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www.arcd.de


      Presse-Information
Nr. 991                                                            03. September 2010



Heute mit folgenden Themen:

      –   Führerschein: Kein Zwang zu Tauglichkeitstests für ältere Autofahrer
      –   Führerscheinentzug kann auch Falschparker treffen
      –   Vereinheitlichung technischer Fahrzeugkontrollen in der EU
      –   Frankreich: Fast 28 Prozent aller Verkehrstoten sind Motorradfahrer



Führerschein: Kein Zwang zu Tauglichkeitstests für ältere Autofahrer
Bad Windsheim (ARCD) – Die Bundesregierung will auch künftig auf eine besondere
Gesundheitsprüfung für ältere motorisierte Verkehrsteilnehmer verzichten. Denn für die
Fahrtüchtigkeit sei nicht das Alter entscheidend, sagte ein Sprecher des Verkehrsministeriums
dem ARCD auf Anfrage. Ältere Autofahrer seien als „Täter“ nicht häufiger in Unfälle verwickelt
als andere Fahrzeuglenker. Man wolle grundsätzlich Mobilität für alle ermöglichen. Senioren
würden altersbedingte Defizite durch eine vorsichtigere Fahrweise und Beschränkung auf ver-
traute Strecken kompensieren. In jüngster Zeit hatte es Befürchtungen gegeben, dass mit der
bevorstehenden Umsetzung der 3. Führerscheinrichtlinie der Europäischen Union auch
Tauglichkeitstests für ältere Autofahrer kommen könnten. Verpflichtende Gesundheitstests gibt
es zum Beispiel bereits in Spanien, den Niederlanden und in Italien. Nach den Plänen der
Bundesregierung müssen ab 2013 erworbene Führerscheine nach 15 Jahren umgetauscht
werden. Alle davor ausgestellten Fahrerlaubnisse sind von dieser Regelung vorerst nicht
betroffen, müssen aber spätestens 2033 in einen neuen Führerschein eingewechselt werden.
Die Entscheidung für oder gegen erneute Tauglichkeitsprüfungen beim Führerscheinumtausch
können die EU-Mitgliedsländer bei der Umsetzung der europäischen Führerscheinrichtlinie
selbst treffen. Dirk Fischer (MdB), verkehrspolitischer Sprecher der CDU/CSU-
Bundestagsfraktion, hält die Aufklärung über Risiken und Unfallvermeidungsstrategien für die
Verkehrssicherheit von Senioren für wichtig. Die SPD-Verkehrsexpertin Kirsten Lühmann (MdB)
spricht sich im Namen ihrer Fraktion für eine regelmäßige, aber freiwillige Überprüfung der
Gesundheit von älteren Autofahrern aus. Als Anreiz schlägt sie entsprechende
Versicherungsrabatte vor. Der ARCD unterstützt diese Empfehlung. Solche Rabatte dürften
aber im Gegenzug nicht zu höheren Tarifen für andere Versicherungsnehmer führen. Schon
bisher können übrigens Autofahrer von Behördenseite zu einer Gesundheitsprüfung verpflichtet
werden, wenn ihr Verkehrsverhalten dazu Anlass gibt. ARCD

Diese Meldung hat 2.154 Zeichen.


Führerscheinentzug kann auch Falschparker treffen
Bad Windsheim (ARCD) – Viele Autofahrer verhalten sich beim Parken in gebührenpflichtigen
Zonen wie Glücksspieler. Statt ein reguläres Parkticket zu lösen, spekulieren sie darauf, dass


                                                                           Auto- und Reiseclub Deutschland
                                                                           91427 Bad Windsheim
                                                                           Telefon 0 98 41/4 09-182
                                                                           presse@arcd.de
                                                                           www.arcd.de/presse
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      Presse-Information
das Überwachungspersonal gerade woanders auf Kontrolltour unterwegs oder generell überlastet
ist. In einer Art Mischkalkulation rechnen sie sich aus, dass die Kosten für ein Knöllchen immer
mal wieder geringer ausfallen können als der „Gewinn“ durch Schwarzparken. Dass sich diese
Glücksritter verspekulieren können, zeigt ein Fall, über den die Arbeitsgemeinschaft
Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins berichtet. Ein Autofahrer hatte nach Mitteilung des
Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) einen Stand von 18 Punkten im Verkehrszentralregister erreicht.
Darauf entzog ihm die Stadt Ludwigshafen die Fahrerlaubnis. Gegen diese sofort vollziehbare
Maßnahme erhob der Mann Widerspruch und stellte einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht. Er
trug vor, die Punkteabrechnung sei fehlerhaft, weil das mehrfache Parken ohne gültigen
Parkschein nicht die Eintragung von Punkten nach sich ziehen könne. Das Gericht sah dies
anders und hielt die Entziehung der Fahrerlaubnis für rechtmäßig. Durch Erreichen von 18
Punkten erweise man sich unwiderleglich als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen. Eine
Prüfung der im Verkehrszentralregister eingetragenen Entscheidungen durch die
Fahrerlaubnisbehörde finde nicht statt. Die Eintragung einer Ordnungswidrigkeit wie im vorliegen-
den Fall sei rechtens, wenn eine Geldbuße von mindestens 40 Euro festgesetzt wurde. ARCD

Diese Meldung hat 1.591 Zeichen.


Vereinheitlichung technischer Fahrzeugkontrollen in der EU
Bad Windsheim (ARCD) – Bis 24. September läuft eine EU-weite anonyme Befragung zu techni-
schen Fahrzeugkontrollen auf europäischer Ebene, an der jeder Fahrzeugbesitzer teilnehmen
kann. Im Sinne administrativer Gleichbehandlung und hoher gemeinsamer
Verkehrssicherheitsstandards will die EU-Kommission in Erfahrung bringen, ob eine EU-weite
Harmonisierung der periodischen Fahrzeuginspektionen in Europa sinnvoll und notwendig gewor-
den ist. Derzeit gelten ausschließlich nationale Bestimmungen. Trotz hoher Anforderungen bei
der technischen Überprüfung von Fahrzeugen und Anhängern werden die Prüfergebnisse aktuell
nicht automatisch gegenseitig anerkannt. Ein gebrauchtes Fahrzeug muss meist trotz gültiger
technischer Überprüfung im Ursprungsland erneut im Zielland inspiziert werden, sobald es von
einem Interessenten jenseits der Landesgrenzen erworben wird. Dadurch entstehen Mehrkosten,
die nach Ansicht der EU-Kommission dem Binnenmarkt zuwiderlaufen und durch die Einrichtung
gemeinsamer technischer EU-Mindeststandards und Prüfkriterien vermieden werden könnten.
Ebenso könnten Fahrzeugbesitzer, die längere Zeit im EU-Ausland verbringen, sich die Heimfahrt
zur termingerechten TÜV-Kontrolle sparen, wenn eine anerkannte Prüfwerkstatt die Inspektion im
Ausland vornehmen darf. Der komplette Fragenkatalog in Englisch ist abrufbar unter
http://ec.europa.eu/transport/road_safety/pdf/consultations/pti_questionnaire.pdf. ARCD

Diese Meldung hat 1.967 Zeichen.


Frankreich: Fast 28 Prozent aller Verkehrstoten sind Motorradfahrer
Bad Windsheim (ARCD) – Die Anzahl der Verkehrstoten auf Frankreichs Straßen (4273) blieb im
Jahr 2009 konstant, während die der Unfälle mit Personenschaden um 2,9 Prozent zurück
gegangen ist und 3,1 Prozent weniger Verletzte zu verzeichnen waren. Allerdings stieg der Anteil
der Motorradfahrer unter den tödlich Verunglückten von 25 Prozent (2008) auf nahezu 28
Prozent, wie das französische Innenministerium bekannt gab. Von den 4273 getöteten

                                                                          Auto- und Reiseclub Deutschland
                                                                          91427 Bad Windsheim
                                                                          Telefon 0 98 41/4 09-182
                                                                          presse@arcd.de
                                                                          www.arcd.de/presse
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        Presse-Information
Verkehrsteilnehmern waren 1187 auf motorisierten Zweirädern unterwegs. Der Negativtrend
beruhe unter anderem auf mangelnder Tempo-Disziplin. Während nur 10 bis 15 Prozent der
Autofahrer die vorgeschriebene Geschwindigkeit um mehr als 10 km/h überschritten hätten,
läge der Anteil unter Motorradfahrern bei 25 bis 30 Prozent. Lediglich etwa ein Prozent aller
kontrollierten Pkw wäre im Jahr 2009 um 30 bis 40 km/h schneller als erlaubt gefahren, wäh-
rend es bei den Motorradfahrern fünf Prozent gewesen wären. ARCD

Diese Meldung hat 995 Zeichen.



Über den ARCD

Der Auto- und Reiseclub Deutschland e.V. mit Sitz im fränkischen Bad Windsheim ist Deutschlands einziger Auto- und
Reiseclub. Von hier aus betreut der ARCD seine rund 100.000 Mitglieder individuell und rund um die Uhr – mit eigener, perma-
nent besetzter Notrufzentrale und 1.400 Pannenhelfern allein in Deutschland. Im europäischen Ausland arbeitet der ARCD mit
den dort etablierten Assisteuren und Versicherern zusammen. Neben umfassenden Schutzbriefleistungen und der
Unterstützung durch einen speziellen Clubhilfe-Fonds bietet der ARCD seinen Mitgliedern vielfältige und exklusive touristische
Leistungen. Als Gründungsmitglied des 2007 aus der Taufe gehobenen Verbundes Europäischer Automobilclubs EAC engagiert
sich der ARCD zudem aktiv in allen Fragen der Verkehrspolitik und Verkehrssicherheit im Sinne seiner Mitglieder. Diese infor-
miert der Club mit der Zeitschrift „Auto&Reise“ unterhaltsam und kompetent über alles Wissenswerte rund um die Titelthemen
des Magazins.




                                                                                                  Auto- und Reiseclub Deutschland
                                                                                                  91427 Bad Windsheim
                                                                                                  Telefon 0 98 41/4 09-182
                                                                                                  presse@arcd.de
                                                                                                  www.arcd.de/presse

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  • 1. www.arcd.de Presse-Information Nr. 991 03. September 2010 Heute mit folgenden Themen: – Führerschein: Kein Zwang zu Tauglichkeitstests für ältere Autofahrer – Führerscheinentzug kann auch Falschparker treffen – Vereinheitlichung technischer Fahrzeugkontrollen in der EU – Frankreich: Fast 28 Prozent aller Verkehrstoten sind Motorradfahrer Führerschein: Kein Zwang zu Tauglichkeitstests für ältere Autofahrer Bad Windsheim (ARCD) – Die Bundesregierung will auch künftig auf eine besondere Gesundheitsprüfung für ältere motorisierte Verkehrsteilnehmer verzichten. Denn für die Fahrtüchtigkeit sei nicht das Alter entscheidend, sagte ein Sprecher des Verkehrsministeriums dem ARCD auf Anfrage. Ältere Autofahrer seien als „Täter“ nicht häufiger in Unfälle verwickelt als andere Fahrzeuglenker. Man wolle grundsätzlich Mobilität für alle ermöglichen. Senioren würden altersbedingte Defizite durch eine vorsichtigere Fahrweise und Beschränkung auf ver- traute Strecken kompensieren. In jüngster Zeit hatte es Befürchtungen gegeben, dass mit der bevorstehenden Umsetzung der 3. Führerscheinrichtlinie der Europäischen Union auch Tauglichkeitstests für ältere Autofahrer kommen könnten. Verpflichtende Gesundheitstests gibt es zum Beispiel bereits in Spanien, den Niederlanden und in Italien. Nach den Plänen der Bundesregierung müssen ab 2013 erworbene Führerscheine nach 15 Jahren umgetauscht werden. Alle davor ausgestellten Fahrerlaubnisse sind von dieser Regelung vorerst nicht betroffen, müssen aber spätestens 2033 in einen neuen Führerschein eingewechselt werden. Die Entscheidung für oder gegen erneute Tauglichkeitsprüfungen beim Führerscheinumtausch können die EU-Mitgliedsländer bei der Umsetzung der europäischen Führerscheinrichtlinie selbst treffen. Dirk Fischer (MdB), verkehrspolitischer Sprecher der CDU/CSU- Bundestagsfraktion, hält die Aufklärung über Risiken und Unfallvermeidungsstrategien für die Verkehrssicherheit von Senioren für wichtig. Die SPD-Verkehrsexpertin Kirsten Lühmann (MdB) spricht sich im Namen ihrer Fraktion für eine regelmäßige, aber freiwillige Überprüfung der Gesundheit von älteren Autofahrern aus. Als Anreiz schlägt sie entsprechende Versicherungsrabatte vor. Der ARCD unterstützt diese Empfehlung. Solche Rabatte dürften aber im Gegenzug nicht zu höheren Tarifen für andere Versicherungsnehmer führen. Schon bisher können übrigens Autofahrer von Behördenseite zu einer Gesundheitsprüfung verpflichtet werden, wenn ihr Verkehrsverhalten dazu Anlass gibt. ARCD Diese Meldung hat 2.154 Zeichen. Führerscheinentzug kann auch Falschparker treffen Bad Windsheim (ARCD) – Viele Autofahrer verhalten sich beim Parken in gebührenpflichtigen Zonen wie Glücksspieler. Statt ein reguläres Parkticket zu lösen, spekulieren sie darauf, dass Auto- und Reiseclub Deutschland 91427 Bad Windsheim Telefon 0 98 41/4 09-182 presse@arcd.de www.arcd.de/presse
  • 2. www.arcd.de Presse-Information das Überwachungspersonal gerade woanders auf Kontrolltour unterwegs oder generell überlastet ist. In einer Art Mischkalkulation rechnen sie sich aus, dass die Kosten für ein Knöllchen immer mal wieder geringer ausfallen können als der „Gewinn“ durch Schwarzparken. Dass sich diese Glücksritter verspekulieren können, zeigt ein Fall, über den die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins berichtet. Ein Autofahrer hatte nach Mitteilung des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) einen Stand von 18 Punkten im Verkehrszentralregister erreicht. Darauf entzog ihm die Stadt Ludwigshafen die Fahrerlaubnis. Gegen diese sofort vollziehbare Maßnahme erhob der Mann Widerspruch und stellte einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht. Er trug vor, die Punkteabrechnung sei fehlerhaft, weil das mehrfache Parken ohne gültigen Parkschein nicht die Eintragung von Punkten nach sich ziehen könne. Das Gericht sah dies anders und hielt die Entziehung der Fahrerlaubnis für rechtmäßig. Durch Erreichen von 18 Punkten erweise man sich unwiderleglich als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen. Eine Prüfung der im Verkehrszentralregister eingetragenen Entscheidungen durch die Fahrerlaubnisbehörde finde nicht statt. Die Eintragung einer Ordnungswidrigkeit wie im vorliegen- den Fall sei rechtens, wenn eine Geldbuße von mindestens 40 Euro festgesetzt wurde. ARCD Diese Meldung hat 1.591 Zeichen. Vereinheitlichung technischer Fahrzeugkontrollen in der EU Bad Windsheim (ARCD) – Bis 24. September läuft eine EU-weite anonyme Befragung zu techni- schen Fahrzeugkontrollen auf europäischer Ebene, an der jeder Fahrzeugbesitzer teilnehmen kann. Im Sinne administrativer Gleichbehandlung und hoher gemeinsamer Verkehrssicherheitsstandards will die EU-Kommission in Erfahrung bringen, ob eine EU-weite Harmonisierung der periodischen Fahrzeuginspektionen in Europa sinnvoll und notwendig gewor- den ist. Derzeit gelten ausschließlich nationale Bestimmungen. Trotz hoher Anforderungen bei der technischen Überprüfung von Fahrzeugen und Anhängern werden die Prüfergebnisse aktuell nicht automatisch gegenseitig anerkannt. Ein gebrauchtes Fahrzeug muss meist trotz gültiger technischer Überprüfung im Ursprungsland erneut im Zielland inspiziert werden, sobald es von einem Interessenten jenseits der Landesgrenzen erworben wird. Dadurch entstehen Mehrkosten, die nach Ansicht der EU-Kommission dem Binnenmarkt zuwiderlaufen und durch die Einrichtung gemeinsamer technischer EU-Mindeststandards und Prüfkriterien vermieden werden könnten. Ebenso könnten Fahrzeugbesitzer, die längere Zeit im EU-Ausland verbringen, sich die Heimfahrt zur termingerechten TÜV-Kontrolle sparen, wenn eine anerkannte Prüfwerkstatt die Inspektion im Ausland vornehmen darf. Der komplette Fragenkatalog in Englisch ist abrufbar unter http://ec.europa.eu/transport/road_safety/pdf/consultations/pti_questionnaire.pdf. ARCD Diese Meldung hat 1.967 Zeichen. Frankreich: Fast 28 Prozent aller Verkehrstoten sind Motorradfahrer Bad Windsheim (ARCD) – Die Anzahl der Verkehrstoten auf Frankreichs Straßen (4273) blieb im Jahr 2009 konstant, während die der Unfälle mit Personenschaden um 2,9 Prozent zurück gegangen ist und 3,1 Prozent weniger Verletzte zu verzeichnen waren. Allerdings stieg der Anteil der Motorradfahrer unter den tödlich Verunglückten von 25 Prozent (2008) auf nahezu 28 Prozent, wie das französische Innenministerium bekannt gab. Von den 4273 getöteten Auto- und Reiseclub Deutschland 91427 Bad Windsheim Telefon 0 98 41/4 09-182 presse@arcd.de www.arcd.de/presse
  • 3. www.arcd.de Presse-Information Verkehrsteilnehmern waren 1187 auf motorisierten Zweirädern unterwegs. Der Negativtrend beruhe unter anderem auf mangelnder Tempo-Disziplin. Während nur 10 bis 15 Prozent der Autofahrer die vorgeschriebene Geschwindigkeit um mehr als 10 km/h überschritten hätten, läge der Anteil unter Motorradfahrern bei 25 bis 30 Prozent. Lediglich etwa ein Prozent aller kontrollierten Pkw wäre im Jahr 2009 um 30 bis 40 km/h schneller als erlaubt gefahren, wäh- rend es bei den Motorradfahrern fünf Prozent gewesen wären. ARCD Diese Meldung hat 995 Zeichen. Über den ARCD Der Auto- und Reiseclub Deutschland e.V. mit Sitz im fränkischen Bad Windsheim ist Deutschlands einziger Auto- und Reiseclub. Von hier aus betreut der ARCD seine rund 100.000 Mitglieder individuell und rund um die Uhr – mit eigener, perma- nent besetzter Notrufzentrale und 1.400 Pannenhelfern allein in Deutschland. Im europäischen Ausland arbeitet der ARCD mit den dort etablierten Assisteuren und Versicherern zusammen. Neben umfassenden Schutzbriefleistungen und der Unterstützung durch einen speziellen Clubhilfe-Fonds bietet der ARCD seinen Mitgliedern vielfältige und exklusive touristische Leistungen. Als Gründungsmitglied des 2007 aus der Taufe gehobenen Verbundes Europäischer Automobilclubs EAC engagiert sich der ARCD zudem aktiv in allen Fragen der Verkehrspolitik und Verkehrssicherheit im Sinne seiner Mitglieder. Diese infor- miert der Club mit der Zeitschrift „Auto&Reise“ unterhaltsam und kompetent über alles Wissenswerte rund um die Titelthemen des Magazins. Auto- und Reiseclub Deutschland 91427 Bad Windsheim Telefon 0 98 41/4 09-182 presse@arcd.de www.arcd.de/presse