1. Informationsveranstaltung HRM2
Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell 2
Finanzkommission Gemeinde Eschlikon
Umstellung der Finanzbuchhaltung und Finanzplanung auf die
neue Rechnungslegung HRM2 und deren Auswirkungen auf die
Finanzkennzahlen der Politischen Gemeinde Eschlikon
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3. 1. Umstellung auf HRM2
• Umsetzung HRM2 wurde durch die
Finanzdirektorenkonferenz bereits im 2008 beschlossen
• Empfehlung lautete HRM2 innert 10 Jahren einzuführen
• Kanton Thurgau hat die Staatsrechnung per 01.01.2012
eingeführt
• Die ersten Thurgauer Pilotgemeinden folgten 2014 und
2015
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4. 1. Umstellung HRM2
• Gemäss Verordnung des Kantons Thurgau muss die
Umstellung auf die Rechnungslegung nach HRM2
spätestens auf den 1. Januar 2018 erfolgt sein
• Der Grundsatzentscheid für die Einführung von HRM2 per
1. Januar 2017 wurde vom Gemeinderat am 25.06.2015
gefällt
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5. 2. Gesetzliche Grundlagen
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Gesetzesstufe Gemeinde
Gesetz Gesetz über die Gemeinden
(GemG; RB 131.1)
Verordnung Verordnung des Regierungsrates
über das Rechnungswesen der
Gemeinden
(RB 131.2)
Handbuch Handbuch zum Rechnungswesen
der Thurgauer Gemeinden (HRM2)
6. 3. Änderungen Rechnungsmodell
• HRM2 - Weiterführung des HRM1
• True and Fair View-Prinzip
– durch die Einführung des True and Fair View-Prinzips
zu mehr Transparenz in Rechnungslegung und
Berichterstattung
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8. 3. Änderungen Rechnungsmodell
Auswirkungen
• Der Kontoplan nach HRM2 wurde detailliert erarbeitet und
vom Gemeinderat genehmigt
• Eine neue Finanzbuchhaltung wurde implementiert
• Die Jahresrechnung 2015 wurde auf den HRM2
Kontorahmen der neuen Finanzbuchhaltung
umgeschlüsselt
• Das Budget 2017 wurde durch die Ressortverantwortlichen
zu den vom Finanzplan gelegten Rahmenbedingungen wie
bis anhin erstellt (Geschäftsverantwortung wie bis anhin)
• Das Budget 2017 ist im Übergangsjahr als Ist / Budget
Vergleich abgebildet
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9. 4. Aktivierungsgrenze
• Empfehlung der Konferenz der Kantonalen Aufsichtsstellen
über die Gemeindefinanzen:
Gemeinden bis 1‘000 Einwohner Fr. 25‘000
Gemeinden über 1‘000 bis 5‘000 Einwohner Fr. 50‘000
Gemeinden über 5‘000 bis 10‘000 Einwohner Fr. 75‘000
Gemeinden über 10‘000 Einwohner Fr. 100‘000
• Die Aktivierungsgrenze wurde bei Gemeinderatsentscheid
der Empfehlung folgend auf CHF 50‘000.- festgelegt
(bis anhin bei CHF 100‘000.-)
• Investitionsgeschäfte werden somit bereits ab einem
Schwellwert von CHF 50‘000.- über die
Anlagenbuchhaltung erfasst und nach der neuen HRM2-
Nutzungsdauer linear abgeschrieben.
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10. 5. Abschreibungssätze
§ 50 Bewertung des Verwaltungsvermögens,
Abschreibungen:
• Anlagen des Verwaltungsvermögens, die durch Nutzung
einem Wertverzehr unterliegen, werden ordentlich je
Anlagekategorie nach der angenommenen Nutzungsdauer
abgeschrieben; es sind nur lineare Abschreibungen
zulässig. Es ist eine Anlagenbuchhaltung zu führen.
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11. 5. Abschreibungssätze
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Kategorie Nutzungsdauer Abschreibungssatz
Kanal- und
Leitungsnetz
50 Jahre 2.0%
Tiefbauten (z.B.
Strassen)
40 Jahre 2.5%
Gebäude,
Hochbauten
33 Jahre 3.0%
Maschinen,
Fahrzeuge
8 Jahre 12.5%
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Quelle: http://www.rechtsbuch.tg.ch/frontend/annex_document_dictionaries/543
12. 5. Abschreibungssätze
• Das bisherige Verwaltungsvermögen wird nicht neu
geschätzt. Es ist in der Regel über 10 Jahre linear
abzuschreiben.
• Entstehen zu hohe Belastungen aus grossen Investitionen
der letzten Jahre, können diese aufgrund der
Restnutzungsdauer abgeschrieben werden.
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14. 5. Abschreibungssätze
Auswirkung auf die Spezialfinanzierung EW
HRM1 2015: HRM2 2017:
Erträge
3’543’820
Selbstfinanzierung (Cash Flow)
865’526
Abschreibung
715’941
Einlage in SF
149’585
Div. Aufwand
2’680’000
Abschreibung
290’800
Einlage in SF
495’600
Erträge
3’466’400
Div. Aufwand
2’678’294
Selbstfinanzierung (Cash Flow)
750’400
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15. 6. Neubewertung
• Das Finanzvermögen wurde vom Stand CHF 1’528’750 um
CHF 4’054’851 auf CHF 5’583’001 aufgewertet.
• Die Aufwertung wird per 01.01.2017 verbucht und mit der
Abschlussbilanz 2017 das erste Mal ausgewiesen.
• Für den Vergleich wird ein Bilanzanpassungsbericht
erstellt.
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16. 7. Finanzplanung und Kennzahlen
– Die Abschreibungen fallen deutlich tiefer aus
– Die Spezialfinanzierungen werden geäuffnet, das
zweckgebundene Eigenkapital wächst deutlich an
Finanzplan 2017 bis 2022
Gemeinde Eschlikon Werte in TCHF
Ist Budget Plan Plan Plan Plan Plan
Erfolgsrechnung nach Arten 2'015 2017 2018 2019 2020 2021 2022
3 Betrieblicher Aufwand
30 Personalaufwand 1'999 2'078 2'135 2'162 2'200 2'235 2'268
31 Sach- / übriger Betriebsaufwand 4'800 4'506 4'382 4'416 4'460 4'525 4'550
33 Abschreibungen 2'236 1'138 935 1'027 1'092 1'099 1'149
35 Einlagen Fonds/Spez.finanz. 338 908 958 973 931 894 890
36 Transferaufwand 4'438 5'054 5'093 5'149 5'200 5'252 5'341
37 Durchlaufende Beiträge 116 134 135 137 138 139 141
39 Interne Verrechnungen 276 290 292 294 297 299 304
Total Aufwand 14'203 14'107 13'929 14'159 14'318 14'443 14'643
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21. – Bilanzverlängerung: Im Verlauf des 2017 wird
Neubewertung des Finanzvermögens verbucht
– Erster ordentlicher Bilanzausweis per 31.12.2017
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