1. Inkasso vor der Betreibung
Über zwei Millionen Pfaendungen in der Schweiz werden jedes Jahr über die
Betreibungsämter ausstehende Forderungen und sonstige Zahlungen mit dem Inkasso
eingetrieben. Jeder Kanton, jeder Bezirk oder Kreis und alle Gemeinden verfügen über
entsprechende Betreibungsaemter und sind laut schweizer Bundesgesetz seit dem Jahre
1889 befugt, die Schulden ihrer Bürger beizutreiben. Eine altes - aber wirksames Gesetzt-
regelt seit über 100 Jahren diese Vorgehensweise - in Zürich wie überall in der Schweiz.
Ähnlich einem deutschen Mahnverfahren oder Zwangsversteigerung...
Wer in der Schweiz eine Betreibung verursacht hat, der würde sich in Deutschland mit einem
Mahnverfahren auseinandersetzen müssen und sich wundern, wie anders die Schweiz mit
diesem Verfahren hantiert. Was in Deutschland immer auf dem Rücken der Schuldner
ausgetragen wird und diese oft in seriöse Schwierigkeiten bringt, wird in der Schweiz eher
zurückhaltend nur als Ursache einer Seite der involvierten Parteien gesehen. Eigentlich
richtig, denn zum Verurachen von Betreibungen sind immer mindestens zwei Seiten nötig -
der, der die Schulden macht und der, der seine Waren ohne Sicherheiten vekauft. Es kann
aber erst am Ende der vollständigen Vollstreckung eine eventuelle Unschuld bewiesen
werden, denn ist der Vorgang erst mal in Bewegung geraten, muss das Inkasso bis zum
bitteren Ende komplettiert werden - egal ob im Tessin oder in Zürich.
Ohne richterlichen Entscheid darf gepfändet werden ....
In der Schweiz kann gänzlich ohne Urteilsspruch jeder gegen jeden eine Betreibung in Gang
setzen und muss dies erst nach Abschluss vor Gericht erklären. Das ist für einige
betrügerischen Personen natürlich ein leichtes Spiel und wird leider das eine oder andere
Mal weidlich ausgenutzt. Die Zielgruppe sind oft ältere Menschen, denen solche
Vorgehensweisen vollkommen fremd sind und die dann ohne zu murren lieber gleich zahlen,
bevor sie sich dem staatlichen Vollstrecker erklären können. Auf diese Weise muss hier
einiges Potenzial für unrechtmäßiges Vorgehen erwartet werden. Gerade in größeren
Städten wie in Winterthur werden sich diese Intentionen schwerlich kontrollieren lassen.
Das Inkasso ist für viele Bürger in der Schweiz mit Unannehmlichkeiten verbunden, denn wer
hat schon gerne die Betreiberbeamten des Kantons für der Tür stehen?
Steuerschulden im Steuerparadies ...
Meist sind es Steuerschulden, die schon mehr als die Hälfte der Inkasso Aktivitäten
abdecken. Mit insgesamt über einer Milliarde Schweizer Franken stellt deshalb das Inkasso
eine durchaus ernst zu nehmende wirtschaftliche Größe dar, auf die letztlich nicht verzichtet
werden kann. Wie in allen Volkwirtschaften sind es gerade die Steuern in der Schweiz, die
den Bürgern zu schaffen machen und die Betreibung zu einem wesentlichen Faktor für die
2. Volkswirtschaft machen. Von den Steuersätzen in der schönen Schweiz können andere
Länder in Europa nur träumen. Anders als in diesen Ländern, hat der schweizer Betreiber
einen richterlichen Status, der ihn befugt, die Rechte der Gläubiger zu schützen. Er kann
selbstständig ohne Durchsuchungsbefehl die häuslichen Gegebenheiten der Schuldner
prüfen und direkt Maßnahmen wie Pfändungen, Vollsteckungen und sonstige Aktivitäten
betreiben, die dem Gläubigern helfen, ihr Geld zu bekommen. Verständlich, dass die
Schweizer diese Vorgehensweise als nicht angenehm empfinden.
Inkassobüro