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Rechtliche Rahmenbedingungen, Einfuhrbestimmungen, Zölle,
Normen und Steuern – was ist zu beachten?
Dr. h.c. Marcus Reinberg, LL.M.
Rechtsanwalt, Honorarkonsul der Mongolei in Hamburg
Reinberg Meyer von Beust LLP
„WIRTSCHAFTS-UND KOOPERATIONSFORUM MONGOLEI“
Leipzig 27.11.2014
Agenda
1 Einleitung
2 Rechtliche Rahmenbedingungen
3 Einfuhrbestimmungen
4 Zölle
5 Normen
6 Steuern
7 Schlussbemerkungen
„WIRTSCHAFTS-UND KOOPERATIONSFORUM MONGOLEI“
27.11.2014 Leipzig
Einleitung
 eines der rohstoffreichsten Länder weltweit
 wirtschaftliches Wachstum
 Modernisierung des Landes in allen Bereichen
des Lebens
 erfolgreicher Transformationsprozess zur
Demokratie und modernen Marktwirtschaft
 weitere Entwicklung von einer stabilen
Rechtsordnung abhängig
 von wesentlicher Bedeutung für Landsleute und
ausländische Investoren
„WIRTSCHAFTS-UND KOOPERATIONSFORUM MONGOLEI“
27.11.2014 Leipzig
MONGOLEI
Agenda
1 Einleitung
2 Rechtliche Rahmenbedingungen
3 Einfuhrbestimmungen
4 Zölle
5 Normen
6 Steuern
7 Schlussbemerkungen
„WIRTSCHAFTS-UND KOOPERATIONSFORUM MONGOLEI“
27.11.2014 Leipzig
Rechtliche Rahmenbedingungen
„WIRTSCHAFTS-UND KOOPERATIONSFORUM MONGOLEI“
27.11.2014 Leipzig
•traditionell mongolische
Gesetze
•allgemeine Rechte und
Pflichten der Bürger
Gesetzbuch „Jassa“
im 13. Jh.
•wesentliche
Verbesserung des
Rechtssystems mit Hilfe
von internationalen
Organisationen
•wichtige Grundrechte
und –pflichten für
Menschen und die
mongolischen Bürger
Wende 1990 /
Verfassung von
1992 •Grundlage:
rechtliche Strukturen von
Ländern wie Russland,
den USA und
Deutschland - vereint mit
einheimischen
Rechtspraktiken
Aktuelles
Rechtssystem
„WIRTSCHAFTS-UND KOOPERATIONSFORUM MONGOLEI“
27.11.2014 Leipzig
Rechtliche Rahmenbedingungen
Herausforderungen Ziele
 Gesetzgebung = nicht
konsequent, nicht stringent
 Mongolisches Rechtssystem
= unsystematischer Mix aus
verschiedenen
Rechtssystemen
 große Probleme und
Unsicherheiten auf
Rechtsanwendungsseite
 internationale
Rechtsstandards noch
fremd
 Verbesserung und Stabilisierung
der Rechtslage
 moderne und international
anerkannte Gesetzgebung
 entsprechende Rechtsanwendung
 Modernisierung von Rechtsetzung
und Rechtsprechung
 Verbesserung der
Rechtsdurchsetzung
justizielle/rechtliche
Reformen in allen
Rechtsbereichen
„WIRTSCHAFTS-UND KOOPERATIONSFORUM MONGOLEI“
27.11.2014 Leipzig
Rechtliche Rahmenbedingungen
 = alle Anlageinvestitionen eines ausländischen Investors mit 25%
Mindestbeteiligung (mind. 100.000 USD an Grundkapital eines Unternehmens
mit ausländ. Beteiligung)
 Priorität der mongolischen Regierung (Stabilitäts-/Investmentabkommen)
 mongolisches Rechtssystem grundsätzlich sehr offen
 geschützt durch die Verfassung, das Investitionsgesetz und internationale
Abkommen
 Schaffung von Freihandelszonen und regionalen wirtschaftlichen
Entwicklungszonen
Ausländische Investitionen
günstiger externer und interner
R e c h t s r a h m e n
Freihandelszone
von Tsagaannuur
(an der Grenze zu
Russland im Westen
der Mongolei)
„WIRTSCHAFTS-UND KOOPERATIONSFORUM MONGOLEI“
27.11.2014 Leipzig
Es gibt 3 Freie Handels- und Wirtschaftszonen.
Freihandelszone
von Altanbulag
(an der Grenze zu
Russland im Norden
der Mongolei)
Freie Wirtschaftszone
von Zamyn-Uud
(an der Grenze zu China
im Süden der Mongolei)
einheitliche Steuervorteile und Vergünstigungen für Unternehmen
Rechtliche Rahmenbedingungen
„WIRTSCHAFTS-UND KOOPERATIONSFORUM MONGOLEI“
27.11.2014 Leipzig
Rechtliche Rahmenbedingungen
Neues Investitionsgesetz seit November 2013
 Erneuerung und Lockerung der alten Regelungen aus 2012
 Verbesserung des Investitionsklimas
 Steigerung des Vertrauens der Investoren
 Anlocken von Auslandskapital
 Schaffung neuer Impulse
Wichtigste Neuerungen:
• Gleichbehandlung ausländischer und inländischer Investoren
• die Abschaffung der Bewilligungspflicht für Investitionen in „strategischen Sektoren“
• besondere Steuerregelung für Investitionen ab 15 Mrd. Tugrik
! Verabschiedung einer langfristigen Rohstoffpolitik und Novellierung des Bergbaugesetzes stehen allerdings noch aus.
„WIRTSCHAFTS-UND KOOPERATIONSFORUM MONGOLEI“
27.11.2014 Leipzig
Rechtliche Rahmenbedingungen
Mögliche Gesellschaftsformen
 Wholly freign-owned enterprise (LLC)
 Joint Venture
 Representative Office
 Branch
 Unlimited Partnership
 Limited Partnership
Investitionen sind auch ohne Registrierung eines Unternehmens oder
einer Niederlassung möglich!
„WIRTSCHAFTS-UND KOOPERATIONSFORUM MONGOLEI“
27.11.2014 Leipzig
Rechtliche Rahmenbedingungen
Vertragsfreiheit
 geschützt im Civil Code of Mongolia (2002)
 freie Wahl hinsichtlich des Vertragspartners und des
Vertragsgegenstandes
 kein Verstoß gegen zwingende Vorschriften des geltenden Rechts,
gesetzliche Verbote oder die guten Sitten
 prinzipielle Möglichkeit der Rechtswahl
 Vereinbarung eines Schiedsgerichtsverfahren bei Streitigkeiten
Agenda
1 Einleitung
2 Rechtliche Rahmenbedingungen
3 Einfuhrbestimmungen
4 Zölle
5 Normen
6 Steuern
7 Schlussbemerkungen
„WIRTSCHAFTS-UND KOOPERATIONSFORUM MONGOLEI“
27.11.2014 Leipzig
Einfuhrbestimmungen
„WIRTSCHAFTS-UND KOOPERATIONSFORUM MONGOLEI“
27.11.2014 Leipzig
 2011: Verdoppelung der Importe der Mongolei
 2012: nominales Wachstum um 2,1%
 2013: Stopp des Aufwärtstrends und Rückgang um 6,6% auf 5,9 Mrd. USD
 2014: steigende Importe um +5,9% (geschätzt)
 2015: steigende Importe um +4,1% (geschätzt)
 2013: die VR China (Platz 1), Russland (Platz 2) und den USA (Platz 3),
…
Deutschland (Platz 6)
Importe
Wichtige
Importländer
Einfuhrbestimmungen
„WIRTSCHAFTS-UND KOOPERATIONSFORUM MONGOLEI“
27.11.2014 Leipzig
Wichtige Warengruppen im mongolischen Import
1. Maschinen, Anlagen, elektrische Geräte, TV-Geräte
2. Mineralische Produkte
3. Straßen-, Luft- und Wasserfahrzeuge, Ersatzteile
4. Unedle Metalle und Waren daraus
5. Nahrungsmittel
6. Chemie und chemische Produkte
7. Kunststoffe, Kautschuk und Waren daraus
8. Baustoffe
9. Optische Geräte, Medizintechnik, Messapparate,
Musikinstrumente
Veränderung der Importstruktur
• Wachstum des Anteils der Maschinen und Fahrzeuge an der Gesamteinfuhr
• vermehrte Einfuhr hochpreisiger Waren
Einfuhrbestimmungen
„WIRTSCHAFTS-UND KOOPERATIONSFORUM MONGOLEI“
27.11.2014 Leipzig
Einfuhrregelungen
Einfuhrlizenzen
 Mongolei: seit 1997 WTO-Mitglied
 positive Beurteilung wegen liberaler Handelsregelungen, u.a. fällt nur ein
pauschalisierter Einfuhrzollsatz von 5% an
 erforderlich, u.a. für Waffen, chemische Substanzen, alkoholische Getränke
 verschiedene Ministerien für den Handel mit westlichen Ländern zuständig
 Einholung der Einfuhrlizenzen i.d.R. vor Vertragsabschluss bei diesen
Ministerien
Carnet A.T.A
 Teilnahme der Mongolei am internationalen Carnet A.T.A.-System zur
Erleichterung der vorübergehenden Verwendung von Waren
Agenda
1 Einleitung
2 Rechtliche Rahmenbedingungen
3 Einfuhrbestimmungen
4 Zölle
5 Normen
6 Steuern
7 Schlussbemerkungen
„WIRTSCHAFTS-UND KOOPERATIONSFORUM MONGOLEI“
27.11.2014 Leipzig
Zölle
„WIRTSCHAFTS-UND KOOPERATIONSFORUM MONGOLEI“
27.11.2014 Leipzig
 geregelt im nationalen Zollrecht
(Customs law and Customs Tariff and Tax law von 2009)
 keine besonderen Zollvorschriften für die Mongolei
 freier Import/Export von Artikeln des persönlichen Gebrauchs
 Deklaration von eingeführten Waren mit Gesamtwert > 3000 USD bei Ankunft
 Deklaration von ausgeführten Waren mit Gesamtwert > 500 USD bei Abreise
Zollvorschriften
relevante Informationen: www.ecustoms.mn
Zölle
„WIRTSCHAFTS-UND KOOPERATIONSFORUM MONGOLEI“
27.11.2014 Leipzig
 Tiere, Vögel, tierische Rohstoffe, Föten,
Embryonen und Mikroorganismen ohne
tierärztliche Beurkundung oder Bescheinigung
von entsprechenden Organisationen
 Tiere und Tierprodukte, Jagdtrophäen von
Tieren, die international als gefährdet registriert
sind
 gespendete Waren von Geberländern und
internationalen Organisationen, die
zweckentfremdet verwendet werden
 Rauschgifte und Geräte zur Herstellung von
Rausschiften
 Bücher, Filme, Videos, Daten, Filme oder Fotos
pornografischen und/oder
gewaltverherrlichenden Inhalts
verbotene Waren genehmigungsbedürftige Waren
 Edelmetalle
 Erze von seltenen Elementen
 Radioaktive Elemente, Chemikalien
 Rüstung, Waffen und Sprengstoffe
 Blut und Blut-Produkte, Spenderorgane
 Historisch und kulturell bedeutendes Kulturgut,
paläontologische, archäologische Befunde
 Pflanzen, die international als gefährdet gelten
 Spirituosen und alkoholische Getränke
Zölle
„WIRTSCHAFTS-UND KOOPERATIONSFORUM MONGOLEI“
27.11.2014 Leipzig
Produkte, die zollfrei eingeführt
werden können:
- 1 Liter Spirituosen
- 2 Liter Wein
- 3 Liter Bier
- 200 Zigaretten
- 250 g Tabak
- Liste der Zollbefreiungen
Steuern auf importierte Waren:
- 10% Mehrwertsteuer
- 5% Importsteuer
- evtl. zusätzliche Steuern für
Produkte wie Tabakwaren,
Alkohol, Petroleum, Automobile
Einfuhr
Für mongolische Exportgüter
gelten:
Präferenzzollregelungen nach den
Allgemeinen Präferenzsystemen
(APS) der USA, der EU, Kanadas
und Japans
Zollfreier Export von 7200
verschiedenen Waren in die EU:
Im Rahmen der Zollpräferenzen
des GSP+ (Generalised System of
Preferences)
Ausfuhr
Zölle
„WIRTSCHAFTS-UND KOOPERATIONSFORUM MONGOLEI“
27.11.2014 Leipzig
 spezielle Ausrüstung für die Verwendung durch Menschen mit
Behinderungen, künstliche Körperteile und ihre Einzelteile
 humanitäre Hilfsgüter
 Währungen, mongolische Banknoten (im Ausland bestellt und produziert)
 persönliche Gegenstände von Reisenden
 Gaskraftstoff, dessen Container, Ausrüstung, Spezialmaschinen, Geräte oder
Zubehör
 Holzbalken, Holzstämme, Schnittholz, Holzstücke, Holz bündel, Samen
 Maschinen und Anlagen, Werkstoffe, unverarbeitete Stoffe, Ersatzteile,
Kraftstoffe für den Einsatz in Öl-Exploration, Bergbau, etc.
 Passagierluftfahrzeuge und Ersatzteile
 Waren für den amtlichen Gebrauch von ausländischen
diplomatischen/konsularischen Vertretungen, der UNO sowie ihrer
Sonderorgane
 Ersatzteile, Rohstoffe, Textilien, Stoffe oder Tücher (einschließlich Garne)
und Zubehör für die Herstellung von Textilwaren
 …
Zollbefreiungen, u.a. für
Agenda
1 Einleitung
2 Rechtliche Rahmenbedingungen
3 Einfuhrbestimmungen
4 Zölle
5 Normen
6 Steuern
7 Schlussbemerkungen
„WIRTSCHAFTS-UND KOOPERATIONSFORUM MONGOLEI“
27.11.2014 Leipzig
„WIRTSCHAFTS-UND KOOPERATIONSFORUM MONGOLEI“
27.11.2014 Leipzig
Normen
Normen
 konkrete Methoden,
Strukturen, effektive
Prozesse erforderlich zur
präzisen Schaffung von
Recht
 Instrumente zur
Ausarbeitung von
qualitativ hochwertigen
Normen und Gesetzen
fehlen
 Orientierung des Entstehungsprozesses an
erprobten und gewachsenen fachlichen
Standards der Rechtsgestaltung und ihrer
Durchsetzung
 Etablierung von
grundlegenden Verfahren im
mongolischen Rechtssystem
zur Erhöhung der
Produktion von Normen,
ihrer Qualität und ihrer
Durchsetzungsfähigkeit
„WIRTSCHAFTS-UND KOOPERATIONSFORUM MONGOLEI“
27.11.2014 Leipzig
Normen
Weitere Unterstützung und Beratung zu folgenden Themen erforderlich:
 Völkerrecht
 internationales Handels- und Vertragsrechts
 Bekämpfung von Wirtschaftsverbrechen
 Bekämpfung der Geldwäsche
 Kapitalflucht
 Verbesserung des gesamten Gesetzgebungsverfahrens
 Erneuerung des Gerichtssystems
 Reformen in der Rechtsprechung
 Bekämpfung von Korruption und Bestechlichkeit unter
den Richtern
Prioritäten
der
Regierung
„WIRTSCHAFTS-UND KOOPERATIONSFORUM MONGOLEI“
27.11.2014 Leipzig
Normen
Wichtige
Rechtsvorschriften,
verankert in u.a.
 Verfassung der Mongolei (1992)
 Zivilgesetzbuch (2002)
 Arbeitsgesetz (1999)
 Investitionsgesetz (2013)
 Gesetz über Steuern (2008)
 …
Agenda
1 Einleitung
2 Rechtliche Rahmenbedingungen
3 Einfuhrbestimmungen
4 Zölle
5 Normen
6 Steuern
7 Schlussbemerkungen
„WIRTSCHAFTS-UND KOOPERATIONSFORUM MONGOLEI“
27.11.2014 Leipzig
Steuern
 einfach, transparent und wenig formell
 umfassend reformiert in 2006
 eines der weltweit großzügigsten Steuersysteme für
ausländische Investoren
„WIRTSCHAFTS-UND KOOPERATIONSFORUM MONGOLEI“
27.11.2014 Leipzig
Mongolisches Steuersystem
 teilweise auf Druck von vielen Seiten
 teilweise weil ein echtes Bedürfnis besteht,
ausländisches Kapital anzulocken und zu erhalten
Es gibt 5 wesentliche Steuern, die für ausländische
Investoren relevant sind.
Steuern
1. Einkommenssteuer
2. Körperschaftssteuer
3. Grundsteuer
4. Umsatzsteuer
5. Kapitalertragssteuer
„WIRTSCHAFTS-UND KOOPERATIONSFORUM MONGOLEI“
27.11.2014 Leipzig
 Pauschalsteuersätze von 2 % bis 40% nach Einkunftsarten gestaffelt
Steuern
„WIRTSCHAFTS-UND KOOPERATIONSFORUM MONGOLEI“
27.11.2014 Leipzig
1. Einkommenssteuer
reduzierter
Steuersatz von 2%
für Einkünfte aus
dem Verkauf von
Immobilien
reduzierter Steuersatz von
5% bei Einkommen aus
wissenschaftlicher,
literarischer,
künstlerischer,
erfinderischer Arbeit sowie
für die Bereiche Design,
Sportwettbewerbe, etc.
Steuersatz von
40% für Einkünfte
aus Wetten,
Spielen und
Lotterien
Pauschalsteuersatz
von 10 % für
Löhne/Gehälter,
sowie auch für
Einkünfte aus
Vermietung und
Verpachtung und
aus sonstigen
Leistungen
 allgemeiner Steuerfreibetrag von jährlich 84.000 MNT (ca. 45 USD)
Steuern
„WIRTSCHAFTS-UND KOOPERATIONSFORUM MONGOLEI“
27.11.2014 Leipzig
2. Körperschaftssteuer  kein Pauschalsteuersatz; leicht progressiv
 für mongolische Unternehmen und
Auslandsunternehmen mit Hauptsitz in der
Mongolei gilt:
 10% für Einkommen bis 3 Mrd. MNT (rund $
1.6 Mio. USD)
 25% für darüber hinausgehendes Einkommen,
das die 3 Mrd. MNT – Schwelle überschreitet
 Förderung von Investitionen in als
förderungswürdig eingestuften Bereichen mit einer
Steuergutschrift von 10%
 Förderung von Investitionen in die Produktion von
Getreide, Milch, Früchten/Beeren, Futterpflanzen
mit einer Steuergutschrift von 50%
Steuern
„WIRTSCHAFTS-UND KOOPERATIONSFORUM MONGOLEI“
27.11.2014 Leipzig
3. Grundsteuer
 Pauschalsteuersatz i.H.v. 0.6% auf den registrierten
Anlagewert
 von natürlichen Personen und Unternehmen
(ausländisch oder andere) zu zahlen für Immobilen,
die außerhalb von Industrieparks gelegen sind und
die nicht vom Besitzer direkt bewohnt werden
 meist Immobilien, die von ausländischen
Investoren zum Zweck der Einnahme von Mieten
oder Kapital verwendet werden
Steuern
„WIRTSCHAFTS-UND KOOPERATIONSFORUM MONGOLEI“
27.11.2014 Leipzig
4. Umsatzsteuer  Regelsteuersatz i.H.v. 10% für:
 steuerbare Waren und Dienstleistungen
 alle Käufe und Verkäufe
 Importe in die Mongolei
 Finanzierungsleasing
 Steuerbefreiung bzw. Steuerausnahmen für
bestimmte Waren und Dienstleistungen
 zusätzlich Verbrauchersteuern auf Alkohol,
Tabak, Erdölprodukte und
Personenfahrzeuge
Steuern
„WIRTSCHAFTS-UND KOOPERATIONSFORUM MONGOLEI“
27.11.2014 Leipzig
5. Kapitalertragsteuer  Pauschalsteuersatz i.H.v. 2% auf
Einkünfte aus unbeweglichem
Vermögen
 Pauschalsteuersatz i.H.v. 10% bzw.
20% auf andere Arten von
Dividenden, Lizenzgebühren und
Mieteinnahmen
 demnach gelten Quellensteuersätze von
5-10% für Dividenden sowie 10% für
Zinsen und Lizenzgebühren
Steuern
Doppelbesteuerungsabkommen
 Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet
der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
„WIRTSCHAFTS-UND KOOPERATIONSFORUM MONGOLEI“
27.11.2014 Leipzig
Agenda
1 Einleitung
2 Rechtliche Rahmenbedingungen
3 Einfuhrbestimmungen
4 Zölle
5 Normen
6 Steuern
7 Schlussbemerkungen
„WIRTSCHAFTS-UND KOOPERATIONSFORUM MONGOLEI“
27.11.2014 Leipzig
Schlussbemerkung
„WIRTSCHAFTS-UND KOOPERATIONSFORUM MONGOLEI“
27.11.2014 Leipzig
 Mongolisches Rechtsystem auf dem besten Weg
 weitere Modernisierung und Verbesserung erforderlich
 Orientierung an westlichen Standards
 grundsätzlich gute Voraussetzungen für weiteres Wirtschaftswachstum und für
ausländische Investitionen – bei Beachtung von bestimmten Besonderheiten
 Land steht vor großen Herausforderungen
 viele Veränderungen des jungen demokratischen Staates in den kommenden
Jahren zu erwarten
 noch ein langer Weg zu gehen
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Reinberg Meyer von Beust LLP
Elbchaussee 54
22765 Hamburg
Friedrichstraße 55A
10117 Berlin
info@reinberg.de
www.reinberg.de
„WIRTSCHAFTS-UND KOOPERATIONSFORUM
MONGOLEI“
27.11.2014 Leipzig

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Mongolei - Rechtliche Rahmenbedingungen, Einfuhrbestimmungen, Zölle, Normen und Steuern – was ist zu beachten?

  • 1. Rechtliche Rahmenbedingungen, Einfuhrbestimmungen, Zölle, Normen und Steuern – was ist zu beachten? Dr. h.c. Marcus Reinberg, LL.M. Rechtsanwalt, Honorarkonsul der Mongolei in Hamburg Reinberg Meyer von Beust LLP „WIRTSCHAFTS-UND KOOPERATIONSFORUM MONGOLEI“ Leipzig 27.11.2014
  • 2. Agenda 1 Einleitung 2 Rechtliche Rahmenbedingungen 3 Einfuhrbestimmungen 4 Zölle 5 Normen 6 Steuern 7 Schlussbemerkungen „WIRTSCHAFTS-UND KOOPERATIONSFORUM MONGOLEI“ 27.11.2014 Leipzig
  • 3. Einleitung  eines der rohstoffreichsten Länder weltweit  wirtschaftliches Wachstum  Modernisierung des Landes in allen Bereichen des Lebens  erfolgreicher Transformationsprozess zur Demokratie und modernen Marktwirtschaft  weitere Entwicklung von einer stabilen Rechtsordnung abhängig  von wesentlicher Bedeutung für Landsleute und ausländische Investoren „WIRTSCHAFTS-UND KOOPERATIONSFORUM MONGOLEI“ 27.11.2014 Leipzig MONGOLEI
  • 4. Agenda 1 Einleitung 2 Rechtliche Rahmenbedingungen 3 Einfuhrbestimmungen 4 Zölle 5 Normen 6 Steuern 7 Schlussbemerkungen „WIRTSCHAFTS-UND KOOPERATIONSFORUM MONGOLEI“ 27.11.2014 Leipzig
  • 5. Rechtliche Rahmenbedingungen „WIRTSCHAFTS-UND KOOPERATIONSFORUM MONGOLEI“ 27.11.2014 Leipzig •traditionell mongolische Gesetze •allgemeine Rechte und Pflichten der Bürger Gesetzbuch „Jassa“ im 13. Jh. •wesentliche Verbesserung des Rechtssystems mit Hilfe von internationalen Organisationen •wichtige Grundrechte und –pflichten für Menschen und die mongolischen Bürger Wende 1990 / Verfassung von 1992 •Grundlage: rechtliche Strukturen von Ländern wie Russland, den USA und Deutschland - vereint mit einheimischen Rechtspraktiken Aktuelles Rechtssystem
  • 6. „WIRTSCHAFTS-UND KOOPERATIONSFORUM MONGOLEI“ 27.11.2014 Leipzig Rechtliche Rahmenbedingungen Herausforderungen Ziele  Gesetzgebung = nicht konsequent, nicht stringent  Mongolisches Rechtssystem = unsystematischer Mix aus verschiedenen Rechtssystemen  große Probleme und Unsicherheiten auf Rechtsanwendungsseite  internationale Rechtsstandards noch fremd  Verbesserung und Stabilisierung der Rechtslage  moderne und international anerkannte Gesetzgebung  entsprechende Rechtsanwendung  Modernisierung von Rechtsetzung und Rechtsprechung  Verbesserung der Rechtsdurchsetzung justizielle/rechtliche Reformen in allen Rechtsbereichen
  • 7. „WIRTSCHAFTS-UND KOOPERATIONSFORUM MONGOLEI“ 27.11.2014 Leipzig Rechtliche Rahmenbedingungen  = alle Anlageinvestitionen eines ausländischen Investors mit 25% Mindestbeteiligung (mind. 100.000 USD an Grundkapital eines Unternehmens mit ausländ. Beteiligung)  Priorität der mongolischen Regierung (Stabilitäts-/Investmentabkommen)  mongolisches Rechtssystem grundsätzlich sehr offen  geschützt durch die Verfassung, das Investitionsgesetz und internationale Abkommen  Schaffung von Freihandelszonen und regionalen wirtschaftlichen Entwicklungszonen Ausländische Investitionen günstiger externer und interner R e c h t s r a h m e n
  • 8. Freihandelszone von Tsagaannuur (an der Grenze zu Russland im Westen der Mongolei) „WIRTSCHAFTS-UND KOOPERATIONSFORUM MONGOLEI“ 27.11.2014 Leipzig Es gibt 3 Freie Handels- und Wirtschaftszonen. Freihandelszone von Altanbulag (an der Grenze zu Russland im Norden der Mongolei) Freie Wirtschaftszone von Zamyn-Uud (an der Grenze zu China im Süden der Mongolei) einheitliche Steuervorteile und Vergünstigungen für Unternehmen Rechtliche Rahmenbedingungen
  • 9. „WIRTSCHAFTS-UND KOOPERATIONSFORUM MONGOLEI“ 27.11.2014 Leipzig Rechtliche Rahmenbedingungen Neues Investitionsgesetz seit November 2013  Erneuerung und Lockerung der alten Regelungen aus 2012  Verbesserung des Investitionsklimas  Steigerung des Vertrauens der Investoren  Anlocken von Auslandskapital  Schaffung neuer Impulse Wichtigste Neuerungen: • Gleichbehandlung ausländischer und inländischer Investoren • die Abschaffung der Bewilligungspflicht für Investitionen in „strategischen Sektoren“ • besondere Steuerregelung für Investitionen ab 15 Mrd. Tugrik ! Verabschiedung einer langfristigen Rohstoffpolitik und Novellierung des Bergbaugesetzes stehen allerdings noch aus.
  • 10. „WIRTSCHAFTS-UND KOOPERATIONSFORUM MONGOLEI“ 27.11.2014 Leipzig Rechtliche Rahmenbedingungen Mögliche Gesellschaftsformen  Wholly freign-owned enterprise (LLC)  Joint Venture  Representative Office  Branch  Unlimited Partnership  Limited Partnership Investitionen sind auch ohne Registrierung eines Unternehmens oder einer Niederlassung möglich!
  • 11. „WIRTSCHAFTS-UND KOOPERATIONSFORUM MONGOLEI“ 27.11.2014 Leipzig Rechtliche Rahmenbedingungen Vertragsfreiheit  geschützt im Civil Code of Mongolia (2002)  freie Wahl hinsichtlich des Vertragspartners und des Vertragsgegenstandes  kein Verstoß gegen zwingende Vorschriften des geltenden Rechts, gesetzliche Verbote oder die guten Sitten  prinzipielle Möglichkeit der Rechtswahl  Vereinbarung eines Schiedsgerichtsverfahren bei Streitigkeiten
  • 12. Agenda 1 Einleitung 2 Rechtliche Rahmenbedingungen 3 Einfuhrbestimmungen 4 Zölle 5 Normen 6 Steuern 7 Schlussbemerkungen „WIRTSCHAFTS-UND KOOPERATIONSFORUM MONGOLEI“ 27.11.2014 Leipzig
  • 13. Einfuhrbestimmungen „WIRTSCHAFTS-UND KOOPERATIONSFORUM MONGOLEI“ 27.11.2014 Leipzig  2011: Verdoppelung der Importe der Mongolei  2012: nominales Wachstum um 2,1%  2013: Stopp des Aufwärtstrends und Rückgang um 6,6% auf 5,9 Mrd. USD  2014: steigende Importe um +5,9% (geschätzt)  2015: steigende Importe um +4,1% (geschätzt)  2013: die VR China (Platz 1), Russland (Platz 2) und den USA (Platz 3), … Deutschland (Platz 6) Importe Wichtige Importländer
  • 14. Einfuhrbestimmungen „WIRTSCHAFTS-UND KOOPERATIONSFORUM MONGOLEI“ 27.11.2014 Leipzig Wichtige Warengruppen im mongolischen Import 1. Maschinen, Anlagen, elektrische Geräte, TV-Geräte 2. Mineralische Produkte 3. Straßen-, Luft- und Wasserfahrzeuge, Ersatzteile 4. Unedle Metalle und Waren daraus 5. Nahrungsmittel 6. Chemie und chemische Produkte 7. Kunststoffe, Kautschuk und Waren daraus 8. Baustoffe 9. Optische Geräte, Medizintechnik, Messapparate, Musikinstrumente Veränderung der Importstruktur • Wachstum des Anteils der Maschinen und Fahrzeuge an der Gesamteinfuhr • vermehrte Einfuhr hochpreisiger Waren
  • 15. Einfuhrbestimmungen „WIRTSCHAFTS-UND KOOPERATIONSFORUM MONGOLEI“ 27.11.2014 Leipzig Einfuhrregelungen Einfuhrlizenzen  Mongolei: seit 1997 WTO-Mitglied  positive Beurteilung wegen liberaler Handelsregelungen, u.a. fällt nur ein pauschalisierter Einfuhrzollsatz von 5% an  erforderlich, u.a. für Waffen, chemische Substanzen, alkoholische Getränke  verschiedene Ministerien für den Handel mit westlichen Ländern zuständig  Einholung der Einfuhrlizenzen i.d.R. vor Vertragsabschluss bei diesen Ministerien Carnet A.T.A  Teilnahme der Mongolei am internationalen Carnet A.T.A.-System zur Erleichterung der vorübergehenden Verwendung von Waren
  • 16. Agenda 1 Einleitung 2 Rechtliche Rahmenbedingungen 3 Einfuhrbestimmungen 4 Zölle 5 Normen 6 Steuern 7 Schlussbemerkungen „WIRTSCHAFTS-UND KOOPERATIONSFORUM MONGOLEI“ 27.11.2014 Leipzig
  • 17. Zölle „WIRTSCHAFTS-UND KOOPERATIONSFORUM MONGOLEI“ 27.11.2014 Leipzig  geregelt im nationalen Zollrecht (Customs law and Customs Tariff and Tax law von 2009)  keine besonderen Zollvorschriften für die Mongolei  freier Import/Export von Artikeln des persönlichen Gebrauchs  Deklaration von eingeführten Waren mit Gesamtwert > 3000 USD bei Ankunft  Deklaration von ausgeführten Waren mit Gesamtwert > 500 USD bei Abreise Zollvorschriften relevante Informationen: www.ecustoms.mn
  • 18. Zölle „WIRTSCHAFTS-UND KOOPERATIONSFORUM MONGOLEI“ 27.11.2014 Leipzig  Tiere, Vögel, tierische Rohstoffe, Föten, Embryonen und Mikroorganismen ohne tierärztliche Beurkundung oder Bescheinigung von entsprechenden Organisationen  Tiere und Tierprodukte, Jagdtrophäen von Tieren, die international als gefährdet registriert sind  gespendete Waren von Geberländern und internationalen Organisationen, die zweckentfremdet verwendet werden  Rauschgifte und Geräte zur Herstellung von Rausschiften  Bücher, Filme, Videos, Daten, Filme oder Fotos pornografischen und/oder gewaltverherrlichenden Inhalts verbotene Waren genehmigungsbedürftige Waren  Edelmetalle  Erze von seltenen Elementen  Radioaktive Elemente, Chemikalien  Rüstung, Waffen und Sprengstoffe  Blut und Blut-Produkte, Spenderorgane  Historisch und kulturell bedeutendes Kulturgut, paläontologische, archäologische Befunde  Pflanzen, die international als gefährdet gelten  Spirituosen und alkoholische Getränke
  • 19. Zölle „WIRTSCHAFTS-UND KOOPERATIONSFORUM MONGOLEI“ 27.11.2014 Leipzig Produkte, die zollfrei eingeführt werden können: - 1 Liter Spirituosen - 2 Liter Wein - 3 Liter Bier - 200 Zigaretten - 250 g Tabak - Liste der Zollbefreiungen Steuern auf importierte Waren: - 10% Mehrwertsteuer - 5% Importsteuer - evtl. zusätzliche Steuern für Produkte wie Tabakwaren, Alkohol, Petroleum, Automobile Einfuhr Für mongolische Exportgüter gelten: Präferenzzollregelungen nach den Allgemeinen Präferenzsystemen (APS) der USA, der EU, Kanadas und Japans Zollfreier Export von 7200 verschiedenen Waren in die EU: Im Rahmen der Zollpräferenzen des GSP+ (Generalised System of Preferences) Ausfuhr
  • 20. Zölle „WIRTSCHAFTS-UND KOOPERATIONSFORUM MONGOLEI“ 27.11.2014 Leipzig  spezielle Ausrüstung für die Verwendung durch Menschen mit Behinderungen, künstliche Körperteile und ihre Einzelteile  humanitäre Hilfsgüter  Währungen, mongolische Banknoten (im Ausland bestellt und produziert)  persönliche Gegenstände von Reisenden  Gaskraftstoff, dessen Container, Ausrüstung, Spezialmaschinen, Geräte oder Zubehör  Holzbalken, Holzstämme, Schnittholz, Holzstücke, Holz bündel, Samen  Maschinen und Anlagen, Werkstoffe, unverarbeitete Stoffe, Ersatzteile, Kraftstoffe für den Einsatz in Öl-Exploration, Bergbau, etc.  Passagierluftfahrzeuge und Ersatzteile  Waren für den amtlichen Gebrauch von ausländischen diplomatischen/konsularischen Vertretungen, der UNO sowie ihrer Sonderorgane  Ersatzteile, Rohstoffe, Textilien, Stoffe oder Tücher (einschließlich Garne) und Zubehör für die Herstellung von Textilwaren  … Zollbefreiungen, u.a. für
  • 21. Agenda 1 Einleitung 2 Rechtliche Rahmenbedingungen 3 Einfuhrbestimmungen 4 Zölle 5 Normen 6 Steuern 7 Schlussbemerkungen „WIRTSCHAFTS-UND KOOPERATIONSFORUM MONGOLEI“ 27.11.2014 Leipzig
  • 22. „WIRTSCHAFTS-UND KOOPERATIONSFORUM MONGOLEI“ 27.11.2014 Leipzig Normen Normen  konkrete Methoden, Strukturen, effektive Prozesse erforderlich zur präzisen Schaffung von Recht  Instrumente zur Ausarbeitung von qualitativ hochwertigen Normen und Gesetzen fehlen  Orientierung des Entstehungsprozesses an erprobten und gewachsenen fachlichen Standards der Rechtsgestaltung und ihrer Durchsetzung  Etablierung von grundlegenden Verfahren im mongolischen Rechtssystem zur Erhöhung der Produktion von Normen, ihrer Qualität und ihrer Durchsetzungsfähigkeit
  • 23. „WIRTSCHAFTS-UND KOOPERATIONSFORUM MONGOLEI“ 27.11.2014 Leipzig Normen Weitere Unterstützung und Beratung zu folgenden Themen erforderlich:  Völkerrecht  internationales Handels- und Vertragsrechts  Bekämpfung von Wirtschaftsverbrechen  Bekämpfung der Geldwäsche  Kapitalflucht  Verbesserung des gesamten Gesetzgebungsverfahrens  Erneuerung des Gerichtssystems  Reformen in der Rechtsprechung  Bekämpfung von Korruption und Bestechlichkeit unter den Richtern Prioritäten der Regierung
  • 24. „WIRTSCHAFTS-UND KOOPERATIONSFORUM MONGOLEI“ 27.11.2014 Leipzig Normen Wichtige Rechtsvorschriften, verankert in u.a.  Verfassung der Mongolei (1992)  Zivilgesetzbuch (2002)  Arbeitsgesetz (1999)  Investitionsgesetz (2013)  Gesetz über Steuern (2008)  …
  • 25. Agenda 1 Einleitung 2 Rechtliche Rahmenbedingungen 3 Einfuhrbestimmungen 4 Zölle 5 Normen 6 Steuern 7 Schlussbemerkungen „WIRTSCHAFTS-UND KOOPERATIONSFORUM MONGOLEI“ 27.11.2014 Leipzig
  • 26. Steuern  einfach, transparent und wenig formell  umfassend reformiert in 2006  eines der weltweit großzügigsten Steuersysteme für ausländische Investoren „WIRTSCHAFTS-UND KOOPERATIONSFORUM MONGOLEI“ 27.11.2014 Leipzig Mongolisches Steuersystem  teilweise auf Druck von vielen Seiten  teilweise weil ein echtes Bedürfnis besteht, ausländisches Kapital anzulocken und zu erhalten
  • 27. Es gibt 5 wesentliche Steuern, die für ausländische Investoren relevant sind. Steuern 1. Einkommenssteuer 2. Körperschaftssteuer 3. Grundsteuer 4. Umsatzsteuer 5. Kapitalertragssteuer „WIRTSCHAFTS-UND KOOPERATIONSFORUM MONGOLEI“ 27.11.2014 Leipzig
  • 28.  Pauschalsteuersätze von 2 % bis 40% nach Einkunftsarten gestaffelt Steuern „WIRTSCHAFTS-UND KOOPERATIONSFORUM MONGOLEI“ 27.11.2014 Leipzig 1. Einkommenssteuer reduzierter Steuersatz von 2% für Einkünfte aus dem Verkauf von Immobilien reduzierter Steuersatz von 5% bei Einkommen aus wissenschaftlicher, literarischer, künstlerischer, erfinderischer Arbeit sowie für die Bereiche Design, Sportwettbewerbe, etc. Steuersatz von 40% für Einkünfte aus Wetten, Spielen und Lotterien Pauschalsteuersatz von 10 % für Löhne/Gehälter, sowie auch für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und aus sonstigen Leistungen  allgemeiner Steuerfreibetrag von jährlich 84.000 MNT (ca. 45 USD)
  • 29. Steuern „WIRTSCHAFTS-UND KOOPERATIONSFORUM MONGOLEI“ 27.11.2014 Leipzig 2. Körperschaftssteuer  kein Pauschalsteuersatz; leicht progressiv  für mongolische Unternehmen und Auslandsunternehmen mit Hauptsitz in der Mongolei gilt:  10% für Einkommen bis 3 Mrd. MNT (rund $ 1.6 Mio. USD)  25% für darüber hinausgehendes Einkommen, das die 3 Mrd. MNT – Schwelle überschreitet  Förderung von Investitionen in als förderungswürdig eingestuften Bereichen mit einer Steuergutschrift von 10%  Förderung von Investitionen in die Produktion von Getreide, Milch, Früchten/Beeren, Futterpflanzen mit einer Steuergutschrift von 50%
  • 30. Steuern „WIRTSCHAFTS-UND KOOPERATIONSFORUM MONGOLEI“ 27.11.2014 Leipzig 3. Grundsteuer  Pauschalsteuersatz i.H.v. 0.6% auf den registrierten Anlagewert  von natürlichen Personen und Unternehmen (ausländisch oder andere) zu zahlen für Immobilen, die außerhalb von Industrieparks gelegen sind und die nicht vom Besitzer direkt bewohnt werden  meist Immobilien, die von ausländischen Investoren zum Zweck der Einnahme von Mieten oder Kapital verwendet werden
  • 31. Steuern „WIRTSCHAFTS-UND KOOPERATIONSFORUM MONGOLEI“ 27.11.2014 Leipzig 4. Umsatzsteuer  Regelsteuersatz i.H.v. 10% für:  steuerbare Waren und Dienstleistungen  alle Käufe und Verkäufe  Importe in die Mongolei  Finanzierungsleasing  Steuerbefreiung bzw. Steuerausnahmen für bestimmte Waren und Dienstleistungen  zusätzlich Verbrauchersteuern auf Alkohol, Tabak, Erdölprodukte und Personenfahrzeuge
  • 32. Steuern „WIRTSCHAFTS-UND KOOPERATIONSFORUM MONGOLEI“ 27.11.2014 Leipzig 5. Kapitalertragsteuer  Pauschalsteuersatz i.H.v. 2% auf Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen  Pauschalsteuersatz i.H.v. 10% bzw. 20% auf andere Arten von Dividenden, Lizenzgebühren und Mieteinnahmen
  • 33.  demnach gelten Quellensteuersätze von 5-10% für Dividenden sowie 10% für Zinsen und Lizenzgebühren Steuern Doppelbesteuerungsabkommen  Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen „WIRTSCHAFTS-UND KOOPERATIONSFORUM MONGOLEI“ 27.11.2014 Leipzig
  • 34. Agenda 1 Einleitung 2 Rechtliche Rahmenbedingungen 3 Einfuhrbestimmungen 4 Zölle 5 Normen 6 Steuern 7 Schlussbemerkungen „WIRTSCHAFTS-UND KOOPERATIONSFORUM MONGOLEI“ 27.11.2014 Leipzig
  • 35. Schlussbemerkung „WIRTSCHAFTS-UND KOOPERATIONSFORUM MONGOLEI“ 27.11.2014 Leipzig  Mongolisches Rechtsystem auf dem besten Weg  weitere Modernisierung und Verbesserung erforderlich  Orientierung an westlichen Standards  grundsätzlich gute Voraussetzungen für weiteres Wirtschaftswachstum und für ausländische Investitionen – bei Beachtung von bestimmten Besonderheiten  Land steht vor großen Herausforderungen  viele Veränderungen des jungen demokratischen Staates in den kommenden Jahren zu erwarten  noch ein langer Weg zu gehen
  • 36. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Reinberg Meyer von Beust LLP Elbchaussee 54 22765 Hamburg Friedrichstraße 55A 10117 Berlin info@reinberg.de www.reinberg.de „WIRTSCHAFTS-UND KOOPERATIONSFORUM MONGOLEI“ 27.11.2014 Leipzig