Volkswirtschaftlicher Nutzen von Eigenstrom:
Reduktion der Spitzenlast
Deckung des Kühlbedarfs (Klimaanlagen)
Reduktion der Netzverluste / Systemverluste
Reduktion des „Netzstromverbrauchs“
Finanzierung der Energiewende
2. Volkswirtschaftlicher Nutzen
• Reduktion der Spitzenlast
• Deckung des Kühlbedarfs (Klimaanlagen)
• Reduktion der Netzverluste / Systemverluste
• Reduktion des „Netzstromverbrauchs“
• Finanzierung der Energiewende
(InAnlehnungan„BestpracticesonRenewableEnergySelf-consumption”–EuropäischeKomission–15.07.2015)
3. Potential
• Durchschnittlicher Eigenverbrauch liegt bei 30%
• Konventionell zahlt der 4 Personen Haushalt (5.000 KWh/Jahr) hierfür
450€
• Die Abschreibung erfolgt über 10 Jahre (!Keine EEG-Vergütung!)
• Bei einer Investitionssumme von 4.500€
• Es existieren 15 Millionen Einfamilienhäuer, wovon etwa 7 Millionen
Häuser die benötigte Fläche für eine PV-Anlage aufbringen
• Bereits 0,9 Millionen Haushalte haben eine PV-Anlage
• Markt für Eigenverbrauchssysteme in Deutschland:
27,45 Milliarden Euro
4. Überschüsse?
Es existiert ein theoretisches Problem, dass Strommengen, die nicht im
eigenen Haushalt benötigt werden in das Netz eingespeist werden und
dort zu Überlast führen.
Streichung der Einspeisevergütung!
Möglichkeit zur Netztrennung durch EVU
Rentabilität für die Haushalte ändert sich dadurch nicht!
5. Gemeinfreier Strom
Überschüssige Strommengen aus Eigenstromanlagen reduzieren die
benötigte Strommengen aus anderer Erzeugung bis zur Bedarfssättigung.
Diese Strommenge darf nicht gehandelt oder verkauft werden. Er ist als
„gemeinfrei“ über die Netzentgelte den Verbrauchern kostenlos zu
liefern.
6. EineAktionvonblog.stromhaltig
Politischer Aufruf (Petition 60307):
Vor dem Beginn eines
Gesetzgebungsverfahrens zum
Strommarkt 2.0 soll der Bundestag die
Interessen der Bürger aufnehmen und
Auswirkungen der Maßnahmen auf
Strompreis, Marktteilnehmer,
Versorgungssicherheit und
Netzentgelte transparent vortragen.