1. Pressestelle
Wilhelmstraße 54, 10117 Berlin
Presse-
HAUSANSCHRIFT
TEL +49 (0)30 18 529 - 3170
FAX +49 (0)30 18 529 - 3179
E-MAIL pressestelle@bmelv.bund.de
INTERNET www.bmelv.de
mitteilung
DATUM 28. Oktober 2011
NUMMER 229
SPERRFRIST
Mehr Verbraucherschutz im Grauen Kapitalmarkt −
Provisionsdeckel für die Private Krankenversicherung
Der Deutsche Bundestag hat gestern das von der Bundesregierung vorgelegte Gesetz zur
Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts verabschiedet.
Damit wird der Verbraucherschutz im Finanzbereich weiter gestärkt. Geschlossene Fonds
und weitere Formen der Unternehmensbeteiligung werden als Grauer Kapitalmarkt
bezeichnet, weil er derzeit kaum reguliert ist. „Das neue Gesetz stellt strenge Anforderungen
sowohl an die Produkte, als auch an die Vermittler auf diesem Markt und bringt damit Licht
ins Dunkel“, erklärte Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner. Das
Produktinformationsblatt wird nun auch für Produkte des Grauen Kapitalmarkts, die so
genannten Vermögensanlagen, verbindlich. Dieser gesetzlich vorgeschriebene
„Beipackzettel“ klärt Verbraucher insbesondere über Risiken, Kosten und Renditeaussichten
auf. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wird Verkaufsprospekte
über Vermögensanlagen künftig nicht nur formal auf Vollständigkeit prüfen, sondern auch auf
inhaltliche Widerspruchsfreiheit und Verständlichkeit. Die Haftung für fehlerhafte oder
fehlende Prospekte wird verschärft.
Die Vermittler von Vermögensanlagen müssen künftig über die erforderliche Sachkunde
verfügen, eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen und sich in ein öffentliches
Vermittlerregister eintragen lassen. „Für die Vermittler werden in Zukunft die gleichen
Beratungsstandards wie heute schon für Banken gelten. Sie müssen die Verbraucher
insbesondere über Provisionen informieren, sie entsprechend ihren individuellen
Bedürfnissen beraten und ihnen ein Beratungsprotokoll aushändigen“, erläuterte
Bundesministerin Aigner. „Die Vorgaben werden demnächst in einer Rechtsverordnung
konkretisiert. Selbstverständlich werden wir genau im Auge behalten, ob die Vermittler den
hohen Anforderungen tatsächlich gerecht werden.“
2. DATUM 28. Oktober 2011 SEITE 2 VON 2
NUMMER 229
SPERRFRIST
Im parlamentarischen Verfahren wurde der Gesetzentwurf um eine Regelung zu den
Vermittlerprovisionen im Versicherungsbereich ergänzt. In der Privaten Krankenversicherung
werden die Provisionen für den Vertragsabschluss auf neun Monatsbeiträge gedeckelt. In
der Privaten Krankenversicherung und bei Lebensversicherungen wird die Empfehlung, den
Vertrag zu wechseln, durch eine Stornohaftung innerhalb der ersten fünf Jahre für Vermittler
unattraktiv gemacht. „Dadurch fließen die Beitragszahlungen mehr in die Leistungen für die
Verbraucher und weniger in die Provisionen für die Vermittler,“ sagte Aigner.
Aktuelle Informationen des BMELV auch auf Twitter: http://twitter.com/BMELV_Aktuelles