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CDU-Fraktion Sankt Augustin, Rathaus Markt 1, 53757 Sankt Augustin
Herrn Martin Metz
c/o Fraktionsbüro Bündnis 90/Grüne
Markt 1
53757 Sankt Augustin
(per Mail)
Sankt Augustin, den 17. März 2014
Antwort auf den offenen Brief vom 13. März 2014
Sehr geehrter Herr Metz, lieber Martin,
ich bedauere, dass bei den Grünen der Eindruck entstanden ist, dass das ernsthafte
Bemühen um mögliche Lärmreduzierung am Flugplatz Hangelar bei Flugplatzgesell-
schaft, Fliegern und CDU-Fraktion „deutlich nachgelassen“ habe. Selbstverständlich
kann ich im Folgenden nicht für die Flugplatzgesellschaft oder die Flieger antworten,
tue dies aber gerne seitens der CDU-Fraktion, für die ich ganz zu Beginn betonen
möchte, dass dieser Eindruck falsch ist.
Ich würde mich übrigens freuen, wenn wir die weitere Diskussion im Rahmen des
unter den Fraktionen abgestimmten Verfahrens in einer öffentlichen Sitzung des UPV
mit Schwerpunkt Flugplatz und nicht per offenen Briefen führen – ansonsten könnte
nämlich der Verdacht aufkeimen, es handele sich um Wahlkampfgetöse. Bekanntlich
haben die Fraktionen von CDU und Grünen umfangreiche Fragen gestellt, wo bei den
Nachfragen noch die Beantwortung aussteht. Vor der abschließenden Beantwortung
und einer dann folgenden, umfangreichen Beratung in meiner Fraktion zum Themen-
komplex Flugplatz kann ich (und hoffe hier auf Dein Verständnis) aufgrund der neuen
Informationen und geänderten Sachlagen zum jetzigen Zeitpunkt zu einigen von Dir
angeschnittenen Punkten keine Stellung beziehen – z. B. zu den Lärmmessstationen.
In den letzten Jahren hat gerade die CDU-Fraktion eine Menge für ein konsensorien-
tiertes Vorgehen im Sinne einer guten Nachbarschaft von Anwohnern und Nutzern
des Flugplatzes insbesondere im Hinblick auf den Lärmschutz getan. Nicht nur haben
wir die von Dir genannte gemeinsame Beantragung von CDU, Grünen, FDP und
Aufbruch, die wir beide in der Hauptsache erarbeitet haben, am 13.04.2011 im Rat
mitbeschlossen und auch die daraus folgenden Maßnahmen – vor allem den Rahmen-
planungsbeirat – sehr aktiv begleitet. Wir haben darüber hinaus dafür gestimmt, dass
der Lärmschutzbeirat öffentlich tagt, und die CDU ist die einzige Partei, die zum Flug-
im Rat der Stadt Sankt AugustinCDU-Fraktion
Fraktionsgeschäftsstelle
Rathaus, Markt 1
53757 Sankt Augustin
Telefon: 02241 / 243-356
Telefax: 02241 / 243-77 356
Mail: cdu.fraktion@sankt-augustin.de
www.cdu-sankt-augustin.de
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platz in Hangelar öffentliche Informationsveranstaltungen durchgeführt hat. Des
Weiteren hat die CDU-Fraktion beispielsweise auch kleinere Projekte wie die
Schaffung einer Zuwegung vom ALT-Gelände zur Tankstelle, wodurch jährlich über
100 Kurzflüge durch Hubschrauber entfallen, unterstützt.
Ein wenig erstaunt bin ich darüber, dass Du konkrete Maßnahmen im Strategiepapier
der Flugplatzgesellschaft vermisst. Konkrete Maßnahmen sind nämlich grundsätzlich
kein Bestandteil eines Strategiepapiers, welches die Ziele (und nicht die Maßnahmen)
über einen mittel- oder langfristigen Zeitraum definieren soll. Umso wichtiger ist es
aus meiner Sicht, dass die Lärmminderung ein substantieller Bestandteil im Leitbild,
dem wichtigsten Teil des Papiers, ist. An diesem Leitbild muss sich die Gesellschaft
nämlich auch in kommenden Ratsperioden messen lassen und man kann auch künftige
Gremienmitglieder immer wieder an diese Kernaussage erinnern - sollte es denn nötig
sein. Dass Du dies anscheinend als nicht ausreichend betrachtest, muss ich
akzeptieren, sehe es aber eben anders.
Das Strategiepapier selbst ist unmittelbar nach der Veröffentlichung im zuständigen
Ausschuss präsentiert worden. Meiner Kenntnis nach hatten auch die stellvertreten-
den Gremienvertreter, die in Sankt Augustin bekanntlich durch die Opposition besetzt
sind und informiert waren, im Vorfeld nichts an dieser Vorgehensweise auszusetzen –
so hat sich beispielsweise mein Vertreter nicht bei mir gemeldet und eine andere
Vorgehensweise vorgeschlagen. Darüber hinaus sind Oppositionspolitiker aus Sankt
Augustin über den Kreis in den Gesellschaftsgremien vertreten und auch von diesen
kam kein Hinweis darauf, dass aus ihrer Sicht ein Verfahrensfehler vorliegt; dazu sind
sie in ihrer Funktion natürlich nicht verpflichtet, aber ich gehe davon aus, dass sie es
aufgrund der in den Gremien üblicherweise guten Zusammenarbeit getan hätten.
Ich hoffe, dass wir uns darüber einig sind, dass ein exaktes Vorgeben von maximalen
jährlichen Startzahlen am Flugplatz nicht möglich ist. In dem gemeinsamen Antrag in
2011 haben wir beschlossen, dass sich im Rahmen der Auswirkungen durch Gewerbe-
entwicklungen keine je nach Fall merklichen oder wesentlichen Steigerungen der
Flugbewegungen ergeben sollen. Auf Startzahlen der von Dir in Deinem offenen Brief
gewählten Kategorie Motorflugzeuge von 2011 oder später konnte damals natürlich
kein Bezug genommen werden; die 2010er hast Du ja schon genannt – 26.794. In den
fünf Jahren davor (2005 – 2009) schwankten die Startzahlen in einem extrem engen
Korridor zwischen 26.171 und 26.702. In den fünf Jahren wiederum davor (2000 –
2004) war die Schwankungsbreite erheblich höher und lag zwischen 23.790 und
31.459. Es gab Jahrzehnte mit im Schnitt verhältnismäßig niedrigen Startzahlen – die
90er mit 22.855 pro Jahr – und verhältnismäßig hohen Startzahlen – die 70er mit
34.800.
Die ersten 10 Jahre des neuen Jahrtausends lagen im Schnitt bei 26.851 und das ist
eine Größe, auf die sich nach meiner Interpretation sowohl unser Ratsbeschluss als
auch das Strategiepapier beziehen. Daher kann ich Deinen Unmut über diesen Teil des
Strategiepapiers nicht nachvollziehen, da es sich offensichtlich im Einklang mit einem
bestehenden Ratsbeschluss befindet.
Seite 3 von 6
Bei den Startzahlen darf auch die betriebswirtschaftliche Komponente nicht vernach-
lässigt werden. Ziel der Gesellschaft sollte sein, möglichst keine Verluste zu erwirt-
schaften; und ein großer Teil der Einnahmen – z. B. Landegebühren und Verkauf von
Flugbenzin – sind direkt von der Anzahl der Flugbewegungen abhängig. Ich möchte
ausdrücklich (!) betonen, dass hier keine Gewinnmaximierung durch eine unbegrenzte
Steigerung der Startzahlen erfolgen darf, aber in der heutigen Zeit knapper
kommunaler Kassen muss man ein ausgeglichenes Ergebnis ins Auge fassen dürfen.
Die aktuell schlechten Ergebnisse der Flugplatzgesellschaft rühren bei weitem nicht
einzig und allein aus den 2012 und 2013 gesunkenen Flugbewegungen her – aber zum
Teil eben schon.
Auch bezüglich der Standpunkte zu Hotellerie ist die Diskrepanz geringer, als es in
Deinem Schreiben den Anschein hat. Es ist richtig, dass sich die politischen Vertreter
im Rahmenplanungsbeirat mehrheitlich dafür ausgesprochen haben, dass ein Hotel
„nicht angestrebt“ wird. Dieser Beschluss wurde getroffen aus der Befürchtung
heraus, dass die in Arbeit befindlichen Gutachten ansonsten ein Hotel zu stark
präferieren würden. Wie sich ein Hotel auf die Lärmimmissionen der Anwohner
auswirkt – und da gehören für mich bekanntlich nicht nur Emissionen aus dem Flug-
verkehr, sondern auch Veränderungen der Emissionen aus dem Straßenverkehr in die
Betrachtung – wird sich hoffentlich aus den Gutachten ergeben. „Nicht anstreben“
bedeutet übrigens nicht, dass man sich dagegen ausgesprochen hat – dies deckt sich
mit den Ergebnissen der Arbeitsgruppen der Werkstattverfahren, die ein Hotel nicht
kategorisch abgelehnt haben, sowie mit den Wortmeldungen in den Rahmen-
planungsbeiratssitzungen, die teilweise pro und teilweise kontra Hotel waren. Somit
läuft die Überlegung der Flugplatzgesellschaft bezüglich des Hotels dem Beschluss
des Rahmenplanungsbeirats nicht zuwider. Eines steht für mich aber fest – sollten die
Gutachten ergeben, dass ein Hotel mit den verschiedenen Emissionsbetrachtungen
saldiert zu nicht vertretbaren Auswirkungen in Hangelar führt, werden sich sicherlich
die CDU-Fraktion und auch die übrigen Fraktionen in UPV und Rat gegen ein Hotel
aussprechen. Und ich habe keine Zweifel, dass dann auch eine Flugplatzgesellschaft
von ihrem Ziel einer Hotelansiedlung Abstand nehmen wird, da dies nämlich ansons-
ten gegen das Leitbild verstoßen würde.
In dem weiteren Zusammenhang möchte ich auch einmal ausschnittsweise auf einige
Punkte hinweisen, die im Strategiepapier in der gleichen Aufzählung wie das Hotel
stehen:
• Keine weiteren neuen Hubschrauberwerften
• Keine Gyrocopterwerften
• Keine weitere Vermietung von Standplätzen an Gyrocopter
• Vorhandene Pachtverträge für Abstellplätze von Gyrocoptern nicht erneuern
bzw. übertragen
Ich bin sicher, dass die Anwohner diese Aussagen uneingeschränkt begrüßen.
Deine offensichtliche Aversion gegen nicht-flugplatzaffines Gewerbe kann ich nicht
nachvollziehen. Flugplatzaffines Gewerbe macht für mich am Flugplatz zwar auch
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mehr Sinn, hat aber im Vergleich zu nicht-flugplatzaffinem Gewerbe nach meiner
Einschätzung ein geringeres Risiko der Erhöhung der Startzahlen, was auch im Inte-
resse der Fluglärmgegner liegen könnte. Letztendlich ist aber die Menge an Flächen,
die überhaupt für zusätzliches Gewerbe am Ende des Planungsverfahrens ausgewiesen
kann, sicherlich nicht groß. Denn es herrschte im Werkstattverfahren bekanntlich
Einigkeit darüber, dass in dem Gebiet in jedem Fall Freiflächen zu berücksichtigen
sind, Nutzungen für Vereine und mit Naherholungswert bevorteilt werden und
Bestandssicherung inkl. Erweiterungen bestehender Betriebe in jedem Fall gegenüber
Neuansiedlungen zu bevorzugen ist.
Die Diskussion um die Platzrunde und die Frage der Verbindlichkeit bzw. der Auswir-
kung der Aussage der Bezirksregierung Düsseldorf (BR), dass sie verbindlich ist, macht
es aus meiner Sicht umso bedauerlicher, dass sich die BR schlicht weigert, an einer
UPV-Sitzung in Sankt Augustin teilzunehmen. Denn weder Du noch ich sind Anwälte
oder gar Fachanwälte für Luftverkehrsrecht, weswegen eine fachliche Stellungnahme
der BR mit der Möglichkeit von Nachfragen in einer Ausschusssitzung mehr als
wünschenswert ist. Nach meinem Verständnis ist eine Platzrunde alleine schon des-
halb grundsätzlich verbindlich, da ansonsten der erste Satzteil von §21a LuftVO
(„Flugplatzverkehr ist der Verkehr von Luftfahrzeugen, die sich in der Platzrunde
befinden, in diese einfliegen oder sie verlassen“) keinen Sinn machen würde, wenn
eine Platzrunde nicht definiert wäre. Und in der Folge regelt §43 (26/26a) Ordnungs-
widrigkeiten gegen die Platzrunde, ohne dass eine besondere Verbindlichkeit notwen-
dig ist. Sollte aber doch ein Unterschied bestehen, ergibt sich zwangsläufig die Frage,
wo denn dieser Unterschied zwischen der Hangelarer Platzrunde und anderen Platz-
runden liegt. Schließlich liegt mir die Kopie eines Schreibens der BR an den Verband
der Allgemeinen Luftfahrt e.V. (AOPA) vom 4. April 2013 vor, in dem es heißt:
„Die Verbindlichkeit einer Platzrunde ergibt sich – wie auch von Ihnen erwähnt
– allein aus einer behördlichen Festlegung i.S.d. § 21a LuftVO. Eine solche
Regelung existiert am Verkehrslandeplatz Hangelar seit Jahrzehnten.“
In meinen Augen stützt diese Aussage deutlich meine Interpretation.
Deine Behauptung, dass Piloten, die eine Landebahn treffen müssen, folglich einen
Korridor von 300 Metern ohne Einschränkungen einhalten können, erscheint mir ein
wenig anmaßend, da sie ohne Begründung das vom Landesministerium beauftragte
und veröffentlichte Gutachten in Frage stellt. Ich kann nicht nachvollziehen, woher Du
ohne eigene motorfliegerische Ausbildung die Gewissheit nimmst, die Angelegenheit
fachlich besser einschätzen zu können als der offizielle Gutachter.
Eine umfassende Kontrolle der Platzrunde (z. B. durch permanente Radarüber-
wachung) ist weder durch die Luftaufsicht noch durch die Flugplatzgesellschaft mit
vertretbarem Aufwand machbar, aber es muss – wie seitens der CDU-Fraktion schon
mehrfach gesagt – mehr Kontrollen als in den letzten Jahren geben. Es mag sein, dass
Du es als ein falsches Zeichen ansiehst, wenn sich die Flugplatzgesellschaft nicht mehr
mit Kontrollen des Flugverhaltens der Piloten beschäftigt. Aber nicht zuletzt die
erfolglosen Erfahrungen mit dem Lasermessgerät sind für mich ein Grund dafür, dass
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die Entscheidung, die Kontrolle demjenigen zu überlassen, der dafür zuständig ist –
namentlich der Luftaufsicht – richtig ist. Zum einen dürfen Bürger und lokale Politik
erwarten, dass die Luftaufsicht die technischen Möglichkeiten hat, die von ihr bzw.
übergeordneten Behörden getroffenen Regelungen auch in geeigneter Häufigkeit
kontrollieren zu können, und zum anderen bin ich der Meinung, dass es nicht sein darf,
dass wir auf kommunaler Ebene finanziell für originäre Aufgaben der Bezirksregierung
bezahlen.
Wir stimmen nach wie vor darin überein, dass mehr Kontrollen als bisher stattfinden
sollten – meiner Meinung nach durch die BR. Zwar hat sie mitgeteilt, dass nach ihrer
letzten Auswertung letzten Endes weniger als ein Prozent ordnungswidrig fliegen.
Allerdings basiert dieser Wert auf einer ziemlich geringen Anzahl an Prüfungen und
mehr Prüfungen würden mit Sicherheit die Akzeptanz der Auswertungen in der
Bevölkerung erhöhen.
Dass das Projekt „Lasermessgerät“ am Flugplatz erfolglos und damit kein Ruhmesblatt
war, habe ich seit Bekanntwerden sowohl gegenüber Lärmgegnern als auch Presse-
vertretern mehrfach geäußert. Ich bin der Überzeugung, dass die ehrenamtlichen
Gremienvertreter und Geschäftsführer der Flugplatzgesellschaft alles daran gesetzt
und eine Menge Zeit darauf verwandt haben, damit am Ende ein funktionierendes
Verfahren herauskommt – leider vergeblich. Bevor Du dieses Ergebnis besonders in
Frage stellst, möchte ich darauf hinweisen, dass das mehrfach angesprochene Gutach-
ten der FH Aachen auf den Seiten 51 bis 64 das Messverfahren der Luftaufsicht unter-
sucht und dabei feststellt, dass das üblicherweise von der Luftaufsicht verwendete
Gerät ähnlich problematische Ergebnisse liefert wie dasjenige der Flugplatzgesell-
schaft. Zu diesem Fakt ist mir bisher keine Äußerung oder gar Selbstkritik der Luftauf-
sicht bekannt – und dort arbeiten hauptberufliche Mitarbeiter. Und auch von Deinem
Parteifreund Staatssekretär Becker ist mir bisher kein selbstkritischer Kommentar o. ä.
darüber bekannt, dass er einen Korridor initiiert hat, der laut Gutachten hinsichtlich
Sicherheit und Lärmbelastung „als kontraproduktiv zu bewerten“ ist und daher
aufgehoben wurde.
Derzeit haben wir eine rot/grüne Landesregierung und damit auch rot/grüne Bezirks-
regierungen. Folglich haben SPD und Grüne derzeit sicherlich die besten Einflussmög-
lichkeiten auf letztere. Von daher würde ich mich freuen, wenn Du Dich für eine Teil-
nahme der Bezirksregierung Düsseldorf als zuständiger Luftaufsicht an einer UPV-
Ausschusssitzung in Sankt Augustin einsetzt. Ich bin sicher, dass auch die vielen an
dieser Sitzung interessierten Bürger, Firmen und Institutionen von Aussagen aus
erster Hand z. B. zur Platzrunde und der Kontrolle selbiger nur profitieren können und
dass eine weitere Verweigerung der Luftaufsicht schwer nachvollziehbar wäre.
Übrigens haben nicht nur die Grünen Lösungsansätze für die Themen rund um den
Flugplatz – wir haben als CDU-Fraktion beispielsweise eine Staffelung der Lande-
gebühren nach absoluten Lärmemissionen der Fluggeräte ins Spiel gebracht und ein
Auslagern der Hubschrauberrundflugveranstaltungen mindestens an Wochenenden
sowie unter anderem nach der Möglichkeit der Festlegung der Ausflugpunkte aus der
Seite 6 von 6
Platzrunde durch die Bezirksregierung gefragt. Darüber hinaus sind die Fraktionen
bekanntlich so verblieben, dass weitere Anträge nach Beantwortung aller offenen
Fragen rechtzeitig für die spezielle Ausschusssitzung gestellt werden – wir werden
dies seitens der CDU-Fraktion in jedem Fall tun.
Ich hoffe, dass Dir meine Antwort zeigt, dass Deine Zweifel unbegründet sind und sich
die CDU-Fraktion weiterhin um umsetzbare Lösungen der Probleme am Flugplatz
kümmert. Wir haben nach wie vor das gleiche gemeinsame Ziel – eine gute
Nachbarschaft von Nutzern und Anwohnern des Flugplatzes.
Mit besten Grüßen
Georg Schell
Verteiler
Fraktionsbüro Bündnis 90/Grüne
Presseverteiler wie offener Brief von Herrn Metz

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Offener Antwortbrief an die Fraktion der Grünen

  • 1. Seite 1 von 6 CDU-Fraktion Sankt Augustin, Rathaus Markt 1, 53757 Sankt Augustin Herrn Martin Metz c/o Fraktionsbüro Bündnis 90/Grüne Markt 1 53757 Sankt Augustin (per Mail) Sankt Augustin, den 17. März 2014 Antwort auf den offenen Brief vom 13. März 2014 Sehr geehrter Herr Metz, lieber Martin, ich bedauere, dass bei den Grünen der Eindruck entstanden ist, dass das ernsthafte Bemühen um mögliche Lärmreduzierung am Flugplatz Hangelar bei Flugplatzgesell- schaft, Fliegern und CDU-Fraktion „deutlich nachgelassen“ habe. Selbstverständlich kann ich im Folgenden nicht für die Flugplatzgesellschaft oder die Flieger antworten, tue dies aber gerne seitens der CDU-Fraktion, für die ich ganz zu Beginn betonen möchte, dass dieser Eindruck falsch ist. Ich würde mich übrigens freuen, wenn wir die weitere Diskussion im Rahmen des unter den Fraktionen abgestimmten Verfahrens in einer öffentlichen Sitzung des UPV mit Schwerpunkt Flugplatz und nicht per offenen Briefen führen – ansonsten könnte nämlich der Verdacht aufkeimen, es handele sich um Wahlkampfgetöse. Bekanntlich haben die Fraktionen von CDU und Grünen umfangreiche Fragen gestellt, wo bei den Nachfragen noch die Beantwortung aussteht. Vor der abschließenden Beantwortung und einer dann folgenden, umfangreichen Beratung in meiner Fraktion zum Themen- komplex Flugplatz kann ich (und hoffe hier auf Dein Verständnis) aufgrund der neuen Informationen und geänderten Sachlagen zum jetzigen Zeitpunkt zu einigen von Dir angeschnittenen Punkten keine Stellung beziehen – z. B. zu den Lärmmessstationen. In den letzten Jahren hat gerade die CDU-Fraktion eine Menge für ein konsensorien- tiertes Vorgehen im Sinne einer guten Nachbarschaft von Anwohnern und Nutzern des Flugplatzes insbesondere im Hinblick auf den Lärmschutz getan. Nicht nur haben wir die von Dir genannte gemeinsame Beantragung von CDU, Grünen, FDP und Aufbruch, die wir beide in der Hauptsache erarbeitet haben, am 13.04.2011 im Rat mitbeschlossen und auch die daraus folgenden Maßnahmen – vor allem den Rahmen- planungsbeirat – sehr aktiv begleitet. Wir haben darüber hinaus dafür gestimmt, dass der Lärmschutzbeirat öffentlich tagt, und die CDU ist die einzige Partei, die zum Flug- im Rat der Stadt Sankt AugustinCDU-Fraktion Fraktionsgeschäftsstelle Rathaus, Markt 1 53757 Sankt Augustin Telefon: 02241 / 243-356 Telefax: 02241 / 243-77 356 Mail: cdu.fraktion@sankt-augustin.de www.cdu-sankt-augustin.de
  • 2. Seite 2 von 6 platz in Hangelar öffentliche Informationsveranstaltungen durchgeführt hat. Des Weiteren hat die CDU-Fraktion beispielsweise auch kleinere Projekte wie die Schaffung einer Zuwegung vom ALT-Gelände zur Tankstelle, wodurch jährlich über 100 Kurzflüge durch Hubschrauber entfallen, unterstützt. Ein wenig erstaunt bin ich darüber, dass Du konkrete Maßnahmen im Strategiepapier der Flugplatzgesellschaft vermisst. Konkrete Maßnahmen sind nämlich grundsätzlich kein Bestandteil eines Strategiepapiers, welches die Ziele (und nicht die Maßnahmen) über einen mittel- oder langfristigen Zeitraum definieren soll. Umso wichtiger ist es aus meiner Sicht, dass die Lärmminderung ein substantieller Bestandteil im Leitbild, dem wichtigsten Teil des Papiers, ist. An diesem Leitbild muss sich die Gesellschaft nämlich auch in kommenden Ratsperioden messen lassen und man kann auch künftige Gremienmitglieder immer wieder an diese Kernaussage erinnern - sollte es denn nötig sein. Dass Du dies anscheinend als nicht ausreichend betrachtest, muss ich akzeptieren, sehe es aber eben anders. Das Strategiepapier selbst ist unmittelbar nach der Veröffentlichung im zuständigen Ausschuss präsentiert worden. Meiner Kenntnis nach hatten auch die stellvertreten- den Gremienvertreter, die in Sankt Augustin bekanntlich durch die Opposition besetzt sind und informiert waren, im Vorfeld nichts an dieser Vorgehensweise auszusetzen – so hat sich beispielsweise mein Vertreter nicht bei mir gemeldet und eine andere Vorgehensweise vorgeschlagen. Darüber hinaus sind Oppositionspolitiker aus Sankt Augustin über den Kreis in den Gesellschaftsgremien vertreten und auch von diesen kam kein Hinweis darauf, dass aus ihrer Sicht ein Verfahrensfehler vorliegt; dazu sind sie in ihrer Funktion natürlich nicht verpflichtet, aber ich gehe davon aus, dass sie es aufgrund der in den Gremien üblicherweise guten Zusammenarbeit getan hätten. Ich hoffe, dass wir uns darüber einig sind, dass ein exaktes Vorgeben von maximalen jährlichen Startzahlen am Flugplatz nicht möglich ist. In dem gemeinsamen Antrag in 2011 haben wir beschlossen, dass sich im Rahmen der Auswirkungen durch Gewerbe- entwicklungen keine je nach Fall merklichen oder wesentlichen Steigerungen der Flugbewegungen ergeben sollen. Auf Startzahlen der von Dir in Deinem offenen Brief gewählten Kategorie Motorflugzeuge von 2011 oder später konnte damals natürlich kein Bezug genommen werden; die 2010er hast Du ja schon genannt – 26.794. In den fünf Jahren davor (2005 – 2009) schwankten die Startzahlen in einem extrem engen Korridor zwischen 26.171 und 26.702. In den fünf Jahren wiederum davor (2000 – 2004) war die Schwankungsbreite erheblich höher und lag zwischen 23.790 und 31.459. Es gab Jahrzehnte mit im Schnitt verhältnismäßig niedrigen Startzahlen – die 90er mit 22.855 pro Jahr – und verhältnismäßig hohen Startzahlen – die 70er mit 34.800. Die ersten 10 Jahre des neuen Jahrtausends lagen im Schnitt bei 26.851 und das ist eine Größe, auf die sich nach meiner Interpretation sowohl unser Ratsbeschluss als auch das Strategiepapier beziehen. Daher kann ich Deinen Unmut über diesen Teil des Strategiepapiers nicht nachvollziehen, da es sich offensichtlich im Einklang mit einem bestehenden Ratsbeschluss befindet.
  • 3. Seite 3 von 6 Bei den Startzahlen darf auch die betriebswirtschaftliche Komponente nicht vernach- lässigt werden. Ziel der Gesellschaft sollte sein, möglichst keine Verluste zu erwirt- schaften; und ein großer Teil der Einnahmen – z. B. Landegebühren und Verkauf von Flugbenzin – sind direkt von der Anzahl der Flugbewegungen abhängig. Ich möchte ausdrücklich (!) betonen, dass hier keine Gewinnmaximierung durch eine unbegrenzte Steigerung der Startzahlen erfolgen darf, aber in der heutigen Zeit knapper kommunaler Kassen muss man ein ausgeglichenes Ergebnis ins Auge fassen dürfen. Die aktuell schlechten Ergebnisse der Flugplatzgesellschaft rühren bei weitem nicht einzig und allein aus den 2012 und 2013 gesunkenen Flugbewegungen her – aber zum Teil eben schon. Auch bezüglich der Standpunkte zu Hotellerie ist die Diskrepanz geringer, als es in Deinem Schreiben den Anschein hat. Es ist richtig, dass sich die politischen Vertreter im Rahmenplanungsbeirat mehrheitlich dafür ausgesprochen haben, dass ein Hotel „nicht angestrebt“ wird. Dieser Beschluss wurde getroffen aus der Befürchtung heraus, dass die in Arbeit befindlichen Gutachten ansonsten ein Hotel zu stark präferieren würden. Wie sich ein Hotel auf die Lärmimmissionen der Anwohner auswirkt – und da gehören für mich bekanntlich nicht nur Emissionen aus dem Flug- verkehr, sondern auch Veränderungen der Emissionen aus dem Straßenverkehr in die Betrachtung – wird sich hoffentlich aus den Gutachten ergeben. „Nicht anstreben“ bedeutet übrigens nicht, dass man sich dagegen ausgesprochen hat – dies deckt sich mit den Ergebnissen der Arbeitsgruppen der Werkstattverfahren, die ein Hotel nicht kategorisch abgelehnt haben, sowie mit den Wortmeldungen in den Rahmen- planungsbeiratssitzungen, die teilweise pro und teilweise kontra Hotel waren. Somit läuft die Überlegung der Flugplatzgesellschaft bezüglich des Hotels dem Beschluss des Rahmenplanungsbeirats nicht zuwider. Eines steht für mich aber fest – sollten die Gutachten ergeben, dass ein Hotel mit den verschiedenen Emissionsbetrachtungen saldiert zu nicht vertretbaren Auswirkungen in Hangelar führt, werden sich sicherlich die CDU-Fraktion und auch die übrigen Fraktionen in UPV und Rat gegen ein Hotel aussprechen. Und ich habe keine Zweifel, dass dann auch eine Flugplatzgesellschaft von ihrem Ziel einer Hotelansiedlung Abstand nehmen wird, da dies nämlich ansons- ten gegen das Leitbild verstoßen würde. In dem weiteren Zusammenhang möchte ich auch einmal ausschnittsweise auf einige Punkte hinweisen, die im Strategiepapier in der gleichen Aufzählung wie das Hotel stehen: • Keine weiteren neuen Hubschrauberwerften • Keine Gyrocopterwerften • Keine weitere Vermietung von Standplätzen an Gyrocopter • Vorhandene Pachtverträge für Abstellplätze von Gyrocoptern nicht erneuern bzw. übertragen Ich bin sicher, dass die Anwohner diese Aussagen uneingeschränkt begrüßen. Deine offensichtliche Aversion gegen nicht-flugplatzaffines Gewerbe kann ich nicht nachvollziehen. Flugplatzaffines Gewerbe macht für mich am Flugplatz zwar auch
  • 4. Seite 4 von 6 mehr Sinn, hat aber im Vergleich zu nicht-flugplatzaffinem Gewerbe nach meiner Einschätzung ein geringeres Risiko der Erhöhung der Startzahlen, was auch im Inte- resse der Fluglärmgegner liegen könnte. Letztendlich ist aber die Menge an Flächen, die überhaupt für zusätzliches Gewerbe am Ende des Planungsverfahrens ausgewiesen kann, sicherlich nicht groß. Denn es herrschte im Werkstattverfahren bekanntlich Einigkeit darüber, dass in dem Gebiet in jedem Fall Freiflächen zu berücksichtigen sind, Nutzungen für Vereine und mit Naherholungswert bevorteilt werden und Bestandssicherung inkl. Erweiterungen bestehender Betriebe in jedem Fall gegenüber Neuansiedlungen zu bevorzugen ist. Die Diskussion um die Platzrunde und die Frage der Verbindlichkeit bzw. der Auswir- kung der Aussage der Bezirksregierung Düsseldorf (BR), dass sie verbindlich ist, macht es aus meiner Sicht umso bedauerlicher, dass sich die BR schlicht weigert, an einer UPV-Sitzung in Sankt Augustin teilzunehmen. Denn weder Du noch ich sind Anwälte oder gar Fachanwälte für Luftverkehrsrecht, weswegen eine fachliche Stellungnahme der BR mit der Möglichkeit von Nachfragen in einer Ausschusssitzung mehr als wünschenswert ist. Nach meinem Verständnis ist eine Platzrunde alleine schon des- halb grundsätzlich verbindlich, da ansonsten der erste Satzteil von §21a LuftVO („Flugplatzverkehr ist der Verkehr von Luftfahrzeugen, die sich in der Platzrunde befinden, in diese einfliegen oder sie verlassen“) keinen Sinn machen würde, wenn eine Platzrunde nicht definiert wäre. Und in der Folge regelt §43 (26/26a) Ordnungs- widrigkeiten gegen die Platzrunde, ohne dass eine besondere Verbindlichkeit notwen- dig ist. Sollte aber doch ein Unterschied bestehen, ergibt sich zwangsläufig die Frage, wo denn dieser Unterschied zwischen der Hangelarer Platzrunde und anderen Platz- runden liegt. Schließlich liegt mir die Kopie eines Schreibens der BR an den Verband der Allgemeinen Luftfahrt e.V. (AOPA) vom 4. April 2013 vor, in dem es heißt: „Die Verbindlichkeit einer Platzrunde ergibt sich – wie auch von Ihnen erwähnt – allein aus einer behördlichen Festlegung i.S.d. § 21a LuftVO. Eine solche Regelung existiert am Verkehrslandeplatz Hangelar seit Jahrzehnten.“ In meinen Augen stützt diese Aussage deutlich meine Interpretation. Deine Behauptung, dass Piloten, die eine Landebahn treffen müssen, folglich einen Korridor von 300 Metern ohne Einschränkungen einhalten können, erscheint mir ein wenig anmaßend, da sie ohne Begründung das vom Landesministerium beauftragte und veröffentlichte Gutachten in Frage stellt. Ich kann nicht nachvollziehen, woher Du ohne eigene motorfliegerische Ausbildung die Gewissheit nimmst, die Angelegenheit fachlich besser einschätzen zu können als der offizielle Gutachter. Eine umfassende Kontrolle der Platzrunde (z. B. durch permanente Radarüber- wachung) ist weder durch die Luftaufsicht noch durch die Flugplatzgesellschaft mit vertretbarem Aufwand machbar, aber es muss – wie seitens der CDU-Fraktion schon mehrfach gesagt – mehr Kontrollen als in den letzten Jahren geben. Es mag sein, dass Du es als ein falsches Zeichen ansiehst, wenn sich die Flugplatzgesellschaft nicht mehr mit Kontrollen des Flugverhaltens der Piloten beschäftigt. Aber nicht zuletzt die erfolglosen Erfahrungen mit dem Lasermessgerät sind für mich ein Grund dafür, dass
  • 5. Seite 5 von 6 die Entscheidung, die Kontrolle demjenigen zu überlassen, der dafür zuständig ist – namentlich der Luftaufsicht – richtig ist. Zum einen dürfen Bürger und lokale Politik erwarten, dass die Luftaufsicht die technischen Möglichkeiten hat, die von ihr bzw. übergeordneten Behörden getroffenen Regelungen auch in geeigneter Häufigkeit kontrollieren zu können, und zum anderen bin ich der Meinung, dass es nicht sein darf, dass wir auf kommunaler Ebene finanziell für originäre Aufgaben der Bezirksregierung bezahlen. Wir stimmen nach wie vor darin überein, dass mehr Kontrollen als bisher stattfinden sollten – meiner Meinung nach durch die BR. Zwar hat sie mitgeteilt, dass nach ihrer letzten Auswertung letzten Endes weniger als ein Prozent ordnungswidrig fliegen. Allerdings basiert dieser Wert auf einer ziemlich geringen Anzahl an Prüfungen und mehr Prüfungen würden mit Sicherheit die Akzeptanz der Auswertungen in der Bevölkerung erhöhen. Dass das Projekt „Lasermessgerät“ am Flugplatz erfolglos und damit kein Ruhmesblatt war, habe ich seit Bekanntwerden sowohl gegenüber Lärmgegnern als auch Presse- vertretern mehrfach geäußert. Ich bin der Überzeugung, dass die ehrenamtlichen Gremienvertreter und Geschäftsführer der Flugplatzgesellschaft alles daran gesetzt und eine Menge Zeit darauf verwandt haben, damit am Ende ein funktionierendes Verfahren herauskommt – leider vergeblich. Bevor Du dieses Ergebnis besonders in Frage stellst, möchte ich darauf hinweisen, dass das mehrfach angesprochene Gutach- ten der FH Aachen auf den Seiten 51 bis 64 das Messverfahren der Luftaufsicht unter- sucht und dabei feststellt, dass das üblicherweise von der Luftaufsicht verwendete Gerät ähnlich problematische Ergebnisse liefert wie dasjenige der Flugplatzgesell- schaft. Zu diesem Fakt ist mir bisher keine Äußerung oder gar Selbstkritik der Luftauf- sicht bekannt – und dort arbeiten hauptberufliche Mitarbeiter. Und auch von Deinem Parteifreund Staatssekretär Becker ist mir bisher kein selbstkritischer Kommentar o. ä. darüber bekannt, dass er einen Korridor initiiert hat, der laut Gutachten hinsichtlich Sicherheit und Lärmbelastung „als kontraproduktiv zu bewerten“ ist und daher aufgehoben wurde. Derzeit haben wir eine rot/grüne Landesregierung und damit auch rot/grüne Bezirks- regierungen. Folglich haben SPD und Grüne derzeit sicherlich die besten Einflussmög- lichkeiten auf letztere. Von daher würde ich mich freuen, wenn Du Dich für eine Teil- nahme der Bezirksregierung Düsseldorf als zuständiger Luftaufsicht an einer UPV- Ausschusssitzung in Sankt Augustin einsetzt. Ich bin sicher, dass auch die vielen an dieser Sitzung interessierten Bürger, Firmen und Institutionen von Aussagen aus erster Hand z. B. zur Platzrunde und der Kontrolle selbiger nur profitieren können und dass eine weitere Verweigerung der Luftaufsicht schwer nachvollziehbar wäre. Übrigens haben nicht nur die Grünen Lösungsansätze für die Themen rund um den Flugplatz – wir haben als CDU-Fraktion beispielsweise eine Staffelung der Lande- gebühren nach absoluten Lärmemissionen der Fluggeräte ins Spiel gebracht und ein Auslagern der Hubschrauberrundflugveranstaltungen mindestens an Wochenenden sowie unter anderem nach der Möglichkeit der Festlegung der Ausflugpunkte aus der
  • 6. Seite 6 von 6 Platzrunde durch die Bezirksregierung gefragt. Darüber hinaus sind die Fraktionen bekanntlich so verblieben, dass weitere Anträge nach Beantwortung aller offenen Fragen rechtzeitig für die spezielle Ausschusssitzung gestellt werden – wir werden dies seitens der CDU-Fraktion in jedem Fall tun. Ich hoffe, dass Dir meine Antwort zeigt, dass Deine Zweifel unbegründet sind und sich die CDU-Fraktion weiterhin um umsetzbare Lösungen der Probleme am Flugplatz kümmert. Wir haben nach wie vor das gleiche gemeinsame Ziel – eine gute Nachbarschaft von Nutzern und Anwohnern des Flugplatzes. Mit besten Grüßen Georg Schell Verteiler Fraktionsbüro Bündnis 90/Grüne Presseverteiler wie offener Brief von Herrn Metz