4. Studio 9 GmbH – Fördergeld bringende Digitalagentur Christian Hinreiner Tel. 089/ 21 02 93-20 hin@studio9.de www.studio9.de 4
1. Digitalbonus Bayern PLUS Seite 1/2
Beim Digitalbonus Plus ist der Innovationsgehalt die maßgebliche Voraussetzung für eine Förderung.
Wichtig ist eine detaillierte Beschreibung des Innovationsgehalts und des Neuheitsgrads – idealerweise mit einer Abgrenzung zu
bestehenden Lösungen, Besonderheiten in Ihrem Unternehmen oder Ihrer Branche.
Sie können dabei auf folgende Kriterien eingehen:
• deutlich besserer Digitalisierungsgrad,
• hoher messbarer Mehrwert,
• echte Transformation (neues andersartiges Geschäftsmodell),
• Bedienung neuer Märkte,
• betrete mit digitalem Produkt/Dienstleistung Neuland,
• Produkt/Dienstleistung erhält durch den IKT-Einsatz völlig neue Einsatzmöglichkeiten oder Funktionalitäten,
• signifikante Änderung von Prozessen
Innovationsförderung
bezahlt Mitarbeiter und externe Beauftragungen
5. Studio 9 GmbH – Fördergeld bringende Digitalagentur Christian Hinreiner Tel. 089/ 21 02 93-20 hin@studio9.de www.studio9.de 5
1. Digitalbonus Bayern PLUS Seite 2/2
Ausprägung: Standard und Digitalbonus Plus
Digitalbonus PLUS: Projekt muss hohen Innovationsgehalt haben
Was gefördert wird:
Digitalbonus PLUS: 50%-Förderung; einmalig max. EUR 50.000,--; kleinste Förderung: EUR 25.000,--
Digitalbonus Standard: 50%-Förderung; einmalig max. EUR 10.000,--; kleinste Förderung: EUR 4.000,--
Voraussetzung: KMU mit Sitz in Bayern; kleine Unternehmen: < 50 MA u. 10 Mio. Umsatz od. Bilanz-Summe
Vorteil: Überschaubarer Antrags-Aufwand
Nachteil: - Angebote müssen zur Beantragung eingereicht werden
- manchmal längere Dauer für die Förder-Zusage in Oberbayern
Ablauf: Beantragt das Unternehmen selbst oder über Studio 9 (empfohlen)
Innovationsförderung
bezahlt Mitarbeiter und externe Beauftragungen
6. Studio 9 GmbH – Fördergeld bringende Digitalagentur Christian Hinreiner Tel. 089/ 21 02 93-20 hin@studio9.de www.studio9.de 6
2. Innovationsgutschein Bayern Seite 1/2
Das Bayerische Staatsministerium unterstützt die Zusammenarbeit von kleinen Unternehmen/Handwerksbetrieben mit Sitz in
Bayern und externen Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen durch die Vergabe von Innovationsgutscheinen.
Ziel ist es, kleine Unternehmen und Handwerksbetriebe an die Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen und anderen
Unternehmen/Innovationspartnern heranzuführen und somit ihre Innovationskraft zu stärken. Innovative Unternehmen weisen
deutliche Vorteile bei Wachstum, Stabilität und Zahl der Arbeitsplätze auf. Sie sind damit nicht nur wirtschaftlich leistungsfähiger,
sondern gehen auch gestärkt die Herausforderungen der Zukunft an.
Er unterstützt kleine Unternehmen dabei, Innovationen zu verwirklichen und aus einer Idee eine große Entwicklung zu machen.
Schließlich entstehen viele herausragende Ideen und Innovationen in der täglichen Praxis. Um dieses Potenzial zu nutzen, bietet
das Land Bayern zwei Formen des Innovationsgutscheins an: Innovationsgutschein Standard oder Innovationsgutschein Spezial.
Gefördert werden ausschließlich Leistungen externer Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen (F&E-Dienstleister)
Innovationsförderung
bezahlt Mitarbeiter und externe Beauftragungen
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2. Innovationsgutschein Bayern Seite 2/2
Ausprägung: Innovationsgutschein I, II und Spezial
Was gefördert wird: 40%-Förderung
Planung, Entwicklung, Umsetzung und Verbesserung neuer Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen im Bereich
technischer bzw. technologischer Innovationen: Werkstoff- und Designstudien, Studien und Konzepte zur Fertigungstechnik,
Konstruktionsleistungen, Service Engineering, Prototypenbau und Design; Produkttests zur Qualitätssicherung
Innovationsgutschein I: Projekte mind. EUR 4.000,-- bis max. EUR 15.000,--
Innovationsgutschein II: Projekte mind. EUR 25.000,-- bis max. EUR 30.000,--
Innovationsgutschein Spezial: Projekte mind. EUR 30.000,-- bis max. EUR 80.000,-- für die Zusammenarbeit mit
externen Forschungs- und Entwicklungs-Einrichtungen
Voraussetzung: KMU mit Sitz in Bayern; <50 MA; max. 10 Mio. EUR Umsatz
Vorteil: einfach zu beantragen; bis zu 5 Gutscheine innerhalb von 3 Jahren
Nachteil: Für Projekte der Digitalisierung nicht geeignet
Ablauf: Beantragt das Unternehmen selbst oder über ein Beratungshaus wie Studio 9 (empfohlen)
Innovationsförderung
bezahlt Mitarbeiter und externe Beauftragungen
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3. Bayr. Technologie-Förderprogramm (BayTP+) Seite 1/2
Was kann gefördert werden?
Entwicklungsvorhaben:
• Entwicklung technologisch neuer oder deutlich verbesserter Produkte, Produktionsverfahren und wissensbasierter
Dienstleistungen von der Idee bis zu einem alle Funktionen erfüllenden Prototypen.
• Technologievorhaben, die von außergewöhnlicher strategischer Bedeutung für den Forschungs- und Technologiestandort
Bayern sind
Anwendungsvorhaben:
• Anwendung neuer Technologien im Unternehmen (Technologien, die sich in der jeweiligen Branche noch nicht durchgesetzt
haben).
Wie wird gefördert?
Unternehmen können entweder Zuschüsse (Entwicklungsvorhaben) oder ein Darlehen (Anwendungsvorhaben) erhalten.
Die Förderquote beträgt zwischen 25% und 50% bei Zuschüssen und bis zu 100% bei Darlehen.
Fortsetzung nächste Seite
Innovationsförderung
bezahlt Mitarbeiter und externe Beauftragungen
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3. Bayr. Technologie-Förderprogramm (BayTP+) Seite 2/2
Welche Kosten sind förderfähig?
Entwicklungsvorhaben:
• Personalkosten
• Kosten für Instrumente und Ausrüstung
• Ausgaben für Auftragsforschung
• Sonstige Betriebsausgaben (Material, Bedarfsmittel etc.)
• Ausgaben für die Erlangung, die Validierung und Verteidigung von Patenten und anderen immateriellen Vermögenswerten
(bei KMU)
Anwendungsvorhaben:
• Investitionskosten
• Personalkosten
• Ausgaben für Auftragsforschung
• sonstige Betriebsausgaben (Material, Bedarfsmittel etc.)
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Das geplante Vorhaben muss
• der experimentellen Entwicklung* zuordenbar sein.
• sich durch einen hohen Innovationsgehalt auszeichnen.
• zumindest mittelfristig wirtschaftlich erfolgsversprechend sein.
• von wesentlicher volkswirtschaftlicher Bedeutung sein.
• in seinen wesentlichen Teilen in Bayern durchgeführt werden.
• mit einem erheblichen technischen und wirtschaftlichen Risiko verbunden sein.
Innovationsförderung
bezahlt Mitarbeiter und externe Beauftragungen
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4. Bayerisches Verbundforschungsprogramm BayVFP Seite 1/3
Förderung der Zusammenarbeit von Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Hochschulen
Handlungsfeld-spezifisches Förderprogramm
Handlungsfelder sind:
Digitalisierung mit den Themenbereichen:
- Informations- und Kommunikationstechnik
- Elektronische Systeme
Lifescience mit den Themenbereichen:
- Medizintechnik
- Bio- und Gentechnologie
Materialien und Werkstoffe
Mobilität mit den Themenbereichen:
- Innovative Antriebstechnologien für mobile Anwendungen
Gefördert werden Verbundprojekte in denen mindestens ein Unternehmen mit einem oder mehreren anderen Unternehmen oder Forschungseinrichtungen
zusammenarbeitet. Die beteiligten Partner müssen einen Sitz oder eine Niederlassung in Bayern haben.
Innovationsförderung
bezahlt Mitarbeiter und externe Beauftragungen
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4. Bayerisches Verbundforschungsprogramm BayVFP Seite 2/3
Förderung der Zusammenarbeit von Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Hochschulen
Zuwendungsfähig sind
Personalkosten (für eigenes, festangestelltes Personal mit fachlich einschlägiger Qualifikation),
Materialkosten,
Fremdleistungen sowie
Kosten für Instrumente und Ausrüstung (Sondereinzelkosten, Investitionen; vorhabensanteilige Anerkennung von Abschreibungszeiträumen).
Für Hochschulen und Forschungseinrichtungen sind darüber hinaus Reisekosten förderfähig.
Personalkosten werden für Unternehmen pauschaliert. Für einen Personenmonat (160 Stunden) können folgende Pauschalen angesetzt werden, die jeweils
Personalnebenkosten, Gemeinkosten und Reisekosten mit abdecken:
Gruppe 1: "Ingenieure o. vgl." (wissenschaftliches Personal wie Ingenieure, Informatiker etc. mit Hochschulabschluss) 9.000 €,
Gruppe 2: "Techniker o. vgl." (Personal mit Aufstiegsfortbildung im technischen Bereich wie staatlich geprüfte Techniker, Meister, etc.) 7.000 € und
Gruppe 3: "Facharbeiter o. vgl.) (Personal mit fachlich einschlägigem Berufsabschluss Elektroniker, Mechatroniker, Fachinformatiker etc.) 5.000 €.
Werkstudenten und Praktikanten sind bei Unternehmen als Fremdleistung anzusetzen
Innovationsförderung
bezahlt Mitarbeiter und externe Beauftragungen
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4. Bayerisches Verbundforschungsprogramm BayVFP Seite 3/3
Förderung der Zusammenarbeit von Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Hochschulen
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt für Sie als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft bei industrieller Forschung maximal 50 Prozent und
bei experimenteller Entwicklung maximal 25 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben.
Für ein Verbundvorhaben kann Ihnen auf den jeweiligen Fördersatz ein Zuschlag von bis zu 15 Prozent gewährt werden, maximal jedoch nur bis
zu einer Höhe von 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben des Teilvorhabens.
Innovationsförderung
bezahlt Mitarbeiter und externe Beauftragungen
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5. Bayerische Forschungsstiftung Seite 1/2
Die Bayerische Forschungsstiftung hat den Auftrag, die Position Bayerns im internationalen Forschungs- und Technologiewettbewerb zu fördern. Ihre
Förderschwerpunkte setzt sie dabei auf die Schlüsseltechnologien
- Life Sciences (Bio-Wissenschaften, Medizin, etc)
- Informations- und Kommunikationstechnologie
- Mikrosystemtechnik
- Materialwissenschaft
- Energie und Umwelt
- Mechatronik
- Nanotechnologie
- Prozess- und Produktionstechnik
Zwei Arten von Vorhaben werden durch die Bayerische Forschungsstiftung gefördert:
Kooperationsprojekte und Forschungsverbünde. Die befristeten Vorhaben müssen von Wirtschaft und Wissenschaft gemeinsam getragen werden. Zudem vergibt
die Stiftung Stipendien für Wissenschaftleraustausch.
Innovationsförderung
bezahlt Mitarbeiter und externe Beauftragungen
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5. Bayerische Forschungsstiftung Seite 2/2
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss
Die Höhe des Zuschusses beträgt
• bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, wenn es sich um strategisch wichtige und außergewöhnliche
Grundlagenforschung handelt, die nicht an industrielle und kommerzielle Ziele eines Unternehmens geknüpft ist,
• bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten für industrielle Forschung,
• bis zu 25 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten für experimentelle Entwicklung,
• bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten bei Durchführbarkeitsstudien.
Auch im Falle der Grundlagenforschung müssen Sie eine angemessene Eigenbeteiligung leisten, sodass die Förderquote in der
Regel 50 Prozent der Gesamtkosten nicht übersteigt.
Innovationsförderung
bezahlt Mitarbeiter und externe Beauftragungen
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6. Bayerisches Energieforschungsprogramm (BayEFP)
Zweck der Förderung
Die Förderung soll die Erforschung, Entwicklung und Anwendung neuer Energie- und Energieeinspartechnologien
ermöglichen. Damit sollen auch die Wirtschaftlichkeit und Umweltverträglichkeit verbessert, die Abhängigkeit von nicht
erneuerbaren Energieträgern verringert, die Energieversorgungssicherheit erhöht und Arbeitsplätze geschaffen und erhalten
werden. Über den Einzelfall hinaus soll damit insbesondere auch ein Beitrag zur Erreichung der nationalen und
internationalen Ziele zur Verbesserung der Energieeffizienz, der Energieeinsparung, der verstärkten Nutzung der
Erneuerbaren Energien und der Reduktion der energiebedingten CO2-Emissionen geleistet werden.
Die Zuwendung beträgt
– bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für Forschungsvorhaben
– bis zu 35 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bei KMU bzw. bis zu 25 % bei Unternehmen, die kein KMU sind für Entwicklungsvorhaben
– bis zu 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bei KMU bzw. bis zu 30 % bei Unternehmen, die kein KMU sind für Studien
– bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bei KMU bzw. bis zu 40 % bei Unternehmen, die keine KMU sind) für Demonstrationsvorhaben
Innovationsförderung
bezahlt Mitarbeiter und externe Beauftragungen
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7. Forschungszulage – Bundes-Förderung - Rückwirkende Förderung bis. 1 Mio EUR pro Jahr
Innovation wird per Gesetz seit Januar 2020 gefördert
Was gefördert wird:
- Erstattung Mitarbeiter-Kosten (25%)
- Erstattung externe Dienstleistungen (ca. 15%)
Kostenlose Prüfung der Erstattungshöhe bei https://forschungszulagenrechner.de/
Voraussetzung: KMU mit Sitz in Deutschland
Vorteil: Rückwirkende Auszahlung möglich
Nachteil: Im Vergleich zu Förderprogrammen geringere Förderquote (25%)
Erstattung spät über die Steuererklärung
Ablauf: Beantragt das Unternehmen selbst oder über Berater (empfohlen)
Innovationsförderung
bezahlt Mitarbeiter und externe Beauftragungen
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8. go-digital – Bundes-Förderung Seite 1/2
Beratungs- und Umsetzungs-Förderung
Fördert in den 5 Bereichen:
Modul I: Beratung zur Digitalisierungs-Strategie
Modul II: Beratung und Umsetzung: Wertschöpfung auf Daten-Basis: (Data Science, BI, KI, etc.)
Modul III: Digitale Markterschließung: Markenstärkung und Positionierung (Slogan-Entwicklung; CD-Freshup); Online-Marketing-
Maßnahmen (Strategie, Google-Unterstützung: SEO und SEA, Newsletter- und Social-Media-Kampagnen)
Modul IV: Digitalisierte Geschäftsprozesse: CRM-/ DMS / ERP-Einführung (Hard- u. Software); sichere Heim-Arbeitsplätze
Modul V: IT-Sicherheit: Risiko- und Sicherheitsanalyse der Infrastruktur; Einrichtung/ Optimierung von IT-
Sicherheitsmanagement-Systemen
Innovationsförderung
bezahlt Mitarbeiter und externe Beauftragungen
18. Studio 9 GmbH – Fördergeld bringende Digitalagentur Christian Hinreiner Tel. 089/ 21 02 93-20 hin@studio9.de www.studio9.de 22
8. go-digital – Bundes-Förderung Seite 2/2
Beratungs- und Umsetzungs-Förderung
Was gefördert wird:
50%-Förderung; max. EUR 16.500,-- Förderung (=Zuschuss) pro Antrag
Voraussetzung: KMU; <100 MA; max. 20 Mio. EUR Umsatz
Vorteil: schnelle Bewilligung (wenige Wochen); wiederholt beantragbar (alle 12 Monate nach Projektende)
Inklusive: 2 Tage IT-Sicherheitsberatung sind verpflichtend enthalten
Ablauf: Beantragung nur über autorisierte Beratungsfirmen (z.B. Studio 9)
Innovationsförderung
bezahlt Mitarbeiter und externe Beauftragungen
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9. Digital Jetzt – Bundes-Förderung Seite 1/2
Was wird gefördert:
Modul 1: Investition in digitale Technologien (Hardware und Software) im Unternehmen und damit verbundene Prozesse und
Implementierungen. Insbesondere Hard- und Software, welche die interne und externe Vernetzung der Unternehmen fördern,
zum Beispiel unter folgenden Aspekten: Datengetriebene Geschäftsmodelle, Künstliche Intelligenz (KI), Cloud-Anwendungen,
Big Data, Sensorik, 3D-Druck sowie IT-Sicherheit und Datenschutz.
Die Implementierung ist nur durch einen externen Dienstleister förderfähig.
Die Untergrenze für die beantragte Fördersumme (= Zuschuss) beträgt 17.000 Euro.
Modul 2: Investition in die Qualifizierung der Mitarbeitenden zum Umgang mit digitalen Technologien gefördert. Das
Qualitätsniveau der Weiterbildungsanbieter muss durch eine Zertifizierung nach ISO 9001 oder eine Akkreditierung nach AZAV
belegt sein. Nur dann sind die beantragten Ausgaben förderfähig.
Die Untergrenze für die beantragte Fördersumme (= Zuschuss) beträgt 3.000 Euro.
Innovationsförderung
bezahlt Mitarbeiter und externe Beauftragungen
20. Studio 9 GmbH – Fördergeld bringende Digitalagentur Christian Hinreiner Tel. 089/ 21 02 93-20 hin@studio9.de www.studio9.de 24
9. Digital Jetzt – Bundes-Förderung Seite 2/2
Förderhöhe:
EUR 50.000,-- pro Unternehmen; max. EUR 100.000,-- pro Unternehmen einer Wertschöpfungskette.
Förderquote:
40% für Unternehmen bis 50 Mitarbeitende (plus Zusatzquote)
35% für Unternehmen bis 250 Mitarbeitende (plus Zusatzquote)
30% für Unternehmen bis 499 Mitarbeitende (plus Zusatzquote)
Voraussetzung: KMU inkl. freie Berufe; 3 bis 499 Mitarbeiter
Vorteil: Hohe Aussicht auf Bewilligung ab Antragsstellung
Nachteil: Kaum planbar durch vorgeschaltetes Losverfahren mit monatlicher Verlosung
Ablauf: Beantragung durch das Unternehmen selbst oder über Beratungsfirmen (z.B. Studio 9)
Innovationsförderung
bezahlt Mitarbeiter und externe Beauftragungen
21. Studio 9 GmbH – Fördergeld bringende Digitalagentur Christian Hinreiner Tel. 089/ 21 02 93-20 hin@studio9.de www.studio9.de 25
10. ZIM – Bundes-Förderung – Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand
Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand der Bundesregierung - ZIM - unterstützt kreative Unternehmen bei der Realisierung guter Ideen mit
passgenauen Fördermöglichkeiten.
Anliegen:
- Ein neues Produkt/ eine neue Lösung soll entstehen
- Projekt muss technische Risiken (Innovation) enthalten
Was gefördert wird: z.B. 2 Mitarbeiter für 2 Jahre (ca. EUR 400.000 – 600.000)
bis zu 90% Förder-Quote
Voraussetzung: KMU mit Sitz in Deutschland, mind. 5 Mitarbeiter
Vorteile: - Rückwirkend für bereits begonnene Projekte möglich
- Projekt-Start ist sofort möglich, nicht erst nach Bewilligung
- Vermarktung muss für Bewilligung noch nicht klar sein
- nicht de-minimis-pflichtig
Herausforderung: Projekt muss echten „Innovationsgehalt“/ Risikofaktor haben
Ablauf: Beantragt das Unternehmen selbst oder über Berater (empfohlen)
Innovationsförderung
bezahlt Mitarbeiter und externe Beauftragungen
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11. DigiRess – Bundes-Förderung Seite 1/3
Digitale Anwendungen zur Steigerung der Ressourceneffizienz in zirkulären Produktionsprozessen
Förderschwerpunkte:
1. Digitale Optimierung von Produktionsprozessen
2. Digitale Optimierung der Produktgestaltung
3. Digitale Geschäftsmodelle für ressourceneffizientere
und zirkuläre Wertschöpfung
Bild Copyright: VDI RZE
Innovationsförderung
bezahlt Mitarbeiter und externe Beauftragungen
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11. DigiRess Seite 2/3
Förderhöhe:
bis EUR 200.000,-- pro Unternehmen (als De-minimis-Beihilfe)
bis ca. EUR 7,5 Mio. im Rahmen der AGVO
Förderquote:
75% (plus Zusatzquote) für Unternehmen bis 49 MA und 10 Mio. Umsatz/Jahr
60 % (plus Zusatzquote) für Unternehmen bis 249 MA und 50 Mio. Umsatz/Jahr
Zusatzquote:
+ 5% durch Green-IT
+ 5% durch Verbundvorhaben (Wertschöpfungskette)
Voraussetzung: KMU bis 249 Mitarbeiter; Projekt muß in Deutschland stattfinden
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Innovationsförderung
bezahlt Mitarbeiter und externe Beauftragungen
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11. DigiRess Seite 3/3
Ablauf:
• Variante 1: Einzelvorhaben von KMU als De-minimis-Beihilfe
• Variante 2: Einzel- und Verbundvorhaben als Innovationsvorhaben
2-stufiges Verfahren:
1. Einreichung einer Projekt-Skizze
2. Auswahl der förderfähigen Projekt-Skizzen
jeweils zum 15ten eines Monats durch den Projektträger (VDI)
3. Einreichung des Förder-Antrages
Dauer der Projekte: max. 24 Monate
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Innovationsförderung
bezahlt Mitarbeiter und externe Beauftragungen
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12. KMU-innovativ – Bundes-Förderung Seite 1/2
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind in vielen Bereichen Vorreiter des technologischen Fortschritts.
Mit der Förderinitiative KMU-innovativ unterstützt das BMBF Spitzenforschung im deutschen Mittelstand.
Gefördert werden Themen, die für Deutschlands Zukunft besonders wichtig sind:
- Bioökonomie
- Biomedizin
- Elektronik und autonomes Fahren; Supercomputing
- Forschung für die zivile Sicherheit
- Medizintechnik
- Informations- und Kommunikationstechnologie
- Interaktive Technologien für Gesundheit und Lebensqualität
- Materialforschung
- Mensch-Technik-Interaktion
- Photonik und Quantentechnologien
- Produktionstechnologie
- Ressourceneffizienz und Klimaschutz
Mit einer Einstiegsförderung werden KMU gefördert, die noch wenig Erfahrung mit der Förderung von FuE haben
Innovationsförderung
bezahlt Mitarbeiter und externe Beauftragungen
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12. KMU-innovativ – Bundes-Förderung Seite 2/2
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für die Dauer von normalerweise bis zu 3 Jahren.
Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft erhalten Sie normalerweise 50 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten als Zuschuss.
Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Hierfür müssen Sie die
Kriterien der EU für KMU erfüllen. Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen
Ausgaben erhalten.
2-stufiges Verfahren:
1. Einreichung einer Projekt-Skizze
2. Auswahl der förderfähigen Projekt-Skizzen
3. Einreichung des Förder-Antrages
Daten zur Einreichung
Bewertungsstichtage für Projektskizzen sind der 15. April und 15. Oktober eines jeden Jahres.
Ablauf: Beantragt das Unternehmen selbst oder über Berater (empfohlen)
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13. DBU Umweltschutz-Förderung – Bundes-Förderung Seite 1/2
Es werden lösungsorientierte Projekte zum Schutz der Umwelt gefördert
Die mittelständische Wirtschaft wird besonders gefördert.
Sie erhalten die Förderung für innovative, modellhafte und lösungsorientierte Vorhaben in den folgenden 13 Themenfeldern:
• Themenoffene Förderung
• Instrumente und Kompetenzen der Nachhaltigkeitsbewertung sowie Stärkung von Nachhaltigkeitsbewusstsein und -
handeln
• Nachhaltige Ernährung und nachhaltiger Umgang mit Lebensmitteln
• Entwicklung, Gestaltung und Akzeptanz umweltschonender Konsumgüter
• Klima- und ressourcenschonendes Bauen
• Energie- und ressourcenschonende Quartiersentwicklung und -erneuerung
• Erneuerbare Energie, Energieeinsparung und -effizienz
• Ressourceneffizienz durch innovative Produktionsprozesse, Werkstoffe und Oberflächentechnologien
• Kreislaufführung und effiziente Nutzung von umweltkritischen Metallen und mineralischen Reststoffen
• Reduktion von Emissionen reaktiver Stickstoffverbindungen in die Umweltkompartimente
• Integrierte Konzepte und Maßnahmen zu Schutz und Bewirtschaftung von Grundwasser und Oberflächengewässern
• Naturschutz und nachhaltige Naturnutzung in Nutzlandschaften und Schutzgebieten
• Bewahrung und Sicherung national wertvoller Kulturgüter vor schädlichen Umwelteinflüssen
Innovationsförderung
bezahlt Mitarbeiter und externe Beauftragungen
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13. DBU Umweltschutz-Förderung – Bundes-Förderung Seite 2/2
Es werden lösungsorientierte Projekte zum Schutz der Umwelt gefördert
• insbesondere von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)
• 12 Förderthemen plus themenoffene Förderung
• in den Bereichen Umwelttechnik, -forschung und -kommunikation, Natur- und Kulturgüterschutz
• für Unternehmen, Vereine etc.: in der Regel 50% Förderung der Projektkosten
• für Hochschulen etc.: bis zu 100% Förderung der Projektausgaben
• Anträge können kontinuierlich gestellt werden
• 2-stufige Antragstellung (erst kurze Skizze, dann Antrag) möglich
• Einzel- und Kooperationsprojekte möglich
Innovationsförderung
bezahlt Mitarbeiter und externe Beauftragungen
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Links
Zentrale Förderdatenbank (Bund, Länder und EU):
https://www.foerderdatenbank.de
Förderprogramm-Datenbank Bayr. Wirtschaftsministerium
https://www.stmwi.bayern.de/foerderungen/
Innovationsberatungs-DB Bayr. Wirtschaftsministerium ELAN-FIPS:
https://www.fips.bayern.de/index.html
Weitere Infos zu Digitalisierungs- und Innovationsförderprogrammen:
https://www.studio9.de/foerderungen.html
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1. Was ist Innovationsförderung?
2. Überblick ausgewählter Förderprogramme
3. Fragen und Antworten
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Christian Hinreiner „Budget-Verdoppler“
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