Themen: Datenschutz, Tracking und gemeinsame, Verantwortlichkeit, Neues Recht für Influencer, Ryan Gosling, Bildzitate & Prominente, Reposts bei Instagram, Einwilligung im Direktmarketing.
2. Rechtsanwalt im Marketing-, Datenschutz- und
Vertragsrecht
Datenschutzbeauftragter, Datenschutzauditor,
Sachverständiger
Datenschutz-Generator.de
Forschung AR & Smart Cams
Dr. Thomas Schwenke LL.M. (Auckland)
8. Gemeinsame
Entscheidung
über Mittel &
Zwecke
Eröffnung Fanpage =
Mitentscheidung über Mittel
der Verarbeitung.
Beide möchten Inhalte/
Werbung zielgenauer
ausliefern (Insightsdaten) =
Mitentscheidung über
Verarbeitungszwecke
9.
10. Rechtsfolgen
(Art. 26, 82
DSGVO)
Pflicht zum Abschluss einer
speziellen Vereinbarung.
Mitverantwortung für
Betroffenenrechte und
Informationspflichten.
Mithaftung im Fall von
Bußgeldern,
Schadensersatz,
Unterlassung, etc. (aber
Ermessen, Streitwert.)
11. Voraus-
setzungen
Vereinbarung
Art. 26
DSGVO
Wer übernimmt welche
Funktionen (Detailiert).
Wer setzt wie die DSGVO-
Pflichten um (TOMs,
Betroffenenrechte,
Informationspflichten (auch
das Wesentliche der
Vereinbarung), Meldungen).
Regelung interner
Haftungsverteilung.
Dauer, Kommunikationsform,
Ansprechpartner.
page
011
13. Pflicht zum Abschluss einer speziellen Vereinbarung.
Mitverantwortung für Betroffenenrechte und Informationspflichten.
Mithaftung im Fall von Bußgeldern, Schadensersatz, Unterlassung, etc. (aber Ermessen, Streitwert.)
Maßstab eigner Haftung (Art. 82 Abs. 3 bis 5 DSGVO)
… haftet jeder Verantwortliche … für den gesamten Schaden,
Der Verantwortliche oder der Auftragsverarbeiter wird von der
Haftung … befreit, wenn er nachweist, dass er in keinerlei
Hinsicht für den Umstand, durch den der Schaden eingetreten
ist, verantwortlich ist.
Hat ein Verantwortlicher … vollständigen Schadenersatz …
gezahlt, so ist dieser Verantwortliche berechtigt, von den übrigen
an derselben Verarbeitung beteiligten für die Datenverarbeitung
Verantwortlichen … den Teil des Schadenersatzes
zurückzufordern, der … Anteil an der Verantwortung für den
Schaden entspricht.
15. Gemeinsame
Entscheidung
über Mittel &
Zwecke
Einsatz Social-Plugin =
Mitentscheidung über Mittel
der Verarbeitung.
Beide verfolgen gleichartige
wirtschaftliche Zwecke
(Verbreitung Inhalte /
Sammeln werberelevanter
Daten) = Mitentscheidung über
Verarbeitungszwecke
Beschränkt auf Phase der
Erhebung/Übermittlung.
17. Eigener Datenschutzhinweis
Auf der Facebook Page / Infobereich alleine nicht ausreichend
https://www.facebook.com/legal/terms/page_controller_addendum
21. Eigener Datenschutzhinweis auf Social Media
Beispiel Regierender Bürgermeister Berlin
https://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/social-media/
22. Eigener Datenschutzhinweis auf Social Media
Beispiel Regierender Bürgermeister Berlin
https://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/social-media/nutzungskonzept-und-datenschutzinformationen-der-facebook-seite-787252.php
55. Entwurf zur Änderung des Telemediengesetzes (TMG-E) v. 29-7-2019
Anpassung des Telemediengesetzes (TMG)
Zweck: Schutz der Meinungsfreiheit
Alleine die Stellung als Influencer führt nicht zur
Kennzeichnungspflicht (d.h. Influencer ist nicht mit
„kommerziell“ zu setzen).
Redaktionelle/Private Postings möglich, sofern keine
„finanzielle Gegenleistung oder sonstige Vorteile“
(z.B. ist die Verlinkung befreundeter Influencer ok).
Entscheidung im Einzelfall.
60. Anpassung Telemediengesetzes (TMG-E) an AVMD-RL
Zweck: Schutz der Meinungsfreiheit
Kennzeichnungspflicht audiovisueller“ Plattformen
ab Kenntnis nicht gekenzeichneter kommerzieller
Nutzerinhalte.
Folge: Einheitliche Kennzeichnungsvorgaben der
Plattformen.
61. Anpassung Telemediengesetzes (TMG-E) an AVMD-RL
Verpflichtete Plattformen
Dienst, dessen wesentliche Funktion darin besteht,
Sendungen oder nutzergenerierte Videos, für die der
Plattform-Anbieter selbst keine redaktionelle
Verantwortung trägt, der Allgemeinheit über elektronische
Kommunikationsnetze (also insbesondere das Internet)
zur Information, Bildung oder Unterhaltung
bereitzustellen und dessen Organisation vom Plattform-
Anbieter u.a. mit automatischen Mitteln/Algorithmen
durch Anzeigen, Tagging und Festlegung der Abfolge
(der Nutzerbeiträge) bestimmt wird.
78. Es gibt keinen guten Glauben im Urheberrecht!
Alles was schützt, ist die Gewährleistung der Archive
https://www.facebook.com/photo.php?fbid=2367285133333611&set=a.457432940985516
79. Satire - (Scharfe) Kritik durch
Übertreibung, Ironie, Witz und
Spott.
Parodie – Satirische
Verfremdung und Nachahmung
fremder Werke (Bild selbst sollte
Bestandteil der Satire sein).
80. Satire darf (fast) alles
Parodie auch, wenn Sie der Satire dient
https://www.cdu.de/presse/foto-downloads
81. Satire darf (fast) alles
Parodie auch, wenn sie der Satire dient
https://www.cdu.de/presse/foto-downloads
83. Ausnahme:
Sharing & Embedding
EuGH: Was Online ist, darf auch
ohne Erlaubnis eingebunden
werden [oder geteilt werden].
Aber nicht herunter- und
hochgeladen werden!
EuGH, 21.10.2014 - C-348/13
89. Absenden
Ihre Emailadresse:
Ja, ich will den Newsletter mit Infos zu neuen Produkten,
Aktionen (z.B. Gewinnspielen) und Angelthemen abonnieren.
Mit der Anforderung des eBooks melden Sie sich als Gegenleistung zu
unserem gratis E-Mail NEWSLETTER mit praxisrelevanten Informationen
zum Online-Marketing und unseren Leistungen an.
Hinweise zu der Erfolgsmessung, Ihrem Widerrufsrecht sowie der
Protokollierung der Anmeldung, erhalten Sie in unserer
Datenschutzerklärung.
Inhalt
Koppelung
Opt-Out & DSE
90. Koppelungsverbot § 7 Abs. 4 DSGVO?
Zumindest im Marketingbereich hinreichend sicher
OLG Frankfurt vom 27.06.2019, Az. 6 U 6/19, Rspr. Italien:
Kein echtes Koppelungsverbot.
Einzelprüfung der Freiwilligkeit.
„Echte Wahl“ ohne äußere/innere Zwänge.
„Gewinnspiel gegen Newsletteranmeldung“ ist freiwillig.
Kurzpapier DSK 2018 (S. 4), BayLDA, 8. TB, S. 72 f.
Koppelung als Teil der vertraglichen Beziehung zulässig;
muss aber von Anfang an erkennbar sein.
91. Erfolgsmessung/Analyse
Messung von Öffnungsquoten und Link-Klicks
Hinweis schon im Onlineformular.
In der Datenschutz ausführlich beschreiben.
Rechtsgrundlage „berechtigtes Interesse“ – Möglicherweise Opt-In-
Zwang, da Zugriff auf Informationen im Rechner der Nutzer (ähnlich
wie bei Cookies).
Empfehlung: Gesonderte Einwilligung, in der DSE: „Der Versand
erfolgt auf Grundlage einer Einwilligung, zugleich geben Sie eine
Einwilligung für die Erfolgsmessung ab; beide Einwilligungen
können nur gemeinsam gekündigt werden“.