1. Techniker Krankenkasse, 22291 Hamburg
JSC Lodvila
Mr./Mrs. Aurimas Truskauskas
Seliu street. 3A
Vilnius
Lithuania
Hamburg, 25.05.2009
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots Vergabeart:
Offenes Verfahren
Bekanntmachung im EU-Amtsblatt unter Nr.:
Lieferung von Kranken- 2009/S 95-136409
Angebote senden an: Tel.: 040-6909-2720
versichertenkarten Techniker Krankenkasse 040-6909-3136
Vergabestelle / F 3.45 Fax: 040-6909-2060
(KVK) Bramfelder Str. 140
22305 Hamburg
Angebote einzureichen bis: 01.07.2009
23.00 Uhr
Die Zuschlagsfrist endet am:
09.10.2009
Die Bindefrist endet am:
09.10.2009
Anlagen: Rückgabe:
D Kennzettel Angebotsschreiben Eigenerklärung 1-fach 1-fach
zur Eignung Fragenkatalog 2-fach 2-fach
Leistungsbeschreibung nebst 2-fach 2-fach
• Anlagen J bis III 2-fach 2-fach
• Anlagen IV bis IX Vertrag 2-fach 2-fach
Ergänzende Bestimmungen zum Schutz von Sozialdaten bzw. 2-fach 2-fach
personenbezogener Daten nebst Muster einer Niederschrift 1-fach 1-fach
über die Verpflichtung auf das Sozial- bzw. Datengeheimnis 2-fach 2-fach
Kopiervorlage des gesamten Angebots 2-fach 2-fach
./. 1-fach
Es ist beabsichtigt, die in den beiliegenden Unterlagen bezeichneten Leistungen im Namen und für
2. Rechnung der Techniker Krankenkasse (TK), Hamburg, zu vergeben.
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots Seite 1 von 5 VgStA/- 2009/013
TKVgSt 04/2006
3. Techniker casse ^^k.
Krankenkasse
Gesund in die Zukunft.
Fragen der
Bieter zu den
Vergabeunterlag
en oder zum
Vergabeverfahre
n sind über
einen zentralen
Ansprechpartner
schriftlich an
folgende E-Mail
Adresse zu
richten:
vergabe.kvk@tk-
online.de
Bei fehlenden
technischen
Voraussetzungen
sind Anfrage und
Beantwortung auch
per Fax möglich.
Eingehende Fragen
werden
anonymisiert und
die Antworten,
sofern sie von
allgemeinem
Interesse sind, allen
Bietern zugänglich
gemacht.
Mündlich
gestellte Fragen
sowie schriftlich
eingereichte
Fragen, die nach
dem 22.06.2009
eingehen,
werden nicht
beantwortet.
Das Angebot ist in
jedem Fall in
schriftlicher Form
einzureichen, vgl.
Ziffer 8 dieses
Schreibens.
1. Inhalt des
Angebots
Eine Teilung der
Gesamtleistung in
Lose ist vorgesehen:
4. D ja
K nein
1.1 Nebenangebote
Nebenangebote
zugelassen:
D ja
K nein
1.2 Änderungen
und Ergänzungen
Änderungen und
Ergänzungen an
den
Verdingungsunterl
agen sind in jedem
Fall unzulässig
und führen zum
Ausschluss des
Angebots.
1.3 Nachweise und
Erklärungen des
Bieters
Dem Angebot sind
folgende Nachweise
bzw. Erklärungen
beizufügen:
7.1 Eigenerklärung
zur Eignung
gemäß
beigefügter
Vorlage
7.2 Referenzlis
te über
Leistungen,
die nach
Art, Umfang
und
Schwierigke
itsgrad mit
der hier
aus-
geschrieben
en Leistung
vergleichbar
sind;
insbesonder
e werden
erwartet:
- bei
Kartenprod
5. uktions-
Referenzen
Angaben
zum / zur
• Kun
den,
für
den
die
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6. Dat
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- bei
Lettershop-
Referenzen
Angaben
zum / zur
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• Anzahl
der
versandt
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Anschre
iben
• Einzel-
bzw.
Sammel
versand
von
Karten
• Portoopt
imierung
c) Darstellung
der
7. Leistungsf
ähigkeit
des
Betriebes,
aus der
hervorgeht,
dass das
Unterneh
men zur
ordnungsge
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Erbringung
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Leistungen
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ist;
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erwartet:
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zur / zu den
-
räumlichen
und
technischen
Ausstattung
Maschin
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den
Bereich
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Kartenpr
oduktion
(Anzahl
Karten
je
Woche)
und
Lettersh
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(Anzahl
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eßlich
des
Nachwe
ises der
Mindestr
egel-
und
Mindest
zusatzk
apazität
gemäß
Ziffer
2.1 der
Leistung
sbeschr
eibung
9. Techniker Krankenkasse ^ÄL
Gesund in die Zukunft.
• Anzahl und Qualifikation der Mitarbeiter in den jeweiligen Bereichen
• Anzahl der Mitarbeiter insgesamt
• Umsätzen des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Angebote ohne diese Nachweise bzw. Erklärungen werden ausgeschlossen.
Sofern die Einbindung von Nachunternehmern bzw. die Eingehung einer Bietergemeinschaft
geplant ist, gilt Folgendes:
• Die oben unter a) bis c) genannten Nachweise bzw. Erklärungen sind von jedem Nachunter-
nehmer, der Teilleistungen erbringen soll, bzw. von jedem Bietergemeinschaftsmitglied vorzu-
legen. Die unter b) und c) genannten Nachweise bzw. Erklärungen müssen sich dem Umfang
und Inhalt nach jedoch nur auf die Teilleistungen beziehen, die von dem Nachunternehmer
bzw. Bietergemeinschaftsmitglied jeweils erbracht werden sollen.
• Jeder Nachunternehmer hat verbindlich zu erklären, dass der Bieter im Falle der Zuschlagser-
teilung auf die Ressourcen des betreffenden Nachunternehmers in dem Umfang zugreifen
kann, der zur Ausführung der jeweiligen Teilleistung durch den Nachunternehmer erforderlich
ist.
Auch die vorgenannten Nachweise bzw. Erklärungen der Nachunternehmer bzw. der Bieterge-
meinschaftsmitglieder sind dem Angebot beizufügen.
Angebote ohne diese Nachweise bzw. Erklärungen werden ausgeschlossen.
1.4 Einzureichende Unterlagen, Angaben bzw. Arbeitsproben
Folgende Unterlagen, Angaben bzw. Arbeitsproben sind jedem Angebot zwingend beizufügen bzw.
anzugeben:
• Antworten zum Fragenkatalog
• Sicherheitshandbuch gemäß Ziffer 7.3 und 8 der Leistungsbeschreibung
• Herstellererklärung mit Bestätigung der Prüfverfahren durch ein unabhängiges Prüflabor oder
ein gleichwertiger Nachweis, dass das verwendete Material der KVK gesundheitlich unbe-
denklich ist (vgl. Ziffer 3.1 der Leistungsbeschreibung)
• Herstellererklärung mit Angabe der Prüfverfahren oder ein gleichwertiger Nachweis, dass der
verwendete Klebstoff umweltverträglich und gesundheitsunschädlich ist (vgl. Ziffer 5.4 der
Leistungsbeschreibung).
Angebote ohne diese Unterlagen, Angaben bzw. Arbeitsproben werden ausgeschlossen.
2. Nachunternehmer
Sofern die Einbindung von Nachunternehmern geplant ist, sind diese derTK mit Angebotsabgabe im
Einzelnen zu benennen (vgl. Ziffer IM des Angebotsschreibens).
Zu den einzureichenden Nachweisen bzw. Erklärungen und Unterlagen, Angaben bzw. Arbeitsproben
vgl. oben unter Ziffer 1.3 und 1.4.
3. Bietergemeinschaften
Bei Bietergemeinschaften ist die Unterschrift aller Mitglieder der Bietergemeinschaft oder der Nachweis
der Bevollmächtigung des Unterzeichners mit Angebotsabgabe erforderlich. Anderenfalls wird das
Angebot ausgeschlossen. Bereits mit Angebotsabgabe hat die Bietergemeinschaft einen Ansprech-
partner zu benennen, der zur verbindlichen Abgabe und Entgegennahme von rechtsgeschäftlichen und
sonstigen Erklärungen das Angebot betreffend bevollmächtigt ist.
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots Seite 3 von 5 VgStTV - 2009/013
10. Techniker Krankenkasse ^B
Gesund in die Zukunft.
Zu den einzureichenden Nachweisen bzw. Erklärungen und Unterlagen, Angaben bzw. Arbeitsproben
vgl. oben unter Ziffer 1.3 und 1.4.
Für den Fall der Auftragserteilung hat bei einer Bietergemeinschaft eine Rechtsform vorzuliegen, bei
der eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bieter besteht (GbR nach deutschem Recht
oder vergleichbare Rechtsform in anderen Mitgliedstaaten).
4. Zahlungsbedingungen
Zu Zahlungsbedingungen und Skonto vgl. Ziffer II.2 des Angebotsschreibens.
5. Angebotskosten
Die Kosten des Bieters für die Angebotserstellung und für die nach der Angebotsabgabe eventuell
zusätzlich erforderlichen Klärungsgespräche trägt der Bieter.
6. Zuschlagskriterien
Unter den Angeboten, die die Mindestanforderungen der Vergabeunterlagen einhalten und von geeig-
neten Bietern abgegeben worden sind, wird der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die
Zuschlagskriterien sind:
7.3 Preis gemäß den Eintragungen im Angebotsschreiben unter Ziffer II
7.4 Qualität der Leistung, soweit sie über die in den Vergabeunterlagen genannten Mindestan-
forderungen hinausgeht.
Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt in Anlehnung an die Einfache Richtwertmethode
(UfAB IV)*. Die Qualität der Leistung wird im Rahmen der fachlichen Wertung auf der Grundlage der
vom Bieter eingereichten Antworten zum Fragenkatalog bewertet. Die fachliche Wertung erfolgt dabei
anhand der Kriterien
• Qualitätssicherung 300/600
• Notfallkonzept 200/600
• Mailing und Versand 100/600
und der im Fragenkatalog genannten Unterkriterien.
7. Geheimhaltung
Der Bieter verpflichtet sich, über alle aus dieser Ausschreibung entstandenen oder noch entstehenden
Erkenntnisse, Unterlagen oder Daten, deren Ablauf und Ergebnisse, strengstes Stillschweigen gege-
nüber Dritten, einschließlich anderen Vertragspartnern, zu bewahren. Diese Verpflichtung bleibt auch
nach Beendigung der Ausschreibung bestehen.
8. Form und Zustellung des Angebots
Wenn Sie bereit sind, die Durchführung der beschriebenen Leistungen zu übernehmen, werden Sie
gebeten:
• beiliegendes Angebotsschreiben gut lesbar auszufüllen
• das Angebotsschreiben zu unterzeichnen
Einzelheiten zur UfAB-IV-Methode können unter www.kbst.bund.de eingesehen werden
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots Seite 4 von 5 VgStTV - 2009/013
11. Techniker Krankenkasse ^fc
Gesund in die Zukunft.
• das Angebotsschreiben sowie sämtliche Anlagen 2-fach in einem verschlossenen Umschlag
innerhalb der Angebotsfrist an die in diesem Schreiben genannte Vergabestelle zu senden
oder dort abzugeben
• zusätzlich eine Kopiervorlage des gesamten Angebots (einseitig, einfarbig und ungebunden)
beizufügen.
Es werden nur Angebote berücksichtigt, die im Original handschriftlich unterzeichnet sind. Zur Abgabe
des Angebots sind ausschließlich die übersandten Originalunterlagen zu verwenden. Per E-Mail oder
Fax eingehende Angebote werden nicht berücksichtigt.
Der Umschlag bzw. das Paket ist außen mit dem anliegenden Kennzettel zu versehen.
Falls Sie nicht die Absicht haben, ein Angebot abzugeben, werden Sie gebeten, die Unterlagen umge-
hend formlos zurückzugeben oder unter Einhaltung der o.g. Geheimhaltungsverpflichtung zu vernich-
ten.
9. Zurückziehung des Angebots
Bis zum Ablauf der Angebotsfrist können Angebote unter Beachtung folgender Formvorgaben zurück-
gezogen werden:
Die Zurückziehung eines Angebots muss schriftlich erklärt und unterzeichnet werden und ist der ge-
nannten Vergabestelle zuzusenden. Eine Übermittlung vorab per Telefax ist zulässig, soweit die Zu-
sendung des Originals unverzüglich erfolgt. Eine Zurückziehung eines Angebots ist unzulässig, wenn
sie telefonisch oder per E-Mail vorgenommen wird.
Bei Bietergemeinschaften (Ziffer 3 dieses Schreibens) ist für eine wirksame Zurückziehung des Ange-
bots die Unterschrift aller Mitglieder der Bietergemeinschaft bzw. eine entsprechende Bevollmächti-
gung des Unterzeichners erforderlich.
10. Nachprüfungsbehörden
Die für die TK als bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts zuständigen Nachprü-
fungsbehörden sind:
• Vergabeprüfstelle: Bundesversicherungsamt, Friedrich-Ebert-Allee 38, 53113 Bonn
• Vergabekammer des Bundes: Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn
11. Zusatz für ausländische Bieter
Verfahrens- und Vertragssprache ist die deutsche Sprache. Der Schriftverkehr mit dem Auftraggeber
ist in deutscher Sprache zu führen.
Es gilt das deutsche Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Mit freundlichem Gruß
Techniker Krankenkasse
Vergabestelle
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots Seite 5 von 5
13. Techniker Krankenkasse <
Gesund in die Zukunft.
Name und Anschrift des Bieters:
Techniker Krankenkasse
Vergabeart:
Vergabestelle / F 3.45
Offenes Verfahren
Bramfelder Str. 140
22305 Hamburg
Die Bind
Angebot
Lieferung
von
Krankenversi
chertenkarte
n (KVK)
I. Inhalt des Angebots
Dem Angebot sind folgende
Nachweise beigefügt, vgl.
Ziffer 1.3 der Aufforderung
zur Abgabe eines Angebots:
• Eigenerklärung zur
Eignung gemäß
beigefügter Vorlage
• Referenzliste über
Leistungen, die
nach Art, Umfang
und
Schwierigkeitsgrad
mit der hier ausge-
schriebenen
Leistung
vergleichbar sind;
insbesondere
werden erwartet:
- bei
Kartenproduktions-
Referenzen Angaben
14. zum / zur
• Kunden, für den die
Karten produziert
wurden, inkl.
Ansprechpartner mit
Telefonnummer
• Branche
(Krankenkassen,
Versicherungen,
Banken,
Behörden u.a.),
für welche die
Karten
produziert
wurden
• eingesetzten
Sicherungsverfa
hren bei der
Datenübermittlu
ng vom
Auftraggeber bis
zur Per-
sonalisierung
- bei Lettershop-
Referenzen Angaben
zum / zur
• Kunden, für die
Kartenanschreib
en produziert
und versandt
wurden, inkl.
Ansprechpartner
mit
Telefonnummer
• Anzahl der
versandten
Anschreiben
• Einzel- bzw.
Sammelversand von
Karten
• Portooptimierung
■ Darstellung der
Leistungsfähigkeit des
Betriebes, aus der
hervorgeht, dass das
Unternehmen zur
ordnungsgemäßen
Erbringung der
ausgeschriebenen
Leistungen in der Lage
ist; insbesondere wer
den erwartet: Angaben
zur / zu den
- räumlichen und
technischen Ausstattung
Maschinenkapa
zitäten in den
Bereichen
Kartenproduktio
n (Anzahl
Karten je
Woche) und
Lettershop
(Anzahl
Anschreiben je
Woche)
15. einschließlich
des Nachweises
der
Mindestregel-
und Min-
destzusatzkapa
zität gemäß
Ziffer 2.1 der
Leistungsbeschr
eibung
• Anzahl und Qualifikation
der Mitarbeiter in den
jeweiligen Bereichen
• Anzahl der Mitarbeiter
insgesamt
• Darstellung der
Umsätze des
Unternehmens in
den letzten drei
abgeschlossenen
Geschäftsjahren.
Angebotsschreiben
Seite 1 von 8
VgSt/V - 2009/013
16. I<
Techniker Krankenkasse
Gesund in die Zukunft.
Darüber hinaus sind dem Angebot folgende Unterlagen, Angaben bzw. Arbeitsproben beigefügt, vgl.
Ziffer 1.4 der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots:
• Antworten zum Fragenkatalog
• Sicherheitshandbuch gemäß Ziffer 7.3 und 8 der Leistungsbeschreibung
• Herstellererklärung mit Bestätigung der Prüfverfahren durch ein unabhängiges Prüflabor oder ein
gleichwertiger Nachweis, dass das verwendete Material der KVK gesundheitlich unbedenklich ist (vgl.
Ziffer 3.1 der Leistungsbeschreibung)
• Herstellererklärung mit Angabe der Prüfverfahren oder ein gleichwertiger Nachweis, dass der ver-
wendete Klebstoff umweltverträglich und gesundheitsunschädlich ist (vgl. Ziffer 5.4 der Leistungsbe-
schreibung).
II. Preisangaben
1. Vergütung
Die Preise in den nachfolgenden Positionen 1.1 bis 1.3 (und deren Unterpunkten) sind in Euro (€) und
ohne gesetzliche Umsatzsteuer eingetragen.
Die Angebotspreise verstehen sich in den einzelnen Positionen 1.1 bis 1.3 (und deren Unterpunkten) als
Endpreise einschließlich aller Kosten (vgl. § 6 des Vertrags) für die jeweils vollständige Leistung gemäß
Leistungsbeschreibung (LB) sowie für alle Lieferungen und Leistungen, die in der LB im Einzelnen nicht
aufgeführt sind, jedoch für die vollständige und ordnungsgemäße Leistungserbringung erforderlich sind.
Die Leistungen der LB gemäß Ziffer 6 Datenlieferung und -aufbereitung und Ziffer 7 Systemsicherheit
sind bei den sie betreffenden Preisangaben in den Angebotspreis inkludiert.
Die Portokosten für die Versendung der KVK-Mailings sind nicht Bestandteil der Angebotspreise (vgl. LB
Ziffer 5.8 und § 6 des Vertrags).
So nicht anders angegeben, sind die nachfolgend genannten Mengen Schätzungen für die angegebenen
Vertragsjahre (vgl. LB Ziffer 2.5). Als geschätzte Mindestabnahmemengen gelten dabei die in LB Ziffer
2.5.1 genannten Mengen für 2010 und 2011.
Die Angebotswertung wird im Wege einer Maximalkostenbetrachtung durchgeführt, d.h. es wird von den
geschätzten Maximalabnahmemengen bei einer Vertragslaufzeit von 4 Jahren (Mindestvertragslaufzeit 2
Jahre und 2 x 1 Jahr Verlängerungsoption) ausgegangen (vgl. LB Ziffer 2.5.2). Dabei gehen die Ange-
botspreise der Positionen 1.1 und 1.2 jeweils mit dem Gewichtungsfaktor 1 und der Angebotspreis der
Position 1.3 mit dem Gewichtungsfaktor 0,1 in die Wertung ein.
1.1 KVK-Produktion für Änderungsdienst, Folgeversorgung und Sonderläufe
Mit den hier eingetragenen Einzelpreisen sind alle Leistungen gemäß LB Ziffer 1 außer 1.3, 2, 3 und 4
abgegolten. Die genannten Mengen sind die geschätzten Maximalabnahmemengen bei einer Vertrags-
laufzeit von 4 Jahren (vgl. Ziffer 2.5.2 der LB).
Voraussichtl. Gesamtmenge KVK für 2010 mit EHIC-Rückseite: bis ca. 1.852.000 Stück*
Voraussichtl. Gesamtmenge KVK für 2010 ohne EHIC-Rückseite: bis ca. 38.000 Stück*
Voraussichtl. Gesamtmenge KVK für 2011 mit EHIC-Rückseite: bis ca. 1.303.000 Stück*
Voraussichtl. Gesamtmenge KVK für 2011 ohne EHIC-Rückseite: bis ca. 27.000 Stück*
Mögliche Gesamtmenge KVK für 2012 mit EHIC-Rückseite: bis ca. 755.000 Stück*
Mögliche Gesamtmenge KVK für 2012 ohne EHIC-Rückseite: bis ca. 15.000 Stück*
Mögliche Gesamtmenge KVK für 2013 mit EHIC-Rückseite: bis ca. 225.000 Stück*
Mögliche Gesamtmenge KVK für 2013 ohne EHIC-Rückseite: bis ca. 5.000 Stück*
18. Techniker Krankenkasse <
Gesund in die Zukunft.
KVK-Produktion für Änderungsdie
derläufe
KVK Produktion, insbesondere inklusiv
onsdaten, Datenaufbereitung der Kar
perproduktion mit und ohne EHIC-Rü
und Einbettung in den Kartenkörper,
Preis jeweils auch inklusive Kosten g
aufbereitung und Ziffer 7 Systemsiche
Kosten für Maßnahmen der Qualitäts
a.) KVK mjt EHIC-Rückseite
b.) KVK ohne EHIC-Rückseite
*Die detaillierte Verteilung kann
der LB Ziffer 2.5 entnommen
werden.
1.2 Lettershop- und Mailing-
Leistungen für
Änderungsdienst,
Folgeversorgung und
Sonderläufe
Mit dem hier eingetragenen
Einzelpreis sind alle Leistungen
gemäß LB Ziffer 5 abgegolten.
V
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M
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g
e
n
*
Lettershop- und Mailing-Leistunge
versorgung und Sonderläufe
Druck- und Lettershopleistung, insbes
personalisierten Anschreibens (Carrie
sungen (davon 20 einseitige und 4 zw
von Flyer oder Beratungsblatt bei KVK
der KVK auf das Anschreiben (Carrie
Prüfung und portooptimierte Postauflie
Fristen
Preis jeweils auch inklusive Kosten g
aufbereitung und Ziffer 7 Systemsiche
Kosten für Maßnahmen der Qualitäts
Porto-Kosten und Versandhüllen (Bei
a.) Preis je Brief bei Einzelversand vo
(einseitiges Anschreiben)
b.) Preis je Brief bei Sammelversand
(einseitiges Anschreiben)
'Die detaillierte Verteilung und
Erläuterungen können der LB
Ziffer 2.2, 2.5 und 5.3
entnommen werden.
23. Techniker Krankenkasse ^Ä
Gesund in die Zukunft.
1.3 Erweiterung der KVK um ein Lichtbild
Mit den hier eingetragenen Einzelpreisen sind alle Leistungen gemäß LB Ziffer 1.3 abgegolten.
Eine Ergänzung der KVK um ein Lichtbild des Versicherten ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorgesehen.
Es kann allerdings nicht mit letzter Sicherheit ausgeschlossen werden, dass aufgrund geänderter gesetz-
licher oder politischer Rahmenbedingungen die technische Spezifikation der KVK geändert wird oder in
sonstiger Weise eine Verpflichtung der TK entsteht, eine KVK mit Lichtbild auszugeben.
Der Anteil der KVK mit Lichtbild an der Liefermenge (vgl. LB Ziffer 2.5) würde voraussichtlich ca.
80 % betragen.
Erweiterung der KVK um ein Lichtbild Netto-Einzelpreis
Leistungen der LB, insbesondere sind die Bilddaten per Thermotrans-
ferdruck oder Thermosublimationsdruck als Farbpassbild auf die KVK
zu übernehmen. Wird ein Graustufenbild als Bilddaten übermittelt, ist
dieses in Graustufen per Thermotransferdruck oder Thermosublimati-
onsdruck auf die KVK zu übernehmen. Die Bilddaten werden im jpg-
Format mit einer Auflösung von 300 dpi zusammen mit dem Datensatz
(vgl. LB Ziffer 6.2) übermittelt.
Preis jeweils auch inklusive Kosten gem. LB Ziffer 6 Datenlieferung und -
aufbereitung und Ziffer 7 Systemsicherheit und insbesondere sämtlicher
Kosten für Maßnahmen der Qualitätssicherung und Tests
a.) Preis für die Aufbringung eines Farb-Lichtbilds auf die KVK mil und
ohne EHIC-Rückseite
€/ je Lichtbild
Angebotsschreiben Seite 4 von 8 VgSt/V-2009/013
24. lecnniKer ManKenKasse
Gesund in die Zukunft.
Ermittlung des Gesamtangebotspreises: Bitte tragen Sie hier die angebotenen Einzelpreise (1.1 bis 1.3) ein und bilden Sie den Gesamtangebotspreis für die
Wertung.
2010 2011
1.1 ca. Menge Netto Einzelpreis Netto Gesamtpreis ca. Menge Netto Einzelpreis Netto Gesamtpreis
(Menge x Einzel- (Menge x Einzel-
preis) preis)
Preis KVK mit EHIC-Rückseite 1.852.000 € € 1.303.000 € €
Preis KVK ohne EHIC-Rückseite 38.000 € € 27.000 € €
Netto Gesamtpreis 1.1 € €
1.2
Preis je Brief bei Einzelversand von einer KVK 1.871.100 € € 1.316.700 € €
Preis je Brief bei Sammelversand bis zu zwei KVK 18.900 € € 13.300 € €
Netto Gesamtpreis 1.2 € €
1.3
Preis je Lichtbild 1.512.000 € € 1.064.000 € €
Netto Gesamtpreis 1.3 € €
25. Gesamtnettopreis 1.1 + 1.2 + (1.3 x 0,1) € €
Angebotsschreiben Seite 5 von 8 VgSt/V- 2009/013
26. Techniker Krankenkasse
Gesund in die Zukunft.
2012 2013
1.1 ca. Menge Netto Einzelpreis Netto Gesamtpreis ca. Menge Netto Einzelpreis Netto Gesamtpreis
(Menge x Einzel- (Menge x Einzel-
preis) preis)
Preis KVK mit EHIC-Rückseite 755.000 € € 225.000 € €
Preis KVK ohne EHIC-Rückseite 15.000 € € 5.000 € €
Netto Gesamtpreis 1.1 € €
1.2
Preis je Brief bei Einzelversand von einer KVK 762.300 € € 227.700 € €
Preis je Brief bei Sammelversand bis zu zwei KVK 7.700 € € 2.300 € €
Netto Gesamtpreis 1.2 € €
1.3
Preis je Lichtbild 616.000 € € 184.000 € €
Netto Gesamtpreis 1.3 € €
Gesamtnettopreis 1.1 + 1.2 + (1.3 x 0,1) € €
Angebotsschreiben Seite 6 von 8 VgSt/V- 2009/013
27. Techniker Krankenkasse <
Gesund in die Zukunft.
Gesamtnettopreis 2010 + 2011 + 20
Ust. 19 %
Gesamtbruttopreis für 4 Jahre
2. Rechnungsstellung und
Zahlungsbedingungen
Rechnung zahlbar innerhalb
von 30 Tagen nach Eingang
einer prüfbaren Rechnung.
Skonto..........% bei
Zahlung des
Rechnungsbetrages
innerhalb vonTagen nach
Eingang der
prüfbaren Rechnung bei
der TK.
Skontofristen unter 7 Tagen
werden bei der
Angebotswertung nicht
berücksichtigt.
IM. Nachunternehmer
Im Rahmen des o.g.
Auftrages ist geplant,
folgende Nachunternehmer
einzusetzen*
Aufgabe/Tätigkeit
1.
2.
3.
* Bitte ggf. gesondertes Blatt
verwenden.
IV. Sonstige Angaben zum
Angebot
28. • An das Angebot halte
ich mich/halten wir uns
bis zum Ende der o.g.
Bindefrist gebunden.
• Die Ausführung der
beschriebenen
Leistungen wird zu den
eingesetzten Preisen
angeboten.
• Falls eine Prüfung des
angebotenen Preises
aufgrund bestehender
Verordnungen die
Unzulässigkeit des
Preises ergibt, wird das
Angebot von der
Wertung
ausgeschlossen.
• Dem Angebot liegt der
Inhalt der
Vergabeunterlagen
einschließlich des
Vertrags und sämtlicher
Anlagen zugrunde.
• Ich bestätige/wir
bestätigen hiermit
ausdrücklich, dass die
gemachten Erklärungen
und Angaben zutreffend
sind.
• Ich bin mir/wir sind uns
bewusst, dass eine
wissentlich falsche
Erklärung im Angebot
meinen/unseren
Ausschluss vom
weiteren Verfahren zur
Folge haben kann.
V
g
29. Techniker casse ^^
Krankenkasse
Gesund in die Zukunft.
V. Zentraler
Ansprechpartner
Name:
Telefon/Fax:
E-Mail:
Ort
,
Da
tu
m,
Ste
mp
el
un
d
Un
ter
sc
hrif
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s
A
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n
a
n
32. Techniker Krankenkasse ^B
Gesund in die Zukunft.
Eigenerklärung zur Eignung
Der Auftraggeber kann nach §§ 7 Nr. 4, 7a VOL/A von den Bewerbern zum Nachweis ihrer
Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit entsprechende Angaben fordern, so-
weit dies durch den Gegenstand des Auftrags gerechtfertigt ist. Er überprüft mithin anhand
dieser Angaben die Eignung der Bewerber für die Ausführung der ausgeschriebenen Leis-
tung.
Zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit verlangt die TK von jedem Bewer-
ber um den vorliegenden öffentlichen Auftrag die nachfolgende Eigenerklärung. Die Prüfung
der Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit erfolgt ausschließlich auf Grundlage dieser Eigen-
erklärung sowie ggf. den weiteren in der Bekanntmachung bzw. Aufforderung zur Abgabe
eines Angebots abgeforderten Nachweisen und Erklärungen.
Die TK weist darauf hin, dass gemäß § 7 Nr. 5 lit. e VOL/A von der Teilnahme am Wettbe-
werb Bewerber ausgeschlossen werden können, die im Vergabeverfahren vorsätzlich un-
zutreffende Erklärungen in Bezug auf ihre Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässig-
keit abgeben; zudem ist die TK zur außerordentlichen, fristlosen Kündigung des Vertrags
berechtigt, wenn sie nach Vertragsschluss Kenntnis von solchen Erklärungen des Auftrag-
nehmers erlangt.
Sofern die Einbindung von Nachunternehmern beziehungsweise die Eingehung einer Bieter-
gemeinschaft geplant ist, beachten Sie hinsichtlich der einzureichenden Nachweise und Er-
klärungen bitte den Inhalt der Bekanntmachung bzw. der Aufforderung zur Abgabe eines An-
gebots.
Wird die nachfolgende Eigenerklärung nicht oder nicht rechtzeitig abgegeben, hat
dies den Ausschluss des Angebots zur Folge.
Eigenerklärung zur Eignung VgSt/V- 2009/013
33. Techniker Krankenkasse ^^k.
Gesund in die Zukunft.
1. Erklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 7 Nr. 5 lit, d VOL/A
Wir erklären hiermit, dass wir unserer Verpflichtung zur Zahlung
• von Steuern und Abgaben,
• der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Renten- und Arbeitslo-
senversicherung) und
- der Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung
ordnungsgemäß nachkommen.
2. Erklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 7 Nr. 5 lit, a bis c
und S 7a Nr. 2 VOL/A
Weiter erklären wir, dass
• über unser Vermögen kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches
Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse
abgelehnt worden ist,
• wir uns nicht in Liquidation befinden und
• wir keine schweren Verfehlungen i.S.d. § 7 Nr. 5 lit. c und § 7a Nr. 2 VOL/A begangen
haben, die unsere Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellen.
3. Erklärung zur Versicherung
Wir werden im Falle des Zuschlags den Nachweis des Bestehens bzw. des Abschlusses
• einer der Höhe und dem Umfang nach ausreichenden Betriebshaftpflichtversicherung
für Personen-, Sach- und Vermögensfolgeschäden (Mindestdeckungssumme
3.000.000 € pro Jahr und Schadenereignis) sowie
• eines Versicherungsschutzes für echte Vermögensschäden aus der originären Be-
triebstätigkeit in ausreichender Höhe
erbringen, aus dem sowohl die versicherte Tätigkeit (Tätigkeitsbeschreibung) als auch
die vereinbarten Versicherungssummen hervorgehen und in der die zugrundegelegten
Bedingungen benannt sind.
Ort, Datum Unterschrift(en)
Firmenstempel
Wird diese Eigenerklärung nicht unterschrieben mit dem Angebot eingereicht führt
dies zwingend zum Ausschluss des Angebots. ,
Eigenerklärung zur Eignung Seite 2 von 2 VgSt/V- 2009/013
36. Techniker Krankenkasse ^^k
Gesund in die Zukunft.
Vorbemerkungen
Der folgende Fragenkatalog ist von maßgeblicher Bedeutung für die Vergabeentscheidung (vgl. Ziffer
1.4 und 6 der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots).
Anhand der Fragen wird die über die Einhaltung der Mindestanforderungen hinausgehende Qualität
der angebotenen Leistung beurteilt. Dabei werden entsprechend dem Qualitätsgrad der jeweils ange-
botenen Leistung Bewertungspunkte vergeben. Woran der Qualitätsgrad gemessen wird und wie viele
Bewertungspunkte vergeben werden können, ist im Fragenkatalog in den Tabellenspalten „Wertungs-
hinweisequot; und „Bewertungspunktequot; angegeben.
Kann anhand einer Antwort des Bieters der Qualitätsgrad der jeweils angebotenen Leistung nicht fest-
gestellt werden, wird die betreffende Antwort mit 0 Punkten bewertet.
Bei der Beantwortung der Fragen ist die Gliederung bzw. Nummerierung des Fragenkatalogs einzuhal-
ten. Sofern im Rahmen der Beantwortung einer Frage die Einreichung bestimmter Nachweise vorge-
sehen ist, wird dies in der Tabellenspalte „Nachweis durchquot; angegeben. Im Übrigen können weitere
Nachweise beigefügt werden, wenn dies aus Sicht des Bieters angezeigt ist.
Die Antworten zum Fragenkatalog nebst eingereichter Nachweise werden Vertragsbestandteil.
Fragenkatalog Seite 2 von 5 VgSt/V - 2009/013
37. Techniker Krankenkasse
Gesund in die Zukunft.
Kriterium Nr. Frage / Unterkriterium Nachweis durch Wertungshinweise Bewertungs- Gewichtung maximal erreichbare
punkte Leistungspunkte
Qualitätssicherung 1. 300
1.1 Welche Maßnahmen eine detaillierte Positiv bewertet werden besondere 0-10 20 200
ergreift der AN zur Ver- Beschreibung der organisatorische und technische Maß-
meidung fehlerhafter vorgesehenen nahmen, z.B. Stichprobenprüfung, Ka-
Kartenausgaben oder Maßnahmen meraüberwachung, Einsatz einer Hoch-
Mailings? (z.B. defekte geschwindigkeitswaage, Zertifizierung
KVK, falsche Kombination des Qualitätssicherungssystem
KVK mit Anschreiben,
fehlerhalte Personalisie-
rung, Anschreiben ohne
KVK)
(vgl. Ziffer 4 und 5 der
Leistungsbeschreibung)
1.2 Wie stellt der AN die ord- eine detaillierte Positiv bewertet werden besondere 0-10 8 80
nungsgemäße Beisteue- Beschreibung der organisatorische und technische Maß-
rung der Beilagen sicher? vorgesehenen nahmen, z.B. Stichprobenprüfung, Ka-
(vgl. Ziffer 5.5 und 5.6 der Maßnahmen meraüberwachung, Einsatz einer Hoch-
Leistungsbeschreibung) geschwindigkeitswaage
1.3 Ist in besonderen Fällen eine detaillierte Positiv bewertet wird eine umfangreiche 0-10 2 20
(z.B. während einer Fusi- Beschreibung der Erreichbarkeit außerhalb der Servicezeit,
on, vgl. Ziffer 2.1 der vorgesehenen z.B. über eine kostenlose Service-Nr. /
Leistungsbeschreibung) Maßnahmen Notrufnummer
außerhalb der Servicezei-
ten gemäß Ziffer 7.2 der
Leistungsbeschreibung ein
Ansprechpartner er-
reichbar?
Fragenkatalog Seite 3 von 5 VgSt/V- 2009/013
38. Techniker Krankenkasse
Gesund in die Zukunft.
Notfallkonzept 2. 200
2.1 Wie stellt der AN die je- eine detaillierte Be- Positiv bewertet werden besondere 0-10 20 200
derzeitige ordnungsge- schreibung der Vor- organisatorische und technische Maß-
mäße Leistungserbringung sorgemaßnahmen nahmen um auftretende Probleme ab-
im Falle unvorherge- zustellen, z.B. Vorsorgemaßnahmen für
sehener Schadensereig- unvorhergesehene Schäden, schnell
nisse (z.B. Feuer Wasser, verfügbare Backup-Lösung, geringe
Vandalismus) sicher? Dauer der Wiederherstellung
(vgl. Ziffer 7.2 der Leis-
tungsbeschreibung
Mailing und Ver- 3. 100
sand
3.1 Steht eine Regelkapazität eine detaillierte Be- Positiv bewertet wird eine besonders 0-10 1 10
von mehr als 50.000 Kar- schreibung der zur hohe Regel kapazität
ten pro Woche zur Verfü- Verfügung stehenden
gung? Regelkapazität
(vgl. Ziffer 2.1 der Leis-
tungsbeschreibung)
3.2.1 Steht eine Zusatzkapazität eine detaillierte Be- Positiv bewertet wird eine besonders 0-10 1 10
von mehr als 100.000 schreibung der zur hohe Zusatzkapazität
Karten pro Woche zur Verfügung stehenden
Verfügung? Zusatzkapazität
(vgl. Ziffer 2.1 der Leis-
tungsbeschreibung)
Fragenkatalog Seite 4 von 5 VgSt/V- 2009/013
39. Techniker Krankenkasse
Gesund in die Zukunft.
3.2.2 Wie stellt der AN die zu- eine detaillierte Be- Positiv bewertet werden besondere 0-10 8 80
sätzliche Kartenherstellung schreibung der vor- Maßnahmen des Karten- und Mai-
und den Versand der gesehenen Maß- lingsdrucks und der Poststraße, z.B.
Mailings pro Woche bei nahmen Sonderschichten, geringe Vorlaufzeit
außerordentlichem Versi-
chertenzugang (z.B. Fusi-
on) sicher?
(vgl. Ziffer 2.1 der Leis-
tungsbeschreibung)
maximal erreich- 600
bare Gesamt-
Leistungspunkt-
zahl
Fragenkatalog Seite 5 von 5 VgSt/V- 2009/013
42. Techniker Krankenkasse
Gesund in die Zukunft.
Inhaltsverzeichnis
1. Grundsätzliches und Leistungsgegenstand
7.5 Grundsätzliches zu TK und KVK
7.6 Leistungsgegenstand
7.7 Erweiterung der KVK um ein Lichtbild
2. Lieferarten und Mengengerüst
7.8 Lieferarten und Mindestmaschinenkapazität über alle Lieferarten
7.9 Änderungsdienst
7.10Folgeversorgung
7.11Sonderläufe
7.12Liefermengen
7.13Beginn der Belieferung durch den AN
3. Anforderungen an die KVK
7.14Material und Aufbau der KVK
7.15Druck der KVK
7.16Unterschriftsstreifen
7.17Beschriften (Personalisieren) der Karte
7.18Mailing durch den AN
7.19Carrier für Mailing erstellen
7.20Personalisierung des Carrier
7.21Personalisierung des Carrier bei Versand von zwei Karten in einem Mailing
7.22Mailingtechnik
7.23Inhalt des Mailings an die Versicherten
7.24Zuordnung von Beilagen
7.25Zu verwendende Briefumschläge
7.26Versand
6. Datenlieferung und -aufbereitung
7.27Datenlieferung
7.28Datenaufbereitung
7. Systemsicherheit
7.29Grundlagen
7.30Erreichbarkeit des AN, Qualitätssicherung und Notfallkonzept
7.31Sicherheitshandbuch zur Ablauf- und Aufbauorganisation
7.32Zugangsberechtigung
7.33Einhaltung der Qualitätssicherung/Zertifizierung
7.34LöschenA/emichten von Datenträgern
8. Datenschutzrechtliche Anforderungen
Anlagen: Anlage I - Technische Spezifikation der Versicherten karte
Anlage II - Schnittstelle Krankenkasse - Personalisierer
Anlage III - Vorläufiger Meilensteinplan Anlage IV - Muster
der aktuellen KVK Anlage V - Muster Carrier für das
Mailing
Anlage VI - Muster Personalisierung des Carrier mit Kartenposition
Anlage VII - Textmuster, Layout und Gestaltungsrichtlinien
Leistungsbeschreibung Seite 2 von 13 VgSt/V-2009/013
43. Techniker Krankenkasse <
Gesund in die Zukunft.
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A
46. Techniker Krankenkasse ^B
Gesund in die Zukunft.
1. Grundsätzliches und Leistungsgegenstand
1.1 Grundsätzliches zu TK und KVK
Die Techniker Krankenkasse (TK) ist eine bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen
Rechts. Mit rund 5 Millionen Mitgliedern und mehr als 7 Millionen Versicherten ist sie die
größte bundesweite Krankenkasse in Deutschland.
Die TK hat nach § 291 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) für jeden Versicherten eine
Krankenversichertenkarte (KVK) auszustellen. Diese wird als Nachweis/Berechtigung zur
Inanspruchnahme von Leistungen der vertragsärztlichen Versorgung sowie für die Abrech-
nung mit den Leistungserbringern verwendet.
Abgelöst wird die heutige KVK durch die elektronische Gesundheitskarte (eGK) nach § 291a
SGB V. Für die Übergangszeit bis zur vollständigen Ausgabe der eGK an alle Versicherten
wird die KVK weiterhin verwendet. Es ist davon auszugehen, dass eine flächendeckende
Versorgung aller Versicherten mit der eGK frühestens Ende 2011 erreicht werden kann.
1.2 Leistungsgegenstand
Gegenstand der Leistungsbeschreibung ist die Herstellung, Personalisierung und Postauflie-
ferung der auszugebenden KVK durch den Auftragnehmer (AN) ab dem 01.01.2010.
Der AN übernimmt die Produktion und Postauflieferung der KVK an die Versicherten, insbe-
sondere sind folgende Leistungen zu erbringen:
• Produktion der Karte mit und ohne EU-Rückseite (EHIC) (s. Ziffer 3)
• Beschaffung des Chipmoduls (s. Spezifikation der Versichertenkarte, Anlage I)
• Einbettung des Chipmoduls in die Karte (s. Anlage I)
• Personalisierung des Chips und der Karte (s. Ziffer 4)
• Mailing der personalisierten Chipkarte an die Versicherten (s. Ziffer 5)
1.3 Erweiterung der KVK um ein Lichtbild
Eine Ergänzung der KVK um ein Lichtbild des Versicherten ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht
vorgesehen. Es kann allerdings nicht mit letzter Sicherheit ausgeschlossen werden, dass
aufgrund geänderter gesetzlicher oder politischer Rahmenbedingungen die technische
Spezifikation der KVK geändert wird oder in sonstiger Weise eine Verpflichtung der TK
entsteht, eine KVK mit Lichtbild auszugeben.
Für diesen Fall muss der AN in der Lage sein, die Kartenproduktion nach entsprechender
Aufforderung durch die TK innerhalb von 6 Wochen dergestalt umzustellen, dass auf den ab
diesem Zeitpunkt produzierten KVK ein Lichtbild der Versicherten gemäß den entsprechen-
den Vorgaben der Gematik aufgedruckt wird. Die erforderlichen Bilddaten werden in diesem
Fall - nach entsprechender Abstimmung im Einzelnen - von der TK zu Verfügung gestellt.
Bei Übermittlung eines Farbpassbilds sind die Bilddaten per Thermotransferdruck oder Ther-
mosubiimationsdruck auf die KVK zu übernehmen. Wird ein Graustufenbild als Bilddaten
übermittelt, ist dieses in Graustufen per Thermotransferdruck oder Thermosubiimationsdruck
auf die KVK zu übernehmen. Die Bilddaten werden im jpg-Format mit einer Auflösung von
300 dpi zusammen mit dem Datensatz (vgl. Ziffer 6.2) übermittelt. Der Anteil der KVK mit
Leistungsbeschreibung Seite 4 von 13 VgSt/V-2009/013
47. Techniker Krankenkasse ^1
Gesund in die Zukunft.
Lichtbild an der Gesamtliefermenge (vgl. Ziffer 2.5) würde voraussichtlich 80 Prozent betra-
gen.
2. Lieferarten und Mengengerüst
2.1 Lieferarten und Mindestmaschinenkapazität über alle Lieferarten
Die Lieferarten werden für die
• KVK (mit EHIC-Rückseite) sowie
• KVK (ohne EHIC-Rückseite).
nach quot;Änderungsdienstquot;, quot;Folgeversorgungquot; und quot;Sonderläufequot; unterschieden. Je Lieferart
werden dem AN von der TK gesonderte Dateien zur Verfügung gestellt.
Die erforderliche Maschinenkapazität des AN muss für alle Lieferarten (Karten und Mailing)
bei insgesamt mind. 50.000 Stück pro Woche liegen (Regelkapazität). Die voraussichtlichen
Liefermengen sind unter Ziffer 2.5 ersichtlich.
Bei einem außerordentlichen Versichertenzugang (z. B. durch Fusion oder Kassenauflösung)
muss der AN eine zusätzliche Kapazität von 100.000 Stück pro Woche zur Verfügung stellen
können (Zusatzkapazität). Für diesen Fall werden - nach Absprache - zusätzlich gesonderte
Dateien zur Verfügung gestellt.
2.2 Änderungsdienst
Im Rahmen des Änderungsdienstes werden die Karten ausgetauscht, die aufgrund einer
Adress-/Namens-/Statusänderung des Versicherten neu auszugeben sind. Außerdem
werden Karten für neu zugegangene Versicherte hergestellt und Karten bei Verlust oder
Beschädigung ersetzt.
Der Änderungsdienst ist vom AN täglich nach der Datenlieferung durch die TK durchzuführen
(ausgenommen Samstag und Sonntag); die Daten werden von der TK bis 6.00 Uhr übermit-
telt (s. Ziffer 6.1). Die KVK sind vom AN spätestens an dem Tag, der auf die Datenlieferung
folgt, zum Versand aufzuliefern (s. Ziffer 5.8).
Der Anteil des Änderungsdienstes an den unter Ziffer 2.5 genannten Liefermengen beträgt
voraussichtlich ca. 95 Prozent.
2.3 Folgeversorgung
In der Folgeversorgung sind durch den AN alle Karten zu ersetzen, deren Gültigkeit abgelau-
fen ist (s. Ziffer 2.1).
Karten und Mailings sind vom AN nach der Datenlieferung binnen Wochenfrist herzustellen
und zum Versand aufzuliefern (s. Ziffer 5.8).
Leistungsbeschreibung VgSt/V-2009/013
48. Techniker Krankenkasse ^^
Gesund in die Zukunft.
2.4 Sonderläufe
Für die Aktualisierung der Karten, die zusätzlich Daten für den RSA (Risikostrukturausgleich
zwischen den gesetzlichen Krankenkassen) enthalten, sind jährliche Lieferungen erforderlich.
Die jährlich herzustellende Menge liegt voraussichtlich bei ca. 3.000 Karten (in den Liefer-
mengen unter Ziffer 2.5 enthalten).
Karten und Mailings sind vom AN binnen Wochenfrist nach der Datenlieferung herzustellen
und zum Versand aufzuliefern (s. Ziffer 5.8).
2.5 Liefermengen
2.5.1 Fixe Vertragslaufzeit
Das voraussichtliche Kartenvolumen ist in der folgenden Tabelle für die fixe Vertragslaufzeit
(2010 und 2011) dargestellt.
Zeitraum KVK p. a. (mit EHIC- KVK p. a. (ohne EHIC- Insgesamt p. a.
Rückseite) Rückseite)
2010 ca. 1.715.000 ca. 35.000 ca. 1.750.000
2011 ca. 490.000 ca. 10.000 ca. 500.000
Bei den Angaben zur Anzahl der Karten und zur Aufteilung des Kartenvolumens in KVK/mit
EHIC-Rückseite und KVK/ohne EHIC-Rückseite handelt es sich um Schätzwerte. Hierbei wird
vom derzeit bekannten Stand (Mai 2009) ausgegangen. Zugrunde gelegt wurden die aktuel-
len Ausgabezahlen der KVK, abzüglich der aus derzeitiger Sicht zu erwartenden Zahlen aus-
gegebener eGK in den entsprechenden Zeiträumen. Da es sich bei den angegebenen vor-
aussichtlichen Kartenmengen um Schätzwerte auf der Grundlage von Erfahrungswerten han-
delt, hat der AN auf einen Abruf dieser Mengen keinen Anspruch.
2.5.2 Verlängerung der Vertragslaufzeit
Für den Fall einer Verzögerung bei der Einführung der eGK hat die TK die Möglichkeit, den
Vertrag zweimal um jeweils ein weiteres Jahr zu verlängern. Das mögliche Kartenvolumen ist
in der folgenden Tabelle dargestellt. Es wird bei diesem Beispiel von der Annahme ausge-
gangen, dass sich die Einführung der eGK um 2 Jahre gegenüber der jetzt bekannten Pla-
nung verzögert.
Zeitraum KVK p. a. (mit EHIC- KVK p. a. (ohne EHIC- Insgesamt p. a.
Rückseite) Rückseite)
2010 ca. 1.852.000 ca. 38.000 ca. 1.890.000
Leistungsbeschreibung Seite 6 von 13 VgSt/V-2009/013
49. Techniker Krankenkasse
Gesund in die Zukunft.
2011 ca. 1.303.000 ca. 27.000 ca. 1.330.000
2012 ca. 755.000 ca. 15.000 ca. 770.000
2013 ca. 225.000 ca. 5.000 ca. 230.000
Bei den Angaben zur Anzahl der Karten und zur Aufteilung des Kartenvolumens in KVK/mit
EHIC-Rückseite und KVK/ohne EHIC-Rückseite handelt es sich um Schätzwerte. Hierbei wird
vom derzeit bekannten Stand (Mai 2009) ausgegangen. Zugrunde gelegt wurden die aktuellen
Ausgabezahlen der KVK, abzüglich der angenommenen Zahlen ausgegebener eGK in den
entsprechenden Zeiträumen. Da es sich bei den angegebenen voraussichtlichen Kar-
tenmengen um Schätzwerte auf der Grundlage von Erfahrungswerten handelt, hat der AN auf
einen Abruf dieser Mengen keinen Anspruch.
2.6 Beginn der Belieferung durch den AN
Die vollumfängliche Leistungserbringung durch den AN muss zum 01.01.2010 aufgenommen
werden. Zur Vorbereitung erforderliche Abstimmungen zwischen TK und AN sowie
erforderliche Tests werden umgehend nach Erteilung des Zuschlags durchgeführt.
Ein vorläufiger Meilensteinplan für die Testphase ist als Anlage III beigefügt.
Nach erfolgreicher Endabnahme (s. Meilensteinplanung Nr. 8b) hat der AN vor Beginn der
Produktion Produktmuster zu erstellen. Diese Produktmuster sind Bestandteile einer von AN
und TK unterschriebenen Produktmustermappe, anhand derer die Qualität im laufenden Be-
trieb überprüft wird. Die Mappe enthält insbesondere die Muster der KVK, das Standardlayout
der TK-Briefe sowie Konfektionierungsmuster. Der Inhalt der Mustermappe wird vor
Produktionsstart von der TK freigegeben.
Bei Produktionsstart findet vor Ort eine abschließende Qualitätssicherung durch die TK
statt. Hierbei werden Stichproben mit der Produktmustermappe verglichen (s. Ziffer 7.2).
3. Anforderungen an die KVK
Verbindliche Vorgabe für den AN hinsichtlich sämtlicher technischer und sonstiger Eigen-
schaften der von ihm zu liefernden KVK ist stets die quot;Technische Spezifikation der Versicher-
tenkartequot; (Anlage I). Insbesondere müssen die nachfolgend aufgeführten Anforderungen er-
füllt sein:
3.1 Material und Aufbau der KVK
Der AN verwendet zur Produktion der KVK Virginalkarten, die hinsichtlich ihres Materials
und Aufbaus die entsprechenden Anforderungen der Technischen Spezifikation erfüllen (vgl.
dort insbesondere Ziffer 3 und Anhang 6.7).
Ferner muss der AN mit dem Angebot durch eine Herstellererklärung mit Bestätigung der
Prüfverfahren durch ein unabhängiges Prüflabor oder einen gleichwertigen Nachweis belegen,
dass das verwendete Material der KVK gesundheitlich unbedenklich ist.
Leistungsbeschreibung Seite 7 von 13 VgSt/V-2009/013
50. c
Techniker Krankenkasse
Gesund in die Zukunft.
3.2 Druck der KVK
Der AN bedruckt die Virginalkarten gemäß den in der folgenden Tabelle dargestellten Vorga-
ben. Die TK stellt dem AN hierzu druckfähige Lithographien zur Verfügung (s. Meilensteinpla-
nung Nr. 2). Der AN erstellt Korrekturabzüge, die von der TK freizugeben sind (s. Meilen-
steinplanung Nr. 6). Muster der aktuellen KVK (mit EHIC / ohne EHIC) sind als Anlage IV
beigefügt.
Druck der Vorderseite: 4-farbig, Offset-Druck
bei Druck auf die Oberfläche mit transparenter Folien-Schutzabdeckung
Druck der Rückseite: 4-farbig, Offset-Druck
bei Druck auf die Oberfläche mit transparenter Folien-Schutzabdeckung
3.3 Unterschriftsstreifen
Der AN bringt auf die KVK einen mit Kugelschreiber beschreibbaren Unterschriftsstreifen mit
folgenden Merkmalen auf:
Siebdruckverfahren, Anzahl der Druckfarben = 1 (weiß RAL 9016)
4. Beschriften (Personalisieren) der Karte
Verbindliche Vorgabe für den AN hinsichtlich sämtlicher technischer und sonstiger Eigen-
schaften der von ihm zu liefernden KVK ist stets die quot;Technische Spezifikation der Versicher-
tenkartequot; (Anlage I).
5. Mailing durch den AN
5.1 Carrier für Mailing erstellen
Der AN druckt den Carrier für das Mailing der KVK an die Versicherten und beschafft die hier-
für erforderlichen Materialien. Der Carrier ist der TK zur Freigabe vorzulegen (s. Meilenstein-
planung Nr. 6).
Folgende Vorgaben sind einzuhalten (Muster ist als Anlage V beigefügt):
Carrier-Format 210 mm x 297 mm, ein Blatt, endlos oder Einzelblatt
Papierqualität: 80 g perqm, holzfrei, weiß, SM, Offset-Druck, 2-farbig (TK-Logo), chlorfrei
gebleicht
5.2 Personalisierung des Carrier
Der AN bedruckt den Carrier mit den Versichertendaten (Anschrift, persönliche Anrede, Text)
und Dienststellendaten.
52. Techniker Krankenkasse ^Ä
Gesund in die Zukunft.
An der Position auf dem Carrier, an dem die KVK aufgeklebt wird, werden zusätzlich die
Versichertendaten (Geburtsdatum, Anschrift) aufgedruckt. Dabei muss die aufgeklebte KVK
den aufgedruckten Datensatz verdecken, vgl. unten Ziffer 5.4. Ein Muster ist als Anlage VI
beigefügt.
5.3 Personalisierung des Carrier bei Versand von zwei Karten in einem Mailing
Im Rahmen der Lieferart quot;Folgeversorgungquot; (vgl. Ziffer 2.3) sind auf einem Carrier bis zu
zwei Karten aufzukleben und in einem Mailing zu versenden, wenn gleichzeitig für das
Mitglied und mitversicherte Familienangehörige Karten ausgegeben werden. Auch in diesem
Fall sind die Anforderungen gemäß Ziffer 5.4 einzuhalten. Die TK liefert entsprechende
Datensätze an den AN. Der voraussichtliche Anteil an der Liefermenge der Folgeversorgung
beträgt ca. 20 %.
5.4 Mailingtechnik
Der AN klebt die KVK auf den personalisierten Carrier auf. Die aufgeklebte Karte muss die
an dieser Position stehenden Versichertenangaben (Geburtsdatum, Anschrift) verdecken.
Der Kleber darf nach dem Ablösen der Karte keine Spuren auf ihr hinterlassen. Der AN muss
mit dem Angebot durch eine Herstellererklärung mit Angabe der Prüfverfahren oder einen
gleichwertigen Nachweis belegen, dass der verwendete Klebstoff umweltverträglich und ge-
sundheitsunschädlich ist.
5.5 Inhalt des Mailings an die Versicherten
Der AN erstellt das Mailing zur Übersendung der KVK an die Versicherten unter Verwendung
von zielgruppenbezogenen Briefen (voraussichtlich ca. 20 verschiedene einseitige Fassun-
gen und ca. 4 verschiedene Fassungen mit zusätzlichen Informationen auf der Rückseite),
die nach Vorgabe der TK erstellt und zugeordnet werden. Die entsprechenden Vorgaben
(z.B. Textmuster, Layout und Gestaltungsrichtlinien der TK) sind als Anlage VII beigefügt.
5.6 Zuordnung von Beilagen
Gemäß der folgenden Übersicht legt der AN dem Mailing ggf. eine Beilage (Flyer oder Bera-
tungsblatt, jeweils ein Blatt) bei. Die Zuordnung im Einzelnen wird von der TK vorgegeben.
Die Beilagen werden von derTK geliefert. Die Beilagen (Flyer und Beratungsblatt) sind als
Anlage VIII beigefügt.
• Karte mit EHIC-Rückseite: Es ist ein Flyer oder ein Beratungsblatt beizufügen.
o Flyer: Faltblatt, DIN A4 gefaltet, C680 Wickelfalz
o Beratungsblatt: DIN A4 gefaltet, C680 Wickelfalz
• Karte ohne EHIC-Rückseite: keine Beilage
5.7 Zu verwendende Briefumschläge
Der AN hat für den Versand der KVK folgende von der TK gestellte Fenster-Versandhüllen
zu verwenden:
Leistungsbeschreibung Seite 9 von 13 VgSt/V-2009/013
53. <
Techniker Krankenkasse
Gesund in die Zukunft.
Fenster-Versandhüllen (229 x 114 mm zur maschinellen Kuvertierung geeignet mit aufge-
drucktem Hinweis quot;Wenn unzustellbar, zurück.quot;). Ein Muster ist als Anlage IX beigefügt.
Die Zulieferung erfolgt für den AN kostenfrei durch die TK nach Absprache. Der AN hat min-
destens einen für 10 Arbeitstage ausreichenden Vorrat (100.000 Stück) an Fenster-
Versandhüllen bereitzuhalten.
5.8 Versand
Der AN ist verpflichtet, alle Sendungen zum jeweils günstigsten Entgelt (portooptimiert) durch
die Deutsche Post AG (DPAG) oder ein anderes von ihm zu wählendes Postzustellungsun-
ternehmen, das über eine Lizenz für Postdienstleistungen der Bundesnetzagentur (BNetzA)
gemäß § 5 Abs. 1 PostG verfügt, zu versenden.
Für einen Teil der Sendungen verzichtet die TK auf die Portooptimierung. Die TK teilt dies
dem AN bei der Übermittlung der Versichertendaten durch entsprechende Kennzeichen im
Datensatz mit (z.B. Standardporto = A).
Entscheidet sich der AN im Rahmen der Portooptimierung für einen Versand durch die
DPAG, erfolgt die Erstattung der Portokosten zu den Bedingungen des Kooperationsvertra-
ges zwischen der TK und der DPAG. In diesem Fall beantragt der AN für die TK bei der
DPAG eine gesonderte Kundennummer für die Postauflieferung.
Die Portokosten sind nicht Bestandteil der Angebotspreise. Sie sind vom AN zu verauslagen
und werden ihm auf Nachweis gesondert erstattet. Portoermäßigungen oder -erstattungen
(z.B. Gutschriften, Entgeltermäßigungen, etc.) sind an die TK weiterzugeben.
Gewichte (bei Mailing mit 1 Karte):
a) Carrier ca. 5,0 g
b) Karte ca. 5,0 g
c) Flyer ca. 4,4 g (alternativ Beratungsblatt ca. 5,0 g)
d) Versandhülle ca. 4,0 g
Gesamtgewicht ca. 18,4 g (bzw. 19,0 g)
6. Datenlieferung und -aufbereitung
6.1 Datenlieferung
Die Datensätze werden in einer Datenlieferung auf Kosten der TK per Datenfernübertragung
(DFÜ) an den AN in verschlüsselter Form übermittelt. Die TK trägt Sorge dafür, dass die er-
forderlichen Daten dem AN werktäglich ab 06:00 Uhr zur Verfügung stehen. Der AN ist ver-
antwortlich für die ordnungsgemäße Annahme der Daten. Parallel zum Versand der Datei
erhält der AN von der TK eine Mail mit dem Erstellungstimestamp. Der AN bestätigt der TK
durch eine Mail die Verarbeitung der Daten bzw. bei nicht verarbeiteten Datensätzen die Ver-
sichertennummer und den Grund.
Die Dienststellendaten werden dem AN mit jeder Datenlieferung in einer gesonderten Datei
geliefert. Die Datei beinhaltet die Angaben des Dienststellenschlüssel (Nr.), Adressdaten,
Telefon, Fax und Besuchszeiten. Das Verfahren der Ver- und Entschlüsselung wird von der
TK festgelegt (Verschlüsselungsstandard PKCS#7). Die Beschaffung der erforderlichen Soft-
ware erfolgt durch den AN. Die Softwarekosten trägt der AN.
Leistungsbeschreibung Seite 10 von 13 VgSt/V - 2009/013
54. Techniker Krankenkasse ^Bk.
Gesund in die Zukunft.
Sollte eine DFÜ aus technischen Gründen für einen Zeitraum von zwei aufeinander folgenden
Tagen nicht möglich sein, so kann die TK als Ersatzverfahren Datenträger erstellen. Die Da-
tenträger sind vor der Rückgabe vom AN vollständig zu löschen. Die Beseitigung der techni-
schen Probleme ist von dem verantwortlichen Beteiligten mit höchster Priorität vorzunehmen.
Der AN prüft unmittelbar nach Übertragung der Daten deren ordnungsgemäße Verarbei-
tungsfähigkeit. Sofern die Datenlieferung nicht der vereinbarten Konvention entspricht oder
die Daten nicht wie vereinbart zur Verfügung stehen, informiert der AN die TK unverzüglich.
Außerdem stellt der AN sicher, dass die Daten nicht mehrfach verarbeitet werden.
6.2 Datenaufbereitung
Die Daten für die KVK und das Mailing werden dem AN von der TK in festen Satzlängen ge-
liefert. Der Datensatzaufbau richtet sich nach der für alle Krankenkassen einheitlichen Spezi-
fikation Schnittstelle Krankenkasse - Personalisierer (Anlage II). Art und Form der Mailingda-
ten sind im Rahmen dieser Schnittstellendefinition den zwischen der TK und AN den verein-
barten Vorgaben anzupassen.
Der AN bereitet die Daten für die Portooptimierung und den Produktionsprozess auf, setzt sie
in die ASN.1-Notierung um und errechnet die Werte für die Datenobjekte quot;Filierquot; und quot;Prüf-
summequot; (siehe Anlage II).
7. Systemsicherheit
7.1 Grundlagen
Rechtsgrundlage dieses Auftragsverhältnisses ist die Verarbeitung und Nutzung von Sozial-
daten gemäß § 80 SGB X. Der AN übernimmt die Gewähr für eine sachgerechte, die Rechte
und Interessen des Betroffenen wahrende Erfüllung der Aufgaben.
Die Vereinbarungen zum Schutz der Sozialdaten nach § 80 SGB X und zum Schutz perso-
nengebundener Daten nach § 11 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sind zu beachten und
durch entsprechende Maßnahmen - zur Ausfallsicherheit, zum Schutz vor Datenverlust
und Missbrauch der Daten - wirkungsvoll umzusetzen.
7.2 Erreichbarkeit des AN, Qualitätssicherung und Notfallkonzept
Der AN stellt sicher, dass werktags zwischen 8.00 und 16.00 Uhr ein für die TK zuständiger
Ansprechpartner telefonisch erreichbar ist, um die Meldung auftretender Probleme entgegen-
zunehmen und entsprechende Abhilfemaßnahmen einzuleiten.
Der AN hat in wöchentlichem Rhythmus oder auf Anforderung der TK Stichprobenprüfungen
(Vergleich mit der freigegebenen Mustermappe) zur Sicherung der Qualität und Funktionalität
der Leistungen durchzuführen und in einem Qualitätssicherungshandbuch zu dokumentieren.
Der AN stellt durch entsprechende Vorsorgemaßnahmen die jederzeitige ordnungsgemäße
Leistungserbringung sicher, insbesondere auch für den Fall von unvorhergesehenen Scha-
densereignissen (Vandalismus, Feuer, Wasser, etc.). Die hierzugetroffenen Maßnahmen sind
im Einzelnen in einem Notfallkonzept darzulegen (s. Ziffer 2.1 des Fragenkatalogs).
Falls Einschränkungen der Leistungserbringung durch den AN auftreten, hat der AN die TK
unverzüglich und umfassend zu unterrichten. Hierbei ist insbesondere auch die voraussichtli-
Leistungsbeschreibung Seite 11 von 13 VgSt/V - 2009/013
55. Techniker Krankenkasse ^^k.
Gesund in die Zukunft.
ehe Dauer der Beeinträchtigung mitzuteilen. Der AN hat zudem durch entsprechende Vorsor-
gemaßnahmen sicherzustellen, dass in derartigen Fällen spätestens innerhalb von drei Werk-
tagen nach Auftreten der Beeinträchtigung die vollumfängliche Leistungserbringung wieder
aufgenommen werden kann.
7.3 Sicherheitshandbuch zur Ablauf- und Aufbauorganisation
Der AN ist verpflichtet, ein Sicherheitshandbuch zur Ablauf- und Aufbauorganisation zu ers-
tellen. Das Sicherheitshandbuch muss Auskunft darüber geben, durch welche Maßnahmen
im Betrieb des AN die in der Anlage zu § 78a SGB X genannten Punkte sichergestellt wer-
den.
Das Sicherheitshandbuch wird während der Vertragslaufzeit laufend fortgeschrieben. Die
Pflege obliegt dem AN. Ein Exemplar des Sicherheitshandbuchs stellt der AN der TK mit dem
Angebot zur Verfügung.
Im Sicherheitshandbuch werden insbesondere die bei der Verarbeitung von personenbezo-
genen Daten der Versicherten erforderlichen räumlichen, organisatorischen und personellen
Abgrenzungen und die zu diesem Zweck ergriffenen technischen und organisatorischen
Maßnahmen in der Ablauf- und Aufbauorganisation beschrieben.
Dies betrifft nicht nur die Sicherheit in Bezug auf z.B. Missbrauch, sondern insbesondere
auch die Stabilität des Anwendungssystems (Vorbeugung und Vermeidung von Systemzu-
sammenbrüchen) und die Ausfallsicherheit in Bezug auf Außenwirkungen (z.B. Stromausfäl-
le).
Im Rahmen der Aufbauorganisation sind die verwendeten DV-Systeme mit den entsprechen-
den Komponenten und den jeweiligen Zugriffsschutzsystemen zu beschreiben. Der Zugang
zur EDV - sowohl physisch als auch über Einrichtungen der Datenübertragung - ist nur auto-
risierten Personen zu ermöglichen. Die Virensicherung ist zu beschreiben und mit einem
Hinweis auf den Aktualisierungsrhythmus zu versehen. Die Art der verwendeten Datenträger
und auch deren Verwahrung werden dargestellt. Zudem werden die Maßnahmen, welche
gegen Feuer, Wasser und Vandalismus -jeweils von innen und außen - getroffen wurden,
geschildert.
Die Darstellungen zur Ablauforganisation umfassen die verwendeten Sicherungsprozeduren
bis hin zu den Verpflichtungen der Mitarbeiter. Insbesondere werden hier die
Sicherungsroutinen für die Datenbestände inklusive Angabe der Löschzeitpunkte in Umfang
und Häufigkeit dargestellt. Zudem wird der Transportweg für die von der TK und dem AN zu
sendenden Daten und die konkreten Maßnahmen zur Transportkontrolle beschreiben.
Hierunter fallen auch die beim Transport zu verwendenden Begleitpapiere/Quittungen und
deren unverzügliche Rücksendung, gesonderte Aufbewahrung oder Herausgabe bei
Prüfungen.
Mögliche Schwachstellen in der Ablauf- und Aufbauorganisation und geplante konzeptionelle
Änderungen werden explizit aufgeführt.
7.4 Zugangsberechtigung
Die TK hat das Recht, Leistungen des AN ohne Vorabinformation zu überprüfen. Die TK be-
hält sich vor, hiermit Dritte (z. B. Wirtschaftsprüfer, Prüfdienst der Krankenkassen PDK, u. a.)
zu beauftragen. Ein Prüfauftrag wird dem AN nicht angekündigt.
57. Techniker Krankenkasse ^Ä
Gesund in die Zukunft.
Mitarbeiter der TK, insbesondere der TK-Revision, oder anderer Stellen, welche von der TK
beauftragt sind oder im Rahmen von gesetzlichen Aufträgen arbeiten, erhalten Zugang zu
den Bereichen des AN, in denen die Produktionsschritte der Leistungen vorgenommen wer-
den. Insbesondere dürfen geschäftliche Unterlagen sowie die gespeicherten Sozialdaten und
Datenverarbeitungsprogramme eingesehen werden, soweit es im Rahmen des Auftrages für
die Überwachung des Datenschutzes erforderlich ist.
Der AN hat sicherzustellen, dass alle benötigten Informationen, gespeicherten Daten oder
DV-Programme unverzüglich bereitgestellt werden.
7.5 Einhaltung der Qualitätssicherung/Zertifizierung
Der AN stellt sicher, dass seine Erzeugnisse bzw. Leistungen den einschlägigen Normen und
vertraglichen Vorgaben entsprechen, insbesondere den Vorgaben in Anlage I (Technische
Spezifikation der Versichertenkarte) und Anlage II (Schnittstelle Krankenkasse - Personali-
sierer).
Weiter stellt der AN sicher, dass sein Qualitätssicherungssystem entsprechend den
Vorgaben in der technischen Spezifikation der Versichertenkarte zertifiziert ist und weist dies
derTK gegenüber auf Verlangen durch Vorlage entsprechenden schriftlicher Nachweise
nach.
7.6 LöschenA/ernichten von Datenträgern
Für das Vernichten von Datenträgern (Karten und Mailings) ist die DIN 32757 Stufe 3 oder
eine vergleichbare Norm zu beachten. Für das Löschen von Datenträgern (Magnetbandkas-
setten/-bänder) gilt die DIN 33858 oder eine vergleichbare Norm.
8. Datenschutzrechtliche Anforderungen
Bei der Erbringung der ausgeschriebenen Leistung erhebt, verarbeitet und nutzt der AN per-
sonenbezogene bzw. -beziehbare Daten im Auftrag der TK. Ein derartiger Auftrag ist nur auf
Grundlage des § 80 Sozialgesetzbuch (SGB) X unter den dort genannten Voraussetzungen
möglich. Hieraus folgt, dass der AN die technischen und organisatorischen Maßnahmen ge-
mäß § 78a SGB X und Anlage zu § 78a SGB X zu treffen hat, die für eine datenschutzge-
rechte Auftragserfüllung notwendig sind. Der Auftragnehmer dokumentiert die von ihm getrof-
fenen Maßnahmen in einem Sicherheitshandbuch. Das Sicherheitshandbuch ist Bestandteil
des Angebots und des Vertrages. Es bildet die Grundlage für die von § 80 SGB X geforderte
Anzeige der beabsichtigten Auftragsdatenverarbeitung gegenüber der Aufsichtsbehörde der
TK.