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Presseinformation
Es geht um bestmögliche Konditionen für die Verbraucher
Verhandlungstermin steht: In den Kampf
‚David gegen Goliath’ kommt Bewegung
Stuttgart/Weinstadt, 01. Februar 2011 Im Anlegerinteresse
hatte der unabhängige Finanzvermittler AVL aus Weinstadt
bei Stuttgart im August eine Klage gegen den Fondsriesen
DWS eingereicht. Dabei ging es darum, bestmögliche
Konditionen für die Kunden beim Abschluss des Riester-
Produkts DWS-TopRente zu erreichen. Nun steht der nächste
Schritt an: Am Donnerstag, den 3. Februar, treffen sich die
Parteien vor dem Landgericht Frankfurt.
Das Gericht wird darüber entscheiden, ob eine Diskriminierung
von AVL gegenüber anderen Vermittlern durch die DWS und ein
Missbrauch der Marktmacht seitens des Branchenriesen
vorliegen.
Die Vorgeschichte: Bei der Vermittlung von Finanzprodukten gibt
der Finanzdienstleister AVL Abschlussprovisionen, die er selbst
von den jeweiligen Anbietern erhält, an die Kunden weiter – so
auch bei der DWS TopRente. Für den Kunden ist es vor allem
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Bernd Münchinger Uwe Lange
echolot pr GmbH & Co. KG AVL Finanzdienstleistung Investmentfonds
Schulze-Delitzsch-Str. 16 70565 Stuttgart Poststraße 15/1 71384 Weinstadt
Telefon: +49 (0)711 99014-80 Telefon: +49 (0)7151 604 59 30*
Telefax: +49 (0)711 99014-89 Telefax: +49 (0)7151 604 59 399
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2. attraktiv, wenn solche Rabatte auf Abschlussprovisionen direkt in
zusätzliche Fondsanteile investiert werden. Bei der DWS
TopRente hat die DWS AVL eine Beschränkung dieser
Direktrabatte auf 50 Prozent vorgeschrieben – mit der
Begründung, 100 Prozent Direktrabatt seien Mitarbeitern
vorbehalten. Die anderen 50 Prozent kann AVL somit nur als
Rückzahlung erstatten, die je nach Betrag versteuert werden
muss. Der Nachteil für den Anleger: Dieses Vorgehen bedeutet
eine Verringerung des Investitionsvolumens und als Folge eine
Schmälerung des Rentenanspruchs.
„Wie wir aus Berichten wissen, wurde aber mindestens einem
anderen Vermittler ein höherer Direktrabatt kommentarlos
gewährt, so dass eine ungleiche Basis entsteht“, erklärt der von
AVL beauftragte Rechtsanwalt Dr. Hans Baumann von der
Sozietät Baumann Sasdi Sander, Stuttgart.
„Trotz Klageerwiderungen sind wir der Ansicht, dass dieses
Thema nun vor Gericht ausgehandelt und entschieden werden
soll. Wir hoffen auf ein Ergebnis im Anlegerinteresse, das die
DWS zu einer klaren Linie zwingt“, so AVL-Geschäftsführer Uwe
Lange.
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3. Über AVL
AVL Finanzdienstleistung Investmentfonds, 1997 als kleines Startup
Unternehmen gegründet, hat sich heute als einer der bundesweit
bedeutendsten unabhängigen Vermittler von Produkten mit Investmentansatz
etabliert. Beim Kauf von Fondsanteilen gewährt AVL bei etwa 16.000 Fonds
steuerfreie Direkt-Rabatte von 100 Prozent auf den Ausgabeaufschlag. Egal
welches Produkt AVL vermittelt, es wird komplett auf Abschlussprovisionen
verzichtet. Darüber hinaus ist eine kostenlose Depotführung ab dem ersten
Euro möglich. AVL finanziert sich ausschließlich über einen Teil der
Verwaltungsgebühr der jeweiligen Fonds, welche sich durch eine Vermittlung
von AVL nicht erhöht. Da der Kauf bzw. Verkauf von Fondsanteilen kostenlos
möglich ist, können Fondsanteile zum Nulltarif gehandelt werden. Im AVL
Kundenlogin erhält der Anleger kostenlos ausführliche Informationen über sein
Portfolio in einer Multidepot-Ansicht (Wertentwicklung, Quartalsberichte,
historische Fondskurse, realisierte Gewinn-/Verlustdarstellung etc).
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