1. Klasse B
Anhängerbestimmungen für die Klasse B im Überblick
Klasse B ohne Zusatzausbildung
Mit der Klasse B dürfen leichte und schwere Anhänger gezogen werden, wenn
folgende Bestimmungen beachtet werden:
Anhänger Zugfahrzeug
Leichter Anhänger mit
Bremse
GG
kleiner od. max.
gleich 1) Höchst zul. GG 2)
Leichter Anhänger
ungebremst
2 x GG kleiner als EG + 75 kg
GG
kleiner od. max.
gleich 1) Höchst zul. GG 2)
Schwerer Anhänger
Summe der höchst zul. GG max. 3500 kg
Höchst zulässige Anhängelast und Stützlast der Anhängevorrichtung des
Zugfahrzeuges beachten!
1)
Dieses Gewichtsverhältnis gilt nur bei auflaufgebremsten Anhängern.
2)
Bei geländegängigen Personenkraftwagen (Klasse M1) und geländegängigen
Fahrzeugen zur Güterbeförderung mit einer zulässigen Gesamtgewicht von nicht
mehr als 3500 kg (Klasse N1) ist die 1,5-fache höchst zulässige Gesamtgewicht
anzusetzen.
2. Klasse B mit Code 96
Der Code 96 ist ab 19.1.2013 neu und kann zusammen mit jeder Ausbildung für
die Klasse B erworben werden, also auch zusammen mit L17. Mit Code 96 darf die
Summe der höchst zul. Gesamtgewichte von Anhänger und Zugfahrzeug bis zu 4250
kg betragen.
Den Code 96 erhält man nach 3 UE theoretischer Schulung und 4 UE praktische
Ausbildung erteilt. Es gibt keine theoretische und keine praktische Prüfung. Der
Code 96 gilt in der gesamten EU.
Anhänger Zugfahrzeug
GG
kleiner od. max.
gleich 1) Höchst zul. GG 2)
Schwerer Anhänger
Summe der Höchst zul. GG max. 4250 kg
Höchst zulässige Anhängelast und Stützlast der Anhängevorrichtung des
Zugfahrzeuges beachten!
1)
Dieses Gewichtsverhältnis gilt nur bei auflaufgebremsten Anhängern.
2)
Bei geländegängigen Personenkraftwagen (Klasse M1) und geländegängigen
Fahrzeugen zur Güterbeförderung mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht
mehr als 3500 kg (Klasse N1) ist das 1,5-fache höchst zulässige Gesamtgewicht
anzusetzen.
Der Code 96 wird auf den Führerschein der Klasse BE angerechnet, sodass Besitzer
der Klasse B Code 96 zum Erwerb der Klasse BE keine Ausbildung mehr
absovieren, sondern nur mehr eine theoretische und ein praktische Prüfung ablegen
müssen.
3. Klasse BE
Die Klasse BE erlaubt das Lenken von Anhängern mit max. 3500 kg höchst
zulässigem Gesamtgewicht.
Für das Lenken von Anhängern mit mehr als 3500 kg höchst. zul. GG ist die "alte"
Klasse E zu B erforderlich oder zumindest die Klasse C1E.
Anhänger Zugfahrzeug
Höchst zul. GG max.
3500 kg
Höchst zul. GG max.
3500 kgSchwerer
Anhänger
GG
kleiner od. max.
gleich 1) Höchst zul. GG 2)
Höchst zulässige Anhängelast und Stützlast der Anhängevorrichtung des
Zugfahrzeuges beachten!
1)
Dieses Gewichtsverhältnis gilt nur bei auflaufgebremsten Anhängern.
2)
Bei geländegängigen Personenkraftwagen (Klasse M1) und geländegängigen
Fahrzeugen zur Güterbeförderung mit einer zulässigen Gesamtgewicht von nicht
mehr als 3500 kg (Klasse N1) ist die 1,5-fache höchst zulässige Gesamtgewicht
anzusetzen.
4. Klasse E zu B
Ab dem 19.1.2013 ist es nicht mehr möglich die Klasse E zu B zu erwerben, bereits
erteilte Lenkberechechtigungen bleiben aber aufrecht. Somit ist jenen Lenkern die
die Klasse E zu B besitzen das Ziehen von Anhängern mit einem höchstzulässigen
Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg mit der Klasse E zu B erlaubt.
Anhänger Zugfahrzeug
Schwerer Anhänger GG kleiner od. max. gleich 1)
Höchst zul. GG 2)
Höchst zulässige Anhängelast und Stützlast der Anhängevorrichtung des
Zugfahrzeuges beachten!
1)
Dieses Gewichtsverhältnis gilt nur bei auflaufgebremsten Anhängern.
2)
Bei geländegängigen Personenkraftwagen (Klasse M1) und geländegängigen
Fahrzeugen zur Güterbeförderung mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht
mehr als 3500 kg (Klasse N1) ist die 1,5-fache höchst zulässige Gesamtgewicht
anzusetzen.
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Geschwindigkeitsbegrenzungen Klasse B mit Anhänger
Die Tabelle zeigt die Geschwindigkeitsbegrenzungen für die Klasse B, wenn ein
Anhänger gezogen wird:
Anhängerart Ortsgebiet Freiland Autostraße Autobahn
Leichter Anhänger 50 100 100 100
Schwerer Anhänger 50 80 80 100
BE 50 70 80 80
Spezialfall Pferdeanhänger
Da ein Pferdetransport rechtlich als Großviehtransport gilt, sind folgende
Geschwindigkeitsbegrenzungen zu beachten:
Anhängerart Ortsgebiet Freilandstraße Autostraße Autobahn
Pferdetransport 50 70 80 80