Original handschriftlich unterzeichnet sind. Zur Abgabe des Angebots sind ausschließlich die übersandten Originalunterlagen zu verwenden. Per E-Mail oder Fax eingehende Angebote werden nicht berücksichtigt. Der Umschlag bzw. das Paket ist außen mit dem anliegenden Kennzettel zu versehen. Falls Sie nicht die Absicht haben, ein Angebot abzugeben, werden Sie gebeten, die Unterlagen umge- hend formlos zurückzugeben oder unter Einhaltung der o.g. Geheimhaltungsverpflichtung zu vernich- ten. 9. Zurückziehung des Angebots Bis zum Ablauf der Angebotsfrist können Angebote unter Beachtung folgender Formvorgaben zurück- gezogen werden: Die Zurückziehung eines Angebots muss schriftlich erklärt und unterzeichnet werden und ist der ge- nannten Vergabestelle zuzusenden. Eine Übermittlung vorab per Telefax ist zulässig, soweit die Zu- sendung des Originals unverzüglich erfolgt. Eine Zurückziehung eines Angebots ist unzulässig, wenn sie telefonisch oder per E-Mail vorgenommen wird. Bei Bietergemeinschaften (Ziffer 3 dieses Schreibens) ist für eine wirksame Zurückziehung des Ange- bots die Unterschrift aller Mitglieder der Bietergemeinschaft bzw. eine entsprechende Bevollmächti- gung des Unterzeichners erforderlich. 10. Nachprüfungsbehörden Die für die TK als bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts zuständigen Nachprü- fungsbehörden sind: • Vergabeprüfstelle: Bundesversicherungsamt, Friedrich-Ebert-Allee 38, 53113 Bonn • Vergabekammer des Bundes: Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn 11. Zusatz für ausländische Bieter Verfahrens- und Vertragssprache ist die deutsche Sprache. Der Schriftverkehr mit dem Auftraggeber ist in deutscher Sprache zu führen. Es gilt das deutsche Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Mit freundlichem Gruß Techniker Krankenkasse Vergabestelle Aufforderung zur Abgabe eines Angebots Seite 5 von 5
  • 13. Techniker Krankenkasse < Gesund in die Zukunft. Name und Anschrift des Bieters: Techniker Krankenkasse Vergabeart: Vergabestelle / F 3.45 Offenes Verfahren Bramfelder Str. 140 22305 Hamburg Die Bind Angebot Lieferung von Krankenversi chertenkarte n (KVK) I. Inhalt des Angebots Dem Angebot sind folgende Nachweise beigefügt, vgl. Ziffer 1.3 der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots: • Eigenerklärung zur Eignung gemäß beigefügter Vorlage • Referenzliste über Leistungen, die nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit der hier ausge- schriebenen Leistung vergleichbar sind; insbesondere werden erwartet: - bei Kartenproduktions- Referenzen Angaben
  • 14. zum / zur • Kunden, für den die Karten produziert wurden, inkl. Ansprechpartner mit Telefonnummer • Branche (Krankenkassen, Versicherungen, Banken, Behörden u.a.), für welche die Karten produziert wurden • eingesetzten Sicherungsverfa hren bei der Datenübermittlu ng vom Auftraggeber bis zur Per- sonalisierung - bei Lettershop- Referenzen Angaben zum / zur • Kunden, für die Kartenanschreib en produziert und versandt wurden, inkl. Ansprechpartner mit Telefonnummer • Anzahl der versandten Anschreiben • Einzel- bzw. Sammelversand von Karten • Portooptimierung ■ Darstellung der Leistungsfähigkeit des Betriebes, aus der hervorgeht, dass das Unternehmen zur ordnungsgemäßen Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen in der Lage ist; insbesondere wer den erwartet: Angaben zur / zu den - räumlichen und technischen Ausstattung Maschinenkapa zitäten in den Bereichen Kartenproduktio n (Anzahl Karten je Woche) und Lettershop (Anzahl Anschreiben je Woche)
  • 15. einschließlich des Nachweises der Mindestregel- und Min- destzusatzkapa zität gemäß Ziffer 2.1 der Leistungsbeschr eibung • Anzahl und Qualifikation der Mitarbeiter in den jeweiligen Bereichen • Anzahl der Mitarbeiter insgesamt • Darstellung der Umsätze des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Angebotsschreiben Seite 1 von 8 VgSt/V - 2009/013
  • 16. I< Techniker Krankenkasse Gesund in die Zukunft. Darüber hinaus sind dem Angebot folgende Unterlagen, Angaben bzw. Arbeitsproben beigefügt, vgl. Ziffer 1.4 der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots: • Antworten zum Fragenkatalog • Sicherheitshandbuch gemäß Ziffer 7.3 und 8 der Leistungsbeschreibung • Herstellererklärung mit Bestätigung der Prüfverfahren durch ein unabhängiges Prüflabor oder ein gleichwertiger Nachweis, dass das verwendete Material der KVK gesundheitlich unbedenklich ist (vgl. Ziffer 3.1 der Leistungsbeschreibung) • Herstellererklärung mit Angabe der Prüfverfahren oder ein gleichwertiger Nachweis, dass der ver- wendete Klebstoff umweltverträglich und gesundheitsunschädlich ist (vgl. Ziffer 5.4 der Leistungsbe- schreibung). II. Preisangaben 1. Vergütung Die Preise in den nachfolgenden Positionen 1.1 bis 1.3 (und deren Unterpunkten) sind in Euro (€) und ohne gesetzliche Umsatzsteuer eingetragen. Die Angebotspreise verstehen sich in den einzelnen Positionen 1.1 bis 1.3 (und deren Unterpunkten) als Endpreise einschließlich aller Kosten (vgl. § 6 des Vertrags) für die jeweils vollständige Leistung gemäß Leistungsbeschreibung (LB) sowie für alle Lieferungen und Leistungen, die in der LB im Einzelnen nicht aufgeführt sind, jedoch für die vollständige und ordnungsgemäße Leistungserbringung erforderlich sind. Die Leistungen der LB gemäß Ziffer 6 Datenlieferung und -aufbereitung und Ziffer 7 Systemsicherheit sind bei den sie betreffenden Preisangaben in den Angebotspreis inkludiert. Die Portokosten für die Versendung der KVK-Mailings sind nicht Bestandteil der Angebotspreise (vgl. LB Ziffer 5.8 und § 6 des Vertrags). So nicht anders angegeben, sind die nachfolgend genannten Mengen Schätzungen für die angegebenen Vertragsjahre (vgl. LB Ziffer 2.5). Als geschätzte Mindestabnahmemengen gelten dabei die in LB Ziffer 2.5.1 genannten Mengen für 2010 und 2011. Die Angebotswertung wird im Wege einer Maximalkostenbetrachtung durchgeführt, d.h. es wird von den geschätzten Maximalabnahmemengen bei einer Vertragslaufzeit von 4 Jahren (Mindestvertragslaufzeit 2 Jahre und 2 x 1 Jahr Verlängerungsoption) ausgegangen (vgl. LB Ziffer 2.5.2). Dabei gehen die Ange- botspreise der Positionen 1.1 und 1.2 jeweils mit dem Gewichtungsfaktor 1 und der Angebotspreis der Position 1.3 mit dem Gewichtungsfaktor 0,1 in die Wertung ein. 1.1 KVK-Produktion für Änderungsdienst, Folgeversorgung und Sonderläufe Mit den hier eingetragenen Einzelpreisen sind alle Leistungen gemäß LB Ziffer 1 außer 1.3, 2, 3 und 4 abgegolten. Die genannten Mengen sind die geschätzten Maximalabnahmemengen bei einer Vertrags- laufzeit von 4 Jahren (vgl. Ziffer 2.5.2 der LB). Voraussichtl. Gesamtmenge KVK für 2010 mit EHIC-Rückseite: bis ca. 1.852.000 Stück* Voraussichtl. Gesamtmenge KVK für 2010 ohne EHIC-Rückseite: bis ca. 38.000 Stück* Voraussichtl. Gesamtmenge KVK für 2011 mit EHIC-Rückseite: bis ca. 1.303.000 Stück* Voraussichtl. Gesamtmenge KVK für 2011 ohne EHIC-Rückseite: bis ca. 27.000 Stück* Mögliche Gesamtmenge KVK für 2012 mit EHIC-Rückseite: bis ca. 755.000 Stück* Mögliche Gesamtmenge KVK für 2012 ohne EHIC-Rückseite: bis ca. 15.000 Stück* Mögliche Gesamtmenge KVK für 2013 mit EHIC-Rückseite: bis ca. 225.000 Stück* Mögliche Gesamtmenge KVK für 2013 ohne EHIC-Rückseite: bis ca. 5.000 Stück*
  • 17. Angebotsschreiben Seite 2 von 8 VgSt/V - 2009/013
  • 18. Techniker Krankenkasse < Gesund in die Zukunft. KVK-Produktion für Änderungsdie derläufe KVK Produktion, insbesondere inklusiv onsdaten, Datenaufbereitung der Kar perproduktion mit und ohne EHIC-Rü und Einbettung in den Kartenkörper, Preis jeweils auch inklusive Kosten g aufbereitung und Ziffer 7 Systemsiche Kosten für Maßnahmen der Qualitäts a.) KVK mjt EHIC-Rückseite b.) KVK ohne EHIC-Rückseite *Die detaillierte Verteilung kann der LB Ziffer 2.5 entnommen werden. 1.2 Lettershop- und Mailing- Leistungen für Änderungsdienst, Folgeversorgung und Sonderläufe Mit dem hier eingetragenen Einzelpreis sind alle Leistungen gemäß LB Ziffer 5 abgegolten. V o r a u s s i c h t l . G e s a m t m e n g e A n s
  • 21. d e r i n L B Z i f f e r 2 . 5 g e n a n n t e n M e n g e n * Lettershop- und Mailing-Leistunge versorgung und Sonderläufe Druck- und Lettershopleistung, insbes personalisierten Anschreibens (Carrie sungen (davon 20 einseitige und 4 zw von Flyer oder Beratungsblatt bei KVK der KVK auf das Anschreiben (Carrie Prüfung und portooptimierte Postauflie Fristen Preis jeweils auch inklusive Kosten g aufbereitung und Ziffer 7 Systemsiche Kosten für Maßnahmen der Qualitäts Porto-Kosten und Versandhüllen (Bei a.) Preis je Brief bei Einzelversand vo (einseitiges Anschreiben) b.) Preis je Brief bei Sammelversand (einseitiges Anschreiben) 'Die detaillierte Verteilung und Erläuterungen können der LB Ziffer 2.2, 2.5 und 5.3 entnommen werden.
  • 22. V g
  • 23. Techniker Krankenkasse ^Ä Gesund in die Zukunft. 1.3 Erweiterung der KVK um ein Lichtbild Mit den hier eingetragenen Einzelpreisen sind alle Leistungen gemäß LB Ziffer 1.3 abgegolten. Eine Ergänzung der KVK um ein Lichtbild des Versicherten ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorgesehen. Es kann allerdings nicht mit letzter Sicherheit ausgeschlossen werden, dass aufgrund geänderter gesetz- licher oder politischer Rahmenbedingungen die technische Spezifikation der KVK geändert wird oder in sonstiger Weise eine Verpflichtung der TK entsteht, eine KVK mit Lichtbild auszugeben. Der Anteil der KVK mit Lichtbild an der Liefermenge (vgl. LB Ziffer 2.5) würde voraussichtlich ca. 80 % betragen. Erweiterung der KVK um ein Lichtbild Netto-Einzelpreis Leistungen der LB, insbesondere sind die Bilddaten per Thermotrans- ferdruck oder Thermosublimationsdruck als Farbpassbild auf die KVK zu übernehmen. Wird ein Graustufenbild als Bilddaten übermittelt, ist dieses in Graustufen per Thermotransferdruck oder Thermosublimati- onsdruck auf die KVK zu übernehmen. Die Bilddaten werden im jpg- Format mit einer Auflösung von 300 dpi zusammen mit dem Datensatz (vgl. LB Ziffer 6.2) übermittelt. Preis jeweils auch inklusive Kosten gem. LB Ziffer 6 Datenlieferung und - aufbereitung und Ziffer 7 Systemsicherheit und insbesondere sämtlicher Kosten für Maßnahmen der Qualitätssicherung und Tests a.) Preis für die Aufbringung eines Farb-Lichtbilds auf die KVK mil und ohne EHIC-Rückseite €/ je Lichtbild Angebotsschreiben Seite 4 von 8 VgSt/V-2009/013
  • 24. lecnniKer ManKenKasse Gesund in die Zukunft. Ermittlung des Gesamtangebotspreises: Bitte tragen Sie hier die angebotenen Einzelpreise (1.1 bis 1.3) ein und bilden Sie den Gesamtangebotspreis für die Wertung. 2010 2011 1.1 ca. Menge Netto Einzelpreis Netto Gesamtpreis ca. Menge Netto Einzelpreis Netto Gesamtpreis (Menge x Einzel- (Menge x Einzel- preis) preis) Preis KVK mit EHIC-Rückseite 1.852.000 € € 1.303.000 € € Preis KVK ohne EHIC-Rückseite 38.000 € € 27.000 € € Netto Gesamtpreis 1.1 € € 1.2 Preis je Brief bei Einzelversand von einer KVK 1.871.100 € € 1.316.700 € € Preis je Brief bei Sammelversand bis zu zwei KVK 18.900 € € 13.300 € € Netto Gesamtpreis 1.2 € € 1.3 Preis je Lichtbild 1.512.000 € € 1.064.000 € € Netto Gesamtpreis 1.3 € €
  • 25. Gesamtnettopreis 1.1 + 1.2 + (1.3 x 0,1) € € Angebotsschreiben Seite 5 von 8 VgSt/V- 2009/013
  • 26. Techniker Krankenkasse Gesund in die Zukunft. 2012 2013 1.1 ca. Menge Netto Einzelpreis Netto Gesamtpreis ca. Menge Netto Einzelpreis Netto Gesamtpreis (Menge x Einzel- (Menge x Einzel- preis) preis) Preis KVK mit EHIC-Rückseite 755.000 € € 225.000 € € Preis KVK ohne EHIC-Rückseite 15.000 € € 5.000 € € Netto Gesamtpreis 1.1 € € 1.2 Preis je Brief bei Einzelversand von einer KVK 762.300 € € 227.700 € € Preis je Brief bei Sammelversand bis zu zwei KVK 7.700 € € 2.300 € € Netto Gesamtpreis 1.2 € € 1.3 Preis je Lichtbild 616.000 € € 184.000 € € Netto Gesamtpreis 1.3 € € Gesamtnettopreis 1.1 + 1.2 + (1.3 x 0,1) € € Angebotsschreiben Seite 6 von 8 VgSt/V- 2009/013
  • 27. Techniker Krankenkasse < Gesund in die Zukunft. Gesamtnettopreis 2010 + 2011 + 20 Ust. 19 % Gesamtbruttopreis für 4 Jahre 2. Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen Rechnung zahlbar innerhalb von 30 Tagen nach Eingang einer prüfbaren Rechnung. Skonto..........% bei Zahlung des Rechnungsbetrages innerhalb vonTagen nach Eingang der prüfbaren Rechnung bei der TK. Skontofristen unter 7 Tagen werden bei der Angebotswertung nicht berücksichtigt. IM. Nachunternehmer Im Rahmen des o.g. Auftrages ist geplant, folgende Nachunternehmer einzusetzen* Aufgabe/Tätigkeit 1. 2. 3. * Bitte ggf. gesondertes Blatt verwenden. IV. Sonstige Angaben zum Angebot
  • 28. An das Angebot halte ich mich/halten wir uns bis zum Ende der o.g. Bindefrist gebunden. • Die Ausführung der beschriebenen Leistungen wird zu den eingesetzten Preisen angeboten. • Falls eine Prüfung des angebotenen Preises aufgrund bestehender Verordnungen die Unzulässigkeit des Preises ergibt, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. • Dem Angebot liegt der Inhalt der Vergabeunterlagen einschließlich des Vertrags und sämtlicher Anlagen zugrunde. • Ich bestätige/wir bestätigen hiermit ausdrücklich, dass die gemachten Erklärungen und Angaben zutreffend sind. • Ich bin mir/wir sind uns bewusst, dass eine wissentlich falsche Erklärung im Angebot meinen/unseren Ausschluss vom weiteren Verfahren zur Folge haben kann. V g
  • 29. Techniker casse ^^ Krankenkasse Gesund in die Zukunft. V. Zentraler Ansprechpartner Name: Telefon/Fax: E-Mail: Ort , Da tu m, Ste mp el un d Un ter sc hrif t W i r d d a s A n g e b o t s s c h r e i b e n a n
  • 32. Techniker Krankenkasse ^B Gesund in die Zukunft. Eigenerklärung zur Eignung Der Auftraggeber kann nach §§ 7 Nr. 4, 7a VOL/A von den Bewerbern zum Nachweis ihrer Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit entsprechende Angaben fordern, so- weit dies durch den Gegenstand des Auftrags gerechtfertigt ist. Er überprüft mithin anhand dieser Angaben die Eignung der Bewerber für die Ausführung der ausgeschriebenen Leis- tung. Zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit verlangt die TK von jedem Bewer- ber um den vorliegenden öffentlichen Auftrag die nachfolgende Eigenerklärung. Die Prüfung der Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit erfolgt ausschließlich auf Grundlage dieser Eigen- erklärung sowie ggf. den weiteren in der Bekanntmachung bzw. Aufforderung zur Abgabe eines Angebots abgeforderten Nachweisen und Erklärungen. Die TK weist darauf hin, dass gemäß § 7 Nr. 5 lit. e VOL/A von der Teilnahme am Wettbe- werb Bewerber ausgeschlossen werden können, die im Vergabeverfahren vorsätzlich un- zutreffende Erklärungen in Bezug auf ihre Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässig- keit abgeben; zudem ist die TK zur außerordentlichen, fristlosen Kündigung des Vertrags berechtigt, wenn sie nach Vertragsschluss Kenntnis von solchen Erklärungen des Auftrag- nehmers erlangt. Sofern die Einbindung von Nachunternehmern beziehungsweise die Eingehung einer Bieter- gemeinschaft geplant ist, beachten Sie hinsichtlich der einzureichenden Nachweise und Er- klärungen bitte den Inhalt der Bekanntmachung bzw. der Aufforderung zur Abgabe eines An- gebots. Wird die nachfolgende Eigenerklärung nicht oder nicht rechtzeitig abgegeben, hat dies den Ausschluss des Angebots zur Folge. Eigenerklärung zur Eignung VgSt/V- 2009/013
  • 33. Techniker Krankenkasse ^^k. Gesund in die Zukunft. 1. Erklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 7 Nr. 5 lit, d VOL/A Wir erklären hiermit, dass wir unserer Verpflichtung zur Zahlung • von Steuern und Abgaben, • der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Renten- und Arbeitslo- senversicherung) und - der Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung ordnungsgemäß nachkommen. 2. Erklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 7 Nr. 5 lit, a bis c und S 7a Nr. 2 VOL/A Weiter erklären wir, dass • über unser Vermögen kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, • wir uns nicht in Liquidation befinden und • wir keine schweren Verfehlungen i.S.d. § 7 Nr. 5 lit. c und § 7a Nr. 2 VOL/A begangen haben, die unsere Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellen. 3. Erklärung zur Versicherung Wir werden im Falle des Zuschlags den Nachweis des Bestehens bzw. des Abschlusses • einer der Höhe und dem Umfang nach ausreichenden Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensfolgeschäden (Mindestdeckungssumme 3.000.000 € pro Jahr und Schadenereignis) sowie • eines Versicherungsschutzes für echte Vermögensschäden aus der originären Be- triebstätigkeit in ausreichender Höhe erbringen, aus dem sowohl die versicherte Tätigkeit (Tätigkeitsbeschreibung) als auch die vereinbarten Versicherungssummen hervorgehen und in der die zugrundegelegten Bedingungen benannt sind. Ort, Datum Unterschrift(en) Firmenstempel Wird diese Eigenerklärung nicht unterschrieben mit dem Angebot eingereicht führt dies zwingend zum Ausschluss des Angebots. , Eigenerklärung zur Eignung Seite 2 von 2 VgSt/V- 2009/013
  • 34. Techniker Krankenkasse < Gesund in die Zukunft. Fragenkata log L i e f e r u n g v o n K r a n k e n v
  • 36. Techniker Krankenkasse ^^k Gesund in die Zukunft. Vorbemerkungen Der folgende Fragenkatalog ist von maßgeblicher Bedeutung für die Vergabeentscheidung (vgl. Ziffer 1.4 und 6 der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots). Anhand der Fragen wird die über die Einhaltung der Mindestanforderungen hinausgehende Qualität der angebotenen Leistung beurteilt. Dabei werden entsprechend dem Qualitätsgrad der jeweils ange- botenen Leistung Bewertungspunkte vergeben. Woran der Qualitätsgrad gemessen wird und wie viele Bewertungspunkte vergeben werden können, ist im Fragenkatalog in den Tabellenspalten „Wertungs- hinweisequot; und „Bewertungspunktequot; angegeben. Kann anhand einer Antwort des Bieters der Qualitätsgrad der jeweils angebotenen Leistung nicht fest- gestellt werden, wird die betreffende Antwort mit 0 Punkten bewertet. Bei der Beantwortung der Fragen ist die Gliederung bzw. Nummerierung des Fragenkatalogs einzuhal- ten. Sofern im Rahmen der Beantwortung einer Frage die Einreichung bestimmter Nachweise vorge- sehen ist, wird dies in der Tabellenspalte „Nachweis durchquot; angegeben. Im Übrigen können weitere Nachweise beigefügt werden, wenn dies aus Sicht des Bieters angezeigt ist. Die Antworten zum Fragenkatalog nebst eingereichter Nachweise werden Vertragsbestandteil. Fragenkatalog Seite 2 von 5 VgSt/V - 2009/013
  • 37. Techniker Krankenkasse Gesund in die Zukunft. Kriterium Nr. Frage / Unterkriterium Nachweis durch Wertungshinweise Bewertungs- Gewichtung maximal erreichbare punkte Leistungspunkte Qualitätssicherung 1. 300 1.1 Welche Maßnahmen eine detaillierte Positiv bewertet werden besondere 0-10 20 200 ergreift der AN zur Ver- Beschreibung der organisatorische und technische Maß- meidung fehlerhafter vorgesehenen nahmen, z.B. Stichprobenprüfung, Ka- Kartenausgaben oder Maßnahmen meraüberwachung, Einsatz einer Hoch- Mailings? (z.B. defekte geschwindigkeitswaage, Zertifizierung KVK, falsche Kombination des Qualitätssicherungssystem KVK mit Anschreiben, fehlerhalte Personalisie- rung, Anschreiben ohne KVK) (vgl. Ziffer 4 und 5 der Leistungsbeschreibung) 1.2 Wie stellt der AN die ord- eine detaillierte Positiv bewertet werden besondere 0-10 8 80 nungsgemäße Beisteue- Beschreibung der organisatorische und technische Maß- rung der Beilagen sicher? vorgesehenen nahmen, z.B. Stichprobenprüfung, Ka- (vgl. Ziffer 5.5 und 5.6 der Maßnahmen meraüberwachung, Einsatz einer Hoch- Leistungsbeschreibung) geschwindigkeitswaage 1.3 Ist in besonderen Fällen eine detaillierte Positiv bewertet wird eine umfangreiche 0-10 2 20 (z.B. während einer Fusi- Beschreibung der Erreichbarkeit außerhalb der Servicezeit, on, vgl. Ziffer 2.1 der vorgesehenen z.B. über eine kostenlose Service-Nr. / Leistungsbeschreibung) Maßnahmen Notrufnummer außerhalb der Servicezei- ten gemäß Ziffer 7.2 der Leistungsbeschreibung ein Ansprechpartner er- reichbar? Fragenkatalog Seite 3 von 5 VgSt/V- 2009/013
  • 38. Techniker Krankenkasse Gesund in die Zukunft. Notfallkonzept 2. 200 2.1 Wie stellt der AN die je- eine detaillierte Be- Positiv bewertet werden besondere 0-10 20 200 derzeitige ordnungsge- schreibung der Vor- organisatorische und technische Maß- mäße Leistungserbringung sorgemaßnahmen nahmen um auftretende Probleme ab- im Falle unvorherge- zustellen, z.B. Vorsorgemaßnahmen für sehener Schadensereig- unvorhergesehene Schäden, schnell nisse (z.B. Feuer Wasser, verfügbare Backup-Lösung, geringe Vandalismus) sicher? Dauer der Wiederherstellung (vgl. Ziffer 7.2 der Leis- tungsbeschreibung Mailing und Ver- 3. 100 sand 3.1 Steht eine Regelkapazität eine detaillierte Be- Positiv bewertet wird eine besonders 0-10 1 10 von mehr als 50.000 Kar- schreibung der zur hohe Regel kapazität ten pro Woche zur Verfü- Verfügung stehenden gung? Regelkapazität (vgl. Ziffer 2.1 der Leis- tungsbeschreibung) 3.2.1 Steht eine Zusatzkapazität eine detaillierte Be- Positiv bewertet wird eine besonders 0-10 1 10 von mehr als 100.000 schreibung der zur hohe Zusatzkapazität Karten pro Woche zur Verfügung stehenden Verfügung? Zusatzkapazität (vgl. Ziffer 2.1 der Leis- tungsbeschreibung) Fragenkatalog Seite 4 von 5 VgSt/V- 2009/013
  • 39. Techniker Krankenkasse Gesund in die Zukunft. 3.2.2 Wie stellt der AN die zu- eine detaillierte Be- Positiv bewertet werden besondere 0-10 8 80 sätzliche Kartenherstellung schreibung der vor- Maßnahmen des Karten- und Mai- und den Versand der gesehenen Maß- lingsdrucks und der Poststraße, z.B. Mailings pro Woche bei nahmen Sonderschichten, geringe Vorlaufzeit außerordentlichem Versi- chertenzugang (z.B. Fusi- on) sicher? (vgl. Ziffer 2.1 der Leis- tungsbeschreibung) maximal erreich- 600 bare Gesamt- Leistungspunkt- zahl Fragenkatalog Seite 5 von 5 VgSt/V- 2009/013
  • 40. Techniker Krankenkasse < Gesund in die Zukunft Leistungsb eschreibun g Li e f e r u n g v o n K r a n k e n v
  • 42. Techniker Krankenkasse Gesund in die Zukunft. Inhaltsverzeichnis 1. Grundsätzliches und Leistungsgegenstand 7.5 Grundsätzliches zu TK und KVK 7.6 Leistungsgegenstand 7.7 Erweiterung der KVK um ein Lichtbild 2. Lieferarten und Mengengerüst 7.8 Lieferarten und Mindestmaschinenkapazität über alle Lieferarten 7.9 Änderungsdienst 7.10Folgeversorgung 7.11Sonderläufe 7.12Liefermengen 7.13Beginn der Belieferung durch den AN 3. Anforderungen an die KVK 7.14Material und Aufbau der KVK 7.15Druck der KVK 7.16Unterschriftsstreifen 7.17Beschriften (Personalisieren) der Karte 7.18Mailing durch den AN 7.19Carrier für Mailing erstellen 7.20Personalisierung des Carrier 7.21Personalisierung des Carrier bei Versand von zwei Karten in einem Mailing 7.22Mailingtechnik 7.23Inhalt des Mailings an die Versicherten 7.24Zuordnung von Beilagen 7.25Zu verwendende Briefumschläge 7.26Versand 6. Datenlieferung und -aufbereitung 7.27Datenlieferung 7.28Datenaufbereitung 7. Systemsicherheit 7.29Grundlagen 7.30Erreichbarkeit des AN, Qualitätssicherung und Notfallkonzept 7.31Sicherheitshandbuch zur Ablauf- und Aufbauorganisation 7.32Zugangsberechtigung 7.33Einhaltung der Qualitätssicherung/Zertifizierung 7.34LöschenA/emichten von Datenträgern 8. Datenschutzrechtliche Anforderungen Anlagen: Anlage I - Technische Spezifikation der Versicherten karte Anlage II - Schnittstelle Krankenkasse - Personalisierer Anlage III - Vorläufiger Meilensteinplan Anlage IV - Muster der aktuellen KVK Anlage V - Muster Carrier für das Mailing Anlage VI - Muster Personalisierung des Carrier mit Kartenposition Anlage VII - Textmuster, Layout und Gestaltungsrichtlinien Leistungsbeschreibung Seite 2 von 13 VgSt/V-2009/013
  • 43. Techniker Krankenkasse < Gesund in die Zukunft. A n l a g e V I I I - M u s t e r B e i l a g e n ( F l y e r u n d B e r a t u n g s b l a t t ) A
  • 45. Leistungsbeschreibung Seite 3 von 13 VgSt/V - 2009/013
  • 46. Techniker Krankenkasse ^B Gesund in die Zukunft. 1. Grundsätzliches und Leistungsgegenstand 1.1 Grundsätzliches zu TK und KVK Die Techniker Krankenkasse (TK) ist eine bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts. Mit rund 5 Millionen Mitgliedern und mehr als 7 Millionen Versicherten ist sie die größte bundesweite Krankenkasse in Deutschland. Die TK hat nach § 291 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) für jeden Versicherten eine Krankenversichertenkarte (KVK) auszustellen. Diese wird als Nachweis/Berechtigung zur Inanspruchnahme von Leistungen der vertragsärztlichen Versorgung sowie für die Abrech- nung mit den Leistungserbringern verwendet. Abgelöst wird die heutige KVK durch die elektronische Gesundheitskarte (eGK) nach § 291a SGB V. Für die Übergangszeit bis zur vollständigen Ausgabe der eGK an alle Versicherten wird die KVK weiterhin verwendet. Es ist davon auszugehen, dass eine flächendeckende Versorgung aller Versicherten mit der eGK frühestens Ende 2011 erreicht werden kann. 1.2 Leistungsgegenstand Gegenstand der Leistungsbeschreibung ist die Herstellung, Personalisierung und Postauflie- ferung der auszugebenden KVK durch den Auftragnehmer (AN) ab dem 01.01.2010. Der AN übernimmt die Produktion und Postauflieferung der KVK an die Versicherten, insbe- sondere sind folgende Leistungen zu erbringen: • Produktion der Karte mit und ohne EU-Rückseite (EHIC) (s. Ziffer 3) • Beschaffung des Chipmoduls (s. Spezifikation der Versichertenkarte, Anlage I) • Einbettung des Chipmoduls in die Karte (s. Anlage I) • Personalisierung des Chips und der Karte (s. Ziffer 4) • Mailing der personalisierten Chipkarte an die Versicherten (s. Ziffer 5) 1.3 Erweiterung der KVK um ein Lichtbild Eine Ergänzung der KVK um ein Lichtbild des Versicherten ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorgesehen. Es kann allerdings nicht mit letzter Sicherheit ausgeschlossen werden, dass aufgrund geänderter gesetzlicher oder politischer Rahmenbedingungen die technische Spezifikation der KVK geändert wird oder in sonstiger Weise eine Verpflichtung der TK entsteht, eine KVK mit Lichtbild auszugeben. Für diesen Fall muss der AN in der Lage sein, die Kartenproduktion nach entsprechender Aufforderung durch die TK innerhalb von 6 Wochen dergestalt umzustellen, dass auf den ab diesem Zeitpunkt produzierten KVK ein Lichtbild der Versicherten gemäß den entsprechen- den Vorgaben der Gematik aufgedruckt wird. Die erforderlichen Bilddaten werden in diesem Fall - nach entsprechender Abstimmung im Einzelnen - von der TK zu Verfügung gestellt. Bei Übermittlung eines Farbpassbilds sind die Bilddaten per Thermotransferdruck oder Ther- mosubiimationsdruck auf die KVK zu übernehmen. Wird ein Graustufenbild als Bilddaten übermittelt, ist dieses in Graustufen per Thermotransferdruck oder Thermosubiimationsdruck auf die KVK zu übernehmen. Die Bilddaten werden im jpg-Format mit einer Auflösung von 300 dpi zusammen mit dem Datensatz (vgl. Ziffer 6.2) übermittelt. Der Anteil der KVK mit Leistungsbeschreibung Seite 4 von 13 VgSt/V-2009/013
  • 47. Techniker Krankenkasse ^1 Gesund in die Zukunft. Lichtbild an der Gesamtliefermenge (vgl. Ziffer 2.5) würde voraussichtlich 80 Prozent betra- gen. 2. Lieferarten und Mengengerüst 2.1 Lieferarten und Mindestmaschinenkapazität über alle Lieferarten Die Lieferarten werden für die • KVK (mit EHIC-Rückseite) sowie • KVK (ohne EHIC-Rückseite). nach quot;Änderungsdienstquot;, quot;Folgeversorgungquot; und quot;Sonderläufequot; unterschieden. Je Lieferart werden dem AN von der TK gesonderte Dateien zur Verfügung gestellt. Die erforderliche Maschinenkapazität des AN muss für alle Lieferarten (Karten und Mailing) bei insgesamt mind. 50.000 Stück pro Woche liegen (Regelkapazität). Die voraussichtlichen Liefermengen sind unter Ziffer 2.5 ersichtlich. Bei einem außerordentlichen Versichertenzugang (z. B. durch Fusion oder Kassenauflösung) muss der AN eine zusätzliche Kapazität von 100.000 Stück pro Woche zur Verfügung stellen können (Zusatzkapazität). Für diesen Fall werden - nach Absprache - zusätzlich gesonderte Dateien zur Verfügung gestellt. 2.2 Änderungsdienst Im Rahmen des Änderungsdienstes werden die Karten ausgetauscht, die aufgrund einer Adress-/Namens-/Statusänderung des Versicherten neu auszugeben sind. Außerdem werden Karten für neu zugegangene Versicherte hergestellt und Karten bei Verlust oder Beschädigung ersetzt. Der Änderungsdienst ist vom AN täglich nach der Datenlieferung durch die TK durchzuführen (ausgenommen Samstag und Sonntag); die Daten werden von der TK bis 6.00 Uhr übermit- telt (s. Ziffer 6.1). Die KVK sind vom AN spätestens an dem Tag, der auf die Datenlieferung folgt, zum Versand aufzuliefern (s. Ziffer 5.8). Der Anteil des Änderungsdienstes an den unter Ziffer 2.5 genannten Liefermengen beträgt voraussichtlich ca. 95 Prozent. 2.3 Folgeversorgung In der Folgeversorgung sind durch den AN alle Karten zu ersetzen, deren Gültigkeit abgelau- fen ist (s. Ziffer 2.1). Karten und Mailings sind vom AN nach der Datenlieferung binnen Wochenfrist herzustellen und zum Versand aufzuliefern (s. Ziffer 5.8). Leistungsbeschreibung VgSt/V-2009/013
  • 48. Techniker Krankenkasse ^^ Gesund in die Zukunft. 2.4 Sonderläufe Für die Aktualisierung der Karten, die zusätzlich Daten für den RSA (Risikostrukturausgleich zwischen den gesetzlichen Krankenkassen) enthalten, sind jährliche Lieferungen erforderlich. Die jährlich herzustellende Menge liegt voraussichtlich bei ca. 3.000 Karten (in den Liefer- mengen unter Ziffer 2.5 enthalten). Karten und Mailings sind vom AN binnen Wochenfrist nach der Datenlieferung herzustellen und zum Versand aufzuliefern (s. Ziffer 5.8). 2.5 Liefermengen 2.5.1 Fixe Vertragslaufzeit Das voraussichtliche Kartenvolumen ist in der folgenden Tabelle für die fixe Vertragslaufzeit (2010 und 2011) dargestellt. Zeitraum KVK p. a. (mit EHIC- KVK p. a. (ohne EHIC- Insgesamt p. a. Rückseite) Rückseite) 2010 ca. 1.715.000 ca. 35.000 ca. 1.750.000 2011 ca. 490.000 ca. 10.000 ca. 500.000 Bei den Angaben zur Anzahl der Karten und zur Aufteilung des Kartenvolumens in KVK/mit EHIC-Rückseite und KVK/ohne EHIC-Rückseite handelt es sich um Schätzwerte. Hierbei wird vom derzeit bekannten Stand (Mai 2009) ausgegangen. Zugrunde gelegt wurden die aktuel- len Ausgabezahlen der KVK, abzüglich der aus derzeitiger Sicht zu erwartenden Zahlen aus- gegebener eGK in den entsprechenden Zeiträumen. Da es sich bei den angegebenen vor- aussichtlichen Kartenmengen um Schätzwerte auf der Grundlage von Erfahrungswerten han- delt, hat der AN auf einen Abruf dieser Mengen keinen Anspruch. 2.5.2 Verlängerung der Vertragslaufzeit Für den Fall einer Verzögerung bei der Einführung der eGK hat die TK die Möglichkeit, den Vertrag zweimal um jeweils ein weiteres Jahr zu verlängern. Das mögliche Kartenvolumen ist in der folgenden Tabelle dargestellt. Es wird bei diesem Beispiel von der Annahme ausge- gangen, dass sich die Einführung der eGK um 2 Jahre gegenüber der jetzt bekannten Pla- nung verzögert. Zeitraum KVK p. a. (mit EHIC- KVK p. a. (ohne EHIC- Insgesamt p. a. Rückseite) Rückseite) 2010 ca. 1.852.000 ca. 38.000 ca. 1.890.000 Leistungsbeschreibung Seite 6 von 13 VgSt/V-2009/013
  • 49. Techniker Krankenkasse Gesund in die Zukunft. 2011 ca. 1.303.000 ca. 27.000 ca. 1.330.000 2012 ca. 755.000 ca. 15.000 ca. 770.000 2013 ca. 225.000 ca. 5.000 ca. 230.000 Bei den Angaben zur Anzahl der Karten und zur Aufteilung des Kartenvolumens in KVK/mit EHIC-Rückseite und KVK/ohne EHIC-Rückseite handelt es sich um Schätzwerte. Hierbei wird vom derzeit bekannten Stand (Mai 2009) ausgegangen. Zugrunde gelegt wurden die aktuellen Ausgabezahlen der KVK, abzüglich der angenommenen Zahlen ausgegebener eGK in den entsprechenden Zeiträumen. Da es sich bei den angegebenen voraussichtlichen Kar- tenmengen um Schätzwerte auf der Grundlage von Erfahrungswerten handelt, hat der AN auf einen Abruf dieser Mengen keinen Anspruch. 2.6 Beginn der Belieferung durch den AN Die vollumfängliche Leistungserbringung durch den AN muss zum 01.01.2010 aufgenommen werden. Zur Vorbereitung erforderliche Abstimmungen zwischen TK und AN sowie erforderliche Tests werden umgehend nach Erteilung des Zuschlags durchgeführt. Ein vorläufiger Meilensteinplan für die Testphase ist als Anlage III beigefügt. Nach erfolgreicher Endabnahme (s. Meilensteinplanung Nr. 8b) hat der AN vor Beginn der Produktion Produktmuster zu erstellen. Diese Produktmuster sind Bestandteile einer von AN und TK unterschriebenen Produktmustermappe, anhand derer die Qualität im laufenden Be- trieb überprüft wird. Die Mappe enthält insbesondere die Muster der KVK, das Standardlayout der TK-Briefe sowie Konfektionierungsmuster. Der Inhalt der Mustermappe wird vor Produktionsstart von der TK freigegeben. Bei Produktionsstart findet vor Ort eine abschließende Qualitätssicherung durch die TK statt. Hierbei werden Stichproben mit der Produktmustermappe verglichen (s. Ziffer 7.2). 3. Anforderungen an die KVK Verbindliche Vorgabe für den AN hinsichtlich sämtlicher technischer und sonstiger Eigen- schaften der von ihm zu liefernden KVK ist stets die quot;Technische Spezifikation der Versicher- tenkartequot; (Anlage I). Insbesondere müssen die nachfolgend aufgeführten Anforderungen er- füllt sein: 3.1 Material und Aufbau der KVK Der AN verwendet zur Produktion der KVK Virginalkarten, die hinsichtlich ihres Materials und Aufbaus die entsprechenden Anforderungen der Technischen Spezifikation erfüllen (vgl. dort insbesondere Ziffer 3 und Anhang 6.7). Ferner muss der AN mit dem Angebot durch eine Herstellererklärung mit Bestätigung der Prüfverfahren durch ein unabhängiges Prüflabor oder einen gleichwertigen Nachweis belegen, dass das verwendete Material der KVK gesundheitlich unbedenklich ist. Leistungsbeschreibung Seite 7 von 13 VgSt/V-2009/013
  • 50. c Techniker Krankenkasse Gesund in die Zukunft. 3.2 Druck der KVK Der AN bedruckt die Virginalkarten gemäß den in der folgenden Tabelle dargestellten Vorga- ben. Die TK stellt dem AN hierzu druckfähige Lithographien zur Verfügung (s. Meilensteinpla- nung Nr. 2). Der AN erstellt Korrekturabzüge, die von der TK freizugeben sind (s. Meilen- steinplanung Nr. 6). Muster der aktuellen KVK (mit EHIC / ohne EHIC) sind als Anlage IV beigefügt. Druck der Vorderseite: 4-farbig, Offset-Druck bei Druck auf die Oberfläche mit transparenter Folien-Schutzabdeckung Druck der Rückseite: 4-farbig, Offset-Druck bei Druck auf die Oberfläche mit transparenter Folien-Schutzabdeckung 3.3 Unterschriftsstreifen Der AN bringt auf die KVK einen mit Kugelschreiber beschreibbaren Unterschriftsstreifen mit folgenden Merkmalen auf: Siebdruckverfahren, Anzahl der Druckfarben = 1 (weiß RAL 9016) 4. Beschriften (Personalisieren) der Karte Verbindliche Vorgabe für den AN hinsichtlich sämtlicher technischer und sonstiger Eigen- schaften der von ihm zu liefernden KVK ist stets die quot;Technische Spezifikation der Versicher- tenkartequot; (Anlage I). 5. Mailing durch den AN 5.1 Carrier für Mailing erstellen Der AN druckt den Carrier für das Mailing der KVK an die Versicherten und beschafft die hier- für erforderlichen Materialien. Der Carrier ist der TK zur Freigabe vorzulegen (s. Meilenstein- planung Nr. 6). Folgende Vorgaben sind einzuhalten (Muster ist als Anlage V beigefügt): Carrier-Format 210 mm x 297 mm, ein Blatt, endlos oder Einzelblatt Papierqualität: 80 g perqm, holzfrei, weiß, SM, Offset-Druck, 2-farbig (TK-Logo), chlorfrei gebleicht 5.2 Personalisierung des Carrier Der AN bedruckt den Carrier mit den Versichertendaten (Anschrift, persönliche Anrede, Text) und Dienststellendaten.
  • 51. Leistungsbeschreibung Seite 8 von 13 VgSt/V - 2009/013
  • 52. Techniker Krankenkasse ^Ä Gesund in die Zukunft. An der Position auf dem Carrier, an dem die KVK aufgeklebt wird, werden zusätzlich die Versichertendaten (Geburtsdatum, Anschrift) aufgedruckt. Dabei muss die aufgeklebte KVK den aufgedruckten Datensatz verdecken, vgl. unten Ziffer 5.4. Ein Muster ist als Anlage VI beigefügt. 5.3 Personalisierung des Carrier bei Versand von zwei Karten in einem Mailing Im Rahmen der Lieferart quot;Folgeversorgungquot; (vgl. Ziffer 2.3) sind auf einem Carrier bis zu zwei Karten aufzukleben und in einem Mailing zu versenden, wenn gleichzeitig für das Mitglied und mitversicherte Familienangehörige Karten ausgegeben werden. Auch in diesem Fall sind die Anforderungen gemäß Ziffer 5.4 einzuhalten. Die TK liefert entsprechende Datensätze an den AN. Der voraussichtliche Anteil an der Liefermenge der Folgeversorgung beträgt ca. 20 %. 5.4 Mailingtechnik Der AN klebt die KVK auf den personalisierten Carrier auf. Die aufgeklebte Karte muss die an dieser Position stehenden Versichertenangaben (Geburtsdatum, Anschrift) verdecken. Der Kleber darf nach dem Ablösen der Karte keine Spuren auf ihr hinterlassen. Der AN muss mit dem Angebot durch eine Herstellererklärung mit Angabe der Prüfverfahren oder einen gleichwertigen Nachweis belegen, dass der verwendete Klebstoff umweltverträglich und ge- sundheitsunschädlich ist. 5.5 Inhalt des Mailings an die Versicherten Der AN erstellt das Mailing zur Übersendung der KVK an die Versicherten unter Verwendung von zielgruppenbezogenen Briefen (voraussichtlich ca. 20 verschiedene einseitige Fassun- gen und ca. 4 verschiedene Fassungen mit zusätzlichen Informationen auf der Rückseite), die nach Vorgabe der TK erstellt und zugeordnet werden. Die entsprechenden Vorgaben (z.B. Textmuster, Layout und Gestaltungsrichtlinien der TK) sind als Anlage VII beigefügt. 5.6 Zuordnung von Beilagen Gemäß der folgenden Übersicht legt der AN dem Mailing ggf. eine Beilage (Flyer oder Bera- tungsblatt, jeweils ein Blatt) bei. Die Zuordnung im Einzelnen wird von der TK vorgegeben. Die Beilagen werden von derTK geliefert. Die Beilagen (Flyer und Beratungsblatt) sind als Anlage VIII beigefügt. • Karte mit EHIC-Rückseite: Es ist ein Flyer oder ein Beratungsblatt beizufügen. o Flyer: Faltblatt, DIN A4 gefaltet, C680 Wickelfalz o Beratungsblatt: DIN A4 gefaltet, C680 Wickelfalz • Karte ohne EHIC-Rückseite: keine Beilage 5.7 Zu verwendende Briefumschläge Der AN hat für den Versand der KVK folgende von der TK gestellte Fenster-Versandhüllen zu verwenden: Leistungsbeschreibung Seite 9 von 13 VgSt/V-2009/013
  • 53. < Techniker Krankenkasse Gesund in die Zukunft. Fenster-Versandhüllen (229 x 114 mm zur maschinellen Kuvertierung geeignet mit aufge- drucktem Hinweis quot;Wenn unzustellbar, zurück.quot;). Ein Muster ist als Anlage IX beigefügt. Die Zulieferung erfolgt für den AN kostenfrei durch die TK nach Absprache. Der AN hat min- destens einen für 10 Arbeitstage ausreichenden Vorrat (100.000 Stück) an Fenster- Versandhüllen bereitzuhalten. 5.8 Versand Der AN ist verpflichtet, alle Sendungen zum jeweils günstigsten Entgelt (portooptimiert) durch die Deutsche Post AG (DPAG) oder ein anderes von ihm zu wählendes Postzustellungsun- ternehmen, das über eine Lizenz für Postdienstleistungen der Bundesnetzagentur (BNetzA) gemäß § 5 Abs. 1 PostG verfügt, zu versenden. Für einen Teil der Sendungen verzichtet die TK auf die Portooptimierung. Die TK teilt dies dem AN bei der Übermittlung der Versichertendaten durch entsprechende Kennzeichen im Datensatz mit (z.B. Standardporto = A). Entscheidet sich der AN im Rahmen der Portooptimierung für einen Versand durch die DPAG, erfolgt die Erstattung der Portokosten zu den Bedingungen des Kooperationsvertra- ges zwischen der TK und der DPAG. In diesem Fall beantragt der AN für die TK bei der DPAG eine gesonderte Kundennummer für die Postauflieferung. Die Portokosten sind nicht Bestandteil der Angebotspreise. Sie sind vom AN zu verauslagen und werden ihm auf Nachweis gesondert erstattet. Portoermäßigungen oder -erstattungen (z.B. Gutschriften, Entgeltermäßigungen, etc.) sind an die TK weiterzugeben. Gewichte (bei Mailing mit 1 Karte): a) Carrier ca. 5,0 g b) Karte ca. 5,0 g c) Flyer ca. 4,4 g (alternativ Beratungsblatt ca. 5,0 g) d) Versandhülle ca. 4,0 g Gesamtgewicht ca. 18,4 g (bzw. 19,0 g) 6. Datenlieferung und -aufbereitung 6.1 Datenlieferung Die Datensätze werden in einer Datenlieferung auf Kosten der TK per Datenfernübertragung (DFÜ) an den AN in verschlüsselter Form übermittelt. Die TK trägt Sorge dafür, dass die er- forderlichen Daten dem AN werktäglich ab 06:00 Uhr zur Verfügung stehen. Der AN ist ver- antwortlich für die ordnungsgemäße Annahme der Daten. Parallel zum Versand der Datei erhält der AN von der TK eine Mail mit dem Erstellungstimestamp. Der AN bestätigt der TK durch eine Mail die Verarbeitung der Daten bzw. bei nicht verarbeiteten Datensätzen die Ver- sichertennummer und den Grund. Die Dienststellendaten werden dem AN mit jeder Datenlieferung in einer gesonderten Datei geliefert. Die Datei beinhaltet die Angaben des Dienststellenschlüssel (Nr.), Adressdaten, Telefon, Fax und Besuchszeiten. Das Verfahren der Ver- und Entschlüsselung wird von der TK festgelegt (Verschlüsselungsstandard PKCS#7). Die Beschaffung der erforderlichen Soft- ware erfolgt durch den AN. Die Softwarekosten trägt der AN. Leistungsbeschreibung Seite 10 von 13 VgSt/V - 2009/013
  • 54. Techniker Krankenkasse ^Bk. Gesund in die Zukunft. Sollte eine DFÜ aus technischen Gründen für einen Zeitraum von zwei aufeinander folgenden Tagen nicht möglich sein, so kann die TK als Ersatzverfahren Datenträger erstellen. Die Da- tenträger sind vor der Rückgabe vom AN vollständig zu löschen. Die Beseitigung der techni- schen Probleme ist von dem verantwortlichen Beteiligten mit höchster Priorität vorzunehmen. Der AN prüft unmittelbar nach Übertragung der Daten deren ordnungsgemäße Verarbei- tungsfähigkeit. Sofern die Datenlieferung nicht der vereinbarten Konvention entspricht oder die Daten nicht wie vereinbart zur Verfügung stehen, informiert der AN die TK unverzüglich. Außerdem stellt der AN sicher, dass die Daten nicht mehrfach verarbeitet werden. 6.2 Datenaufbereitung Die Daten für die KVK und das Mailing werden dem AN von der TK in festen Satzlängen ge- liefert. Der Datensatzaufbau richtet sich nach der für alle Krankenkassen einheitlichen Spezi- fikation Schnittstelle Krankenkasse - Personalisierer (Anlage II). Art und Form der Mailingda- ten sind im Rahmen dieser Schnittstellendefinition den zwischen der TK und AN den verein- barten Vorgaben anzupassen. Der AN bereitet die Daten für die Portooptimierung und den Produktionsprozess auf, setzt sie in die ASN.1-Notierung um und errechnet die Werte für die Datenobjekte quot;Filierquot; und quot;Prüf- summequot; (siehe Anlage II). 7. Systemsicherheit 7.1 Grundlagen Rechtsgrundlage dieses Auftragsverhältnisses ist die Verarbeitung und Nutzung von Sozial- daten gemäß § 80 SGB X. Der AN übernimmt die Gewähr für eine sachgerechte, die Rechte und Interessen des Betroffenen wahrende Erfüllung der Aufgaben. Die Vereinbarungen zum Schutz der Sozialdaten nach § 80 SGB X und zum Schutz perso- nengebundener Daten nach § 11 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sind zu beachten und durch entsprechende Maßnahmen - zur Ausfallsicherheit, zum Schutz vor Datenverlust und Missbrauch der Daten - wirkungsvoll umzusetzen. 7.2 Erreichbarkeit des AN, Qualitätssicherung und Notfallkonzept Der AN stellt sicher, dass werktags zwischen 8.00 und 16.00 Uhr ein für die TK zuständiger Ansprechpartner telefonisch erreichbar ist, um die Meldung auftretender Probleme entgegen- zunehmen und entsprechende Abhilfemaßnahmen einzuleiten. Der AN hat in wöchentlichem Rhythmus oder auf Anforderung der TK Stichprobenprüfungen (Vergleich mit der freigegebenen Mustermappe) zur Sicherung der Qualität und Funktionalität der Leistungen durchzuführen und in einem Qualitätssicherungshandbuch zu dokumentieren. Der AN stellt durch entsprechende Vorsorgemaßnahmen die jederzeitige ordnungsgemäße Leistungserbringung sicher, insbesondere auch für den Fall von unvorhergesehenen Scha- densereignissen (Vandalismus, Feuer, Wasser, etc.). Die hierzugetroffenen Maßnahmen sind im Einzelnen in einem Notfallkonzept darzulegen (s. Ziffer 2.1 des Fragenkatalogs). Falls Einschränkungen der Leistungserbringung durch den AN auftreten, hat der AN die TK unverzüglich und umfassend zu unterrichten. Hierbei ist insbesondere auch die voraussichtli- Leistungsbeschreibung Seite 11 von 13 VgSt/V - 2009/013
  • 55. Techniker Krankenkasse ^^k. Gesund in die Zukunft. ehe Dauer der Beeinträchtigung mitzuteilen. Der AN hat zudem durch entsprechende Vorsor- gemaßnahmen sicherzustellen, dass in derartigen Fällen spätestens innerhalb von drei Werk- tagen nach Auftreten der Beeinträchtigung die vollumfängliche Leistungserbringung wieder aufgenommen werden kann. 7.3 Sicherheitshandbuch zur Ablauf- und Aufbauorganisation Der AN ist verpflichtet, ein Sicherheitshandbuch zur Ablauf- und Aufbauorganisation zu ers- tellen. Das Sicherheitshandbuch muss Auskunft darüber geben, durch welche Maßnahmen im Betrieb des AN die in der Anlage zu § 78a SGB X genannten Punkte sichergestellt wer- den. Das Sicherheitshandbuch wird während der Vertragslaufzeit laufend fortgeschrieben. Die Pflege obliegt dem AN. Ein Exemplar des Sicherheitshandbuchs stellt der AN der TK mit dem Angebot zur Verfügung. Im Sicherheitshandbuch werden insbesondere die bei der Verarbeitung von personenbezo- genen Daten der Versicherten erforderlichen räumlichen, organisatorischen und personellen Abgrenzungen und die zu diesem Zweck ergriffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen in der Ablauf- und Aufbauorganisation beschrieben. Dies betrifft nicht nur die Sicherheit in Bezug auf z.B. Missbrauch, sondern insbesondere auch die Stabilität des Anwendungssystems (Vorbeugung und Vermeidung von Systemzu- sammenbrüchen) und die Ausfallsicherheit in Bezug auf Außenwirkungen (z.B. Stromausfäl- le). Im Rahmen der Aufbauorganisation sind die verwendeten DV-Systeme mit den entsprechen- den Komponenten und den jeweiligen Zugriffsschutzsystemen zu beschreiben. Der Zugang zur EDV - sowohl physisch als auch über Einrichtungen der Datenübertragung - ist nur auto- risierten Personen zu ermöglichen. Die Virensicherung ist zu beschreiben und mit einem Hinweis auf den Aktualisierungsrhythmus zu versehen. Die Art der verwendeten Datenträger und auch deren Verwahrung werden dargestellt. Zudem werden die Maßnahmen, welche gegen Feuer, Wasser und Vandalismus -jeweils von innen und außen - getroffen wurden, geschildert. Die Darstellungen zur Ablauforganisation umfassen die verwendeten Sicherungsprozeduren bis hin zu den Verpflichtungen der Mitarbeiter. Insbesondere werden hier die Sicherungsroutinen für die Datenbestände inklusive Angabe der Löschzeitpunkte in Umfang und Häufigkeit dargestellt. Zudem wird der Transportweg für die von der TK und dem AN zu sendenden Daten und die konkreten Maßnahmen zur Transportkontrolle beschreiben. Hierunter fallen auch die beim Transport zu verwendenden Begleitpapiere/Quittungen und deren unverzügliche Rücksendung, gesonderte Aufbewahrung oder Herausgabe bei Prüfungen. Mögliche Schwachstellen in der Ablauf- und Aufbauorganisation und geplante konzeptionelle Änderungen werden explizit aufgeführt. 7.4 Zugangsberechtigung Die TK hat das Recht, Leistungen des AN ohne Vorabinformation zu überprüfen. Die TK be- hält sich vor, hiermit Dritte (z. B. Wirtschaftsprüfer, Prüfdienst der Krankenkassen PDK, u. a.) zu beauftragen. Ein Prüfauftrag wird dem AN nicht angekündigt.
  • 56. Leistungsbeschreibung Seite 12 von 13 VgSt/V- 2009/013
  • 57. Techniker Krankenkasse ^Ä Gesund in die Zukunft. Mitarbeiter der TK, insbesondere der TK-Revision, oder anderer Stellen, welche von der TK beauftragt sind oder im Rahmen von gesetzlichen Aufträgen arbeiten, erhalten Zugang zu den Bereichen des AN, in denen die Produktionsschritte der Leistungen vorgenommen wer- den. Insbesondere dürfen geschäftliche Unterlagen sowie die gespeicherten Sozialdaten und Datenverarbeitungsprogramme eingesehen werden, soweit es im Rahmen des Auftrages für die Überwachung des Datenschutzes erforderlich ist. Der AN hat sicherzustellen, dass alle benötigten Informationen, gespeicherten Daten oder DV-Programme unverzüglich bereitgestellt werden. 7.5 Einhaltung der Qualitätssicherung/Zertifizierung Der AN stellt sicher, dass seine Erzeugnisse bzw. Leistungen den einschlägigen Normen und vertraglichen Vorgaben entsprechen, insbesondere den Vorgaben in Anlage I (Technische Spezifikation der Versichertenkarte) und Anlage II (Schnittstelle Krankenkasse - Personali- sierer). Weiter stellt der AN sicher, dass sein Qualitätssicherungssystem entsprechend den Vorgaben in der technischen Spezifikation der Versichertenkarte zertifiziert ist und weist dies derTK gegenüber auf Verlangen durch Vorlage entsprechenden schriftlicher Nachweise nach. 7.6 LöschenA/ernichten von Datenträgern Für das Vernichten von Datenträgern (Karten und Mailings) ist die DIN 32757 Stufe 3 oder eine vergleichbare Norm zu beachten. Für das Löschen von Datenträgern (Magnetbandkas- setten/-bänder) gilt die DIN 33858 oder eine vergleichbare Norm. 8. Datenschutzrechtliche Anforderungen Bei der Erbringung der ausgeschriebenen Leistung erhebt, verarbeitet und nutzt der AN per- sonenbezogene bzw. -beziehbare Daten im Auftrag der TK. Ein derartiger Auftrag ist nur auf Grundlage des § 80 Sozialgesetzbuch (SGB) X unter den dort genannten Voraussetzungen möglich. Hieraus folgt, dass der AN die technischen und organisatorischen Maßnahmen ge- mäß § 78a SGB X und Anlage zu § 78a SGB X zu treffen hat, die für eine datenschutzge- rechte Auftragserfüllung notwendig sind. Der Auftragnehmer dokumentiert die von ihm getrof- fenen Maßnahmen in einem Sicherheitshandbuch. Das Sicherheitshandbuch ist Bestandteil des Angebots und des Vertrages. Es bildet die Grundlage für die von § 80 SGB X geforderte Anzeige der beabsichtigten Auftragsdatenverarbeitung gegenüber der Aufsichtsbehörde der TK.
  • 58. Leistungsbeschreibung VgSt/V- 2009/013