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Der Jugendmedienschutz-
Staatsvertrag (JMStV)
und seine Auswirkungen
auf die Jugendarbeit
Informationen & Einschätzungen
Stand: 10.12.2010
Wesentliche allgemeine
Informationen zum JMStV
Was ist der JMStV?
14. Änderung des Rundfunk-Staatsvertrags
Ziel: Schutz von jungen Menschen vor
jugendgefährdenden Inhalten in den Medien (z.B. TV,
Radio, Kino, Spiele, Internetdienste)
Neufassung soll zum 01.01.2011 in Kraft treten, der
JMStV wurde aber noch nicht von allen
Landesparlamenten ratifiziert; Erstfassung gilt bereits
seit 2003
Wer ist betroffen?
 „Medienanbieter”: Fernseh- und Radiosender,
 Filmproduzenten, Spieleentwickler
 Anbieter im Internet: Alle Betreiber von Webseiten,
 Blogs, Chats, Foren, Communities, Onlinespielen
 unabhängig von einer Gewinnerzielungsabsicht
 Internet-Service-Provider müssen
 Jugendschutzprogramme zur Verfügung stellen
 aber: der JMStV trifft nur deutsche Anbieter
Was ist neu?
Schutzregeln werden von Fernsehen & Radio auf das
Internet übertragen
Kategorisierung der Inhalte nach Altersstufen
(ab 0 | ab 6 | ab 12 | ab 16 | ab 18)
Verpflichtung dafür zu sorgen, dass Kinder/Jugendliche
nur die für sie geeigneten Angebote nutzen können
Jugendschutzbeauftragte-r muss im Impressum
benannt werden
Wie erfüllt man die Auflagen?
Kennzeichnung der Inhalte mit einer entsprechenden
Altersfreigabe (entweder pauschal für die ganze
Webseite oder für jeden einzelnen Inhalt); diese
Kennzeichnung muss von den Schutzprogrammen
ausgelesen werden können.
Problem 1: Schutzprogramme gibt es noch nicht
Problem 2: Kennzeichnung muss in Quellcode
eingebunden werden
„Sendezeitbegrenzung” von jugendgefährdenden
Inhalten
andere technische Sperren
Ist die Kennzeichnung Pflicht?
 Nein, aber ungekennzeichnete Webseiten werden von
 den Schutzprogrammen als ”ab 18” gefiltert
 Problem: Es ist davon auszugehen, dass in Schulen,
 Jugendzentren usw. i.d.R. Filter installiert werden.
 Dadurch wären Webangebote von Trägern der
 Jugendarbeit für die Hauptzielgruppe nicht erreichbar.
 Dadurch ist eine Kennzeichnung für Webseiten, die sich
 an Kinder und Jugendliche richten, quasi Pflicht.
Kriterien für Klassifizierung?
 „Grad der Entwicklungsbeeinträchtigung”; zu
 berücksichtigen sind:
   die Reiz- und Nachwirkung von Inhalten
   der Kontext
   die Verständlichkeit
   die Kontaktmöglichkeiten
 Problem: Wer kann diese Klassifizierung leisten?
 Medienpädagogische & -rechtliche Kenntnisse
 notwendig
 helfen soll altersklassifizierung.de
Wer klassifiziert?
 der Anbieter selber
 oder über die „Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-
 Dienstanbieter” (FSM)
 Problem: Mitgliedschaft in der FSM ab 2.000 €/Jahr
 Problem: Funktiuonalität von altersklassifizierung.de
 noch unbekannt. Hohe Fehlerquote bei der Selbst-
 klassifizierung > Gefahr von Bußgeld bei wiederholter
 Fehleinschätzung bis 500.000€
Umgang mit
„user generated content”?
 der Anbieter haftet und muss das Einbinden von
 gefährdenden Inhalten verhindern oder diese Inhalte
 umgehend entfernen (wenn er davon Kenntnis erhält)
 Hinweis: Button zum Melden von Inhalten sollte
 vorhanden sein!
 Problem 1: Zeitnahes Entfernen von gefährdenden
 Inhalten muss (technisch oder personell) gewährleistet
 werden
 Problem 2: Partizipation wird verhindert/erschwert
Braucht man
Jugendschutzbeauftragte?
 nein, nur bei gewerbsmäßiger Nutzung
 Hinweis: strittig ist, ob eingebundene Bannerwerbung,
 die zur Finanzierung des Angebots dient, bereits diesen
 Tatbestand erfüllt.
Einschätzung aus Sicht
der Jugendarbeit
„Schutzmechanismen”
statt Medienpädagogik
Die Jugendschutzprogramme müssen auf PCs,
Smartphones,... installiert werden. Dies setzt eine
technische und fachliche Kompetenz bei den Eltern
voraus.
Erreicht werden also vor allem die Familien, die bereits
jetzt medienpädagogisch interessierter sind.
Technische Filter wiegen in falscher Sicherheit
„sex sells”
 Allein die Altersklassifizierung genügt demnächst, um
 z.B. den Zugriff auf pornografische Inhalte zu
 beschränken
 Porno-Anbieter brauchen keine zusätzlichen
 Schutzprogramme mehr > Zugriff wird erleichtert
„Jugendarbeit online” im „off”

 Angebote der Jugendarbeit sind auf PCs mit
 Schutzprogrammen nur aufrufbar, wenn eine
 Altersklassifizierung erfolgt ist.
 Problem 1: Wer macht die Klassifizierung?
 Problem 2: Wer verfügt über die technische Kompetenz
 & Möglichkeit, die technischen Anforderungen
 umzusetzen?
Partizipation wird erschwert

 partizipative Angebote der Jugendarbeit (z.B. Web2.0-
 Angebote der Jugendgruppen, Jugendserver
 Niedersachsen, myjuleica.de, neXTvote.de,...) müssen
 tlw. Inhalte der Mitwirkenden prüfen
 Problem: Welche-r Ehrenamtliche-r kann Webseiten
 jederzeit zeitnah prüfen?
Medienpädagogik
braucht Freiräume
 Der verantwortungsbewusste und umfassende
 Umgang mit dem Internet ist heute eine
 Kernkompetenz: Medienkritik als Teil von
 Medienkompetenz braucht keine Regulierung, sondern
 begleitete Auseinandersetzung
 Der JMStV sorgt nicht für die Förderung der
 Medienkompetenz junger Menschen; er sorgt im
 Gegenteil für ihre erhebliche Behinderung.
Medienpädagogik
braucht Freiräume
 Die Kennzeichnungspflicht wird zu einer Bevorzugung
 großer, kommerzieller Angebote führen, die häufig aus
 datenschutzrechtlicher Sicht problematisch sind.
 Technik kann Erziehung nicht ersetzen
Aktuelle Empfehlungen
Aktuelle Empfehlungen
Da zurzeit viele Fragen noch nicht abschließend geklärt
sind, empfiehlt es sich, nicht voreilig oder übertrieben
zu reagieren.
Die weitere Entwicklung sollte aber aufmerksam
verfolgt werden.
Aktuelle Empfehlungen
Sobald geeignete Instrumente zur Verfügung stehen
erscheinen folgende Punkte als wichtig:
  Jede Webseite sollte mit einer Altersfreigabe
  gekennzeichnet werden
  Wenn es die Möglichkeit gibt, „user generated
  content" auf der Webseite einzubinden, sollte ein
  „Melde-Button” vorhanden sein
  Technische Realisierbarkeit der Einbindung der
  Altersschutzkennzeichnung in das CMS/die Webseite
  prüfen.
Aktuelle Empfehlungen
Aktuelle Infos zur weiteren Entwicklung auf
www.myjuleica.de/jmstv.html
Landesjugendring Niedersachsen e.V.
Björn Bertram
Zeißstraße 13
30519 Hannover
www.ljr.de
www.myjuleica.de/jmstv
info@ljr.de

Stand: 10.12.2010

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Jugendmedienschutz-Staatsvertrag und die Jugendarbeit

  • 1. Der Jugendmedienschutz- Staatsvertrag (JMStV) und seine Auswirkungen auf die Jugendarbeit Informationen & Einschätzungen Stand: 10.12.2010
  • 3. Was ist der JMStV? 14. Änderung des Rundfunk-Staatsvertrags Ziel: Schutz von jungen Menschen vor jugendgefährdenden Inhalten in den Medien (z.B. TV, Radio, Kino, Spiele, Internetdienste) Neufassung soll zum 01.01.2011 in Kraft treten, der JMStV wurde aber noch nicht von allen Landesparlamenten ratifiziert; Erstfassung gilt bereits seit 2003
  • 4. Wer ist betroffen? „Medienanbieter”: Fernseh- und Radiosender, Filmproduzenten, Spieleentwickler Anbieter im Internet: Alle Betreiber von Webseiten, Blogs, Chats, Foren, Communities, Onlinespielen unabhängig von einer Gewinnerzielungsabsicht Internet-Service-Provider müssen Jugendschutzprogramme zur Verfügung stellen aber: der JMStV trifft nur deutsche Anbieter
  • 5. Was ist neu? Schutzregeln werden von Fernsehen & Radio auf das Internet übertragen Kategorisierung der Inhalte nach Altersstufen (ab 0 | ab 6 | ab 12 | ab 16 | ab 18) Verpflichtung dafür zu sorgen, dass Kinder/Jugendliche nur die für sie geeigneten Angebote nutzen können Jugendschutzbeauftragte-r muss im Impressum benannt werden
  • 6. Wie erfüllt man die Auflagen? Kennzeichnung der Inhalte mit einer entsprechenden Altersfreigabe (entweder pauschal für die ganze Webseite oder für jeden einzelnen Inhalt); diese Kennzeichnung muss von den Schutzprogrammen ausgelesen werden können. Problem 1: Schutzprogramme gibt es noch nicht Problem 2: Kennzeichnung muss in Quellcode eingebunden werden „Sendezeitbegrenzung” von jugendgefährdenden Inhalten andere technische Sperren
  • 7. Ist die Kennzeichnung Pflicht? Nein, aber ungekennzeichnete Webseiten werden von den Schutzprogrammen als ”ab 18” gefiltert Problem: Es ist davon auszugehen, dass in Schulen, Jugendzentren usw. i.d.R. Filter installiert werden. Dadurch wären Webangebote von Trägern der Jugendarbeit für die Hauptzielgruppe nicht erreichbar. Dadurch ist eine Kennzeichnung für Webseiten, die sich an Kinder und Jugendliche richten, quasi Pflicht.
  • 8. Kriterien für Klassifizierung? „Grad der Entwicklungsbeeinträchtigung”; zu berücksichtigen sind: die Reiz- und Nachwirkung von Inhalten der Kontext die Verständlichkeit die Kontaktmöglichkeiten Problem: Wer kann diese Klassifizierung leisten? Medienpädagogische & -rechtliche Kenntnisse notwendig helfen soll altersklassifizierung.de
  • 9. Wer klassifiziert? der Anbieter selber oder über die „Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia- Dienstanbieter” (FSM) Problem: Mitgliedschaft in der FSM ab 2.000 €/Jahr Problem: Funktiuonalität von altersklassifizierung.de noch unbekannt. Hohe Fehlerquote bei der Selbst- klassifizierung > Gefahr von Bußgeld bei wiederholter Fehleinschätzung bis 500.000€
  • 10. Umgang mit „user generated content”? der Anbieter haftet und muss das Einbinden von gefährdenden Inhalten verhindern oder diese Inhalte umgehend entfernen (wenn er davon Kenntnis erhält) Hinweis: Button zum Melden von Inhalten sollte vorhanden sein! Problem 1: Zeitnahes Entfernen von gefährdenden Inhalten muss (technisch oder personell) gewährleistet werden Problem 2: Partizipation wird verhindert/erschwert
  • 11. Braucht man Jugendschutzbeauftragte? nein, nur bei gewerbsmäßiger Nutzung Hinweis: strittig ist, ob eingebundene Bannerwerbung, die zur Finanzierung des Angebots dient, bereits diesen Tatbestand erfüllt.
  • 13. „Schutzmechanismen” statt Medienpädagogik Die Jugendschutzprogramme müssen auf PCs, Smartphones,... installiert werden. Dies setzt eine technische und fachliche Kompetenz bei den Eltern voraus. Erreicht werden also vor allem die Familien, die bereits jetzt medienpädagogisch interessierter sind. Technische Filter wiegen in falscher Sicherheit
  • 14. „sex sells” Allein die Altersklassifizierung genügt demnächst, um z.B. den Zugriff auf pornografische Inhalte zu beschränken Porno-Anbieter brauchen keine zusätzlichen Schutzprogramme mehr > Zugriff wird erleichtert
  • 15. „Jugendarbeit online” im „off” Angebote der Jugendarbeit sind auf PCs mit Schutzprogrammen nur aufrufbar, wenn eine Altersklassifizierung erfolgt ist. Problem 1: Wer macht die Klassifizierung? Problem 2: Wer verfügt über die technische Kompetenz & Möglichkeit, die technischen Anforderungen umzusetzen?
  • 16. Partizipation wird erschwert partizipative Angebote der Jugendarbeit (z.B. Web2.0- Angebote der Jugendgruppen, Jugendserver Niedersachsen, myjuleica.de, neXTvote.de,...) müssen tlw. Inhalte der Mitwirkenden prüfen Problem: Welche-r Ehrenamtliche-r kann Webseiten jederzeit zeitnah prüfen?
  • 17. Medienpädagogik braucht Freiräume Der verantwortungsbewusste und umfassende Umgang mit dem Internet ist heute eine Kernkompetenz: Medienkritik als Teil von Medienkompetenz braucht keine Regulierung, sondern begleitete Auseinandersetzung Der JMStV sorgt nicht für die Förderung der Medienkompetenz junger Menschen; er sorgt im Gegenteil für ihre erhebliche Behinderung.
  • 18. Medienpädagogik braucht Freiräume Die Kennzeichnungspflicht wird zu einer Bevorzugung großer, kommerzieller Angebote führen, die häufig aus datenschutzrechtlicher Sicht problematisch sind. Technik kann Erziehung nicht ersetzen
  • 20. Aktuelle Empfehlungen Da zurzeit viele Fragen noch nicht abschließend geklärt sind, empfiehlt es sich, nicht voreilig oder übertrieben zu reagieren. Die weitere Entwicklung sollte aber aufmerksam verfolgt werden.
  • 21. Aktuelle Empfehlungen Sobald geeignete Instrumente zur Verfügung stehen erscheinen folgende Punkte als wichtig: Jede Webseite sollte mit einer Altersfreigabe gekennzeichnet werden Wenn es die Möglichkeit gibt, „user generated content" auf der Webseite einzubinden, sollte ein „Melde-Button” vorhanden sein Technische Realisierbarkeit der Einbindung der Altersschutzkennzeichnung in das CMS/die Webseite prüfen.
  • 22. Aktuelle Empfehlungen Aktuelle Infos zur weiteren Entwicklung auf www.myjuleica.de/jmstv.html
  • 23. Landesjugendring Niedersachsen e.V. Björn Bertram Zeißstraße 13 30519 Hannover www.ljr.de www.myjuleica.de/jmstv info@ljr.de Stand: 10.12.2010

Editor's Notes

  1. \n
  2. \n
  3. \n
  4. \n
  5. \n
  6. \n
  7. \n
  8. \n
  9. \n
  10. \n
  11. \n
  12. \n
  13. \n
  14. \n
  15. \n
  16. \n
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